Bestand
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften (GjS) vom 9. Juni 1953 (BGBl. I S. 502) wurde am 18. Mai
1954 die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) als
selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMI mit Sitz in
Bonn errichtet. Mit Wirkung vom 1. Mai 1966 ging die Zuständigkeit auf
den BM für Familie und Jugend (seit Nov. 1994 BM für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend) über.
Durch das
Jugendschutzgesetz werden zum Schutz der heranwachsenden Jugend die in
Artikel 5 Abs. 1 GG genannten Grundrechte der Meinungs-, Informations-
und Medienfreiheit Beschränkungen unterworfen. Demnach sind Schriften
und ihnen gleichstehende Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere
Darstellungen, die dazu geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich
zu gefährden, in eine bekanntzumachende Liste aufzunehmen. Dazu zählen
vor allem unsittliche, verrrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit,
Verbrechen oder Rassenhaß anreizende sowie den Krieg verherrlichende
Medien. Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I
S. 2730) sind das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit
(JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften und Medieninhalte (GjS) zusammengefasst worden. Das neue
Gesetz ist am 1. April 2003 in Kraft getreten und hat organisatorische
Veränderungen mit sich gebracht. So gibt es neben den
Antragsberechtigten nun auch eine große Zahl an
"Anregungsberechtigten". Auch der Kreis der Antragsberechtigten hat
sich erweitert: Indizierungsanträge können jetzt das Bundesministerium
für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, die Obersten
Landesjugendbehörden, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den
Jugendmedienschutz (Kommission für Jugendmedienschutz, KJM), die
Landesjugendämter und alle örtlichen Jugendämter stellen. Auf einen
Antrag hin muss die Bundesprüfstelle immer tätig werden. Seit dem 1.
April 2003 heißt die Prüfstelle "Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien" (kurz: BPjM).
Die
BPjM entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für
Jugendmedien‧schutz bzw. auf Anregung von anderen Behörden oder
anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung
von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der
jugendgefährdenden Medien ein (Indizierung). Damit unterliegen sie
bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und
dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
Bestandsbeschreibung: Im August
1987 erfolgte die bislang einzige Abgabe von Unterlagen - ausnahmslos
des Zentralbereichs - der damaligen Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Schriften (BPjS), heute Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (BPjM) an das Bundesarchiv. Im Rahmen der
archivischen Bewertung wurde 62 Archivalieneinheiten Archivwürdigkeit
beigemessen. Sie bilden den Bundesarchiv-Bestand BPjS/BPjM.
Einzelfallakten und die Entscheidungssammlung der BPjM sind bisher
nicht ins Bundesarchiv gelangt. Eine nicht unwesentliche Ergänzung
finden die Unterlagen des Bestandes B 117 in den Amtsdruckschriften,
die der Bestand Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BD
120) der Sammlung amtlicher Druckschriften im Bundesarchiv
enthält.
Inhaltliche Charakterisierung:
Generalakten; Verwaltungsangelegenheiten; Öffentlichkeitsarbeit;
allgemeiner Schriftwechsel zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz
der Jugend; Allgemeines Register.
Erschließungszustand: Findbuch
(1995)
Vorarchivische Ordnung: In der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien werden neben
Generalakten die sogenannten Entscheidungsakten als Fallakten zu den
einzelnen geprüften Schriften geführt; die Fallakten enthalten u.a.
Indizierungsanträge, Verhandlungsprotokolle und Entscheidungen. Ferner
verfügt die BPjM über eine eigenständige komplette Sammlung der von
ihr seit 1954 getroffenen Entscheidungen. Bei der Ordnung und
Verzeichnung der Archivalien des Bestandes B 117 waren
Organisationsunterlagen der BPjS nur in eng begrenztem Ausmaß
verfügbar. Die im Bundesarchiv vorliegenden archivalischen Hilfsmittel
enthalten lediglich einen undatierten, vor 1960 entstandenen
"Generalaktenplan" und einen Gesamtaktenplan; dieser wurde am 1. Mai
1985 eingeführt, mithin erst nach dem Laufzeitende der im Bestand B
117 gegenwärtig formierten Unterlagen. Im Archivalienbestand (B 117/3)
sind eine undatierte Ergänzung des frühen "Generalaktenplans" und
Geschäftsverteilungspläne der BPjS aus den Jahren 1957, 1964 und 1969
überliefert.
Umfang, Erläuterung: 62 AE
(Stand: 11/2015)
Zitierweise: BArch B
117/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 117
- Umfang
-
62 Aufbewahrungseinheiten; 5,1 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Jugend, Familie, Senioren, Gesundheit
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Amtliche Druckschriften: Schriftenreihe der BPjS, 1970 ff.- BPS-Report, 1978-1992, ab 1993 BPS-Aktuell bzw. BPjM-Aktuell, Amtliches Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften.- Gesamtverzeichnis der in der Liste der jugendgefährdenden Schriften befindlichen Bücher, Hefte, Periodika und sonstigen Prüfobjekte, 1972 ff.
- Provenienz
-
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), 1954-
- Bestandslaufzeit
-
1952 - offen
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
17.01.2024, 04:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), 1954-
Entstanden
- 1952 - offen