Bestand
Bundespräsidialamt (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Überlieferungsschwerpunkte
Aufgrund der
besonderen Stellung und Bedeutung des Bundespräsidenten bzw. des
Bundespräsidialamtes kommt dem Aktenbestand des Bundespräsidialamtes
in der Gesamtüberlieferung des Bundesarchivs zur Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Berücksichtigung der
staatsrechtlichen Schwerpunkte, eine wichtige Bedeutung zu.
Überlieferungsschwerpunkte inhaltlicher Art für die
im vorliegenden Findbuch abgedeckten Jahre sind die Korrespondenzen
des Bundespräsidenten mit Personen der Zeitgeschichte
(v.a.Glückwünsche und Beileidsbekundungen), Repräsentationsaufgaben
des Bundespräsidenten, Protokollfragen, Ordensverleihungen, innen- und
außenpolitische Aspekte, Rechtsfragen, Staats- und Verfassungsrecht,
kulturelle Angelegenheiten, Verlags-, Presse- und Rundfunkwesen,
Fragen der Bundeswehr und des zivilen Ersatzdienstes sowie
Ernennungsunterlagen der Beamten, Richter und Soldaten des Bundes, die
Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten, die Überlieferung der Büros
der Bundespräsidenten a. D. sowie die Tätigkeiten der jeweiligen
Ehefrau des Bundespräsidenten.
Beispielhaft
können die Staatsbesuche und -empfänge, Besuche, Schirmherrschaften,
Geleit- und Grußworte, Interviews und Empfänge des Bundespräsidenten
hervorgehoben werden.
Bestandsgeschichte
Seit Dezember 1961 gibt das Bundespräsidialamt
regelmäßig Schriftgut an das Bundesarchiv ab, das zunächst in den
Zwischenarchiven des Bundesarchivs aufbewahrt wird. Insgesamt umfasst
der Bestand B 122 zum Stichtag 31. Dezember 2010 ca. 66.300
Archivalieneinheiten. Unterlagen, die der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministerium des Innern (BMI) zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(VS-Anweisung-VSA) vom 31. März 2006 unterliegen, wurden bislang nicht
abgegeben. Ergänzend liegt im Bundesarchiv eine Foto- und Bildsammlung
zum Bundespräsidialamt, die unter B 122 Bild einsehbar ist, sowie eine
Presseausschnittsammlung zu den Amtszeiten von Heuss und Lübke
(1949-1969), Bestandssignatur B 122 Anh., vor.
Die in der Amtszeit eines Bundespräsidenten entstandenen Akten
werden vom Bundespräsidialamt in der Regel nach Ablauf der Amtszeit
des Amtsnachfolgers an das Zwischenarchiv abgegeben. Dieses gilt
hauptsächlich für die Sachakten und Gesetzesmaterialien, während die
Serien der Petitionen, Glückwünsche, allgemeine Eingaben bereits
während der Amtszeit des Nachfolgers an das Bundesarchiv übergeben
werden. Das aus den vielfältigen Funktionen des Bundespräsidenten
entstandene Schriftgut ist für den Benutzer von sehr unterschiedlichem
Wert.
In der Aktenüberlieferung spiegeln sich
die staatsrechtlichen Funktionen des Bundespräsidenten wieder. Die
Akten sind in vielen Fällen durch eine organisatorische und formale
Überlieferung gekennzeichnet, wodurch die eigentlichen Tätigkeiten des
Bundespräsidenten eher in den Hintergrund gedrängt werden.
Abkürzungsverzeichnis
a. D.
außer Dienst
a. M. am Main
AA Auswärtiges Amt
AADJF Amicale des
Anciens Deportes Juifs de France
Abt.
Abteilung(en)
ADAC Allgemeiner Deutscher
Automobil Club
ADL Ausschuss Deutscher
Leibeserzieher
ADN Allgemeiner Deutscher
Nachrichtendienst
ADS
Amtsdruckschriftensammlung
AdsD Archiv der
sozialen Demokratie (in der Friedrich-Ebert-Stiftung)
AG Arbeitsgemeinschaft
AHM
Archivische Hilfsmittelsammlung
AICH Amicale
des Capitaines au long Cours
AITAE Hilfsverein
Associazione Italiana per la Tutela e l´Assistenza agli Emigrati
AKW Atomkraftwerk
ANUGA
Allgemeine Nahrungs- und Genussmittelausstellung
Apl. Aktenplan
APO Außerparlamentarische
Opposition
Apr. April
ARA Aktion rettet Ahrweiler
ARD
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der
Bundesrepublik Deutschland
ASB
Arbeiter-Samariter-Bund
ASTA Allgemeiner
Studentenausschuss
ASU Arbeitsgemeinschaft
selbstständiger Unternehmer
Aug. August
AUMA Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen
Wirtschaft
AVS Arbeitsgemeinschaft verfolgter
Sozialdemokraten
AWO Arbeiterwohlfahrt
BAK Bundesarchitektenkammer
BAK Bundesassistentenkonferenz
Ba-Wü
Baden-Württemberg
BBC British Broadcasting
Company
BBG Bundesbeamtengesetz
BDA Bundesvereinigung der deutschen
Arbeitgeberverbände
BDB Bund der Berliner und
Freunde Berlins e.V.
