Sachakten
Diplomatarium Coenobii Mariae Coronae Ordinis S. Brigittae. Sammlung der bei dem Kloster St. Annen und Brigitten zu Stralsund befindlichen älteren Urkunden Siegeln, Namenslisten, Ordensregeln, Auszug der Matrikel des Klosters, Klostergesetze
Verzeichnis der Abteilungen oder Rubriken unter welche die in dieser Sammlung enthaltenen Urkunden geordnet sind. (bis pag. 298).- Ergänzung des Verzeichnis (ab pag. 299).- Chronologisches Verzeichnis der in dieser Sammlung enthaltenen Urkunden (13. - 16. Jhd).- Verzeichnis der in dieser Sammlung enthaltenen Siegel.- Ergänzung des Verzeichnis der Abteilungen oder Rubriken unter welche die in dieser Sammlung enthaltenen Urkunden geordnet sind. (ab 299).-Namenslisten (pag. 343-352) der Äbtissinnen, Jungfrauen und Confessoren (Bekenner).-Ordensregeln des genannten Brigittiner Ordens in dem in Kloster Gnadenberg im Jahre 1487 gehaltenen allgemeinen Ordenskapitel, beliebt und von dem Bischof Wilhelm zu Eichstädt als päpstlichen Bevollmächtigten bestätigt. (pag. 353-372).- Auszug der Matrikel des Klosters St. Annen und Brigitten vom Jahre 1613 (ab pag. 600).-Gesetze des Klosters (ab pag. 644).- Verzeichnis der Abteilungen oder Rubriken unter welche die in dieser Sammlung enthaltenen Urkunden geordnet sind. (bis pag. 298).- - Verzeichnis - I. Urkunden die Stiftung des Klosters und dessen Bewidmung überhaupt betreffend (pag. 1).- 1. ein Kloster ihres Ordens, der Heiligen Jungfrau Marien und Brigitten nach der Regel des Heiligen Augustinus, der Orden des Heiligen Seligmachers genannt, zu bauen und räumt ihnen dazu den von der Stadt gelegenen St. Marien Magdalenen Kirchhof nebst der darauf befindlichen Kapelle ein, bedingt jedoch dabei, dass den in diesem neu anzulegenden Kloster sich aufhaltenden Ordenspersonen allemahl aus dem Mittel des Rats und der Bürgerschaft einige Verweser zur Seite gesetzet, und nicht anders als nach ihrem und des Rats Willen und Gutfinden die Klostergebäude insonderheit soviel den Umfang und die Dicke der Mauern betrifft aufgeführet, ohne ihre Zustimmung und Genehmigung aber sowenig die Grenzen des Klosters erweitert als von dem Kloster Ackerkwerke angelegt oder aquiriert noch auch einige Personen in das Kloster aufgenommen werden sollen, Mittwoch nach dem Sonntage Judica, 1421.- 2. Mechtild von Bremen Äbtissin des Kloster Marienwolde oder Marienwald bekennt nebst dem ganzen Konventen ihren Klosters, dass der Rat der Stadt Stralsund ihrem Orden, dem Orden der heiligen Junfrau Marien und Brigitten, der Orden des heiligen Seligmachers genannt, den Marien Magdalenen Kirchhof vorgedachter Stadt nebst der darauf befindlichen Kapelle zur Anlegung eines neuen Klosters eingeräumet habe, und verspricht nebst ihrem ganzen Konvent für sich und ihre Nachfolger, dass die von dem Rat in dem unter 1. stehenden Konzessionsbrief vorgeschriebenen Bedinungen, welche wörtlich wiederholt werden, von den künftigen Bewohnern des neuanzulegenen Klosters auf genaueste sollen beobachtet und erfüllt werden, zu Stralsund am Mittwoch, nach dem Sonntage Judica, 1421.- 3. Johannes von der Henda, Pfarrer der Kirche zu Voigdehagen und Herr der Pfarre der mit derselben verbundenen Kirche, gibt seine Einwilligung zu der Anlegung eines neuen Kloster Brigittinerordens auf dem Marien Magdalenen Kirchhofe vor Stralsund jedoch unter der Bedingung, dass das neue Kloster zu Vergütung des Opfers und anderer Einkünfte, welche ihm sonst von diesem Kirchhofe zugekommen sein würden, jährlich drei Mark sundischer Münze an ihm erlegen solle, Mitwoch nach Sonntag Judica, 1421.- 4. Wartislaf VIIII. Herzog von Pommern, erteilt in seinem, seines Bruders Barnim VII. und seiner Neffen Barnim VIII. und Suantibor Namen, als Patron der Kirche zu Voigdehagen und der mit derselben verbundenen Kirchen, seinen Konsens zu der Anlegung eines neuen Klosters Brigittinerordens auf dem St. Marien Magdalenen Kirchhofe vor der Stadt Stralsund und bewilligt und bestätigt dem bemeldeten Orden alle daselbst fallende Opfer und Einkünfte, Sonntag Misericordia Domini, 1421.- 5. Wolbrecht Molvesche Äbtissin, Catharina Sassen Priorin, Peter Mesevitz, Confessor generalis und die gesamten beiderseitigen Konvente des vor der Stadt neuangelegten Brigitten Klosters, Marienkron genannt, genehmigen und bestätigen alle und jede zwischen der Stadt Stralsund und der Äbtissin zu Marienwald wegen der Anlegung des obgedachten neuen Klosters vorgängig verglichene, in den vorstehenden Urkunden unter 1. und 2. enthaltenen und dieselbst wörtlich eingerückten Bedignungen, Sonntag vor St. Jacobi, 1421.- 6. Die Herzöge von Pommern Wolgaster Linie Wartislaf VIIII. und Barnim VII. bestätigen und verleihen dem Kloster Marienkron alle bisher von demselben besessenen Gütern und erteilen anbei demselben die Macht und Befugnis, noch mehrere Güter im Lande sowohl weddeschaftsweise, als auch eigentümlich an sich zu bringen, welche sie dem Kloster zu verlassen sich anheiselig machen. auf dem Schlosse zu Wolgast, Montag nach Fest der hl. drei Könige, 1442.- 7. Barnim VIII. Herzog von Pommern rügianischer oder bardischer Linie bestätigt dem Kloster Marienkron alle von demselben bisher in seinen Landen besessene Güter und nimmt solches in seinen Schutz, und erteilt ihm die Freiheit noch mehrere Güter zu Weddeschattsrechte anzukaufen, jedoch behält er sich dabei die Macht und Befugnis vor, mit der Zeit den fernern Ankauf bis zu anderweitiger Verordnung zu untersagen, Stralsund, im Weihnachtsfeste, 1448.- II. Urkunden über Seelvitz (pag. 21).- 1. Stoislaf von Putbus verkauft für 500 Mark sundischer Pfennige an Johann Scheleborn einen Bürger zu Stralsund, das Dorf Seelvitz mit allem Zubehör, mit der Bede (x21###), mit dem Münzpfennige und mit dem höchsten und niederen Gerichte, verspricht in der Nachbarschaft dieses Dorfes zu deselben Schaden und Machtheit kein anderes Dorf oder Gebäude anzulegen oder aufzuführen, und stellt seine Brüder und Vettern nebst noch einigen andern von Adel zu Bürgern dieses Kaufkontrakts, welche insgesamt die Gewehr desselben bei Strafe des in dem widrigen Falle von ihnen zu Stralsund zu haltenden Einlagers übernehmen, Stralsund, Tage Nicolai, 1329.- 2. Stoislaf von Putbus verkauft an den Bürger zu Stralsund Johann Schelborn das Dorf Seelvitz für 630 Mark sundischer Pfennige am Tage nach Nicolai, 1331.- 3. Heinrich Scheele verkauft an Henning Unrow Bürger zu Stralsund, für 200 Mark, 15 Mark und 20 Hühner an jährlichen Pächten aus einigen Höfen in Seelvitz zu Stralsund, Donnerstag nach Margareth, 1427.- 4. Heinrich Scheele Bürger zu Stralsund, verkauft an Henning Unrow gleichfalls Bürger daselbst für 300 Mark sundisches, 17 Mark und 20 Hühner an jährlicher Pacht aus einigen Höfen in Seelvitz, Stralsund, an St. Margareth Abend, 1428.- 5. Henning Unrow und sein Sohn Johann Unrow verkaufen an den Konvent zu Marienkron für 800 Mark sundisch 57 1/2 Mark Jährlicher Pächte aus ihrem Dorfe Seelvitz mit den denselben Rechten und Freiheiten mit welche ihre Vorfahren dieses Dorf von den Putbussen erkauft haben, jedoch bedingen sie sich dabei den Wiederkauf, zu Stralsund, Gregorius Tag, 1440.