Bestand

Staatliches Forstamt Biberach (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte des Forstamts Ochsenhausen (alter Ordnung) - Revier Warthausen bzw. Biberach
Das am 23. September 1828 (Regierungsblatt S.795) aus dem aufgelösten Forstamt Tettnang errichtete Forstamt Ochsenhausen besaß in Warthausen ein Revier. 1829 lagen folgende Dörfer und Städte im Sprengel des Reviers: Aufhofen, Alberweiler, Aßmannshardt, Attenweiler, Ahlen, Äpfingen, Birkendorf, Bergerhausen, Birkenhard, Baltringen, Biberach, Kirchbierlingen, Laupertshausen, Langenschemmern, Mittelbiberach, Moosbeuren, Mettenberg, Maselheim, Oggelsbeuren, Reute, Rißegg, Rupertshofen, Sulmingen, Schemmerberg, Stafflangen, Volkersheim und Warthausen (Wü 161/39 T 1 Nr.1). 1841 waren es folgende Orte: Biberach, Ahlen, Aßmannshardt, Attenweiler, Aufhofen, Bergerhausen, Birkendorf, Birkenhard, Höfen, Langenschemmern, Laupertshausen, Maselheim, Mettenberg, Mittelbiberach, Muttensweiler, Reute, Rißegg, Ummendorf, Volkersheim, Warthausen, Hochdorf, Ingoldingen, Stafflangen, Tiefenbach, Alberweiler, Sulmingen, Moosbeuren, Mundeldingen, Äpfingen, Altheim, Grodt, Seekirch, Rupertshofen, Tiefenbach und Oggelsbeuren. Der Sprengel umfaßte Orte der Oberämter Biberach, Waldsee, Riedlingen, Ehingen, Laupheim, Wiblingen und Riedlingen (Wü 161/39 T 1 Nr.2). Infolge des Gesetzes vom 4. Juli 1849 wurden die Waldungen der fürstlich Thurn und Taxisschen Forstverwaltung Sießen in den Gemeinden Oggelsbeuren und Ruppertshofen des Reviers Uttenweiler und in den Gemeinden Äpfingen und Altheim des Reviers Sulmentingen sowie des gräflich Königsegg-Aulendorfschen Reviers Aulendorf in der Gemeinde Grodt dem Revier zugeteilt (Regierungsblatt S.386). In den Jahren 1847/1850 wurde der Sitz des Reviers Warthausen nach Biberach verlegt und das Revier entsprechend umbenannt. 1854 verwaltete das Revier Staatswaldungen in Aßmannshardt, Attenweiler, Birkenhard, Ingoldingen, Stafflangen, Tiefenbach und Warhausen, 1877 Staatswaldungen in Alberweiler, Aßmannshardt, Birkenhard, Fischbach, Grodt, Rißegg, Stafflangen, Ummendorf, Aigendorf, Streitberg, Eberhardzell, Hedelberg, Dietenwengen, Guntarz, Ingoldingen und Mettenberg (Wü 161/39 T 1 Nr.40). Es bewirtschaftete 1887 folgend Körperschaftwaldungen: Gemeinden Ampfelbronn, Dietenwengen, Fischbach (mit Stiftung), Grodt, Häusern, Hochdorf, Ingoldingen, Kirchbierlingen (mit Stiftung), Langenschemmern, Mettenberg (mit Stiftung), Mittelbiberach, Mühlhausen, Muttensweiler, Oberdorf, Reute, Rindenmoss, Rißegg, Ritzenweiler, Röhrwangen, Schemmerberg, Schweinhausen, Seekirch, Stafflangen (mit Stiftung), Sulmingen, Unteressendorf, Wettenberg und Stiftung Warthausen (Übersicht über den Waldbesitz der Gemeinden, Stiftungen und sonstigen öffentlichen Körperschaften Württembergs in: Wü 161/5 T 1 Nr.253). Am 22. Februar 1888 wurde das Forstamt Ochsenhausen aufgelöst (Regierungsblatt S.30). Das Revier Biberach fiel an das neugegründete Forstamt Biberach.
Behördengeschichte des Forstamts Biberach bzw. Ulm (alter Ordnung) - Revier Biberach
Durch die Bekanntmachung des Finanzministeriums betreffend die neue Einteilung einiger Forstamtsbezirke des Landes vom 22. Februar 1888 (Regierungsblatt S.30) wurde das Forstamt Ochsenhausen aufgelöst. Das seit ca. 1857 bestehende, aus dem Revier Warthausen hervorgegangene Revier Biberach des Forstamts Ochsenhausen wurde dem neuerrichteten Forstamt Biberach zugeteilt. Das Revier war 1897 für Staatswald auf folgenden Markungen zuständig: Aigendorf, Aßmannshardt, Birkenhardt, Dietenwengen, Eberhardzell, Fischbach, Grafenwald, Grodt, Guntarz, Hedelberg, Ingoldingen, Rißegg, Stafflangen, Streitberg, Ummendorf, Wettenberg und Mittenweiler (Wü 161/6 T 2 Nr.3). Durch die Bekanntmachung des Finanzministeriums betreffend die Verlegung eines Forstamts vom 13. Mai 1891 wurde der Sitz nach Ulm verlegt. Die neue Be zeichnung lautete nun "Forstamt Ulm". Durch Gesetz vom 19. Februar 1902 (Regierungsblatt S.37) wurden die Forstämter alter Ordnung mit Wirkung vom 1. April an aufgelöst und aus dem Revier Biberach das Forstamt Biberach errichtet (Staatsanzeiger für Württemberg S.409).