BDE Bundesverband
Deutscher Eisenbahner
BDFA Bund deutscher
Filmamateure
BDI Bundesverband der Deutschen
Industrie
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
BE Berlin
BfA Bundesanstalt
für Arbeit
BfD Bundesbeauftragter für den
Datenschutz
BFS Bank für Sozialwirtschaft
BfV Bundesamt für Verfassungsschutz
BGBl Bundesgesetzblatt
BGS
Bundesgrenzschutz
BHE Bund der
Heimatvertriebenen und Entrechteten (Gesamtdeutscher Block)
BJU Bundesverband Junger Unternehmer
BK Bekennende Kirche
BK
Bundeskanzleramt
BKA Bundeskriminalamt
BKU Bund katholischer Unternehmer
BM Schatz Bundesschatzministerium / Bundesministerium für
wirtschaftlichen Besitz des Bundes
BMA
Bundesministerium für Arbeit
BMB
Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen
BMD Bund der Mitteldeutschen
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BMFT
Bundesministerium für Forschung und Technologie
BMI Bundesministerium des Innern
BMJ
Bundesministerium der Justiz
BMJ
Bundesministerium der Justiz
BMJFG
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BML Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten
BMP Bundesministerium für das Post-
und Fernmeldewesen
BMVg Bundesministerium der
Verteidigung
BMVt Bundesministerium für
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft
BMZ
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
BND Bundesnachrichtendienst
BPr
Bundespräsident
BPrA Bundespräsidialamt
BPS Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Schriften
BRD Bundesrepublik Deutschland
BRH Bundesrechnungshof
BSHG
Bundessozialhilfegesetz
BSR Berliner
Straßenreinigungsbetriebe
BUG
Bundesentschädigungsgesetz
BVK Bundesverband
der Kriegs- und Zivilbeschädigten
BVN Bund der
Verfolgten des Naziregimes
BY Bayern
CAJ Junge Christliche Arbeitnehmer
Cdg Carl-Duisberg-Gesellschaft
CDU
Christlich Demokratische Union Deutschlands
CEEP Europäisches Zentrum öffentlicher Unternehmen
CEPT Europäische Konferenz der Minister der
Verwaltungen für Post- und Fernmeldewesen
CFK
Christliche Friedenskonferenz
ChefBPr(A) Chef
des Bundespräsidialamtes
CHIO Internationale
Reit- und Springturniere
CIOR Confederation
Interalliee des Officiers de Reserves
Co
Compagnie
CSSR Tschechoslowakische
Sozialistische Republik
CSU Christlich-Soziale
Union in Bayern
CVJM Christlicher Verein junger
Männer (Menschen)
DAAD Deutscher Akademischer
Austauschdienst
DARC Deutscher
Amateur-Radio-Club
DB Deutscher Block
DB Deutsche (Bundes-)Bahn
DBB
Deutscher Beamtenbund
DBJR Deutscher
Bundesjugendring
DDP Deutsche Demokratische
Partei
DDR Deutsche Demokratische
Republik
DED Deutscher Entwicklungsdienst
Dez. Dezember
DFB Deutscher
Fußballbund
DFE Deutsches Forum für
Entwicklungspolitik
DFG Deutsche
Forschungsgemeinschaft
DFJW
Deutsch-Französisches Jugendwerk
DFU Deutsche
Friedensunion
DGB Deutscher
Gewerkschaftsbund
DGFK Deutsche Gesellschaft
für Friedens- und Konfliktforschung
DGGV
Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsvorsorge e.V.
DGn Diziplinare Gnadensachen
DHB Deutsche
Hauptstadt Berlin
DJH Deutsches
Jugendherbergswerk
DJO Deutsche Jugend des
Ostens
DKfZ Dienstliche Kraftfahrzeuge
DKP Deutsche Kommunistische Partei
DLG Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft
DLRG Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
DLV Deutscher Lebensmittelverband
DMEP
Weltorganisation für Erziehung im frühen Kindesalter
DNZ Deutsche National Zeitung
DP Deutsche
Partei
DP Displaced Persons (= Person, die
nicht an diesem Ort beheimatet ist = Zivilperson, die sich aufgrund
von Kriegsfolgen nicht an ihrem Heimatort befindet)
DPA Deutsche Presseagentur
Dr.
Doktor
DRP Deutsche Reichspartei
DSB Deutscher Sportbund
DVU
Deutsche Volksunion
e.V. eingetragener
Verein
EAB Evangelische Arbeiterbewegung
EDV Elektronische Datenverarbeitung
EFP Europäische Föderalistische Partei
EG
Europäische Gemeinschaft
EKD Evangelische
Kirche in Deutschland
EMNID Marktforschung,
Nachrichten, Informationen und Dienstleistungen
EP Ehrenpatenschaft
ESG Evangelische
Studentengemeinde
EVG Europäische
Verteidigungsgemeinschaft
EWG Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft
FAP Freiheitliche
Deutsche Arbeiterpartei
FAQ Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung
FCI
Fonds der Chemischen Industrie
FDP Freie
Demokratische Partei
Feb. Februar
FES Friedrich-Ebert-Stiftung
FH Fachhochschule
FIG Federation des
Geometres
FNDIRP Federation nationale des
deportes internes, resistants et partrotes
FSJ
Freiwilliges soziales Jahr
FSK Freiwillige
Selbstkontrolle
FTZ Fernmeldetechnisches
Zentralamt
FU Freie Universität
GBl. Gesetzblatt
GdED
Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands
GdP
Gewerkschaft der Polizei
GG Grundgesetz
GGO Gemeinsame Geschäftsordnung der
Bundesregierung
GGVuB Gewerkschaft der
Gefangenen, Verwahrten und Untergebrachten Berlins
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH&Co KG Gesellschaft mit beschränkter
Haftung&Compagnie Kommanditgesellschaft
GMBl. Gemeinsames Gesetzblatt
GO
Geschäftsordnung
GO Geschäftsordnung
GRU Sowjetischer Militärnachrichtendienst
GVB Gesellschaft zur Verbesserung der
Betriebsstrukturen
GVP Gesamtdeutsche
Volkspartei
GVPl.
Geschäftsverteilungsplan
GVW Gesellschaft für
Verantwortung in der Wissenschaft
HB
Bremen
HE Hessen
HH
Hamburg
HM Hausmitteilung(en)
HN Hausnachrichten
IAF
Interessensgemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen
Frauen
IARF International Association for
Religious Freedom
IDOF Independent Order of Old
Fellows
IDZ Internationales
Dokumentationszentrum zur Erforschung des Nationalsozialismus
IfZ Institut für Zeitgeschichte
IG Metall Industriegewerkschaft Metall
IGB
Internationaler Genossenschaftskongress
IGEWE
Internationale Gesellschaft zur Erzwingung des Weltfriedens
IL Initiativ-Listen
IPA
Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft
IT
Informationstechnologie
IVSS Internationale
Vereinigung für soziale Sicherheit
IWO
Internationale Homophile Weltorganisation
Jan.
