Gerichtsakten
Appellationis Auseinandersetzung um
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Gützkow namens der Besitzer des Hohenfeldes (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Magister und Vizepleban A. Kriebel zu Gützkow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Franz Georg Christoph Höfer (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Bekl.: Timotheus Stentzler (A), Johann Franz von Palthen (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 16.06. um Fristsetzung an die Kl. zur Vorlage ihrer Beschwerden gegen ein Konsistorialurteil fordert das Tribunal die Kl. am 17.06. auf, ihre Appellation binnen 3 Wochen vorzutragen. Am 10.07. legen die Kl. ihren Schriftsatz vor. Nach der Kirchenmatrikel erhält der Vizepleban der Gützkower Kirche die 30. Garbe vom Hohenfeld als Kornzehnten, in Jahren, in denen kein Getreide auf dem Acker angebaut wurde, bekommen sie nichts. Der Bekl. hat dies mehrere Jahre akzeptiert, im vergangenen Jahr jedoch den Zehnt vom Flachs gefordert. Da die Besitzer des Feldes dieses verweigern, verklagt er sie vor dem Konsistorium auf den Zehnt von allen Früchten auf dem Hohenfeld. Das Konsistorium verurteilt die Besitzer des Feldes entsprechend und bürdet ihnen die gesamten Prozeßkosten auf, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren und darum bitten, sich an die Kirchenmatrikel und den bisherigen Gebrauch zu halten. Am 19.10. bitten die Kl. um Fristverlägerung zum Einbringen der Akten erster Instanz und bittet um Erneuerung des Mandates an das Konsistorium zum Einsenden der Akten, das vom Tribunal am 23.10.1772 erlassen wird. Am 18.01.1773 bitten die Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 22.01. auf den 27.01. ansetzt. A 26.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 05.07.1773 fordert das Tribunal den Bekl. auf, sich zum Schriftsatz der Kl. zu äußern. Am 07.12. besteht der Bekl. auf seinen Ansprüchen, bittet darum, die Beschwerden der Kl. als unerheblich" zu verwerfen und das Konsistorialurteil zu bestätigen. Das Tribunal teilt dies den Kl. am 10.12.1773 in Kopie mit. Am 08.02.1774 bitten diese um Fristverlängerung zum Beantworten des Schriftsatzes und erhalten diese am 09.02. Am 08.03. bittet der Bekl. um ein Mandat an die Kl., binnen 6 Wochen auf seinen Schriftsatz zu antworten, das Tribunal lehnt dies am 09.03. ab. Am 02.09. bittet der Bekl., die Beweisaufnahme zu beenden. Das Tribunal fordert die Kl. am 03.09. erneut und letztmalig zur Antwort auf. Am 18.10. tragen die Kl. ihre Antwort vor und bestehen auf ihrer Forderung. Das Tribunal teilt dem Bekl. dies am 21.10.1774 mit, dieser trägt am 17.02.1775 seinerseits neue Beweise vor. Das Tribunal beendet die Beweisaufnahme am 18.02.1775. Am 01.05. und 10.07.1775 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 20.10.1777 verurteilt das Tribunal die Besitzer des Hohenfeldes dazu, dem Bekl. in dem Fall, wenn sie kein Getreide anbauen, ein Äquivalent als Zehnt zu bezahlen. Das Gericht stellt es dem Bekl. frei zu beweisen, daß vom Flachs früher der Zehnt in Naturalabgaben erhoben worden ist und stellt ein entsprechendes Urteil in Aussicht. Am 01.12.1777 und 06.01.1778 bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Rechtsmittel gegen dieses Urteil und erhalten sie am 02.12.1777 und 07.01.1778. Am 03.02. legen die Kl. ihre Einwände gegen das Tribunalsurteil vor und beharren darauf, daß bisher nur Abgaben vom Korn üblich waren. Am 04.05., 06.07. und 19.10.1778, am 18.01., 19.04., 05.07. und 18.10.1779, am 24.01. und 10.04.1780 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 03.07.1780 bestätigt das Tribunal sein Urteil, am 01.09.1780 sendet es die Akten der Vorinstanz an das Konsistorium zurück
Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1771-1772 2. Tribunal 1772-1777 3. Tribunal 1777-1780
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Greifswalder Konsistoriums vom 03.06.1772; Auszug aus der Gützkower Kirchenmatrikel von 1671; Auszug aus einem Ratsprotokoll vom 07.08.1771; Auszüge aus den Annotationen des Vizeplebans Schröder (o.D.); Bericht des Notars Bohm von einer Vorortbesichtigung in Gützkow vom 21.08.1771; vom Wolgaster Notar C. Buschan aufgenommene Appellation vom 12.06.1772; Quittung des Konsistoriumsregistrators A. v. Rehfeld über empfangene Transmissionskosten vom 13.07.1772; Prozeßvollmachten des Bekl. für Palthen vom 31.10.1772 und des Kl.s für Dr. Hasse vom 28.03.1773; Rationes decidendi des Konsistoriums; von Notar G.C. Anderssen aufgenommene Befragung des Knechts Erdmann Wendt und des Küsters Gottfried Drespe vom 13.08.1773; von Notar G.C. Anderssen aufgenommenes Protokoll einer Vorortbesichtigung auf dem Hohenfelde vom 13.08.1773; von Notar Bohm aufgenommene Zeugenbefragung der Maria Ahrens, verehelichte Wendt, des Johann Wendt und des Johann Wüstenberg vom 05.01.1774; von Notar Bohm gemachter Auszug aus den Handakten des Bürgermeisters Trendelenburg vom 05.01.1774; Aufstellung über Fruchtfolge auf dem Hohenfeld oder Oberfeld 1771-1777; von Tribunalsbote C.H. Siegmund ausgestellte Übergabequittung für Konsistorialakten vom 05.10.1780
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Wismar, (1) 0333
- Alt-/Vorsignatur
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Rep. 29, Nr. 486
- Kontext
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
- Bestand
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Laufzeit
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(1771-1772) 16.06.1772-14.07.1775
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
22.05.2023, 14:47 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1771-1772) 16.06.1772-14.07.1775