Bestand
Personalakten von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Bestand)
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Mit dem 9. Gesetz zur
Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Juni 1992 (BGBl. I S.
1030) wurde die Gliederung von Personalakten für Beamte generell
geregelt. Personalakten sind demzufolge nach sachlichen
Gesichtspunkten in Grund- und Teilakten zu gliedern. In Einzelfällen
können auch Personalnebenakten angelegt und geführt werden (§ 90 (2)
BBG). Den aktenführenden Stellen blieb vorbehalten, interne Regelungen
zur Führung, Ordnung und Aufbewahrung von Personalakten im eigenen
Geschäftsbereich einzuführen. Personalakten enthalten Angaben zur
dienstlichen Laufbahn (Anstellung, Ernennungen, Beförderungen,
Versetzungen, Abordnungen, Vertretungen, dienstliche Beurteilungen)
und zum Lebenslauf des Beschäftigten (Personalbogen, Lebenslauf,
Nachweise und Zeugnisse früherer Berufstätigkeiten). Ältere
Personalakten können darüber hinaus auch Unterlagen über Krankheiten,
Beihilfen, Urlaubszeiten, Auszeichnungen und ggf. Disziplinarstrafen
enthalten. Grundsätzlich wird die Personalakten von der
personalverwaltenden Dienststelle geführt. Grundakten der Leiter
nachgeordneter Dienststellen und höherer Beamter können auch in den
vorgesetzten Dienststellen bzw. Bundesministerien geführt werden. Bei
einer ressortinternen Versetzung oder einem Wechsel in einen anderen
Geschäftsbereich werden Personalakten in der Regel an die neue
Dienststelle abgegeben und dort weitergeführt, ggf. als Vorakte zu
einer neuen Personalakte genommen. Besteht nach dem Ausscheiden aus
dem öffentlichen Dienst ein Anspruch auf Versorgung, führt die
zuständige Versorgungsdienststelle eine Versorgungsakte. Die
Personalakte kann teilweise oder vollständig an die
Versorgungsdienststelle übergeben und den Versorgungsunterlagen
hinzugefügt werden. Die Aufbewahrungsfristen der Personalakten für
Zwecke der Verwaltung sind in § 90f BBG geregelt.
Im Jahre 2009 wurde u.a. das Personalaktenrecht novelliert. Das
Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts
(Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) vom 11. Februar 2009 regelt
unter Abschnitt 5 (Beendigung des Beamtenverhältnisses),
Unterabschnitt 4 (Personalaktenrecht), Aufbau, Inhalte,
Aufbewahrungsfristen von Personalakten sowie deren gesetzliche
Anbietepflicht.
Archivische Bewertung und
Bearbeitung
Bis ca. 1980 wurden Personal- und
Versorgungsakten ehemaliger Reichs- und Bundesbediensteter von den
zuständigen Versorgungseinrichtungen (in der Regel Mittelbehörden der
Bahn-, Post-, Verkehrs- und Finanzverwaltungen) an die jeweils
zuständigen Landesarchive abgegeben. Erst seit Mitte der 80er Jahre
werden Personal- und Versorgungsakten von Angehörigen der Reichs-,
Zonen- und Bundesverwaltung nur noch dem Bundesarchiv angeboten. Einen
Großteil der Überlieferung des Bestandes bilden Personalakten von
Beschäftigten der Post und Bahn. Aus den Bundesministerien, der
nichtministeriellen Bundesverwaltung und den Obersten Bundesgerichten
gelangten Personalakten vereinzelt auch im Verbund mit Sachakten in
das Zwischenarchiv. Mit Ablauf der behördlichen Aufbewahrungsfristen
werden diese, sofern archivwürdig, in den Personalaktenbestand
überführt. Für die Auswahl der auf Dauer im Bundesarchiv
aufzubewahrenden Personalakten liegt ein Bewertungsmodell vor, welches
sich an ausgewählten Geburtsjahrgängen, Laufbahnen und besonderen
Biographien orientiert.
Inhaltliche Charakterisierung:
Übernommen werden grundsätzlich Personalakten nach folgenden
Auswahlkriterien:
Stichjahr: Geburtsdatum vor
1851 oder definiertes Geburtsjahr bzw. -monat (1873, 1880, 1895, 1915,
1927, Juni 1930, Juni 1935, Juni 1940, Juni 1945 ff.)
Funktion: Bis 1970 ausgeschiedene Beamte der
Besoldungsgruppen: A 14 und höher (vor 1957 A 2a, 1a-1c, vor 1927 Gr.
XI-XIII), Besoldungsgruppe B und C alle. Ab 1971 ausgeschiedene Beamte
der Besoldungsgruppe A 16, Besoldungsgruppen B und C alle; ferner
Besoldungsgruppe R 2 und höher. Entsprechendes gilt für
Angestellte.
Besondere Biographie: Die
aussondernden Dienststellen können aus ihrer Kenntnis heraus Personen
benennen, die im Zentrum des öffentlichen Interesse standen, z.B.:
Politiker (Bundestags-, Landtagsabgeordnete), Verbandsfunktionäre,
prominente Sportler (Olympiasieger), Spione, Straftäter, politisch
Verfolgte (u.a. 1933 aus dem öffentlichen Dienst Entlassene), Personen
mit besonderen Tätigkeiten im Dritten Reich oder in der
DDR.
Umfang, Erläuterung: 30.421
DS
Bem.: Die Anzahl der Personen dürfte bei ca.
30 000 liegen.
Zitierweise: BArch PERS
101/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch PERS 101
- Extent
-
70560 Aufbewahrungseinheiten; 906,6 laufende Meter
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Nachlässe und Sammlungen >> Sammlungen >> Sonstige Sammlungen
- Related materials
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: PERS 100 Personalbögen von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes bei Bahn und Post
Bild 145 ca. 250 Dienstausweise von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären (1949 ff.)
Amtliche Druckschriften: Archivischer Umgang mit Personalakten - Ergebnisse eines spartenübergreifenden Fachgesprächs im Westfälischen Archivamt, in: Texte und Untersuchungen zur Archivpflege 16, Münster 2004
- Date of creation of holding
-
1822ff.
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1822ff.