Urkunde
Amtlicher Bericht des Notars Georg Reinecke von Meschede: Elisabeth von Hall, Witwe des verstorbenen Heinrich Schall von Morenhoven, hat nach Aussage des Abtes Johann Krechen von Heisterbach widerrechtlich ihre Mastschweine mit eigenen Eisen gebrannt, von eigenen Hirten in eigene Hürden in den Flerzheimer Wald treiben lassen. Auf Befehl des Abtes hat der Amtmann Joest Lunnick die Schweine abtreiben, pfänden und den Hirten zur Strafe für den Ungehorsam in das Botenhaus zu Flerzheim gefangen setzen lassen. Die Witwe protestierte dagegen beim Erzbischofe von Köln und erbot sich für die Befreiung des Hirten und der Schweine bis zur landesherrlichen Entscheidung Kaution zu zahlen und ihren Schwager Johann Schall, Herrn zu Lüftelberg, sowie ihren Halfmann als Bürger zu stellen. Der Abt ging auf das Anerbieten ein, weigerte sich aber die angebotenen Bürgern anzunehmen, da der Halfmann in Flerzheim nicht begütert sei als Schöffe des Flerzheimer Gerichts nicht Bürge sein könne in einer Sache, die an dieses Gericht dingpflichtig sei; Johann Schall aber sei einer vor Jahresfrist in derselben Angelegenheit übernommenen Bürgschaft noch nicht nachgekommen. Vom Abte vorgeschlagene Bürgen lehnte die Witwe ab und erhob öffentlich Protest, weil der Abt ihre Kaution und Bürgschaft nicht annehme. Die Verhandlungen haben stattgefunden in Flerzheim "vur des herrn abts behausungh, Heisterbach genant". Zeugen: Johann Breder von Honnstein und Hilger Engels, Schultheiss zu Flerzheim. Am 24. Oktober desselben Jahres hat die genannte Witwe dem Abte einen kurfürstlichen Befehl zustellen lassen, demzufolge der Abte die angebotene Kaution angenommen hat unter der Bedingung, dass die Schweine mit dem Eisen des Abtes gebrannt und in dessen Büsche und Stiefel getrieben würden. Darauf hat die Witwe und ihre Tochter Feie, sowie Johann Schall dies dem Abte durch Handschlag gelobt und namentlich ihre in Flerzheim gelegenen Lehngüter zum Unterpfand gesetzt. Sogleich hat der Schultheiss auf Befehl des Amtmanns den Hirten und die Schweine freigegeben; letzere aber sollten bis zur kurfürstlichen Entscheidung in Pfandschaft bleiben. Diese Verhandlungen fanden statt zu Flerzheim auf der freien Strasse neben dem Hause des Gerichtsboten. Zeugen: Hilger Engels, Schultheiss zu Flerzheim, Hanss Brewer, Pauwels Sibe, Jasper Mintt und Mertin Raidtz, Schöffen daselbst. Unterschrift des Notars.
- Archivaliensignatur
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AA 0307, 245
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellort: Flerzheim
- Kontext
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Heisterbach, Urkunden (AA 0307) >> 1. Urkunden
- Bestand
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AA 0307 Heisterbach, Urkunden (AA 0307)
- Provenienz
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Diverse Registraturbildner
- Laufzeit
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1561 Oktober 21
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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07.03.2025, 09:59 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Diverse Registraturbildner
Entstanden
- 1561 Oktober 21