Baudenkmal

Ober-Mörlen, Außenliegend

An der östlichen Gemarkungsgrenze von Ober-Mörlen befinden sich mehrere historische Grenzsteine:in der Nähe der im Bad Nauheimer Stadtwald gelegenen Thaler-Hütte kennzeichnete der 1711 inschriftlich datierte Grenzstein Nr. 21 die Territorien des Erzbistums Mainz (Ober- Mörlen) und der Grafschaft Hanau (Nauheim).Die territorialen Veränderungen von Anfang des 19. Jahrhunderts schlugen sich in einem Grenzstein weiter südlich nieder. Ober- Mörlen war Teil des Großherzogtums Hessen geworden (G.H.), Nauheim Teil des Kurfürstentums Hessen (K.H.).In unmittelbarer Nachbarschaft zum zuletzt genannten Grenzstein unterschied ein Drei-Märker die aufeinanderstoßenden Territorien des der Ober- Mörler zugeschlagenen Hofgutes Hasselhecke im Besitz der von Ritter, der Gemeinde Ockstadt (Friedberg) im Besitz der von Frankenstein und Nauheim wieder als damaliger Teil der Grafschaft Hanau.Ein vierter Grenzstein nochmals weiter südlich und zugleich westlich ist mit V.R. für von Ritter (Hofgut Hasselheke, s. o.) und V. F. für von Frankenstein (Ockstadt, heute Stadtteil von Friedberg, s. o.) gekennzeichnet.

Dreimärker; Seite Nauheim (Grafschaft Hanau) | Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Rechte vorbehalten - Freier Zugang

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Land
Hessen
Kreis
Wetterau
Ort
Ober-Mörlen
Ortsteil
Ober-Mörlen
Straße und Hausnummer
Außenliegend
Bezeichnung
Historische Grenzsteine

Rechteinformation
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Letzte Aktualisierung
19.03.2021, 11:49 MEZ

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