Behördengeschichte des Forstamts Biberach (neuer Ordnung)
Durch Gesetz vom 19. Februar 1902 (Regierungsblatt S.37) wurden die Forstämter alter Ordnung mit Wirkung vom 1. April an aufgelöst und aus dem Revier des aufgelösten Forstamts Ulm das Forstamt Biberach errichtet. Sein Sprengel umfaßte Gebiete der Oberämter Biberach, Ehingen, Laupheim, Riedlingen und Waldsee bzw. des Kameralamts Biberach. Das Forstamt gehörte seit 1902 zum Forstverband Biberach (Wü 161/30 T 1 Nr.18 und 39), seit 1912 zum Forstverband Ulm (Wü 161/62 T 2 Nr.15). Der Amtssprengel umfaßte 1903 Privat- und etwas weniger Staats- und Gemeindewald (Wü 161/29 T 1 Nr.19). Staatswald auf folgenden Markungen wurden vom Forstamt verwaltet: Aigendorf, Alberweiler, Aßmannshardt, Attenweiler, Biberach, Birkenhardt, Dietenwengen, Eberhardzell, Fischbach, Grafenwald, Grodt, Guntarz, Hedelberg, Ingoldingen, Mittelbiberach, Moosbeuren, Rißegg, Stafflangen, Streitberg, Ummendorf und Wettenberg (Wü 161/6 T 2 Nr.3). Das Forstamt war für die Privatwaldungen folgender Markungen zuständig: Ahlen, Albersweiher, Altheim, Äpfingen, Aßmannshardt, Attenweiler, Aufhofen, Bergerhausen, Biberach, Birkenhard, Fischbach, Grodt, Höfen, Ingerkingen, Langenschemmern, Laupertshausen, Mettenberg, Mittelbiberach, Muttensweiler, Oberdorf, Obersulmetingen, Reute, Rißegg, Schemmerberg, Stafflangen, Ummendorf, Untersulmetingen, Volkersheim, Warthausen, Moosbeuren, Oggelsbeuren, Rupertshofen, Sulmingen, Seekirch, Tiefenbach, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Mühlhausen, Oberessendorf, Schweinhausen und Unteressendorf (Einteilung der Forstbezirke in Absicht auf die Privatwaldungen im engeren Sinn, in : Wü 161/32 T 1 Nr.28). Folgende fideikommissarische Forste waren dem Forstamt Biberach zugeteilt: 1) das Revier Schemmerberg des Fürstlichen Forstamts der Fürsten von Thurn und Taxis in Heudorf 2) die Waldungen des Freiherrn Richard König von und zu Warthausen auf Markungen Birkenhard, Warthausen mit Schloß Warthausen und Röhrwangen 3) die Waldungen des Rentamts des Freiherrn von Ulm-Erbach-Mittelbiberach in Erbach auf Markungen Oberdorf und Reute 4) die Waldungen des Freiherrn von Wächter-Spittler auf Markung Fischbach 5) die Waldungen des Ritterguts Königshofen auf Mettenberg (Übersicht über die fideikommissarischen Forste in Württemberg, in: Wü 161/3 T 1 Nr.234). 1905 wurden folgende durch eigene Sachverständige bewirtschaftete Körperschaftswaldungen dem Forstbezirk zugeteilt: Stadt, Spital und Kirchenpflege Biberach (Wü 161/68 T 2 Nr.123). Mit Wirkung vom 1. Juni 1950 (Erlaß II A Nr.421 vom 26. April 1950 Wü 160 Acc 71/1995 Nr.43) verblieb die Markung Sulmingen beim Forstamt Biberach. 1950 wurde das Forstamt zum Bibliotheksforstamt des Forstverbands bestimmt (Wü 161/30 T 1 Nr.15). Durch die Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten über die Aufhebung des Staatlichen Forstamts Dietenheim und die Änderung von Forstbezirksgrenzen vom 12. Juni 1963 (GABl.S.353) wurden dem Forstamt Biberach mit Wirkung vom 1. Oktober 1963 die Körperschafts-, Kirchen-, Genossenschafts- und Privatwaldungen auf den im Landkreis Biberach gelegenen Markungen der Gemeinden Baustetten, Bihlafingen, Burgrieden, Bußmannshausen, Bühl, Laupheim, Oberholzheim, Orsenhausen, Rot bei Laupheim, Sießen, Walpertshofen und Wain zugeteilt. Weiter erhielt es vom Forstamt Ochsenhausen den "Heggbacher Wald" mit den Staatswalddistrikten XXI-XXIV und XXXIII-XXXVI sowie die Körperschafts-, Kirchen- und Privatwaldungen auf den Markunge n der