- 6. Johann Unrow bekennt, dass er auf die in dem nächst vorhergehenden Briefe dem Konvent zu Marienkron verschriebenen 57 1/2 Mark jährlicher Pacht aus Seelvitz von eben demselben noch einhundert Mark aufgenommen habe, und verschreibt anbei dem gedachten Konvent in dem Falle, da er das Dorf Seelvitz verkaufen oder zu Pfanrdrecht austun sollte das Mäherrecht an demselben, Stralsund, Mittwoch nach Marien Himmelfahrt 1444.- 7. Johann Unrow nimmt abermals von dem Konvent Marienkron auf die demselben bereits verschriebenen 57 1/2 Marken und 40 Hühner jährlicher Pacht aus Seelvitz hundert Mark auf, so dass er jetzt überhaupt demselben 1000 Mark schuldig ist und verschreibt anbei dem Kloster in Falle eines Verkauf oder Verpfändung das Mäherrecht, Stralsund, Tag nach Viti 1445.- 8. Die Gebrüder Gerhard und Hans von der Specke verkaufen ihren Anteil an dem Dorfe Seelvitz, welches sie Johann Unrow für 200 Mark zu Weddeschaftsrechte oder pfandweise eingetan hatten und das in 18 Marken und 18 Hühnern an jährlicher Pacht bestand mit allem Zubehör, mit dem höchsten und niederen Gerichte und namentlich mit der Hölzung der Schelborn genannt, nebst der ihnen zustehenden Wiederholung des gedachten Anteils ihrem Schwestermann Albrecht Wennemer, Bürger zu Stralsund, Tag nach Maria Himmelfahrt, 1446.- 9. Die Gebrüder Gerhard und Hans von der Specke, verkaufen und überlassen noch einmal so wie sie sehen in der vorstehenden Urkunde getan, ihrem Schwager Albert Wennemer ihr Eigentum und Wiederlösungsrecht an einem Anteile des Dorfes Seelvitz mit 18 Marken Geldes und 18 Hühnern jährlicher Pacht, Stralsund, Tage Benedicti, 1447.- 10. Albert Wennemer bekennt dem Stadtschreiber zu Stralsund Berhold Rützen 110 Mark sundisch schuldig zu sein und verschreibt ihm dafür neun Mark jährlicher Renten aus einem ihm von seinen Schwägern, den von der Speck, überlassenen Hofe in Seelvitz wobei er sich jedoch die Wiederlösung vorbehält, 1448.- 11. Albrecht Wennemer verkauft an den Ratsverwandten zu Stralsund Cord von Vloten für 50 Mark sundisch, 4 Mark jährlicher Pacht oder Rente aus einem Hofe in Seelvitz jedoch unter Vorbehalt der Wiederlösung, Stralsund, Donnerstag in der Quatemberwoche vor Michaelis, 1448.- 12. Die sämtlichen Interessenten des Dorfes Seelvitz, die Gebrüder und Geschwister von Specke und ihre respondierten Kinder, Ehemänner und Vormünder verkaufen das gesamte Dorf Seelvitz mit 64 Mark sundisch und 30 Hühnern jährlicher Pacht und mit allem Zubehör, mit der Gerichtsbarkeit und mit allen Rechten, für 2100 Mark sundisch an Mathias von der Lippe, Bürger zu Stralsund zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, Sonntag vor Pfingsten, 1450.- 13. Matthias von der Lippe verkauft und überlässt das in der vorhergehenden Urkunde für 2100 Mark sundisch erhandelte Dorf Seelwitz wiederum für 2300 Mark an den Konvent zu Marienkron, Stralsund, Montag nach Martin, 1450.- 14.- Barnim VIII. Herzog von Pommern confirmiert den von Matthias von der Lippe geschehenden Verkauf des Dorfes Selevitz an den Konvent zu Marienkron und vereignet dem letztern dieses Dorf, mit der Freiheit von Ablagen und aller anderen Beschwerde, Stralsund, Tag St. Michael. 1450.- 15. Des Rat der Stadt Stralsund bezeugt, dass es ihm bekannt sei, dass auch Matthias von Lippe es vor demselben zugestanden, dass er das Dorf Seelvitz bloß für das Kloster Marienkron in dessen Namen und mit dessen Gelde gekauft, und daher für sich keine Ansprache an dasselbe habe, Stralsund, Sonntag Oculi, 1451.- 16. Der Rat der Stadt Stralsund bezeugt, dass die Irrungen zwischen Emeke Wusseke und Claus Bonow an einem, und dem Konvent zu Marienkron am andern Teile dahin geschlichtet und verglichen sind, dass erstere sich der ihnen sonst zustehenden Wiederlösung von 12 Mark Pacht aus Seelvitz begeben, wohingegen ihnen der Konvent den Hau des Holzes, der Schelborn genannt, auf drei Jahre verwilligt und ihnen noch dazu für die im Holze ihnen anzweisenden richtigen Scheiden ein halbes Laken Leidener Tuche verspricht, Stralsund, Stonntag nach Trinitatis, 1451.- 17. Die Äbtissin des Klosters Marienkron Agnes Holthusen und ihr ganzer Konvent überlassen Emeken Wusseken und Claus Bonowen den Abnutz und den Hau des bei Seelvitz gelegenen Holzes, der Schelborn genannt, auf drei nacheinander folgende Jahre, im Kloster Marienkron am Donnerstage vor Pfingsten, 1452.- 18. Emeke Wosseke und Klaus Bonow begeben sich des ihnen zustehenden Wiederlösungsrechtes an 12 Mark jährlicher Pacht aus Seelvitz wohingegen ihnen das Kloster Marienkron auf drei Jahre den Hau des Holzes der Schelborn genannt für eine Summe von 10 Mark verwilligt auch überdies für die anzuweisenden richtigen Scheiden und Grenzen im Holze ein halbes Laken Leidener Tuch verspricht, Bergen, Freitag nach Pfingsten, 1452.- 19. Die Bürgermeister Otto Vöge und Johann Schwarte, die Ratsverwandten Everd von Huddesem, Alef Grevereode und Rotger Steinwich und die Bürger zu Stralsund Claus Hagedorn, Henning Büdde und Matthias von der Lippe vermitteln den in den vorhergehenden Urkunden (16,17 und 18) enthaltenen Vergleich zwischen Emeke Wusseke und Claus Bonow an einem und dem Konvent zu Marienkron an dem andern Teile, Montag nach Trinitatis 1452.- III. Urkunden über Jarkevitz (pag. 81).- 1. Die Gebrüder Arnold und Thomas mit der Plate verkaufen an Conrad Papgenhagen einen Bürger zu Stralsund für 100 Mark sundisch zu einem toten Erbkaufe 18 Mark jählicher Pacht aus dem Dorfe Jarkevitz, vier Mark Pacht aus einem Hofe in Schaprode und zwei Mark aus dem Dorfe Rentze, Stralsund, Sonntag vor Pfingsten, 1329.- 2. Die Herzöge von Pommern Bogislaf V. Barnim IIII. und Wartislaf V. geben dem Ratsverwandten zu Stralsund Didrich Witte das von Conrad Papgenhagen an ihn verkaufte Dorf Jarkevitz jedoch dienstfrei zu lehen, Stralsund, Tag Proti und Syacinti, 1347.- 3. Heinrich Plate Ritter verkauft an den Bürgermeister zu Stralsund Hermann von Rode und dessen Sohn Behrend von Rode zu einem toten Erbkaufe 10 Mark jährlichen Einkommens aus einem Hofe in dem Dorfe Jarkevitz, Stralsund, Tag Marien Lichtmess, 1377.- A. Jürgen Münter ein Priester schenkt dem Kloster Marienkron 25 Mark jährliches Einkommen aus Jarekvitz die er von den Gebrüdern Buckhornen erkauft, zu dem Ende, damit die Brüder und Schwestern des gedachten Klosters fleißig für ihn und für seine Angehörigen zu Gott beten sollen, im Kloster Marienkron an St. Agathen Abend, 1430.- 5. Hans Plate und Jaspar Pentin, Bürger zu Greifswald, verkaufen für 1300 Mark sundischer Pfenninge das Dorf Jarkevitz an den Ratsverwandten zu Stralsund Behrend Flesch zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, Donnerstag vor Pfingsten, 1444.- 6. Hans Plate und Jaspar Pentin bekennen vor Notar und Zeugen, dass sie ihr Dorf Jarkevitz an den Ratsverwandten zu Stralsund Behrend Fleschen verkauft haben und geben ihm daher freie Macht und Gewalt, die von ihnen oder ihren Vorfahren am Kloster in Stralsund oder an die Kalandsbrüder daselbst versetzten Pächte und Hebungen aus diesem Dorfe nach dem Inhalte der darüber ausgestellten Schuldbriefe wieder einzulösen, Greifswald, 11. November, 1444.