Januar
Jd./Jhd. Jahrhundert
JU Junge Union
jur. juris
Jusos Jungsozialisten
JVA
Justiz-Vollzugs-Anstalt
KDA Kuratorium Deutsche
Arbeitshilfe
KDV
Kriegsdienstverweigerungsanerkennungsverfahren
KDVA Kraftfahrervereinigung Deutscher Ärzte e.V.
KG Kommanditgesellschaft
KNA
Katholische Nachrichtenagentur
KPD
Kommunistische Partei Deutschlands
KPdSU
Kommunistische Partei der Sowjetunion
KZ
Konzentrationslager
LfV Landesamt für
Verfassungsschutz
LSD Liberaler Studentenbund
Deutschlands
MAD Amt für den Militärischen
Abschirmdienst
MdB Mitglied des Deutschen
Bundestages
MdL Mitglied des Landtages
MfS Ministerium für Staatssicherheit
MGW Müttergenesungswerk
MHH
Medizinische Hochschule Hannover
MS
Microsoft
MS Mutiple Sklerose
MSF Motor-Sport-Freizeit
NATO
Nordatlantikpakt
NAV Verband der
niedergelassenen Ärzte Deutschlands
NDR
Norddeutscher Rundfunk
NI Niedersachsen
Nov. November
NPD
Nationaldemokratsiche Partei Deutschlands
NRW
Nordrhein-Westfalen
NS
Nationalsozialismus
NTS Narodno Trudowoj
Sojuz
OAE Organisation für Afrikanische
Einheit
OAG Ostasiatische Gesellschaft
OAS Organisation amerikanischer Staaten
OJ Olympische Jugend
OK
Ordenskanzlei
Okt. Oktober
Org.Pl. Organisationsplan / Organigramm
ÖTV Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
OVP Ostdeutsche Volkspartei
PAV Personen abfertigungsvorschrift
PDA
Pressedienst der Demokratischen Aktion
PEN
Internationale Schriftstellervereinigung
Pers.
Persönliche (s)/ Persönliche(n)
Pers.
Personalveränderungen
Prof. Professor
RAF Rote Armee Fraktion
RAG
Ruhrkohle AG
RegR Registraturrichtlinie
REP Die Republikaner
rer. pol.
rerum politicarum
RKW Kuratorium der Deutschen
Wirtschaft
RP Rheinland-Pfalz
RPJ Ring politischer Jugend
SBG
Sozialistische Bildungsgemeinschaft
SBZ
Sowjetische Besatzungszone
SDAJ Sozialistische
Deutsche Arbeiter Jugend
SDVW
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
SED
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands
Sept. September
SFB Sender Freies
Berlin
SG Soldatengesetz
SH Schleswig-Holstein
SHB
Sozialdemokratischer Hochschulbund
SIPRI
Internationales Friedensforschungsinstitut
SL
Saarland
SLV Soldatenlaufbahnverordnung
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SPz Panzergrenadierdivision
SRE Sportring Eller
StGB
Strafgesetzbuch
StS Staatssekretär
SU Sowjetunion
SWF
Südfestfunk
TH Technische Hochschule
THW Technisches Hilfswerk
UdSSR Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
UG Gemeinschaft der Umsiedlungsgeschädigten
ULA Union der leitenden Angestellten
UN United Nations (Vereinte Nationen)
UNESCO Organisation der Vereinten Nationen für
Erziehung, Wissenschaft und Kultur
UNICEF
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
UNO
United Nations / Vereinte Nationen
US United
States
USA United States of America
V.A.O.D.Dt. Deutscher Druiden-Orden
VAN Vereinigung der Antifaschisten und Verfolgten des Naziregimes
e.V.
VDA Verband deutscher Altfilmer
VDEI Verband Deutscher Eisenbahn-Ingenieure
VDI Verein Deutscher Ingenieure
VdK Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und
Sozialrentner
VHS Volkshochschule
VL Vorschlags-Listen
VMOZ
Verband der mittel- und ostdeutschen Zeitungsverleger
VN Vereinte Nationen
VPH
Vereinigung politischer Häftlinge
VR
Volksrepublik
VS Verschlusssache
VVN Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
VW Volkswagen
VWF Verband der
Wissenschaftler an Forschungsinstituten e.V.
W.E.V. Wohnungseigentümerverband
WAHR
World Activity for Human Rights
WAY World
Assembly of Youth
WAZ Westdeutsche Allgemeine
Zeitung
WDR Westdeutscher Rundfunk
Westf. Westfalen
WEU
Westeuropäische Union
WHO
Welthandelsorganisation
WSL Weltbund zum Schutz
des Lebens
ZDF Zweites Deutsches
Fernsehen
ZdvO Zentralverband demokratischer
Verfolgten Organisation
ZDWV Zentralverband
Demokratischer Widerstandskämpfer und Verfolgtenorganisationen
ZK Zentralkomitee
ZSg
Zeitgeschichtliche Sammlung
Bestandsbeschreibung: Bewertung
und Erschließung, Klassifikation und Findmittelerstellung
Das vorliegende Findbuch zur Amtszeit Heinemann
enthält ca. 3600 Verzeichnungseinheiten[63]. Aufgrund seiner Bedeutung
ist die Quote der archivwürdigen Unterlagen mit ca. 60 % ungewöhnlich
hoch. Aussortiert wurden insbesondere die Kleinstvorgänge, Material-
und Kopiensammlungen sowie unbedeutende Vorgänge, bei denen das
Bundespräsidialamt selbst nicht aktiv handelte. Insgesamt wurde bei
der Aktenüberlieferung des Bundespräsidialamtes nur sehr wenig
kassiert, um die Tätigkeiten des Bundespräsidialamt in den Jahren bis
1974 dicht dokumentieren zu können.
Der
Schwerpunkt der Aktenüberlieferung liegt zwischen 1969 und 1974. In
einigen wenigen Fällen geht die Laufzeit über das Jahr 1974[64]
hinaus, dies gilt insbesondere für die Unterlagen der Ernennungs- und
Entlassungsunterlagen von Bundesbeamten, Bundesrichtern und Soldaten
sowie für Akten der Ordenskanzlei. Gegensätzlich dazu wurden Serien
der Amtsnachfolger bzw. mit einem eindeutigen Laufzeitende über 1974
hinaus nicht berücksichtigt. Diese Unterlagen werden in den
Folgefindbüchern erschlossen. Es ist zudem noch von vereinzelten
Unterlagen in künftigen Abgaben auszugehen, die der Laufzeit nach in
den Zeitraum des vorliegenden bzw. der bestehenden Findbücher zu B 122
fallen könnten. Auskunft über den Umfang der noch im
Bundespräsidialamt vorliegenden Grundsatzakten kann das Bundesarchiv
geben.