Gemeinden Baltringen und Maselheim und auf den westlich der Rottum gelegenen Markungsteilen von Schönebürg und Hürbel. Abgegeben wurden an das Forstamt Schussenried die Körperschafts-, Kirchen- und Privatwaldungen auf den Markungen der Gemeinden Eberhardzell, Hochdorf, Mühlhausen, Oberessendorf und Unteressendorf. Durch die Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten über die Auflösung des Staatlichen Forstamts Mochenwangen und die Änderung von Bezirksgrenzen vom 13. Januar 1966 (GABl.S.23) gab das Forstamt Biberach an das Forstamt Schussenried das Gebiet der Gemeinden Seekirch und Tiefenbach, die Gemeindewaldungen Seekirch und Tiefenbach und fallweise betreuter Privatwald auf dem Gebiet der Gemeinden Seekirch und Tiefenbach ab.
Bestandsgeschichte
Das vorliegende Findbuch beinhaltet die komplette Ablieferung T 2 des Forstamts Biberach. Hier sind alle Akten der Behördenabgabe - ungeachtet der verschiedenen Provenienzen - erfaßt (Ablieferungsprovenienz). Die Bestellung der Akten erfolgt mit der Bestellsignatur Wü 161/6 T 2 Nr.###. Die im vorliegenden Findbuch verzeichneten Archivalien sind mit Akzession 60/1996 vom Staatlichen Forstamt Biberach abgeliefert worden. Die Aussonderung der archivwürdigen Akten war von Dr. Treffeisen vor Ort anhand des Bewertungsmodells des Schriftguts der Staatlichen Forstämter, Registraturschicht bis 1955 von Treffeisen und Füßler (abgedruckt in: Reinhold Schaal und Jürgen Treffeisen: Zur Bewertung und Aussonderung der Unterlagen der staatlichen Forstämter im Sprengel des Staatsarchivs Sigmaringen, in: Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxis der archivischen Bewertung in Baden-Württemberg, herausgegeben von Robert Kretzschmar, 1997, Verlag W. Kohlhammer Stuttgart, S.275-291) durchgeführt worden. Die Archivalien waren klassifiziert. Im Rahmen der Erschließung wurden sie vom Unterzeichnenden einer Nachbewertung unterzogen.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Der Unterzeichnende verzeichnete das Schriftgut mit dem archivischen Erschließungsprogramm MIDOSA 95 in der Reihenfolge der Lagerung im Magazin und Auflistung auf der Abgabeliste. Der Aktenplan "Registraturschicht bis 1955" wurde der Klassifikation zugrundegelegt und die Aktengruppen für die Sortierung in eine für alle Forstämter identische Zahlenkombination überführt. Bei der Verzeichnungsarbeit wurden unterschiedliche Provenienzen ermittelt (siehe Liste unten). 0,2 lfd.m Akten wurden nachträglich vernichtet, v.a. Erlasse in Doppelüberlieferung. Herr Fleischer übernahm die Verpackung der Archivalien. Dann wurde das vorliegende Zugangsrepertorium mit den Aktentiteln des gesamten Zugangs nach Klassifikation sortiert und ausgedruckt. Danach erfolgte die Erstellung von Findbüchern einzelner, virtuell zusammengestellter Provenienzen ebenfalls nach Klassifikation.
Folgende Provenienzen konnten ermittelt und virtuell in Findbüchern zusammengefaßt werden:
1) Forstamt Biberach Wü 161/6 V 2 (mit Vorprovenienz Forstamt Dietenheim): 80 Akteneinheiten
2) Forstamt Biberach-Ulm (alter Ordnung) Wü 161/6 V 1: 52 Akteneinheiten
3) Forstamt Ochsenhausen (alter Ordnung) Wü 161/39 V 1: 70 Akteneinheiten
4) Forstamt Ochsenhausen (neuer Ordnung) Wü 161/39 V 2: 4 Akteneinheiten
5) Kameralamt Ochsenhausen/Biberach Wü 125/10 V 1: 6 Akteneinheiten
6) Kameralamt Schussenried Wü 125/24 V 1: 5 Akteneinheiten
7) Kameralamt Waldsee Wü 125/31 V 1: 2 Akteneinheiten
Die einzelnen Provenienzstellen wurden also nicht physisch im Magazin, sondern nur noch virtuell getrennt und in verschiedenen Provenienzfindbüchern zusammengefaßt.
Dieses Vorgehen hat folgende Vorteile:
1) Die Ablieferung des Forstamts Biberach konnte als Ganzes erhalten bleiben. Das Zugangsfindbuch dokumentiert die gesamte Ablieferung. Das Amt kann so ohne Probleme auf seine Akten zugreifen.