- 7. Jackob und Sulleslaf Gebrüder die Padeln die auf einem Hofe in Jarkevitz zu Bauerrecht wohnen verschreiben Walther Padeln, Bürger zu Stralsund für 200 Mark sundischer Pfennige, 16 Mark jährliches Einkommens aus ihrem gedachten Hofe jedoch unter Vorbehalt der Wiederlösung, Stralsund, Abend vor Maria Heimführung, 1447.- 8. Der Bürgermeister zu Stralsund Behrend Flesch verkauft an den Konvent zu Marienkron das ganze Dorf Jarkevitz zu einem toten Erbkaufe, Donnerstag vor St. Viti, 1472.- 9. Jacob Padel war wegen der in der unter 7. stehenden Urkunde von Wolther Padel aufgenommenen 200 Mark sundisch und der von verschriebenen 16 Mark jährlicher Renten dem Sohne desselben Heinrich Padel 96 Mark schuldig geworden worüber ein Vergleich dahin getroffen wird, dass Heinrich Padel diese 96 Mark Jacob Padels ältestem Sohne Enewold Padel schenkt unter der Bedingung, dass Jackob Padel demselben seinen Hof zu Jarkevitz abtreten muss, wobei dann Enewold Padel annimmt, die künftigen Renten an Heinrich Padel zu bezahlen, auch jährlich 50 Mark auf den Hauptstuhl abzutragen, Freitag, zu Mitte Fasten 1477.- 10. Die Bürgermeister der Stadt Rostock vermitteln als erbetene Schiedsmänner zwischen dem Konvent zu Marienkron und Gutzlaf Padeln wegen einer Anforderung von 50 Mark, welche der letztere seines mütterlichen Erbteils halben noch an seines Vaters Jacob Padels ehemaligen Hof in Jarkevitz machte einen Vergleich dahin, das Gutzlaf Padel gegen eine ihm ausgezahlte Summe von 12 Rheinschen Goldgülden sich aller fernen Ansprache begibt, Tag Hl. Blasius, 1488.- 11. Der Rat der Stadt Lübeck bezeugt, dass der dortige Bürger Jacob Lyels wegen eines ihm durch Erbgang zugefallenen Anteile in Jarkvitz Hans Slykeviten zu seinem Bevollmächtigen constituiert habe, Dienstag, Empfängnis Mariens, 1498.- 12. Die Erbinteressenten an dem vormaligen Lykevettischen Hofe in Jarkevitz übertragen und verlassen ihr Eigentum und ihre Zuständnis an denselben an das Kloster Marienkron, Stralsund, 18. Juli 1502.- 13. Peter Stoltenvoth Bauer zu Jarkevitz zeuget vor Notarius und Zeugen ein, dass das Dorf Jarkevitz mit dem höchsten und mit dem niederen Gerichte an Hals und an Haus dem St. Brigittenkloster vor Stralsund gehöre und führet zur Ursache seine Wissenschaft an, dass wie ihm vor etwa 36 Jahren ein Schwein weggekommen und er solches bei Wolther Padel angetroffen er denselben bei den Vorwesern des gedachten Klosters verklaget habe, da dann solcher ihm für das Schwein vier Mark erstatten und and das Kloster hätte Strafe erlegen müssen zu Jarkewitz, 4. Februar, 1519.-14. Conrad Papenhagen Bürger zu Stralsund verkauft sein Eigentum zu Jarkevitz mit 52 Mark sundisch und 12 Hühnern jährlicher Pacht mit der Gerichtsbarkeit mit der Bede an den Ratsverwandten Didrich Witte zu einem toten Erbkaufe zu Stralsund, Abend vor Marien Himmelfahrt, 1345.- 15. Berhard von der Righe, Bürger zu Stralsund verkauft an Heinrich von der Borne gleichfalls Bürger dasselbst für 50 Mark sundisch fünf Mark jährlicher Pacht, welche er aus einem Hofe in Jarkevitz zu erheben hatte zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, Abend vor Kreuzeserhöhung, 1362.- 16. Albert Bückhorn, Bürger zu Stralsund verkauft an die Kalandsbruderschaft daselbst für 300 Mark sundischer Pfennige 24 Mark jährlicher Pacht aus zweien seiner Höhe zu Jarkevitz, jedoch behält er sich zu allen Zeiten die Wiederlösung vor, Stralsund, Sonntag nach Ostern, 1410.- 17. Wennemer und Wulf, die Gebrüder Buckhorn verkaufen an Jürgen Münter einem Priester für 250 Mark sundischer Pfennige 20 Mark jährlicher Pacht und Rente aus zweien von ihren Höfen in Jarkevitz, deren Wiederlösung sie sich jedoch vorbehalten, Stralsund, St. Katarinen Tag, 1416.- 18 Wennemer Buckhorn verkauft an den Priester Jürgen Münther noch 5 Mark jährliche Rente und Pacht aus zweien Höfen im Jarkevitz für 62 1/2 Mark sundisch, jedoch unter der Bedingung der ewigen Wiederlösung, Stralsund, Sonnabend nach St. Johannis, 1422.- 19. Der Priester Jürgen Münther schenkt vor Notarius und Zeugen dem Kloster Marienkron die ihm vermöge der beiden Kauf und Schuldbriefe unter 17. und 18. zustehenden 25 Mark jährlicher Pacht und Rente aus Jarkevitz, Kloster Marienkron, 1. Oktober, 1429.- 20. Wennemer Buckhorn verkauft dem Kloster Marienkron für 55 Rheinische Gulden, 13 Mark und einen Schilling jährliche Pacht und Rente aus seinen vier Höfen und Hufen zu Jarkevitz jedoch mit dem Vorbehalte der ewigen Wiederlösung, Greifswald, Abend St. Nicoloaus, 1438.- 21. Jacob Padel zu Jarkevitz zu Bauerrecht wohnhaft, verkauft mit Konsens seiner Grundherrschaft, des Ratsverwandten Behrend Flesch, an den Ratsverwandten Behrend von Rode für 37 1/2 Mark sundisch, drei Mark jährlicher Rente und Pacht aus dem vierten Teile seines Hofes zu Jarkevitz unter der Bedinung der ihm zu allen Zeiten frei stehenden Wiederlösung, Dienstag nach Quasimodogeniti, 1447.- 23. Hans von Rethen, Bürger zu Stralsund verkauft von den zufolge der Urkunde 21 aus Jacob Padels Hofe zu Jarkevitz an den Ratsverwandten Behrend von Rode verkauften drei Mark Pacht an das Kloster Marienkron 24 Schillinge jährlicher Pacht zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, Tag Petrus und Paulus, 1490.- 24. Die Vorsteher des Kalands verkaufen an das Kloster Marienkron für 50 Mark sundisch 8 Mark jährlicher Pacht aus Jarkevitz, welche durch Peter Remmeler an den Kaland gekommen waren zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, Abend der 11000 Jungfrauen, 1509.- IIII. Urkunden über Jabelitz (pag. 149).- 1. Klaus Hagedorn, Bürger zu Stralsund, verkauft seinen ihm und seiner Ehefrau von Ilsabe von Kulpen angestorbenen Anteil an Jabelitz an Jürgen Junge, gleichfalls Bürger zu Stralsund, zu einem toten Erbkaufe, und erteilt ihm zugleich die Befugnis, die von diesem Anteil an die Kedingen pfandsweise abgetretenen beiden Hufen wieder einzulösen, Stralsund, Montag vor Ostern, 1448.- 2. Jürgen Junge verkauft und überlässt seine Hälfte des Dorfes Jabelitz an seinen Vetter Didrich Jungen, Stralsund, Sonnabend nach Marien Geburt, 1457.- 3 Johann und Werner die Gebrüder Keding Behrend und Bukstok in Vormundschaft seiner Ehefrau Taleken und die Vormünder Taleken Keding Didrich Kedins Tochter, verkaufen an den Bürgermeister zu Stralsund Erasmus Steinwich das halbe Dorf Jabelitz zu einem toten Erbkaufe, Petri, Kettenfeste, 1467.- 4. Albrecht Swarte Ratsverwandter zu Stralsund verkauft das durch seine Ehefrau Beseke des Ratsverwandten Didrich Jungen Witwe, an ihm gekommene halbe Dorf Jabelitz mit 35 1/2 Mark, 6 Schilling 5 Pfennigen an Gelde, 40 Hühnern und 190 Eiern an jährlicher Pacht, für 13000 Mark sundisch an das Kloster Marienkron zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, acht Tage nach Allerheiligen, 1497.- 5. Hippolyta von Puttbus, des Ratsverwandten zu Stralsund Paul Mörders Witwe, verkauft nebst ihrem Schwiegersohne Cord Bonow ihre Hälfte von dem Dorfe Jabelitz mit 36 Mark, 27 Hühnern und 100 Eiern jährlicher Pacht für 13000 Mark an das Kloster Marienkron zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, St. Calivti, 1501.