Serie
. Anna Frei von Dehrn, Tochter von Lubenz Frei von Dehrn (Nichte der Beklagten) gegen Geschwister Frei von Dehrn: Hedwig, Elisabeth und Anna, auch deren Ehemänner Wilhelm von Schönborn, Johann von Reifenberg, Wilhelm von Irmtraut
Quad. 11: Vertrag (1562) zwischen Katharina und Lubenz von Dehrn und den Beklagten
Laufzeit: 1575-1643
Bemerkungen: Parallel läuft am kurtrierischen Hofgericht, Koblenz, ein Verfahren
Bemerkungen: 1576-1579, 1583, 1585, 1592, 1599-1601, 1603-1604, 1614-1616, 1618-1620, 1622-1627, 1629-1642 nihil actum
Quad. 26: Aufstellung der beanspruchten Lehen und Renten
Quad. 39: Vertrag (1591) über die gleichmäßige Aufteilung des dehrnschen Familienbesitzes an Hedwig, Elisabeth, Anna geb. von Dehrn und deren Nichte und Klägerin Anna von Dehrn
Unrechtmäßigkeit (wegen eines früher ausgesprochenen Verzichts auf das Erbe gegen angemessene Abfindung) der 1562 von Lubenz Frei von Dehrn gewaltsam erpreßten Überschreibung seines Besitzes an die Beklagten, Restitution der betreffenden Güter an die Klägerin als Alleinerbin ihres Vaters, Verzicht auf künftige Störungen, Ersatz aller genossenen Nutzungen seit 1562, Ersatz aller Schäden und Kosten
- Kontext
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Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
- Bestand
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1 Reichskammergericht
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- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.03.2023, 13:58 MEZ
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