Tektonik

1.3.2.9. Styrum

Stadt Mülheim a. d. Ruhr. Seit 1442 Reichsherrschaft ”Die gräflich Styrumischen Reichsleben bestehen eigentlich in Zwey verschiedenen Edelsitten, deren einer Styrum, der andere aber der alte Hoff in Mülheim, genannt wird, beyde sind ohnstrittig dermahlen Reichslehen, welche vor diesen Graf Friedrich von Isenburg nebst vielen anderen zwischen der Ruhr und der Lehn (= Lenne) gelegenen ansehnlichen Gütern, als ein freyes zu der Graffschafft Isenberg gehörigen Reichsallodium besessen hat. Von einer Jurisdiktion, welche ... auch seit dem so genannten von Hoyaischen Vergleich noch respectu der Pachtern ist ausgeübt worden, ist dermahlen kein Schatten mehr vorhanden; denn es stellen sich nicht allein die samliche Pachter ohne Unterschied, wenn sie vorgeladen werden, zu Broich und zu Düsseldorff, sondern es haben die Grafen von Limburg Styrum wieder ihre eigene Pachter bey dem Amt Broich Hülf gesucht und in vielen Gelegenheiten die Churpfalzische Jurisdiction anerkannt ..." (Bericht des Reichshoffiskals v. Helm v. 1774, s. unten). Die überschuldete Herrschaft wurde 1774-1802 durch eine kaiserliche Subdelegationskommission verwaltet. Durch den Preßburger Frieden von 1806 ging die kaiserliche Oberlehnsherrlichkeit an den König von Bayern und im gleichen Jahre an den Großherzog von Berg über. Durch Dekret vom 11. Januar 1809 wurde die Lehnsverfassung aufgehoben und das Haus Styrum für ein freies Eigentum des Vasallen erklärt. Der Reichshoffiskal v. Helm (vgl. F.W. Oediger (Bearb.), Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 1, Siegburg 1957, S. 114) gibt an, daß bei seinem Besuch in Styrum 1773 ”in dem Archiv kein Lehnbrief, kein Document, viel weniger ein Prototoll vorhanden seyen, weil als im Jahr 1746 durch Nachlässigkeit des noch lebenden Herrschaftlichen Jägers auf dem Schloß Styrum Feuer entstanden, und das herrschafftliche Archiv in den Garten salviert worden, eine Schublade mit Documenten verlohren gegangen seye; einen anderen Theil des Archivs habe ein gewisser Amtmann von Styrum mit Namen Maximilian von Hilling, weil dieser sein ruckständiges Salarium nicht von der Herrschaft habe erhalten können, bey seinem Abzug als ein Pfand mit sich nach Broich genommen, und nachdem er aldo gestorben, seye von desselben Wittib nichts als alte Rechnungen an die Herrschaft Styrum zurückgegeben worden; was aber in dem Archiv noch vorräthig gewesen wäre, hätte der Graff Philipp Ferdinand im Jahr 1764 mit sich in zwey Kästen nach Willmarsdorff genommen, wo solches noch vorhanden sein müßte". Im Mai 1779 erhielt der Rentmeister Marcks von der kais. Subdelegationskommission den Auftrag," das Archiv in Ordnung zu bringen, von demselben ein getreues Inventarium Zu errichten, die Materien von einander zu sonderen, die zu jeder gehoerende Urkunden und Acten unter geeignete Rubriken zu setzen, so dann gem. Inventarium bestens zu beschleunigen (HStAD Jülich-Berg II, Nr. 2535). Anscheinend ist von diesem Inventarium nur der Index (Styrum 6) erhalten geblieben (zwei weitere undatierte Verzeichnisse aus dem 18. Jh. ebd). 1828 verpflichtete sich Dr. Marcks zur Auslieferung der vertragsmäßigen Archivalien an die Humbrachtschen Erben (Zs. des Geschichtsvereins Mülheim a. d. Ruhr NF 9 (1953) S. 95), doch liegt ein Verzeichnis der abgegebenen Stücke nicht vor. Der Styrumer Bestand ist 1869 durch die Erben Marcks-Westermann im Staatsarchiv hinterlegt worden. Die von dem Frhr. v. Humbracht 1927 in Münster veräußerten Archivalien sind von der Stadt Mülheim a. d. Ruhr und der westfälischen Provinzialverwaltung angekauft worden. Beschreibungen: Hauptbericht des Reichshoffiskals v. Helm, 1774 (HStAD, Jülich-Berg II Nr. 2528); Klübersche Bericht von 1820 in: Zs. des Geschichtsvereins Mülheim a.d. Ruhr NF 9 (1963) S. 49 ff.

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.3. Herrschaften >> 1.3.2. N - Z

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06.03.2025, 18:28 MEZ

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