- 6. Paul Viers, Bürger zu Stralsund, verkauft das Eigentum seiner Mühle zu Jabelitz mit einem Hause, sechs Morgen Ackers und einer Wiese an das Kloster Marienkron zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, Hl. Phillipus und Jacobus, 1505.- V. Urkunden über Scharpitz (pag. 173).- 1. Die Herzöge von Pommern, Barnim VI. und Wartislaf VIII. verleihen Everard Hupen alles, was die Gebrüder Hermann und Timme von dem Bughe Bürger zu Stralsund, vormals in dem Gute Scharpitz zu Lehne besessen hatten, und das nach ihrem Absterben der Herrschaft anheim gefallen war, Stralsund, Montag nach Laetare, 1398.- 2. Ludeke und Behrend, Gebrüder von Dorpen, verkaufen einen Hof in Scharpitz mit 13 Mark jährlicher Pacht mit den Gerichten und mit allem Rechte zu einem toten Erbkaufe an den Bürgermeister zu Stralsund Nicolaus Siegfried, Greifswald, Abend vor Marien Himmelfahrt.- 3. Sabel und Magnus, Gebrüder Siegfrieden verkaufen den in der zunächst vorhergehenden Urkunde von ihrem Vater, den Bürgermeister Nicolas Siegfried, erhandelten Hof in Scharpitz mit 13 Mark jährlicher Pacht aus demselben, wie auch 3 Mark 2 Schillinge und 4 Hühnern an jährlichem Einkommen aus einem Kathen zu Marksow an den Ratsverwandten Johann Behre zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, St. Marien Magdalenen Abend, 1428.- 4. Michael Kersebom oder Kirschbaum, ein Priester zu Greifswald verkauft an Berhard, Kremer, Bürger zu Stralsund, für 110 Mark sundisch acht Mark jährlicher Rente die er aus einem Hofe in Scharpitz zu erheben hatte, Greifswald, Sonntag nach dem vor- Michaelis einfallenden Quatember, 1434.- 5. Laurentius von Sunden Ratsverwandter zu Stralsund, verkauft dem Kloster Marienkron für 50 Mark sundisch, 4 Mark jährlicher Rente und Pacht aus seinem Hofe zu Scharpitz jedoch mit dem Vorbehalt der Wiederlösung, Stralsund, Sonntag vor Hl. Elisabeth. 1444.- 6. Berhard Kremer, Bürger zu Stralsund, verkauft an Lubbrecht Behren, gleichfalls Bürger daselbst für 100 Mark sundisch, 8 Mark jährlicher Pacht aus seinem Hofe zu Scharpitz, jedoch mit dem Vorbhalt der ewigen Wiederlösung, Stralsund, Donnerstag vor St. Marien Magdalenen, 1454.- 7. Jürgen Kremer, Bürger zu Stralsund, verkauft an Lubbert Behren, gleichfalls Bürger daselbst für 30 Mark sundisch, vier Mark jährlicher Rente und Pacht aus einem Hofe in Scharpitz, behält sich jedoch die Wiederlösung dieser Rente vor, Stralsund, Sonnabend nach Mitfasten, 1457.- 8. Berhard Kremer, verkauft mittelst eines toten Erbkaufs an Lubbert Behren 8 Mark Jährlicher Pacht aus seinem Hofe in Scharpitz, Stralsund, Montag nach Marien Heimsuchung, 1458.- 9. Jürgen Kremer, verkauft an Lubbert Behren für 37 1/2 Mark sundisch drei Mark jährlicher Pacht aus einem Hofe in Scharpitz, jedoch unter der Bedinung der Wiederlösung, Stralsund, Montag vor Hl. Laurentius, 1460. 10. Jürgen Kremer verkauft und überlässt, an Lubbert Behren für 150 Mark sundisch, 9 Mark jährlicher Pacht aus Scharpitz wovon er ihm schon vorhin vermöge der Urkunden 7. und 9., 7 Mark zu Weddeschaftsrechte verkauft hatte nunmehr zum völligen unwiederruflichen Eigentum, Stralsund, Mittwoch, vor Petri Stuhlfeier, 1462.- 11. Lubbert Behre verkauft sein Eigentum in Scharpitz für 30 Mark, jährlicher Pacht aus 3 Mark 2 Schilling und 4 Hühnern jährliche Hebung aus einem Kathen in Marksow an das Kloster Marienkron zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, St. Johannes Enthauptung, 1476.- VI. Urkunden über Tribbekevitz und Lobkevitz (pag. 203).- A. Tribbekevitz. 1. Otto und Achim (Joachim), die Gebrüder Horsten verkaufen an den Krüger zu Trenke Hans Kremeke für 60 Mark sundisch, sieben Morgen Ackers in dem Tribbekevitzer Felde, mit der Bedingung, dass er davon nicht nur den Priestergebenten, sondern auch jährlich an sie eine Pacht erlegen solle, behalten sich jedoch den Wiederkauf an diesen sieben Morgen vor, Freitag, nach Tag der 11000 Jungfrauen.- 2. Otto Horst verkauft nebst seinem Bruder Nicolaus Horst an das Kloster Marienkron eben dieselben sieben Morgen Acker im Tribbekevitzer Felde zu einem toten Erbkaufe, welche vermöge der zunächst vorhergehenden Urkunde an den Krüger zu Trenke wiederlöslich verkauft waren und daher mittlerweile von demselben, wieder eingelöst sein müssen, Hl. Martin Abend, 1501.- B. Lobkevitz. 3. Der Ratsverwandte zu Stralsund Johachim Klinkow verkauft dem Konvent des Klosters Marienkron der sich nunmehr innerhalb der Stadt in dem Hl. Katharinenkloster aufhielt für 1200 Mark sundisch, sein Eigentum in dem Dorfe Lobkevitz auf Wittow mit 35 Mark 4 Schillingen jährlicher Pacht zu einem toten Erbkaufe jedoch behält er sich und seinen Erben in dem Falle eines anderweitigen Verkaufs das Mäherrecht vor, Stralsund, Hl. Valtenin, 1536.- VII. Urkunden über Dönkevitz (pag. 215).- 1. Agnes, des Fürsten Witzlaf III. zu Rügen Gemahlin, verkauft an Peter Bneweken, wie auch an Peter und Nicolaus Wymar Söhne, das Erbe und Eigentum des Dorfes Dönkvitz, mit dem Bedinge, dass dieselben und ihre Erben aus den Nutzungen diese Gutes an sie die Fürstin, järhlich 13 Mark beständiger Pacht, ohne Verhöhung und ohne Verminderung, abgeben sollen, wobei sie ihnen zur Aufbringung der Pacht den Verkauf des Holzes und des Torfes frei gibt, Stralsund, Tag der Julianae, 1297.- 2. Berlach Schmachtsehagen, Knappe, verkauft an den Ratsverwwandten zu Stralsund Eler Burow seinen Hof zu Dönkevitz mit den Gerichten, mit aller Freiheit und mit allem Rechte, Stralsund, St. Michaelis, 1395.- 3. Wartislaf VIII. Herzog von Pommern verleiht dem Bürgermeister zu Stralsund Johann Burow und seinem Bruder Eler Burow ihre Güter, als Gramtitz, Griwan und Varnevitz auf Wittow, wie auch Dönkevitz und den Steenshof bei Gingst mit allem Zubehör und Recht, desgleichen auch ihre Weddeschaftsgerechtigkeit an verschiedenen nahmhaft gemachten Gütern, Stralsund, St. Peters, Kettenfeste, 1415.- 4. Hans Jacob, Brand und Gerwin, die Burowen (Burow) verkaufen für 300 Mark sundisch an das Kloster Marienkron ihren Hof zu Dönkevitz mit 13 Mark Pacht, mit allem Zubehör und mit allem Rechte, zu einem ewigen toten Erbkaufe, Stralsund, Liliani, 1437.- VIII. Urkunden über Wendisch Langendorf (pag. 227).- 1. Bogislaf V. Herzog von Pommern verlässt und verleihte Johann Straßburg, Bürger zu Stralsund, für 220 Mark viertehalb Hufen in Wendisch Langendorf zu einem unwiderruflichen Eigentum auf dem Schloss Pritter am Mittwoch nach dem Fest der Dreieinigkeit, 1338, von dem Rat der Stadt Stralsund vidimiert am Tag nach Maria Empfängnis 1421.- 2. Johann Wesent verkauft an Ludeke von Kulpen Bürger zu Stralsund fünftehalb Mark jährlicher Einkünfte aus zwei Höfen in Wendisch Langedorf mit dem höchsten und niederen Gerichte und mit allem Rechte zu einem unwiederruflichen Eigentum, Donnerstag vor Hl. Andrea 1342.- 3. Marcus von Kulpen verkauft an seinen Bruder Lucas von Kulpen und an seines Bruders Heinrich von Kulpen Kinder, 4 Mark 10 Schillinge 8 Pfennigen und 14 Hühner an jählicher Pacht, aus dem Dorfe Wendisch Langendorf, so wie solche ehedem von dem Herzog Bogislaf Johan Straßburg verliehen und von den Straßburgen durch Erbgang mit seiner Frau auf ihn gekommen, Stralsund, Tag nach St, Catharinen, 1417.