Sachakte

Der Kläger hatte sich beschwert, ein Urteil, er sei in der Possession von Ländereien zu schützen, sei durch die Beklagten nicht ausgeführt worden, sondern er sei durch Gewalttaten in der Nutzung der Ländereien beeinträchtigt worden. Das Urteil bezog sich offenbar auf einen Rechtsstreit zwischen Vifhausen und seinem Verpächter, Matthias von Büren. Die Beklagten erklären, das Urteil sei ausgeführt und die Bestätigung im Besitz (Manutenenz) nochmals eingeschärft worden. Davon zu unterscheiden sei die Eintreibung von Pachtrückständen, die der Verpächter Vifhausens beantragt habe und die ausgeführt worden sei. Das Mandat sei somit unter falschen Angaben erschlichen. Die Mitteilung eines Johann Brandhoffvon 1592 an Dr. Kremer, da er in Sachen Viffhausen ./. Essen um eine Vollmacht angeschrieben worden sei, habe sich nach Erkundigung ergeben, daß die Sache beigelegt sei, wurde am RKG 1597 vorgelegt.

Enthaeltvermerke: Kläger: Johann von Vifhausen, Pächter eines Hofes in Huckarde Beklagter: Äbtissin zu Essen; Bernhard Barck(en), Essener Richter zu Hukkarde Prokuratoren (Kl.): Dr. Kremer (1593) Prokuratoren (Bekl.): Lic. Philipp Seiblin [1592] 1593 Prozeßart: Mandati executorialis Instanzen: RKG 1593 - 1595 (1592 - 1597) Beschreibung: 33 Bl., lose; Q 1 - 12*, es fehlt Q 4*, 2 Beilagen, davon 1 = Q 12*, 1 prod. 27. September 1597.

Archivaliensignatur
AA 0627, 5806 - V 253/622

Bestand
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
Kontext
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 2. Buchstabe V

Laufzeit
1593 - 1595 (1592 - 1597)
Provenienz
Diverse Registraturbildner

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Letzte Aktualisierung
07.03.2025, 10:25 MEZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Beteiligte

  • Diverse Registraturbildner

Entstanden

  • 1593 - 1595 (1592 - 1597)

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