Archivale

Injurienklage

Enthält: Als Theiß Hamecher und Mattheiß Kings auf dem Weg nach Mödrath waren, um in Peter Merckens Wirtshaus noch einen Trunk zu sich zu nehmen, kam Frau Kings hinzu und fing an Hamecher einen Schinder und ’Schabbert’ (= schäbigen Menschen) zu schimpfen, der sie und ihre Kinder ins Verderben führe. Peter Merkens Beschwichtigungsversuche halfen nicht. ’Verderber’ und ’meineidiges Aas’ schimpfte sie weiter. Kings bittet das Gericht, die Beklagten für diese Beleidigungen zu bestrafen und ihnen weitere solcher Auslassungen zu verbieten. Andernfalls fordere er Schadensersatz - und das alles bei Erstattung von Kosten und Schaden und öffentlichem Widerruf. Da die Beklagten geständig sind, wird ihnen nur auferlegt, sich mit dem Kläger über die bis dahin angefallenen Kosten von 10 Gulden 10 Albus zu vergleichen und sich bei Strafe von 5 Goldgulden hinfort solcher Schmähungen zu enthalten.

Reference number
Ge, 966

Context
Gericht >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
Holding
Gericht

Date of creation
1691 Juli 24

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Last update
07.03.2025, 10:48 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1691 Juli 24

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