Enthält-Vermerke ergänzen die
Erschließung größerer Verzeichnungseinheiten, bei kleineren Vorgängen
konnte auf die Verwendung verzichtet werden. Abkürzungen sind, soweit
möglich, aufgelöst worden. Alle verwendeten Abkürzungen sind in einem
Abkürzungsverzeichnis zusammengestellt. Soweit mit vertretbarem
Aufwand möglich, wurden Personennamen mit Vornamen ergänzt, Gesetze,
Verordnungen, Verwaltungsvorschriften u.ä. mit ihrem Datum versehen.
Laufzeiteinheit ist in der Regel das Jahr, jedoch sind in Einzelfällen
Monatsangaben zur Differenzierung innerhalb eines Jahres verwendet
worden. Bei der Titelbildung ist auf die Nennung der Bezeichnung
"Bundespräsident" in der Regel verzichtet worden.
Als archivwürdig bewertet wurden alle Akten mit
Grundsatzcharakter, in der Regel Korrespondenzen mit Personen der
Zeitgeschichte, die durchgeführten Staatsbesuche und Staatsempfänge,
angenommene Schirmherrschaften, Empfänge, Besuche, Interviews,
Ansprachen, Grußworte und Grußbotschaften bzw. -telegramme,
Beileidsbekundungen des Bundespräsidenten, Protokollfragen,
Ernennungs- und Entlassungsunterlagen, Disziplinare Gnadensachen,
Ehrenpatenschaften und beispielhaft auch einige Eingaben und
Petitionen aus dem In- und Ausland. Die Überlieferung der
Ordenskanzlei wurde vollständig übernommen.
Die
Akten werden im wesentlichen nach Amtsperioden der Bundespräsidenten
geführt und entsprechend an das Bundesarchiv abgegeben. Die
durchgängige Einzelsachaktenbildung bewirkte bei Präsidenten, die nur
fünf Jahre das Amt führten, extrem dünne Akten von zum Teil nur
wenigen Blättern. Akten der Ordenskanzlei wurden außerhalb der
Registratur geführt. Bei geringem Anfall von Archivgut wurden mehrere
Betreffseinheiten in einer Klassifikationsgruppe zusammengefasst und
dann nach Aktenzeichen, Laufzeitbeginn und Laufzeitende sortiert. Die
Klassifikation der hier erfassten Akten entsprechen der Gliederung des
Aktenplanes. Einige Positionen des Aktenplans sind nicht belegt.
Ältere Vorgänge wurden entsprechend eingearbeitet. In sich
geschlossene Sammlungen wie "Disziplinare Gnadensachen", "Reden",
"Ausfertigung von Gesetzen", „Ernennungs- und Entlassungsunterlagen
von Bundesbeamten, Bundesrichtern, und Soldaten", „Petitionen und
Eingaben" oder „Familienzusammenführungen" wurden thematisch in die
passenden Stellen des Aktenplans eingearbeitet.
Grundlage für die Klassifikation stellt der aufgabenorientierte
und zentrale Aktenplan des Bundespräsidialamtes aus dem Jahre 1952 (in
der Fassung von 1955) dar. Dabei wurde die Dezimalklassifikation
eingeführt. Nach ihm wurden die Unterlagen der Amtszeit Heinemann (und
der Grundsatzakten aus den Amtszeiten Heuss und Lübke) geordnet. 1981
erfolgte eine Überarbeitung, 1992 eine grundlegende Neufassung.
Der Aktenplan des Bundespräsidialamtes gliedert sich
in der Fassung von 1955 wie folgt:
S-Sondermappen: Sondermappen wurden gebildet, sofern die Inhalte
den bestehenden Betreffen des Aktenplans nicht zugeordnet waren oder
nicht erfassbare Angelegenheiten (z. B. Glückwünsche zu besonderen
Anlässen u. ä.) enthielten.
A-Einzeleingaben
allgemeiner Art: Sofern die Angelegenheiten nicht nach Sache und
Inhalt einem Sachgebiet des Aktenplanes zuzuordnen sind, wurden diese
als Einzeleingaben abgelegt.
O [=Null]
Sachfragen von grundsätzlicher Bedeutung: Die Aktenplangruppe 0
umfasst allgemeinen Schriftverkehr mit Sach- und Personenbezug und
insbesondere Korrespondenzen mit Personen der Zeitgeschichte sowie
Glückwünsche und Kondolenzen des Bundespräsidenten. Des weiteren sind
Jubiläen, Jahres- und Gedenktage, Maßnahmen zum Wohnungsbau,
Wohnraumbeschaffung und Raumordnung, Renten- und ausländische
Arbeitnehmerangelegenheiten sowie Fragen zum Steuerrecht vorhanden.
Zudem finden sich hier Grundsatzfragen und Eingaben zur
Rückerstattung, Wiedergutmachung und Lastenausgleich. Ein besonderer
Schwerpunkt liegt auf den Fragen zur christlich-jüdischen
Zusammenarbeit, den allgemeinen jüdischen Angelegenheiten und
Entschädigungsfragen für die Opfer des Nationalsozialismus. Eingaben
zu den Kriegsschäden und -folgen, Flüchtlings- und Vertriebenenfragen,
sowie der landsmannschaftlichen Vereinigungen sind ebenso vertreten.
Die Aktenplangruppe 0 spiegelt weiterhin Fragen zur
Staatsangehörigkeit und dem Ausländerrecht wieder.
1 Verwaltung und Organisation im Bundespräsidialamt: Die
Überlieferung der Aktenplangruppe 1 umfasst Akten zum Dienstbetrieb
des Bundespräsidialamtes und enthält die Organisation des Amtes,
Hausverwaltung, Amtswohnung des Bundespräsidenten, Personal- und
Haushaltsangelegenheiten sowie Unterlagen zum allgemeinen
Dienstbetrieb.
