Urkunden

Die Brüder Rudolf und Hans Adam von Neuenstein und die Brüder Hans Jörg und Richard Rohart von Neuenstein, letzterer vertreten durch seinen Vormund Hans Jakob Schorp von Freudenberg (Freydenburg), alle Vettern, erneuern auf Lebenszeit nach Rat des Ulman Böcklin von Böcklinsau (Böcklinsaw), des Caspar Wolff von Renchen und des Stoffel Röder von Rodeck den 1427 Mai 23 geschlossenen Burgfrieden in den beschriebenen Grenzen [siehe 69 von Neuenstein Nr. 11, 1427 Mai 23]. Jeder soll 2 Doppelhacken, 5 Pfund Pulver und 1 Vierdling Blei aufbewahren. Einer der Teilgenossen wird zum Baumeister bestimmt. Alle Baukosten sind gemeinsam aufzubringen. Wer mit der Bezahlung im Rückstand ist, wird nach Offenburg oder Oberkirch gemahnt und muss sich innerhalb von 14 Tagen verantworten. Ein Burgvogt und Knecht wird gesetzt, für den jeder auf Sankt Georg [= April 23] 4 Pfund Pfennig Straßburger Währung zahlen muss. Asyl wird "nach dem Recht der gleichen gemeinen Leute in dem Land zu Mortenaw" gewährt. Für einen Grafen oder Freiherrn beträgt das Enthaltgeld 50 Gulden und 1 Feuerbüchse, für einen Edelmann 20 Gulden und 1 Feuerbüchse und für einen armen Knecht 6 Gulden. Der Baumeister regelt und gibt Rechnung über die gemeinsame Nutzung, das Eckerichrecht und die Gefälle der Wälder, die zur Burg Neuenstein gehören.

Archivaliensignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Neuenstein Nr. 114
Alt-/Vorsignatur
Nr. 60, Nr. 20 b, Fa 30.10
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Aussteller

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 4 Siegel: 1., 2. und 3. anhängend, Fragment sowie 4. abgegangen

Kontext
Herrschafts- und Familienarchiv von Neuenstein >> Urkunden (chronologisch)
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Neuenstein Herrschafts- und Familienarchiv von Neuenstein

Laufzeit
1556 Juni 2 (Dienstag vor Fronleichnam)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:14 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1556 Juni 2 (Dienstag vor Fronleichnam)

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