Bestand
Gemeindeverband Brackwede (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Das Archiv des Verbandes der Evangelischen Kirchengemeinden in Brackwede (Ev. Kirchenkreis Gütersloh) wurde im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 505 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1910 bis 2009 erstrecken. Der tatsächliche zeitliche Schwerpunkt der Akten setzt jedoch erst mit der Gründung des Gemeindeverbandes 1958 ein. Der Verband ist ein Zusammenschluss der Kirchengemeinden, die nach Aufteilung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Brackwede im Jahr 1958 selbständig geworden waren (Murken 2008: 301-306). Mit mehr als 31.100 Gemeindegliedern und 8 Pfarrstellen hatte die Gemeinde insbesondere durch den Zuzug vieler Heimatvertriebener nach dem Zweiten Weltkrieg eine Größe erreicht, die - auch räumlich - ein Zusammengehörigkeitsgefühl erschwerte. Die aus der Aufteilung hervorgegangenen vier selbständigen Kirchengemeinden - die Ev.-Luth. Bartholomäus-Kirchengemeinde, die Ev.-luth. Johannes-Kirchengemeinde Quelle-Brock, die Ev.-luth. Christus-Kirchengemeinde Senne I und die Ev.-luth. Friedens-Kirchengemeinde Senne I bildeten im selben Jahr den Verband der Ev. Kirchengemeinden in Brackwede, um sich bei der Finanz- und Vermögensverwaltung zu entlasten. Zu den Verbandsaufgaben zählte u.a. die Erhebung der Kirchensteuern nach einheitlichen Sätzen, die Bereitstellung von Mitteln für Gebäude und den Erwerb von Grundstücken, die Bildung von Rücklagen zur Finanzierung und Unterhaltung von Bauten und sonstigen Gesamtaufgaben, die Pfarrerbesoldung sowie die Aufbringung und Abführung der kirchlichen Umlagen (KABl. 1959 S. 4-7). Als Verwaltungssitz diente das Gemeindeamt der Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede. 1963 wurde noch die neuerrichtete Luther-Kirchengemeinde Senne I in den Verband aufgenommen, 1972 und 1975 schlossen sich Ummeln und Sennestadt an. Die Kirchengemeinde Holte hatte ihre Kassenverwaltung seit 1963 zeitweise dem Gemeindeverband übertragen. Da das Schriftgut keine Einbindung in einen zentralen Registraturplan erfahren hatte, bot sich bei der Verzeichnung eine umfassende Neuordnung an, wie sie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Es wurde unterschieden zwischen den zentralen Akten der Verbandsverwaltung, den Akten zu Friedhof, Gebäuden und Grundstücksangelegenheiten des Verbandes und den Ortsakten der Kirchengemeinden. Der inhaltliche Schwerpunkt der in diesem Bestand verzeichneten Aktenabgabe des Gemeindeverbandes liegt bei der Bau- und Grundstücksverwaltung. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.236 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.236 Nr. ...". Literaturhinweise zur Geschichte der Kirchengemeinde Brackwede und des Verbandes der Ev. Kirchengemeinden in Brackwede: Küpper, Hans (Hg. i.A. des Verbandes der Ev. Kirchengemeinden in Brackwede): 50 Jahre Verband der Evangelischen Kirchengemeinden in Brackwede, Bielefeld 2008. Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 301-306.
Form und Inhalt: Das Archiv des Verbandes der Evangelischen Kirchengemeinden in Brackwede (Ev. Kirchenkreis Gütersloh) wurde im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 502 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1910 bis 2004 erstrecken.
Der tatsächliche zeitliche Schwerpunkt der Akten setzt jedoch erst mit der Gründung des Gemeindeverbandes 1958 ein. Der Verband ist ein Zusammenschluss der Kirchengemeinden, die nach Aufteilung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Brackwede im Jahr 1958 selbständig geworden waren (Murken 2008: 301-306). Mit mehr als 31.100 Gemeindegliedern und 8 Pfarrstellen hatte die Gemeinde insbesondere durch den Zuzug vieler Heimatvertriebener nach dem Zweiten Weltkrieg eine Größe erreicht, die - auch räumlich - ein Zusammengehörigkeitsgefühl erschwerte. Die aus der Aufteilung hervorgegangenen vier selbständigen Kirchengemeinden - die Ev.-Luth. Bartholomäus-Kirchengemeinde, die Ev.-luth. Johannes-Kirchengemeinde Quelle-Brock, die Ev.-luth. Christus-Kirchengemeinde Senne I und die Ev.-luth. Friedens-Kirchengemeinde Senne I bildeten im selben Jahr den Verband der Ev. Kirchengemeinden in Brackwede, um sich bei der Finanz- und Vermögensverwaltung zu entlasten. Zu den Verbandsaufgaben zählte u.a. die Erhebung der Kirchensteuern nach einheitlichen Sätzen, die Bereitstellung von Mitteln für Gebäude und den Erwerb von Grundstücken, die Bildung von Rücklagen zur Finanzierung und Unterhaltung von Bauten und sonstigen Gesamtaufgaben, die Pfarrerbesoldung sowie die Aufbringung und Abführung der kirchlichen Umlagen (KABl. 1959 S. 4-7). Als Verwaltungssitz diente das Gemeindeamt der Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede. 1963 wurde noch die neuerrichtete Luther-Kirchengemeinde Senne I in den Verband aufgenommen, 1972 und 1975 schlossen sich Ummeln und Sennestadt an. Die Kirchengemeinde Holte hatte ihre Kassenverwaltung seit 1963 zeitweise dem Gemeindeverband übertragen.
Da das Schriftgut keine Einbindung in einen zentralen Registraturplan erfahren hatte, bot sich bei der Verzeichnung eine umfassende Neuordnung an, wie sie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Es wurde unterschieden zwischen den zentralen Akten der Verbandsverwaltung, den Akten zu Friedhof, Gebäuden und Grundstücksangelegenheiten des Verbandes und den Ortsakten der Kirchengemeinden. Der inhaltliche Schwerpunkt der in diesem Bestand verzeichneten Aktenabgabe des Gemeindeverbandes liegt bei der Bau- und Grundstücksverwaltung.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.236 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.236 Nr. ...".
Literaturhinweise zur Geschichte der Kirchengemeinde Brackwede und des Verbandes der Ev. Kirchengemeinden in Brackwede:
Küpper, Hans (Hg. i.A. des Verbandes der Ev. Kirchengemeinden in Brackwede): 50 Jahre Verband der Evangelischen Kirchengemeinden in Brackwede, Bielefeld 2008.
Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 301-306.
- Reference number of holding
-
4.236
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.06. Kirchenkreis Gütersloh
- Date of creation of holding
-
1910 - 2004
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1910 - 2004