2 Innenpolitische
Angelegenheiten: Die Aktenplangruppe 2 spiegelt die innenpolitischen
Angelegenheiten, parteipolitische Fragen und Komplexe zu den Verbänden
wider. Insbesondere sind die Beziehungen des Bundespräsidenten zu den
anderen Verfassungsorganen (Bundesregierung, Bundeskanzler,
Bundesverfassungsgericht, Bundestag und Bundesrat), zu den
Bundesministerien und weiteren Bundesbehörden sowie zur Gesetzgebung
vorhanden. Besondere Schwerpunkte stellen die Eingaben zum Amt und zur
Person des Bundespräsidenten bzw. der Altbundespräsidenten (z. B.
Verunglimpfungen, Drohbriefe, Beleidigungen) dar. Abgebildet werden
die Kontakte zu den Bundesländern im Allgemeinen, zu den Länder- und
Kommunalverwaltungen sowie die Kommunal- und Städteangelegenheiten.
Hier wären besonders die Besuche des Bundespräsidenten,
Schirmherrschaften, Empfänge und Gespräche, Ehrenbürgerrechte und
Grußworte des Bundespräsidenten zu nennen. Neben Fragen zur
öffentlichen Sicherheit und dem Polizeiwesen sind in der
Aktenplangruppe 2 die Aspekte Berlin- und Deutschlandpolitik und
territoriale Fragen abgebildet. Enthalten ist auch der wichtige
Bereich der innerdeutschen Beziehungen.
3
Rechtsfragen: Diese Aktenplangruppe dokumentiert den Bereich Justiz,
allgemeines Rechtswesen, Bürgerliches Recht, Straf- und Zivilrecht,
Amnestie und Gnadensachen des Bundespräsidenten sowie Eingaben von
Juristenverbänden. Insbesondere finden sich hier die Disziplinaren
Gnadensachen, Austausch-, Gnaden- und Begnadigungsangelegenheiten des
Bundespräsidenten sowie Unterlagen zum Staats-, Verfassungs- und
Beamtenrecht. Die Aktenplangruppe 3 enthält zudem den Komplex zum
Ernennungs- und Entlassungsrecht des Bundespräsidenten. Besonders
hervorgehoben werden müssen die Unterlagen zur Ernennung und
Entlassung von Bundesbeamten, Bundesrichtern und Soldaten.
4 Wirtschaftliche Angelegenheiten: Die
Aktenplangruppe 4 enthält Wirtschaftsfragen und -politik mit allen
Verzweigungen, Angelegenheiten des Handwerks und des Gewerbes, der
Berufsgruppen, -vertretungen und -verbände, der Wirtschaftsinstitute
und -verbände sowie zu Messen und Ausstellungen. Zudem umfasst diese
Aktenplangruppe die Angelegenheiten des Verkehrswesens.
5 Kulturelle Angelegenheiten: Die Aktenplangruppe 5
enthält alle Facetten der Kulturpolitik (z. B.
Kultusministerkonferenz, Künstlerhilfe, Theater, Museen und Musik,
Angelegenheiten des Pour le mérite für Wissenschaft und Künste), zu
Kirchenfragen, Filmwesen, Kunstausstellungen und Ausstellungen im
Allgemeinen. Daneben sind kulturelle und wissenschaftliche Bereiche zu
Instituten, Stiftungen, Kommissionen, Verbänden und Vereinen sowie
sonstige Einrichtungen vertreten. Die Aktenplangruppe 5 umfasst die
Aspekte zum Jugend-, Schul- und Erziehungswesen, Hochschulfragen und
alle Angelegenheiten des Sport- und Sozialwesens. Das Gesundheitswesen
und Fragen zum Frauen- und Familienrecht sind ferner enthalten.
Insbesondere finden sich in dieser Aktenplangruppe die Ehrungen,
Ehrensolde und Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten.
6 Beziehungen zu fremden Staaten: Die Aktenplangruppe
6 enthält die Auswärtigen Angelegenheiten, die Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland zu fremden Staaten und internationalen
Organisationen und Fragen des Außenhandels. Neben den politischen
Beziehungen sind die Repräsentationsangelegenheiten des
Bundespräsidenten, Bereiche der auswärtigen Kulturpolitik, zur
Friedens- und Konfliktforschung, Abrüstungsfragen und Belange von
Auslandsinstituten, -verbände und -gesellschaften vertreten. Darüber
hinaus sind in dieser Aktenplangruppe Fragen zur Entwicklungspolitik
und zur Förderung von Entwicklungsländern vorhanden. Ferner spiegelt
die Aktenplangruppe 6 die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland
zu einzelnen Nationen wider; hier müssen insbesondere die
Staatsbesuche und -empfänge genannt werden. Einen besonderen
Überlieferungsschwerpunkt stellen die Unterlagen zu den Botschaftern,
Diplomaten und Konsulen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der
einzelnen Nationen mit den Bestallungsurkunden, Agreements,
Beglaubigungen, Abberufungen und Einführungsfragen dar. Ferner spielen
die Beziehungen zu internationalen Organisationen und Stiftungen sowie
die Beziehungen zur UNO, UNESCO, zum Europarat, zur NATO sowie zur EWG
bzw. EURATOM eine Rolle.
7 Verlags-, Presse-
und Rundfunkwesen: Die Aktenplangruppe 7 enthält alle Aspekte zum
Presse-, Verlags- und Rundfunkwesen, insbesondere Ansprachen,
Teilnahmen, Empfänge, Schirmherrschaften, Grußworte und Interviews des
Bundespräsidenten, aber auch Förderungsfragen und alle Belange von
Presse- und Verlagshäusern, Spitzenverbänden und Organisationen sowie
von Redakteuren und Journalisten.
8
Protokollangelegenheiten: Die Aktenplangruppe 8 umfasst
Zeremonieangelegenheiten und Protokollfragen. Im Einzelnen spielen
Kondolenzen und Beileidsbekundungen aus dem In- und Ausland,
Staatsakte und -trauer, Geschenke des Bundespräsidenten,
Grundsatzfragen zu Einladungen, Empfängen, Besuchen und
Schirmherrschaften des Bundespräsidenten, gesellschaftliche
Veranstaltungen und Reisefragen des Bundespräsidenten eine
Rolle.
