Abt Gallus [Keppler] und der Konvent des Benediktinerklosters Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] auf der einen Seite sowie die Ratsältesten, Bürgermeister und der Rat der Stadt Ulm legen ihre Streitigkeiten wegen zweier Selden in Unterfahlheim ("Osstervalheim") [Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm] bei. Diese Selden sind der Heiligenpflege in Riedheim [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg] zinspflichtig. Es wird vereinbart, dass das Kloster Elchingen die Niedergerichtsbarkeit auf diesen Selden ausübt. Dagegen sind sie mit den 1,5 Jauchert Acker, die zu der einen Selde gehören, der Stadt Ulm steuerpflichtig. Sollten aber die jeweiligen Inhaber der Selden weitere Äcker oder Güter, die im Herrschaftsbereich des Klosters Elchingen liegen, zu den Selden ziehen, dann sind diese dem Kloster steuerpflichtig.

Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 4178
Alt-/Vorsignatur
2274 / 2
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Aussteller: Abt und Konvent des Klosters Elchingen sowie Ratsälteste, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm

Siegler: Unbesiegelt

Überlieferung: Unbeglaubigte Abschrift von einer Hand des 17. Jahrhunderts

Beschreibstoff: Papier

Siegelbefund: Unbesiegelt

Anmerkungen: Das Original liegt im StA Ludwigsburg, B 207 M U 354

Datum: ... den siebenundzweinczigisten monnatstag augusti, 1595.

Kontext
A Urkunden
Bestand
A Urk. A Urkunden

Laufzeit
1595 August 27.

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Letzte Aktualisierung
31.01.2023, 11:26 MEZ

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Entstanden

  • 1595 August 27.

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