Kommentar
Hessische Bauordnung : [in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Gesetz vom 21. November 2012 (GVBl. I S. 444)] ; mit Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO 2011
- Location
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- ISBN
-
9783555016184
3555016180
- Dimensions
-
17 cm, 246 g
- Extent
-
XI, 278 S.
- Edition
-
3. Aufl.
- Language
-
Deutsch
- Keyword
-
Hessen
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Stuttgart, Stuttgart
- (who)
-
Kohlhammer, Dt. Gemeindeverl.
- (when)
-
2013
- Contributor
-
Allgeier, Erich
Rickenberg, Hans
- Table of contents
- Rights
-
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- Last update
-
11.03.2025, 12:17 PM CET
Data provider
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Object type
- Kommentar
Associated
- Allgeier, Erich
- Rickenberg, Hans
- Kohlhammer, Dt. Gemeindeverl.
Time of origin
- 2013
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![Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz : (HessVwVG) ; Textsammlung mit Synopse und Gesetzgebungsmaterialien ; [in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I 2009 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2012 (GVBl. S. 430) ; Fassung ab 1. Januar 2013]](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz : (HessVwVG) ; Textsammlung mit Synopse und Gesetzgebungsmaterialien ; [in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I 2009 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2012 (GVBl. S. 430) ; Fassung ab 1. Januar 2013]

Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Nachdem Ihro Königliche Majestät in Schweden ... vernommen, was massen die bisherige Erfahrung gelehret, daß zeithero sehr viele hin und wieder bey Kind-Tauffen, ... und Trauren gegen die sub dato Stockholm den 15/26 Tag Decembris 1731. emanirte ... Verordnung ... zum Nachtheil derer Kirchen- Pfarr- und Schul-Häuser, zu deren Reparation ... eingehende Straff-Gelder gewiedmet, aus Mangel des Denuncianten unangezeigt und ohngestrafft vorbey gangen, ... : Cassel den 24. Tag Julii 1738

Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Nachdem man bishero ... wahrnehmen müssen, was maßen die Ambts-Reposituren und Registraturen bey denen Ämbtern ... von denen Beambten nicht in gebührender Ordnung und Stande erhalten, auch die Exercitien-Bücher nicht der Behör gewahret ... : Cassel, den 19. Tag Januarij 1717

Unsern günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, Edle und Veste, gute Freunde. Nachdem Ihro Hochfürstliche Durchl. unser gnädigster Fürst und Herr, in Erfahrung kommen, daß der vor neulicher Zeit außgelassenen Licent-Ordnung, so viel die Peruquen betrifft, nicht der Gebühr nachgelebet werde, sondern viele Peruquen ... heimlich und ohne Entrichtung des darauf gesetzten Licents ins Land gebracht ... : Datum Cassel den 24. Junii 1709

Unsern gönstigen Gruß zuvor/ Ehrsame gute Gönnere : Demnach man auß denen von verschiedenen Städten und Beampten eingeschickten newen Stewr Specificationen wahrgenommen/ daß darinnen beyds wegen ungleicher beschaffenheit der örter und des Anschlags/ nicht allein keine gleichheit observirt, sondern auch viele stücke/ so in die Stewr gehörig/ gäntzlichen außgelassen worden ... biß zu anderwertiger verordnung gebracht. Alß wird euch ... hiermit Befohlen/ daß Ihr nochmahls alle in ewerer anbefohlener Stadt und Ampt befindliche Stewrbahre Güter ... mit sonderlichem fleiß uffzeichnet ... ; Datum Cassel/ den 3. Julij/ Anno 1654
![Unsern günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, Edle und Beste, gute Freunde! : Wir setzen ausser allem Zweifel, es werden die zum vorjährigen Land-Communications-Tag anhero deputirt gewesene Bevollmächtigte eures Mittels Euch, als Ihren Committenten, mit mehreren hinterbracht haben, was durch den errichteten und an jeden Strohm abgegebenen Landtagsabschied überhaupt sowohl beschlossen ... ; [Cassel den 7. Tag Januarii 1765. ]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7f45161c-30d3-4642-b502-e631614792b6/full/!306,450/0/default.jpg)
Unsern günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, Edle und Beste, gute Freunde! : Wir setzen ausser allem Zweifel, es werden die zum vorjährigen Land-Communications-Tag anhero deputirt gewesene Bevollmächtigte eures Mittels Euch, als Ihren Committenten, mit mehreren hinterbracht haben, was durch den errichteten und an jeden Strohm abgegebenen Landtagsabschied überhaupt sowohl beschlossen ... ; [Cassel den 7. Tag Januarii 1765. ]