9 Bundeswehr, Wehrverbände (im Vorfeld:
Ordenskanzlei): Vermutlich bis in die 1970er Jahre wurde die
Aktenplangruppe 9 mit den Betreffen der Ordenskanzlei belegt, danach
enthält diese Aktenplangruppe die Angelegenheiten der Bundeswehr und
der Wehrverbände, Kriegsgefangenen und Kriegsverbrecher,
Teilstreitkräfte und des Zivilen Ersatzdienstes
(Kriegsdienstverweigerungsfragen). Insbesondere sind die Anordnungen,
Durchführungsbestimmungen des Bundespräsidenten, die Antritts- und
Abschiedsbesuche von Oberbefehlshabern der Alliierten Streitkräfte,
der (General-) Inspekteure der Bundeswehr sowie Truppenbesuche des
Bundespräsidenten enthalten. Ferner sind sicherheitspolitische Fragen,
Angelegenheiten des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, der
Soldatenfürsorge und -versorgung, der Wehrverbände und
-organisationen, der Kriegsbeschädigtenorganisationen,
Kriegsgräberfürsorge sowie der Komplex Kriegsverbrecher und
-gefangenenangelegenheiten vorhanden.
Der
Bereich der Ordenskanzlei umfasst die Unterlagen zu den Auszeichnungen
im Allgemeinen, die Listen der Vorschlagsberechtigten für die
Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Einzelpersonen (getrennt nach
den jeweiligen Vorschlagenden), die Vorschlagsbegründungen sowie die
Korrespondenzen mit den Staatskanzleien der Ministerpräsidenten der
Länder.
In dieser Aktenplangruppe sind die
Vorschlagslisten der Bundesländer, des Bundespräsidialamtes, des
Bundeskanzleramtes, des Auswärtigen Amtes und der Bundesministerien,
des Deutschen Bundestages, des Presse- und Informationsamts der
Bundesregierung, des Bundesverfassungsgerichts, der Deutschen
Bundesbank und des Bundesrechnungshofs. Zudem sind die Dankschreiben
der Beliehenen und Ordensentziehungen sowie die Annahmegenehmigungen
für ausländische Ordensverleihungen enthalten.
Für die Klassifikation des Findbuches wurden folgende
Hauptgruppen gebildet:
Sachfragen von
grundsätzlicher Bedeutung,
Angelegenheiten der
Verwaltung und Organisation im Bundespräsidialamt,
Innenpolitische Angelegenheiten,
Angelegenheiten des Rechtswesens,
Wirtschaftliche Angelegenheiten,
Kulturelle Angelegenheiten,
Staatsverträge, Außenhandel, Auswärtige Angelegenheiten,
Beziehungen zu fremden Staaten und Internationalen
Organisationen,
Fragen des Verlags-, Presse-
und Rundfunkwesens,
Protokollangelegenheiten,
Angelegenheiten
der Bundeswehr, der Wehrverbände, Angelegenheiten der Kriegsgefangenen
und Kriegsverbrecher,
Ordenskanzlei,
Persönliches Büro Hilda Heinemann,
Persönliches Büro des Altbundespräsidenten bzw. der
Ehefrauen.
Die Klassifikationsgruppe
Persönliches Büro Hilda Heinemann enthält v.a. Korrespondenzen von
Hilda Heinemann mit Personen der Zeitgeschichte, Verlagen,
Institutionen, Verbänden und Vereinen, Eingaben an das Persönliche
Büro, Soziale Fragen, Presseausschnittsammlungen, Bereiche der
Frauenarbeit und Angelegenheiten der Hilda-Heinemann-Stiftung.
Insbesondere sind Unterlagen zum Deutschen Müttergenesungswerk, zu
Kinder-, Jugend-, Behinderten-, Schul- und
Resozialisierungsangelegenheiten vorhanden. Ein weiterer Schwerpunkt
der Aktenüberlieferung umfasst Staatsbesuche, Reisen, Empfänge und
Interviews des Ehepaars Heinemann.
Die
Klassifikationsgruppe "Persönliches Büro des Altbundespräsidenten bzw.
der Ehefrauen" enthält insbesondere Korrespondenzen, biografische
Ausarbeitungen zu den Bundespräsidenten bzw. Ehefrauen, Einladungen an
die Alt-Bundespräsidenten bzw. Ehefrauen und Angelegenheiten zum
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und zum
Müttergenesungswerk.
Die Aktenüberlieferung der
Ordenskanzlei, des Persönlichen Büros Hilda Heinemann sowie des
Persönlichen Büros der Altbundespräsidenten bzw. der Ehefrauen geht
zum Teil über die eigentliche Amtszeit des Bundespräsidenten Heinemann
bis 1974 hinaus. Diese Aktenüberlieferung ist aber im Zusammenhang der
amtlichen Hauptüberlieferung der Amtszeit von Gustav Heinemann zu
sehen. Es ist ratsam, auch die Findmittel zu den Amtsvorgängern bzw.
dem Amtsnachfolger zu prüfen. In einigen Fällen wurden die
Grundsatzakten des Bundespräsidialamtes mit einem Laufzeitbeginn vor
1969, die bislang noch nicht archivisch bearbeitet wurden, in die
bestehende Klassifikation dieses Findbuchs einsortiert.
Danksagungen:
Das vorliegende
Findbuch wäre ohne den engagierten Einsatz vieler Kollegen bei der
Ersterfassung nicht zu bewältigen gewesen. Besonderer Dank gilt
folgenden Kollegen/-innen:
Gabriele Jakobi,
Petra Burkhardt, Gabriele Erben und Maria Kastner. Erinnern möchte ich
an Ursula Schmidt.
Für jahrelange Unterstützung
bei den Recherchen und den Digitalisierungstätigkeiten für die
Beispielvorgänge des Bundespräsidialamtes möchte ich mich ganz
ausdrücklich bei Gabriele Jakobi und Alexandra Schiekel sowie dem Team
des Zwischenarchivs in Sankt Augustin-Hangelar und Hoppegarten
bedanken. Für die Mithilfe bei den umfangreichen redaktionellen
Arbeiten bei der Findbucherstellung gilt mein Dank besonders Alexandra
Schiekel, Gabriele Erben, Claire Maunoury , Kerstin Schenke, Dr.