- 4. Lucas und Markus Gebrüder von Kulpen und die Vormünder ihres verstorbenen Bruders Heinrich von Kulpen Kinder, verkaufen an Heinrich Herteger und Johann Behre, Bürger zu Stralsund, 11 1/2 Mark Pacht und 21 Hühner an jährlicher Hebung aus fünf Höfen in Wendisch Langendorf zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, Montage vor St. Thomas, 1421.- 5. Der Ratsverwandte Sabel Siegfried verkauft an den Ratsverwandten Johann Behr die Hälfte von den 30 Mark an Gelde und 11 Hühnern jählicher Pacht aus Mesteldorf und aus Wendisch Langendorf, welche seiner Ehefrau Vater Heinrich Herteger nebst dem Ratsverwandten Johann Behr von den Kulpen erkauft hatte, Stralsund, Abend St. Martin, 1439.- 6. Lubbert Behre des Bürgermeisters Johann Bere Sohn verkauft an das Kloster Marienkron für 750 Mark sundisch 30 1/2 Mark 1 Schilling und 3 Pfennigen nebst 21 Hühnern an jährlicher Pacht und Hebung aus Wendisch Langendorf und aus Mesteldorf wie ihm solche Hebungen teils aus des Ratsverwandten Reimar Rapensülver Ehefrau und aus seiner Frauen Schwester Wobbeke Möllers Verlassenschaften angefallen, teils von seinem Vater von den von Kulpen und von Sabel Siegfried angekauft und ihm mitgegeben sind, zu einem ewigen toten Erbgute, Stralsund, St. Vitus , 1456.- 7. Ilsabe Garlepow, des Ratsverwandten Jürgen Buchow Witwe verkauft nebst ihren Vormündern an das Kloster Marienkron für 600 Mark sundisch ihren Anteil an dem Dorfe Wendisch Langendorf mit 18 Mark 1 Schilling jährlicher Pacht mit Gericht und Diensten, jedoch unter Vorbehalt des Wiederkaufs, Stralsund, acht Tage nach dem Feste der hl. Drei Könige, 1521.- VIIII. Urkunden von verschiedenen Inhalte (pag. 251).- 1. Valentin, Abt des Klosters Neuen Campe, und sein ganzer Konvent präsentieren als Patron dem Archridiacon zu Triebsees den Pfarrer zu Richtenberg Bernhard Schmidt zu einer Vicarie an dem Altare des heiligen Leichnams in der Pfarrkirche der dem bemeldeten Kloster zuständigen Stadt Richtenberg zu Neuen Campe, Tag nach St. Johannis, 1529.- 2. Henning von Jasmund fürstlicher Landvogt auf Rügen, bezeugt, dass Ilsabe von Puttbus, Albert Anderson Witwe, vor ihm im sitzenden Gerichte den Bevollmächtigten des Klosters Marienkron drei Briefe überantworttet habe, Bergen, Abend vor Maria Reinigung, 1432.- 3. Birger Johanson, zu Rottebu in Dänemark wohnhaft, schenkt und übergibt vor Notar und Zeugen dem Kloster Marienkron sein zu Stralsund in der Fährstraße gelegenes Haus, und bedingt dabei, dass dagegen für ihn und seine Angehörigen an dem Altare des heiligen Andreas in der Klosterkichre wöchtenlich einmal solle Messe gehalten werden, Klosterhof bei Marienkron, 2. April, 1460.- 4. Birger Johanson, bestätigt die in der vorhergehenden Urkunde geschehene Schenkung seines zu Stralsund in der Fährstraße gelegenen Hauses an das Kloster Marienkron durch einen darüber ausgefertigten Schenkungsbrief, worin er zugleich bedingt dass die Brüder und Schwestern dieses Klosters wöchentlich einmal für ihn und seine Vorfahren eine Messe am St. Andrea Altare in ihrer Kirche halten, alle Sonntage nach der Predigt die Memorien für ihn lesen und einmal im Jahre für ihn eine Vigilie begehen sollen, Stralsund, Freitag vor Palmsonntag, 1460.- 5. Petrus Remmeler, ein Priester zu Stralsund errichtet sein Testament, in welchem er unter andern auch dem Kaland zu Stralsund, diejenigen 8 Mark jährlicher Hebungen aus Jarkevitz vermacht, welche danächst der Kaland dem Kloster Marienkron verkauft hat (s. oben Abteil III. Urkunde 24), Stralsund, 26 Juli 1460.- 6. Erich II. Herzog von Pommern, stimmt überein als Obervormund in den von Cord Köller auf Jamiyow nachgelassener Witwe im Namen ihrer Kinder mit dem Hl. Brigittenkloster vor Stralsund geSchlossenen wiederlöslichen Verkauf von 8 Mark jährlicher Pacht aus dem Vorwerke vor Lassan, Schloss Wolgast, Tag der Kreuzeserhöhung, 1469.- X. Dioplomatarium Domus Religiosae Sanctae Annae (Übersetzung: Urkundensammlung der religiösen Heiligen Anna, das Haus betreffend). (pag. 275).- 1. Rotger Steinwich, seine Ehefrau Metke und ihre beiden Brüder Hans und Werner Keding schenken den Junfgrauen von der Regel St. Augustinus in Stralsund zwei Buden, die hinter Rotger Steinwichs Haus gelegen sind, bedingen jedoch, dass die Jungfrauen bei Veränderung dieser Buden, ihren andern Buden nicht die Luft nehmen, und dass sie ihr Glied drei Fuss von der Wand der Schenkenden setzen sollen, Abend vor Marien Geburt, 1485.- 2. Everd Segeberg, Bürger zu Stralsund bezeugt, dass das in der Breitschmids Straße gelegene Haus, welches im Stadtbuche auf seinem Namen steht, ihm bloß zur treuen Hand zugeschreiben sei, und mithin nicht ihm, sondern vielmehr den Junfgrauen von der Regel des heiligen Augustins die in der Fischerstraße in des Bürgermeisters Otto Vogen Hause wohnten zugehöre, weshalb er für sich und seine Erben sich aller Ansprache an dieses Haus begibt, Stralsund, St. Peter und Pauls Abend, 1487.- 3. Auszug aus dem Stadtbuch, vermöge dessen Rotger Steinwich nebst seinen Schwägern den Schwestern von der Regel des heiligen Augustins in der Fischerstraße seinen in eben dieser Straße zwischen dem Hause der gedachten Schwestern und des verstorbenen Herrn Matthias Darne gelegenen Gang mit vier Buden bis an das Glied seines Wohnhauses verkauft hat, 1492.- 4. Die Vorsteher der St. Jacobikirche verkaufen den Jungfrauen in St. Annen, das Haus in der Fischerstraße, einen neben demselben gelegenen Hofplatz, mit der Freiheit denselben zu bebauen, jedoch mit Vorbehalt des Wasserlaufes von dem in dieser Gegend gelegen, der gedachten Kirche zugehörigen Hause zu Stralsund, St. Johannis Baptista, 1508.- 5. Margareth Leveling, des Bürgermeisters Matthias Darne Witwe gibt den Jungfrauen und Schwestern im St. Annen Hause in der Fischerstraße den hinter ihrem Stalle gelegenen und nach gemeldeter Straße ausgehenen Gang mit den dazu gehörigen Buden zum ewigen Eigentum und bedingt dagegen das bedachte Junfgrauen für sie und die ihrigen beten und insonderheit zweimal im Jahre für sie die Memoiren begehen sollen, St. Elisabeth, 1510.- Beilage zu 5. Joachim Heynert fürstlicher Vogt, verkauft an den Bürgermeister Matthias Darne sein halbes Haus mit dem halben großen Gang nach der Fischerstraße, Montag nach St. Micaelis, 1481.- 6. Der Beichtvater und die Mutter des Hauses St. Annen in der Fischerstraße vereinbaren sich mit den hinten an gemeldetem Hause stoßenden Bäcker Honkdorp dahin, dass er ihnen eine Türe mit einem Schlüssel zu seinem Backhause verstattet, jedoch nur (aufgrund von Großzügigkeit nicht aufgrund von Recht oder Pflicht) des jedesmaligen Besitzers seines Hauses, 1512.- 7. Joachim Wardenberg, Bürger zu Stralsund bekennt, dass das in der Fischerstraße zwischen dem Eckhause und des Bürgermeisters Otto Vogen ehemaligen Hause oder dem jetzt sogenannten St. Annen Hause gelegene Haus, ob es ihm gleich zu Stadtbuche zugseschrieben worden, dennoch nicht ihm, sondern den in gedachtem St. Annen Hause wohnenden und anch der von der Regel des heiligen Augustins den Jungfrauen zugehöre und derselben Eigentums sei, Stralsund, Freitag nach Kreuzes Erhöhung, 1527.