Gliederung

Parallelverfahren mit formellem Senatsbeschluss

Den an dieser Stelle aufgeführten Parallelverfahren liegen Senatsentscheidungen ein, in denen die Gegenstandslosigkeit der Vorlage aufgrund einer zuvor gefällten Entscheidung im Hauptverfahren formal beschlossen wurde. Lagen mehrere Parallelverfahren mit formalem Senatsbeschluss vor, wurde die jeweils erste Verfahrensakte als archivwürdig bewertet, in dem die Urschrift des Senatsbeschlusses einliegt. Die übrigen Parallelsachen wurden aufgrund ihres Umfangs und Inhalts kassiert.

Kontext
Bundesverfassungsgericht >> B 237 Bundesverfassungsgericht >> Klassifikation neu >> Konkrete Normenkontrolle - Registerzeichen BvL >> Parallelverfahren
Bestand
BArch B 237 Bundesverfassungsgericht

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Letzte Aktualisierung
21.01.2023, 06:20 MEZ

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