Claudia Zenker-Oertel, Dr. Andrea Hänger, Annika Souhr, Markus
Hasterok, Dr. Jan Ludwig und Dr. René Rohrkamp.
Dank für die Hilfe bei den Erfassungs- und
Erschließungstätigkeiten gilt den Praktikantinnen und Praktikanten
Vanessa Bittner, Maria Hollmann, Jessica Kleppel, Kim-Lisa Krechel,
Corinna Wagner, Alexa Pohle, Anna Sobczak, Ulrike Theil, Juliane Vack,
Raphaela Wieberg, Hans Egon Schmidt sowie Manuel Sartoris.
Bei der Digitalisierung der Organisationsunterlagen
des Bundespräsidialamtes war das Team des Zwischenarchivs in Hangelar
tätig, bedanken möchte ich mich bei Wolfgang Werner, Petra Lülsdorf,
Renate Kind-Hardt, Konstanze Borutta und Elke Tiedgen. In besonderer
Erinnerung bleibt Christel Wertenbroich. Bei den Recherchen zu den
Bildern und Fotos gilt mein Dank dem Team des Bildarchivs im
Bundesarchiv. Besonderer Dank gilt Klaus Wagner (Edition
Kabinettsprotokolle der Bundesregierung), ohne dessen Hilfe das
Kapitel Personenverzeichnis Bundespräsidialamt ab 1949 nicht
abgeschlossen werden konnte .
Im Rahmen ihrer
Ausbildung waren Nina Janz, Miriam Arold und Dr. Sebastian Gleixner in
unterschiedlichen Verzeichnungsprojekten an der archivischen
Bearbeitung der Aktenüberlieferung der Amtszeit Gustav Heinemann
beteiligt.
Rechtsgrundlagen der Benutzung
Grundsätzlich ist das im vorliegenden Findbuch
nachgewiesene Archivgut nach § 5 Absatz 1 Bundesarchivgesetz (BArchG)
vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62) offen zugänglich. Ausnahmen
bestehen für personenbezogene Unterlagen nach § 5 Absatz 2 und 3
BArchG. Hierzu muss die besondere Verpflichtungserklärung nach § 5
Abs. 5 Satz 3 Bundesarchivgesetz für die Nutzung von Archivgut, das
sich auf einzelne natürliche Personen bezieht, ausgefüllt
vorliegen.
Handelt es sich um Archivgut, das
jünger als 30 Jahre ist, so besteht nach § 5 Absatz 5 BArchG die
Möglichkeit, eine Schutzfristverkürzung zu beantragen. Diese erfolgt
durch das Bundesarchiv, das die notwendige Zustimmung der abgebenden
Behörde einholt. Handelt es sich um Unterlagen, deren behördliche
Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, so besteht die
Möglichkeit eine vorfristige Benutzung nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. September 2005 bzw. nach § 39
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) zu
beantragen. Dieser Antrag ist unmittelbar bei der abgebenden Behörde
zu stellen, sofern das Bundespräsidialamt öffentlich-rechtliche
Tätigkeiten wahrnimmt[65]. Zu den nicht öffentlich-rechtlichen
Verwaltungsaufgaben des Bundespräsidialamtes gehört die Unterstützung
des Bundespräsidenten bei der Wahrnehmung seiner
verfassungsrechtlichen Aufgaben[66]. Mithin fallen auch die Unterlagen
über die Vorbereitung einer Gnadenentscheidung im Rahmen des Artikel
60 Absatz 2 Grundgesetz als Vorbereitung eines präsidentialen Aktes
nicht in den Anwendungsbereich des IFG[67]. Auch die Unterlagen des
Bundespräsidialamtes, die der Vorbereitung einer Gnadenentscheidung
des Bundespräsidenten dienen, sind nicht auf Grundlage des IFG
einsehbar. Diese Ausnahmen gelten auch für die Unterlagen anderer
Behörden, die im Rahmen eines Gnadenverfahrens beim Bundespräsidenten
entstanden sind.
Bei einer Beantragung von
Einsichtnahmen in die Aktenüberlieferung der Ordenskanzlei mit
Überlieferungsschwerpunkt bis 1977 (in einigen Fällen mit einer
Laufzeit bis in die 1980er Jahre), Disziplinarer Gnadensachen,
Ehrenpatenschaften sowie Ernennungs- und Entlassungsunterlagen für
Bundesbeamte, Bundesrichter und Soldaten ist eine Einzelfallprüfung
des Benutzungsanliegens durch das Bundesarchiv nötig. Die Auskunft aus
personenbezogenem Archivgut darf zunächst nur an den Betroffenen
selbst und- nach seinem Tod- an Eltern, Geschwister, Ehepartner,
Kinder und Enkelkinder erfolgen. Frei zugänglich für jedermann sind
personenbezogene Unterlagen nach den Bestimmungen des
Bundesarchivgesetzes erst 30 Jahre nach dem Tod der Betroffenen bzw.
110 Jahre nach ihrer Geburt, falls das Todesdatum nicht zu ermitteln
ist. Vor Ablauf dieser Schutzfristen kann die Benutzung nur mit
schriftlicher Zustimmung des Betroffenen bzw. eines seiner Angehörigen
erfolgen. Je nach Einzelfall sollte vor der Benutzung der Unterlagen
eine Einwilligung in die Schutzfristverkürzung nach § 5 Absatz 5, Satz
2 Bundesarchivgesetz (des Betroffenen oder von einem der Angehörigen,
sofern ermittelbar) vorliegen.