- 8. Der Konvent zu St. Annen in der Fischerstraße vergönnt dem Priester Berthold Lüssow auf einer Stelle die vorhin zu einer Capelle für den Konvent bestimmt gewesen war, nahe bei dem Bethause desselben an eine Wohnung zu bauen, unter der Bedingung, dass solche nach seinem Tode dem Konvent anheim fallen soll, Mittwoch nach Paul Bekehrung. 1530.- Ergänzung des Verzeichnis der Abteilungen oder Rubriken unter welche die in dieser Sammlung enthaltenen Urkunden geordnet sind. (ab 299).- II. Urkunden über Seelvitz und Biervitz. (S. 1).- B. Biervitz. 20. Woldemar von Putbus verkauft dem Kloster Marienkron das Dorf Vierevitz, mit Gerichte, Diensten und allem Rechte, Stralsund, Mittwoch nach Palmarum, 1496.- III. Urkunden über Jarkevitz. (S. 5).- 25. Der Official des Archidiakonats zu Triebsees Peter Badendiek fertigt eine Urkunde darüber aus, dass verschiedene Zeugen vor ihm ausgesagt haben, dass aus Enwold Badels Hofe in Jarkevitz, acht Mark jährlicher Pacht zu einer Vikarie der St. Nicolaikirche zu Stralsund gehörten, Stralsund 8. November 1493.- 26. Der Priester Peter Remmeler vermacht nach seinem und seiner Mutter Tode von den 16 Mark jährlicher Hebung, welche er aus einem unter dem Bürgermeister Behrend Flesch stehenden Hofe in Jarkevitz wiederlöslich zu erheben hatte, 8 Mark jährlicher Hebung der Kalandsbruderschaft zu Stralsund, zu dem Ende, dass sie dafür seines Vaters sowohl, als auch sein eigenes und seiner Mutter Gedächtnis zweimal im Jahr mit Vigilien und Seelmessen begehen sollen, Stralsund Sonnabend nach Ambrosius,1459.- 27. Vergleich zwischen den Interessenten des Dorfes Jarkevitz den Vorstehern des Klosters St. Annen und Brigitten und der St. Marienkirche, wie auch dem Ratsverwandten Heinrich Gottschalk, an einem und den Vorstehern des Gotteshauses zum heiligen Geiste, als Herrschaft des Gutes Sadow wegen der Grenzen und der Scheidegräben zu Stralsund am 3. Juli 1622.- IIII. Urkunden über Jabelitz. (S. 15).- 7. Die Testamentarien des verstorbenen Jürgen Jungen begeben sich gegen die ihnen von Albrecht Swarten ausgezahlten unter beiden Teilen behandelten 400 Mark aller fernern Ansprache an das ehedem von dem gedachten Jürgen Jungen verkaufte Gut Jabelitz zu Rostock, am Weihanchtsabend, 1472.- V. Urkunden über Scharpitz. (S. 17).- 11. Die Vorsteher des Klosters St. Annen und Brigitten verkaufen einen Hof in Scharpitz für 1360 Gulden an Karsten Jasmund, 9. Oktober, 1693.- VII. Urkunden über Dönkevitz. (S. 21).- 5. Die Vorsteher des Kloster St. Annen und Brigitten verkaufen den Hof Dönkevitz mit allem Zubehör für 700 Gulden an den Hauptmann Nicolas Baumann, Stralsund, 25. April. 1694.- VIIII. Urkunden von verschiedenem Inhalte. (S. 25).- 8. Hans und Geverd, die Gebrüder Menzelin, überlassen und konferieren eine von ihrem Vater Didrich Menzelin, zu Zythem wohnhaft, gestiftete Präbende von 10 Mark jährlicher Einkünfte aus einem Hofe im Dorfe Menzelin, nach dem Tode des jetzigen Beisitzers derselben, des Priesters Peter Blesevitz, dem Kloster Marienkron zu ewigen Zeiten, Anklam, Tag Mauritius. 1424.- 9. Katharina Henning Wöstengen Witwe verkauft der Äbtissin, dem Beichtvater und den Schwestern und Brüdern des Brigittiner Ordens in dem St. Katharinenkloster zu Stralsund und den ihnen vom Rate zugeordneten Vorstehern für 200 Mark, zehn Mark jährlicher Rente aus ihrem halben Hause in der Frankenstraße wiederkäuflich, Stralsund, Montag nach Cantate, 1543.- 10. Der Ratsverwandte Bertram von Lübeck verkauft für 600 Mark an das Kloster Marienkron das halbe Dorf Bisdamitz vermittelst eines toten Erbkaufs zu einem unwiederruflichen Eigentum, Michaelis, 1486.- 11. Die Vorsteher der St. Marienkirche zu Stralsund bekennen, dass die Äbtissin und die noch vorhandenen drei Jungfrauen des Brigittiner Ordens aus dem Kloster Marienkron ihnen das halbe Dorf Bissemitz auf Jasmund mit allen dazu gehörigen Briefen und Siegeln abgetreten und machen sich dagegen anheischig, so lange eine von den vier Konventualinnen lebt, an dieselben jährlich zwanzig Mark zu einem Leibgedinge zu reichen, nach ihrer aller Abgange aber wollen sie von den Einkünften dieses Gutes einem jeden der bei des Bürgermeisters Rolof Möllers Stiftung anenommenen Armen in so fernen solche den Katechismus gehörig lernen und ihres Christentums gehörigen Bescheid zu geben wissen werden, einhundert Holzes geben, Stralsund, Donnerstag nach Quasimodogeniti, 1558.- 12. Henning Albertsson ein Knappe genehmigt und bestätigt die von seiner Mutter Elisabeth von Putbus, Albert Anderssons Witwe dem Kloseter Marienkron in welches sie sich selbst begeben, geschehene Abtretung einiger ihrer wiederlöslich zustehenden Hebungen in Gnytze Bischoppsdorf, Vilmnitz und Meuendorf, dergestalt, dass, wenn diese Hebungen von den Eigentümern eingelöst würden das darfür zu zahlende Geld dem Kloster anheim fallen solle, Stralsund, Tag nach Maria Verkündigung, 1432.- 13. Der Ratsvervewandte Gerhard Blome bekennt, dass er wegen seiner in das Kloster Marienkron aufgenommenen Verwandtin Kyneke Rethlen dem gedachten Kloster zweihundert Mark und an aufgeschwollenen Renten dreihundet Mark schuldig sei und verkauft demselben dafür seine Bude in der Palinenmacherstraße jedoch dass es bei seinen Erben stehen soll, entweder diese Bude dem Kloster zulassen oder auch demselben die 500 Mark zu bezahlen, Stralsund, St. Elisabeth, 1490.- 14. Nachricht von einigen dem Kloster St. Annen und Brigitten zuständigen Gütern und Hebungen und den darauf lautenden Urkunden.- Klementevitz. Rentze. Birkow Dalkevitz. Rekelitz. Zergelitz und Pantkow. Panderitz. Quoltitz. Tribkevitz. Kukelvitz. Natzevitz. Benekenhagen. Arendsee. Brandeshagen.- X. Dioplomatarium Domus Religiosae Sanctae Annae. (Übersetzung: Urkundensammlung der religiösen Heiligen Anna, das Haus betreffend) (S. 47).- 10. Die Väter des Klosters St. Michaels zu Rostock bezeugen, dass die vierhundert Mark, welche sie sich auf Asmus Wusten Hause zu Stralsund hätten zuschreiben lassen nicht ihnen sondern dem St. Annen Hause daselbst zugehörigen sollte, jedoch dieses Haus eingehen, so sollten sodann 100 Mark davon, welche zu Wein und Hostien vermacht worden, an ihr Kloster fallen, Tag Apolloniae, 1545.- 11. Joachim Hyner fürstlicher Vogt verkauft an den Bürgermeister Matthias Darne seinen kleinen Gang zu Stralsund, Stralsund, Montag nach Michaelis 1481.- XI. Urkunden über Starrevitz, Lütken, Warklow, Wendorf, Gramptitz, Kontop und Rotelvitz. (S. 51).- A. Starrevitz 1. Heinrich von der Lanken verkauft seinen Hof und sein Gut Starrevitz mit der Mühle und dem Kruge zur Kühle auf Wittow und mit allem andern Zubehör an das Kloster Marienkron zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, Tag Phillip und Jakobus, 1479.- 2. Erkenntnis des königlichen hohen Tribunals zu Wismar worin dem Kloster St. Annen und Brigitten die Strandgerechtigkeit auf dem Gute Starrevitz und den zu dem selben gelegenen Dörfern zuerkannt wird, 3. Juli 1724.- B. Lütken Warksow. Jürgen Ketel, auf Ketelshagen und Warksow Erbgesessen, verkauft sein Gut Lutken Warksow an das Kloster St. Annen und Brigitten für 10600 Gulden, und das daselbst befindliche Inventarium an Vieh und Fahrnis für 750 Gulden, Stralsund, 12. März 1625.