Bestand

Hofgericht Rottweil (Bestand)


Inhalt und Bewertung
Die Blütezeit des 1299 erstmals erwähnten Gerichts reicht von etwa 1360 bis gegen 1500, vom Ende des 16. Jahrhunderts an wird es in wachsendem Maße von den erstarkten Territorien und dem Schwäbischen Kreis bekämpft. Das Schwergewicht seiner Tätigkeit lag im 14. und 15. Jahrhundert auf dem Gebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Später überwiegt die streitige Gerichtsbarkeit, insbesondere in Fragen des Zivilrechts und Verwaltungsrechts. Die räumliche Kompetenz des Gerichts unterlag starken Schwankungen. In der Zeit seines größten Einflusses erstreckte sie sich auf das gesamte frühere Herzogtum Schwaben, dazu weilte Teile Frankens.
Das Archiv mitsamt der Kanzleiregistratur des Gerichts befand sich bis 1809 in den Gewölben des Kanzleigebäudes des Gerichts. Als dieses Gebäude in Privathand verkauft wurde, brachte man das Archiv in das Rottweiler Rathaus. Dort lagerte es bis etwa 1830 in einem Sitzungszimmer, dann unter dem Dach.
1828 hatte Lotter das Archiv besucht und eine Reihe von Urkunden ausgehoben, insbesondere Privilegien für das Hofgericht. Exemtionen und dgl., die sich heute bei den im Hauptstaatsarchiv verwahrten Archivalien der Reichsstadt Rottweil (Bestand B 203) befinden.
Die Unterbringung unter dem Dach und zum Teil anscheinend auch auf offenen Böden des Rathauses war dem Archiv nicht eben förderlich. Etwa 1837 beschloß daher der Rottweiler Stadtrat, die Hofgerichtsakten in die St.-Lorenz-Kapelle umzulagern. Von dort wurden sie im März 1844 in 7 Kisten nach Stuttgart in das Nebenarchiv in der Tübingertorkaserne überführt. Größere Verluste hatte der Bestand bis dahin allem nach nicht erlitten, allerdings war er durch die verschiedenen Umlagerungen in ziemliche Unordnung geraten.
In der Tübingertorkaserne ordnete und verzeichnete die Akten der Justizreferendar Eduard von Seckendorff in den Jahren 1844-1846. Er bildete dabei zwei Gruppen. Der ersten wies er die allgemeinen
Akten betreffend Geschichte, Einrichtung und Organisation des Hofgerichts zu, ingesamt 220 Faszikel, zur zweiten nahm er die einzelnen Rechtssachen, deren Zahl nach seinen Angaben über 5000 betrug (vgl. Bestand E 61, Ältere Geschäftsakten des Hauptstaatsarchivs, Bü 544, Berichte von Seckendorffs über seine Ordnungsarbeit vom 4.9.1845 und 9.4.1846). Für die zweite Gruppe fertigte er zunächst ein nach dem Alphabet der Parteien (Kläger und Beklagte mit über 10 000 Stichworten) zusammengestelltes Gesamtverzeichnis, das aber jeweils nur die Namen der beteiligten Parteien einer Rechtssache oder eines Prozesses wiedergab (N.N. contra N.N., s. unten Teil II des Repertoriums). Aus der Gesamtmasse der über 5000 Rechtssachen wählte er sodann 586 Fälle aus, die er genauer unter Angabe des Betreffs und der Laufzeit verzeichnete (s. Teil I, Abschnitt B des Repertoriums). Im erwähnten Gesamtverzeichnis trug er die Nummern dieser Fälle mit roter Tinte nach. Die übrigen, annähernd 90 Prozent des Gesamtbestands, erschienen einer genaueren Erschließung nicht wert, weil sie entweder nur noch Fragmente umfaßten oder von Seckendorff ihren Inhalt als zu geringfügig oder unbedeutend erachtete. Sie wurden auf seine Vorschlag hin 1846 kassiert. Über die Auswahlkriterien bietet sein zweiter Arbeitsbericht einige Anhaltspunkte. Was "Eigentumsverhältnisse von Belang, Reallasten, Servituten, Erbschaften und Veräußerungen oder die Verwaltung größerer Liegenschaften im Concurs" betraf, habe er fast alles zurückbehalten. Einige Prozesse, welche "Schuldforderungen, Injurien und dergleichen" betrafen, verzeichnete er "nur um des rechtshistorischen Interesses oder um genealogischer Notizen willen zum Aufbewahren".
Die Archivalien kamen 1869 in das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg. Im Zuge eines größeren Archivalienaustausches mit Elsaß-Lothringen in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts erfuhr der Bestand der Hofgerichtsakten nochmals eine spürbare Verringerung. 106 Rechtssachen, 8 Faszikel aus dem allgemeinen Teil sowie 20 Urkunden wurden 1883 extradiert und dürften heute in den De Die Archivalien kamen 1869 in das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg. Im Zuge eines größeren Archivalienaustausches mit Elsass-Lothringen in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts erfuhr der Bestand noch einmal eine spürbare Vwerringerung. 106 Rechtssachen, 8 Faszikel aus dem allgemeinen Teil sowie 20 urkunden wurden 1883 extradiert und dürften heute in den Departementarchiven Straßburg oder Colmar zu suchen sein. Ein nicht geringer Teil der Rottweiler Prozesse ist im übrigen in den Akten des Reichskammergerichts als der Appellationsinstanz dokumentiert (vgl. C 3).
Der noch vorliegende Bestand umfaßt hauptsächlich Akten des 16. und 17. Jahrhunderts. Das nach wie vor zu benutzende Repertorium von Seckendorffs gliedert sich wie folgt:
Teil I: A. Generalia mit I. Geschichtliches, II. Verhältnisse zu den Reichsständen bzw. Exemtionen von demselben, III. Innere Verhältnisse und Einrichtungen des Hofgerichts; B. Einzelne Rechtssachen; Anhang über Einzelurkunden, deren Zusammenhang mit vorhandenen Akten nicht erkennbar war.
Teil II. Kursorisches Gesamtverzeichnis der bis 1846 vorhandenen Rechtssachen (nur Namen der beteiligten Parteien ohne Laufzeit und Betreff).
Teil III: Sonderverzeichnis der bis 1846 vorhandenen Abforderungen (bis auf wenige kassiert).
Ein zum Hauptrepertorium gefertigtes Ergänzungsrepertorium von Valentin Schloßstein, wohl aus der Zeit um 1850-1860, erfaßt rund 100 weitere Einzelurkunden (Abforderungen, Achtbriefe, Anleitbriefe, Citationen, Commissionen, Notariatsinstrumente, Urteilbriefe).

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, C 1

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Reichs- und Kreisinstitutionen vor 1806 >> Hofgericht Rottweil

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20.01.2023, 3:09 PM CET

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