Urkunden

Die Hübner zu Mackenberge weisen vor Konrad von den Erlen (Irlen) und in Gegenwart Konrads und Hermanns von Scharfenstein, Konrad Breders von Hohenstein, Unterviztum im Rheingau, der Schultheißen Nikolaus zu Kiedrich und Jungher zu Langenschwalbach sowie Eberhards, gen. By<ha>e<he>nhetsch, das Recht ihrer Hufen: Die lehenherren haben freien Zugang zu ihren jeweiligen Hufen, ferner Zinserträge und Verpflegung (du<ha>e<he>stbede) an drei Terminen, nämlich im Mai, an St. Margaretentag (Juli 13) und an St. Martinstag (Nov. 11). Wer zehn Pfennige Zins gibt, für den ist im Todesfall das Besthaupt zu entrichten. Wer am Martinstag noch nicht gezinst hat, wird mit einer Strafgebühr von 10 Pfennigen belegt, ersatzweise gepfändet, bei Ungiebigkeit nach drei Tagen und sechs Wochen verklagt. Verkäufe und Verpfändungen dürfen nur vor dem Gericht zum Mackenberge und vor dem herrschaftlichen Schultheiß vorgenommen werden. Die Sanktion bei Zinssäumigkeit zum St. Martinstag soll erst nach dem affterding wirksam werden. Versäumnis von Gerichtstagen wird mit einer Strafe von jeweils 10Pfennigen, dem Lehensherrn zu entrichten, belegt. Im Bestrafungsfall haften Erben oder Freunde für die fälligen Strafzahlungen. Der Zehnte soll auf Geheiß des Schultheißen abgeliefert werden, und dieser soll ihn an St. Michaelstag (Sept. 29) einfahren; danach sollen ihn die Hübner selbst nach Kiedrich oder zum Nuwendorff fahren. Das Heu sollen sie dann machen, wenn der Schultheiß es gebietet, es sei denn, er würde keinen Termin nennen; befolgen sie dies nicht, verfällt die Heuernte dem Lehenherrn, und der Knecht des Schultheißen hat darauf zu achten, daß sie nicht verdirbt. Folgende alle versammelten Hübner haben dieses Weistum mit recht eynmutlich verkündet: aus Born: Gysenheymer, derzeit Schultheiß zum Mackenberge, Krop Kyperscheyntz, Nikolaus Kluer, Johann vom Mackenberge, Hanmann Grobs Sohn, und Johann Hu<ha>e<he>ker; aus Langenschwalbach: der alte Konrad Wa<ha>e<he>n, Nikolaus Oscheuer, Konrad Kluer, Luckelnhenne, Johann Holle und Hermann Grün; aus Steckenroth (Steckenrode): Matthäus (Metze), Hanmann Antzels Sohn, Rudolf, Konrad Vierres Sohn und Konrad, Rudolfs Sohn; aus Seitzenhahn (Sytzenhan): Hanmann und Hartard, Kromdyelen Söhne, und Rudolf, Kochs Sohn von Hahn. Sr.: Konrad Breder von Hohenstein auf Bitte Konrads von den Erlen. Ausf. Perg. - Sg. anh., ab - Rv.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-US 6 Nr. 137
Alt-/Vorsignatur
A 5
Umfang
o.A.

Kontext
Grafschaft Virneburg - Urkunden >> 1400-1499
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-US 6 Grafschaft Virneburg - Urkunden

Laufzeit
1429 September 12 (1429 Sept. 12 (off den nehsten mandag vor des heilgen Crutzestag allernechst vor deme herbist gelegen))

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Letzte Aktualisierung
26.03.2024, 09:05 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1429 September 12 (1429 Sept. 12 (off den nehsten mandag vor des heilgen Crutzestag allernechst vor deme herbist gelegen))

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