- C. Lütken Warksow, Wendorf, Gramvitz, Kontop und Rotelvitz. 4. Die Vorsteher des Klosters St. Annen und Brigitten vertauschen den von Jürgen Ketel erhandelten Hof in Lütken Warksow mit vier Hufen 12 Morgen Ackers und ihre Hälfte des Hofes zu Wendorf mit einer Hufe 7 Morgen Ackers an den Kaland gegen desselben Anteil in Grampitz und in einem Hofe zu Scharpitz, nebst dem Hofe zu Lotow und einem Kathen zu Kotelvitz mit dem dazu gehörigen Acker, Stralsund, 18. April 1631.- 5. Das Kloster St. Annen und Brigitten verkauft an Achatius Heinrich von Platen das im Gingster Kirchspiel gelegene und bisher nach Jabelitz zum Dienste gelegene Käterwesen zu Kotelvitz für 500 Gulden zu einem toten Erbkaufe, zu Stralsund am 7. April 1675.- 6. Die Vorsteher des St. Annen und Brigittenklosters verkaufen an den Müller Joachim Rickmann Schwanken die Mühle und das Müllerhaus zu Grampitz für 1050 Reichstaler und überlassen ihm den Grund der Mühle, des Hauses und eines Kohlgartens für 20 Reichstaler und zwei Morgen Acker und 1/4 Morgen Wiese für 5 Reichstaler jährlicher Pacht zu Erbzinsrechte, Stralsund, 2. September 1747.-.XII. Urkunden über Banz und Burkow. (S. 77).- 1. Der Herzog Philipp Julius überlässt mit Konsens seiner Vettern, der Herzöge Franz Bogislaf und Ulrich, vermittelst eines Permutationskontrakts an seinen Rat , Joachim Scheele, gegen zwei Höfe in Krönnevitz und einen Hof nebst einem Katen in Duvendik zwei Bauerhöfe in Banz und einen Kossaten in Burkow auf Wittow zu einem ewigen unwiderruflichen Allodialeigentum, Wolgast, Valentin, 1618.- 2. Zustimmungsbrief der Herzöge Franz, Bogislaw und Ulrich zu der vorstehenden Vertauschung, Stettin, 19. Januar 1619.- 3. Joachim Scheele des Vettern fürstlichen Rats und Amtmanns, auf Recklade und Schmantevitz Erbgesessen, Erben verkaufen an den königlich schwedischen Cornet Peter Bestenböstel, auf Parow Erbgesessen, für 8000 Gulden zwei Höfe in Banz und einen Katen in Burkow zu einem toten Erbkaufe, Schmantevitz, Tag Petri Stuhlfeier, 1632.- 4. Der Herzog Bogislaw XIIII. erteilt seine Übereinstimmung zu dem zwischen Joachim Scheele Erben und Peter Bestenböstel geSchlossenen Kauf über zwei Höfe in Banz und einen Katen in Burkow und bestätigt diesen Kaufkontrakt, Alt-Stettin, 14. Juni 1632.- 5. Peter Bestenböstel verkauft an den nachmaligen Regierungsrat und Kanzler Philipp Christof von der Lanken, auf Zürkvitz und Woldemitz Erbgesessen, das Gut Banz nebst fünf Kathen in Burkow für 10000 Gulden, zwei Ochsen zwei Drömte Roggen und 20 Dukaten zu einem toten Erbkaufe, Stralsund, Walpurgis, 1653.- 6. Die Allodial Erben des verstorbenen Kapitän Philipp Christof von der Lanken verkaufen an die Vorsteher des St. Annen und Brigitten Klosters für 3800 Reichstaler in N 2/3 Stücken die beiden Dörfer Banz und Burkow zu einem toten Erbkauf, Stralsund, 12. Februar 1727.- XIII. Urkunden über Klementevitz, Zanken und Duoltitz. (S. 103).- A. Klementevitz. 1. Die Herzöge von Pommern Bogislaw V. Barnim IV. und Wartislaw V. verleihen dem Ritter Gutzlaf Zuhm und seinen beiden Söhnen Peter und Nicolas die Dörfer Klementevitz und Lanken, zu Wolgast Tag vor Gregor, 1341. und der Official zu Stralsund des Archidiakon zu Triebsees Johann Unrow lässt auf Ansuchen der Ordenspersonen des Kloster Marienkron diese Urkunde vidimieren (widmen), Stralsund, 28. August 1460.- B. Quoltitz. Die Vorsteher des Klosters überlassen dem Müller Johan Christof Langen einen Platz zu Quoltiz zur Erbauung einer Mühle zu Erbzinsrecht, Stralsund, 24. März. 1764.- XIIII. Urkunden über die Pächte aus Panderitz, Kukelvitz, Tribbevitz, Viersdorf und einigen anderen Gütern. (S. 113).- 1. Die Gebrüder Matthäus und Johann Pinekrull verkaufen an den Ratsverwandten Ditmar von Gramelow zu Stralsund 4 Drömte Gersten an jährlicher Pacht, aus ihrem Hof, zu Pandelitz oder Panderitz, und Johann von Putbus, Ritter und Statthalter auf Rügen bezeugt, dass die Verkäufer dem Käufer diese Pacht vor ihm verlassen haben, Stralsund, Elisabeth, 1336.- 3. Die nächsten Erben der verstorbenen Metteken Wreens Jacobs von Hiddingen Tochter, genehmigen und bestätigen die von ihr geschehene Schenkung von 16 Scheffeln Gersten jährlicher Pacht aus dem Dorfe Pandelitz auf Wittow an das Kloster Marienkron, Stralsund, Tag Abdon und Sennar (30. Juli) 1446.- 3. Heinrich Raleke zu Tribbekevitz im Trenter Kirchspiel gesessen verkauft für 50 Mark dem Kloster Marienkron, drei Mark jährlicher Pacht aus seinem Hofe im Dorfe Kukelvitz im Trenter Kirchspiele wiederkäuflich, Kloster Marienkron, Tag nach dem Fest der hl. drei Könige, 1493.- 4. Klaus Normann verkauft an das Kloster Marienkron für 100 Mark, 7 1/2 Mark jährlicher Pacht aus zwei Höfen in Tribbevitz im Kirchspiele Neuenkirchen wiederlöslich, Stralsund, Dienstag in dem Weihnachtsfeste, 1428.- 5. Klaus Normann verkauft an das Kloster Marienkron für 100 Mark eine jährliche Pacht von 7 Mark 4 Schillingen aus einem Hofe in Tribbekevitz wiederkäuflich, Stralsund, Dienstag nach St. Aegidii (Ägil?) 1430.- 6. Klaus Wusseke, Knappe auf Zargelitz gesessen und der Herren von Putbus Lehnmann verkauft an das Kloster Marienkron für 130 Mark, 9 Mark 4 Schillinge jährlicher Pacht aus zwei Höfen wiederkäuflich, Stralsund, Abend vor dem Feste der hl. drei Könige, 1448.- 7. Heinrich und Gorries von Orden, des Bürgermeisters Simons von Ordens Söhne, bezeugen, dass ihr Vater in seinem Testamente dem Kloster Marienkron zu Wein und Oblaten 14 Mark jährlicher Einkünfte vermacht habe, welche sie demselben in den Pächten von sieben Höfen in Viersdorf anweisen, Stralsund, St. Margareten, 1456.- 8. Vergleich zwischen den Provisoren des Klosters St. Annen und Brigitten und des Gotteshauses zum heiligen Geiste über einige aufgeschwollene Pächte aus den Gütern Viersdorf und Benekenhagen, 20. März 1663.- 9. Cord von Platen, Knappe auf Retelitz verkauft für 100 Mark dem Kloster Marienkron, 8 Mark jährlicher Pacht aus seinem von ihm selbst bewohnten Hofe in Retelitz und den dazu gelegenen vier Hufen Landes wiederlöslich, Stralsund, Tag nach Fest der hl. drei Könige, 1430.- 10. Rickelt Plate zu Retelitz wohnhaft, verkauft an das Kloster Marienkron für 50 Mark, 3 Mark jährlicher Pacht aus einem von ihm selbst bewohnten Hofe in Retelitz, wiederkäuflich, zu Stralsund Hl. Apostel Thomas Abend, 1452.- Klaus von Platen, Rickolds Bruder, zu Retelitz wohnhaft, verkauft an das Kloster Marienkron für 50 Mark, 3 Mark jährlicher Pacht aus einem von ihm selbst bewohnten Hofe in Retelitz, wiederkäuflich, Stralsund Hl. Apostel Thomas Abend, 1452.- 12. Arnd von der Osten, zu Rattenevitz auf Jasmund, und Hennig von der Osten, zu Lüssevitz wohnhaft, verkaufen dem Kloster Marienkron für 50 Mark, 3 Mark jährlicher Pacht aus einem Hofe in Lüssevitz im Gingster Kirchspiele, wiederlöslich, im Kloster Marienkron, Tag nach Fest der hl. drei Könige, 1492.- 13. Auszug einiger alter Pachtbriefe. 1447. 1453. 1492. 1433. 1462. 1487.- XV. Urkunden über Buschenhagen. (S. 155).