Bestand

Kalkar III (1935-1969) (Bestand)

Akten 1935-1969Am 1. Juli 1935 erfolgte die Vereinigung der Ämter Kalkar und Grieth als neues Amt Kalkar. Bereits am 1. Januar 1930 waren die Ämter Kalkar und Appeldorn zusammengelegt worden.Die Gemeinden Huisberden und Emmericher Eyland sind seit dem 29. April 1945 dem Amt Griethausen in Kellen angegliedert. Seit dem 1. April 1958 gehört der jenseits des Rheins gelegene Teil der Gemeinde Grieth, „Grietherort“ genannt, der einzige rechtsrheinische Gebietsteil des Landkreises Kleve, als selbständige Gemeinde Grietherort zum Amt Vrasselt in Praest, Kreis Rees.Mit der Kommunalen Gebietsreform im Land Norhrhein-Westfalen (Kommunale Neugliederung) wurde das Amt Kalkar aufgelöst. Nach mehreren Jahren Planung und nach der Auslotung unterschiedlicher Interessen und Vorstellungen zur Neugestaltung verkündete der Landtag Nordrhein-Westfalen am 11. März 1969 das Gebietsänderungsgesetz , welches am 1. Juli 1969 in Kraft trat. Im § 4 des Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Kleve heißt es:„(1) Die Gemeinden Altkalkar, Appeldorn, Bylerward, Grieth, Hanselaer, Hönnepel, Kalkar, Neulouisendorf, Niedermörmter, Wissel, Wisselward (Amt Kalkar) und die Gemeinde Emmericher Eyland (Amt Griethausen) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kalkar und führt die Bezeichnung "Stadt".(2) Das Amt Kalkar wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Kalkar.“Die Akten zur Stadt Kalkar ab 1969 finden sich in Bestand Kalkar IV. Da jedoch kein Registraturschnitt durchgeführt wurde, finden sich im Bestand Kalkar III auch Akten, die über das Jahr 1969 hinausgehen. Hinzuweisen ist außerdem darauf, dass einige Akten aufgrund geltender (insbesondere personenbezogener) Schutzfristen gesperrt und somit nicht sichtbar sind.

Form und Inhalt: Akten 1935-1969
Am 1. Juli 1935 erfolgte die Vereinigung der Ämter Kalkar und Grieth als neues Amt Kalkar. Bereits am 1. Januar 1930 waren die Ämter Kalkar und Appeldorn zusammengelegt worden.
Die Gemeinden Huisberden und Emmericher Eyland sind seit dem 29. April 1945 dem Amt Griethausen in Kellen angegliedert. Seit dem 1. April 1958 gehört der jenseits des Rheins gelegene Teil der Gemeinde Grieth, „Grietherort“ genannt, der einzige rechtsrheinische Gebietsteil des Landkreises Kleve, als selbständige Gemeinde Grietherort zum Amt Vrasselt in Praest, Kreis Rees.
Mit der Kommunalen Gebietsreform im Land Norhrhein-Westfalen (Kommunale Neugliederung) wurde das Amt Kalkar aufgelöst. Nach mehreren Jahren Planung und nach der Auslotung unterschiedlicher Interessen und Vorstellungen zur Neugestaltung verkündete der Landtag Nordrhein-Westfalen am 11. März 1969 das Gebietsänderungsgesetz , welches am 1. Juli 1969 in Kraft trat.
Im § 4 des Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Kleve heißt es:
„(1) Die Gemeinden Altkalkar, Appeldorn, Bylerward, Grieth, Hanselaer, Hönnepel, Kalkar, Neulouisendorf, Niedermörmter, Wissel, Wisselward (Amt Kalkar) und die Gemeinde Emmericher Eyland (Amt Griethausen) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kalkar und führt die Bezeichnung "Stadt".
(2) Das Amt Kalkar wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Kalkar.“
Die Akten zur Stadt Kalkar ab 1969 finden sich in Bestand Kalkar IV. Da jedoch kein Registraturschnitt durchgeführt wurde, finden sich im Bestand Kalkar III auch Akten, die über das Jahr 1969 hinausgehen.
Hinzuweisen ist außerdem darauf, dass einige Akten aufgrund geltender (insbesondere personenbezogener) Schutzfristen gesperrt und somit nicht sichtbar sind.

Reference number of holding
Kalkar III (1935-1969)

Context
Stadtarchiv Kalkar (Archivtektonik) >> Amtliches Schriftgut

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06.03.2025, 6:28 PM CET

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