2) Die virtuelle Provenienzentrennung ermöglichte eine zügige Verzeichnung der einzelnen Akten. Diese mußten nur noch einmal während der Erschließung in die Hand genommen werden. Eine physische Provenienzentrennung und eine separate Aufstellung der Akten hätte im Falle der Forstamtsablieferungen bedeutet, daß man zuerst alle circa 50 Ablieferungen der einzelnen Forstämter nach Provenienzen hätte trennen müssen. Dann erst wäre eine endgültige Verzeichnung möglich gewesen, da in fast jeder Ablieferung Unterlagen der Nachbar- und Vorgängerforstämter enthalten waren. Bei einem ungefähren Archivalienumfang von 150-200 lfd.m und circa 130 Provenienzen wäre ein eigener Magazinraum zur Sortierung nötiggewesen.
3) Eine Trennung der Provenienzen als ersten Schritt und die nachfolgende Verzeichnungsaktion hätte die Benutzbarkeit des Bestands für die Behörde und auch für Nutzer für mehrere Jahre unmöglich gemacht, da die ursprünglichen Ablieferungslisten nicht mehr benutzbar und kurrent gewesen wären.
4) Zahlreiche Archivalien (siehe Aufstellung oben) sind bei mehreren Provenienzstellen entstanden bzw. fortgeführt worden. Bei einer physischen Trennung der Akten nach Provenienzen hätte jede einzelne Archivalie nur einer Provenienzstelle zugewiesen werden können. Wie im Staatsarchiv Sigmaringen bisher geschehen, wäre sie der Provenienz zugewiesen worden, bei der sie den letzten Zuwachs erhalten hatte. Aber man hätte sich auch für die Ablieferungsprovenienz oder die Provenienzstelle, bei der die Archivalie den umfangreichsten Zuwachs erhielt oder auch für die Provenienzstelle, bei der sie zuerst entstand, entscheiden können. Bei dem gewählten Verfahren der virtuellen Bestandsbildung können hingegen einzelne Archivalien verschiedenen Provenienzen zugeordnet werden (siehe Liste oben). Eine Archivalie, die bei mehreren Provenienzstellen geführt wurde, er scheint nun auch in mehreren Findbüchern. Virtuelle Bestandsbildung ist daher die Perfektionierung des Provenienzprinzips.
5) Der Nutzer ohne detaillierte Kenntnis der Verwaltungsgeschichte kann bei Fragestellungen, die einen Zeitraum umfassen, der von einer Behördenneuorganisation nicht direkt betroffen ist, auf diesem Wege leichter einzelne Archivalien finden. Denn er hat alle Unterlagen der Provenienzstelle in einem Findbuch mit Vor- und Nachakten vor sich liegen. Er muß nicht berücksichtigen, daß möglicherweise Akten bei der Nachfolgebehörde weitergeführt worden sein könnten und daher beim Findbuch der Nachfolgebehörde noch relevante Archivalien erfaßt sind.
Enthält:
Forstorganisation; Nachweisung und Sicherung des Staatsgrundbesitzes; Rechte und Lasten auf Staatswaldungen; Besitzstandsveränderungen; Wirtschaftseinrichtungen; Nutzungsplan; landwirtschaftliche Grundstücke, Quellen und Wasserleitungen; Kulturen; Wegbau; Jagd; Etat und Rechnungswesen; Forstpolizei; Jagdpolizei und Vogelschutz; Forstschutz in Privatwaldungen; Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen, Allgemeines und Einzelfälle; Steuerwesen.

Reference number of holding
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 161/6 T 2
Extent
114 Akten (4,0 lfd.m)

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Landwirtschaft und Forsten >> Forstämter >> Staatliches Forstamt Biberach

Indexentry place
Biberach an der Riß BC; Forstamt (a.O.)
Biberach an der Riß BC; Forstamt (n.O.)
Biberach an der Riß BC; Kameralamt
Ochsenhausen BC; Forstamt (a.O.)
Ochsenhausen BC; Forstamt (n.O.)
Ochsenhausen BC; Kameralamt
Schussenried BC; Kameralamt
Ulm UL; Forstamt (a.O.)
Waldsee RV; Kameralamt

Date of creation of holding
1760-1964

Other object pages
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Rights
Last update
03.04.2025, 8:37 AM CEST

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1760-1964

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