- 1. Permutationskontrakt zwischen dem Kloster St. Annen und Brigitten und dem Bürgermeister und nachmaligen Landrat Theodor Meyer und des Kloster Anteils in Buschenhagen von 6 Hakenhufen und 12 Morgen, und den dem Ratsverwandten Heinrich Gottschalk zuständigen Hof in Jarkevitz mit 2 Landhufen sadiges Ackers, Stralsund, Tag Petri, 1641.- 2. Eines Edlen Rat der Stadt Stralsund Neuverordnung, 10 Juli 1686.- 3. Des königlichen Hofgerichts Erkenntnis vom 6. September, 1693.- 4. königlichen Hofgerichts Erkenntnis vom 6. September 1693.- 4. Anderweitige Erkenntnis des königlichen Hofgerichts vom 24. Januar 1694.- 5. Gütlicher Vergleich und darauf erfolgter Abschied des königlichen hohen Tribunals vom 16. März 1696. vermöge dessen die Meyer schen Erben das Kloster Anteil in Buschenhagen, das Kloster hingegen den Hof in Jarkevitz behält, und anbei erstere dem letztern loco satifactionis (Buße an Ort und Stelle) sowohl für den Nachstand der Pension, als zum Equivalent für die Übermaße des Wertes des Buschenhäger Anteils 3000 Gulden bezahlen.- 6. Eines Edlen Rats Konfirmation und Ratifikation des getroffenen Tausches und Vergleichs, 22. April, 1696.- 7. Der Kirchen Visitation Bestätigung des errichteten Vergleichs, 22 Oktober 1698.- XVI. Urkunden über Mohrdorf und Günz (S. 165).- A. Mohrdorf. 1. Extrakt aus dem Kaufkontrakt zwiwschen dem Kapitän Johann Heinrich von Braun und dessen Vetter und Vaterbruder Balzer von Braun über den kleinen Hof in Mohrdorf, 1690.- 2. (sic).- 3. Der Hofrat Nicolas von Schwarzen verkauft den kleinen Hof in Mohrdorf an seinen Burder Christian von Schwarzen für 7040 Gulden, Mohrdorf, 16 März 1707.- 4. Christian von Schwarzern verkauft den kleinen Hof in Mohrdorf an Michael Paxen für 6200 Gulden, Mesebanz, 10. Oktober 1714.- 5. Christian von Schwarzen Witwe und seiner Kinder Vormünder quittieren über den richtig bezahlten Kaufschilling, Stralsund, 7. November 1722.- 6. Der vormalige Besitzer von Groß Mohrdorf Reder, begibt sich des Näherrechts an Klein Mohrdorf, Mohrdorf 14. Januar, 1750.- 7. Das Majorat zu Hohendorf bekennt, dass ihm kein Näherrecht an Klein Mohrdorf zustehe, Stralsund, 24 Februar, 1750.- 8. Der Hauptmann Joachim Hermann von Gassemond verkauft den kleinen Hof in Mohrdorf und seinen Anteil in Günz an das Kloster St. Annen und Brigitten für 20800 Reichstaler und 100 Dukaten Schlüsselgeld, Stralsund, 21. Dezember 1750.- B. Günz. 9. Verzeichnis der zu Günz, Mohrdorfer Anteils gehörigen Urkunden. 10. Der Kapitän Joachim Hermann von Gassemond verkauft an den Müller Michel Timm die Mühle in Günz wiederkäuflich auf 12 Jahre für 1200 Reichstaler und gibt ihm dabei zwölf Morgen Acker in Eultur, wofür er wie auch an Grundgeld für den Platz der Mühle, jährlich 60 Reichstaler zu erlegen verspricht, Mohrdorf, 7. Juli 1746.- Urkunden die insonderheit den ehemaligen Altenpleen Anteil in Günz betreffen. 11. Der Amtmann Ernst Ludolf Groht verkauft das Gut Altenpleen mit allem Zubehör, und insonderheit mit 5 Bauern in Günz, an Jürgen Fridrich Gundlach für 24000 Reichstaler in N 2/3 St. zu Mohrdorf 14. Oktober 1718.- 12. Erbeilungsvergleich zwischen des seligen Jürgen Fridrich von Gundlach Erben, wodurch das Gut Altenpleen nebst dem Anteile in Günz dem damaligen Fähnrich und nachmaligen Hauptmann Johann Ludolf Fridrich von Gundlach überlassen wird, zu Altenpleen, 18 Januar 1747.- 13. Der Kammerjunker Alexander Johann Gustav von Berg und dessen Ehegattinn Henriette Dorothea von Gundlach, des Hauptmann Tochter, verkaufen ihr Anteil in Günz an das St. Annen und Brigittenkloster für 8500 Reichstaler, Stralsund, 28. Dezember 1775.- 14. Ein Hoch Edler Rat zu Stralsund konseriert in den Ankauf des ehemaligen Altenpleen Anteils in Günz, 7. Juli 1775.- 16. Dorothea Agnes von Gundlach stimmt überein nebst ihrem Ehegatten, Karl von Hagemeister in den Verkauf des ehemaligen Altenpleen Anteils in Günz an das St. Annen und Brigittenkloster und begibt sich des ihr daran zustehenden Mäherkaufrechts, 1776.- 16 Des Lieutnant Hartwig Albert von Gundlach begibt sich des Mäherkaufrechts und aller Ansprache an die Güter Altenpleen und Günz, Langenfalz in Thüringen 28. Februar 1776.- 17. Die verwitwete Frau von Gundlach, anderweitig verehelichte von Sodenstern, und ihr Ehegatte der Hauptmann Bernhard Ludwig von Sodenstern, consentieren (stimmen überein) in den Verkauf des ehemaligen Altenpleen Anteils in Günz und begeben sich des ihnen sonst zustehenden Näherkaufs zu Simkendorf, 27. Dezember 1775.- Auszug der Matrikel des Klosters St. Annen und Brigitten vom Jahre 1613 .- I. Landgüter, die dem Kloster völlig mit Gericht und Diensten gehören nebst den Hebungen von denselben. In Rügen: Dönkevitz. Jarkevitz. Gustrowenhöven. Stracktitz. Jabelitz. Auf Wittow: Starrevitz. Darnevitz. Grampetitz. Krepetitz. Lobkevitz. Reyerfitz oder Reidervitz. auf Jasmund: Quoltitz. Kontop. Quentin. Schalow. Lanken. Klementevitz. Im Zirkower Kirchspiele: Vierevitz. Selevitz. Im Sundischen Böhre: Gösenitz oder Günz. Buschenhagen. Klausdorf. Trempte.- II. Landgüter mit Gericht und Diensten secundum quid (gemäß nachfolgenden). In Rügen: Scharpitz. Lütken Datzow. Wentorp. Rentz. Auf Wittow: Grampitz. Lobkevitz. Jasmund. Quoltitz. Trochendorp. In der sundischen Böre: Bösenitz. Buschenhagen. Trempte. Wendisch Langendorf.- III. Pächte oder Hebungen des Klosters außerhalb der Stadt, ohne Gericht und Dienst, mehrteils ablöslich. In der sundischen Böhre: Lüdershagen. Viersdorf. Klausdorf. Benekenhagen. Brandeshagen. Milzow. Wendisch Langendorf. Trempte. In Rügen: Scharpitz. Ratzevitz. Lussevitz. Kukelvitz. Tribbevitz. Satzke. Retelitz. Aus Jasmund: Nardevitz. Dalkevitz. Bantkow. Zirkow. Auf Wittow: Panderitz. Alte Fähre. Ausgabe.- Gesetze des St. Annen und Brigittenklosters.- 1. Gesetze, 24 August 1604. - Eines Ehrbaren Rat der Stadt Stralsund, die Ordnung und Gesetze worauf Anna von Eheden, Ern Peter Fromholtes Weiland Ratsverwandten zu Alt-Stettin nachgelassene Witwe als jetzt verordnete Äbtissin angewiesen worden und darnach sie und andere ihre Mitgeschwister St. Brigitten Klosters hierselbst bei Vermeidung der unnachlässigen zu Ende angedeuteten Strafen sich richten und vorhalten sollen.- 2. Gesetze und Ordnung des Klosters St. Annen und Brigitten, 16 Mai 1759.- I. Von der Frau Äbtissin und was derselben in ihrem Amte beikommt.- II. Von den Konventualinnen und wie dieselben in und außerhalb des Klosters ihrer klösterlichen Pflicht und Gebühr wahrzunehmen haben.- III Von der Dielenmagd des Klosters und wie derselben wie auch den Dirnen so die Konventualinnen zu bezeigen sich gebühret.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Stralsund, Hs 0389
- Alt-/Vorsignatur
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HSII.151
- Kontext
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Handschriften >> 04. 01.02.01.04. Kopiare und Sammlungen von Urkundenabschriften
- Bestand
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01.02.01. Hs Handschriften Handschriften
- Laufzeit
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ca. 1780
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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22.05.2023, 14:47 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakten
Entstanden
- ca. 1780