[63] Die
vorliegenden Akten des Bundespräsidialamtes bis zum Jahr 1969 aus den
Amtszeiten der Bundespräsidenten Heuss und Lübke, 1949-1969 umfassen
ca. 4400 Verzeichnungseinheiten. Die Klassifikation wurden in die
Amtszeiten Heuss, Lübke und Heinemann unterteilt. Darunter fallen auch
ca. 300 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit bis 1969, die
bislang nicht in den Publikationsfindbüchern Band 38 Amtszeit Theodor
Heuss 1949-1959 und Band 74 Amtszeit Heinrich Lübke 1959-1969
aufgeführt wurden (z.B. Signaturbereiche BArch B 122/4950-6675,
66203-66268). Die archivische Bearbeitung dieser
Verzeichnungseinheiten machte eine vollständige Neubearbeitung der
Überlieferung der Amtszeiten Heuss und Lübke notwendig.
[64] z. B. Aktenüberlieferung in: BArch B 122/39100
(Verleihung ausländischer Titel, Orden und Ehrenzeichen an die
Bundespräsidenten und Ehefrauen.- Dr. Gustav W. Heinemann und Hilda
Heinemann, Laufzeit 1969-1990).
[65] Es wird
besonders darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des § 1 des IFG
für weite Teile des Bundespräsidialamtes- insbesondere gilt dies für
die Vorbereitung präsidentialer Akte und die vom Bundespräsidenten
delegierten
Akte- ausgenommen sind. § 1 Abs. 1
Satz 2 IFG bestimmt, dass das IFG für sonstige Bundesorgane- hierunter
fällt auch das Bundespräsidialamt- nur gilt, soweit diese
öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Eine
Einsichtgewährung ist je nach Forschungsanliegen zu
prüfen.
[66] Siehe: Jastrow/Schlatmann,
Informationsfreiheitsgesetz, 1. Auflage 2006, § 1 Randnummer 40.
[67] Siehe: Gesetzesbegründung zum IFG,
Bundestagsdrucksache 15/4493, S. 8; Rossi,
Informationsfreiheitsgesetz, 1. Auflage 2006, § 1 Randnummer
65.
Vorarchivische Ordnung:
Aktenplan aus dem Jahre 1952, der 1955 wesentlich umgestellt wurde.
Dabei wurde die Dezimalklassifikation eingeführt. Nach ihm wurden die
Unterlagen der Amtszeit Heuss und Lübke geordnet. 1981 erfolgte eine
Überarbeitung, 1992 eine grundlegende Neufassung. Die Akten werden im
wesentlichen nach Amtsperioden der Bundespräsidenten geführt und
entsprechend an das BArch abgegeben. Eine sehr konsequenten
Einzelsachaktenbildung bewirkte bei Präsidenten, die nur fünf Jahre
das Amt führten, extrem dünne Akten von zum Teil nur wenigen Blättern.
Akten der Ordenskanzlei wurden außerhalb der Registratur
geführt.
Bestandsgeschichte
Seit Dezember 1961 gibt das Bundespräsidialamt regelmäßig
Schriftgut an das Bundesarchiv ab, das zunächst in den
Zwischenarchiven des Bundesarchivs aufbewahrt wird. Insgesamt umfasst
der Bestand B 122 zum Stichtag 31. Dezember 2010 ca. 66.300
Archivalieneinheiten. Unterlagen, die der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministerium des Innern (BMI) zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(VS-Anweisung - VSA) vom 31. März 2006 unterliegen, wurden bislang
nicht abgegeben. Ergänzend liegt im Bundesarchiv eine Foto- und
Bildsammlung zum Bundespräsidialamt, die unter B 122 Bild einsehbar
ist, sowie eine Presseausschnittssammlung zu den Amtszeiten von Heuss
und Lübke (1949 - 1969), Bestandssignatur B 122 Anh., vor.
Die in der Amtszeit eines Bundespräsidenten
entstandenen Akten wurden vom Bundespräsidialamt in der Regel nach
Ablauf der Amtszeit des Amtsnachfolgers an das Zwischenarchiv
abgegeben. Dieses gilt hauptsächlich für die Sachakten und
Gesetzesmaterialien, während die Serien der Petitionen, Glückwünsche,
allgemeine Eingaben bereits während der Amtszeit des Nachfolgers an
das Bundesarchiv übergeben werden. Bis heute ist die Überlieferung der
Amtszeiten Heuss, Lübke und Heinemann nicht vollständig an das
Bundesarchiv abgegeben. Das aus den vielfältigen Funktionen des
Bundespräsidenten entstandene Schriftgut ist für den Benutzer von sehr
unterschiedlichem Wert.
In der
Aktenüberlieferung spiegeln sich die staatsrechtlichen Funktionen des
Bundespräsidenten wieder. Die Akten sind in vielen Fällen durch eine
organisatorische und formale Überlieferung gekennzeichnet, wodurch die
eigentlichen Tätigkeiten des Bundespräsidenten eher in den Hintergrund
gedrängt werden.
Erschliessungszustand:
Online-Findbuch zu den Amtszeiten Heuss-Heinemann (1949-1974)
vorhanden; weitere Online-Findbücher zu den folgenden Amtszeiten sind
in Vorbereitung. Zu allen Abgaben sind summarische Abgabelisten
(Abgabeverzeichnisse) vorhanden.
Zitierweise: BArch B
122/...
Geschichte des Bestandsbildners:
Aufgaben und Organisation des Bundespräsidialamtes
Aufgaben und Stellung des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik
Deutschland. Als solches ist der Bundespräsident ein selbstständiges
Verfassungsorgan. Anders als der Reichspräsident der Weimarer
Republik, der wesentliche Einflussmöglichkeiten auf die Regierung (u.
a. durch das Notverordnungsrecht) ausüben konnte, wurden die Rechte
des Bundespräsidenten im Grundgesetz (GG) bewusst stark eingeschränkt
zugunsten einer parlamentarisch verantwortlichen Bundesregierung. Der
Bundespräsident ist zur Neutralität und Überparteilichkeit
verpflichtet. Er wirkt nicht an der Regierung des Bundes mit und nimmt
nur formal an der Bundesgesetzgebung teil (siehe Artikel (Art.) 82
GG). Die oberste Aufgabe des Bundespräsidenten ist die Repräsentation
(nach innen und außen), die Darstellung des Staates und die
Zusammenführung seiner Bürger. Dieses in hohem Maße zu erreichen,
liegt im Geschick des jeweiligen Bundespräsidenten, d. h. an seiner
Fähigkeit, im Rahmen der vom Grundgesetz eingeräumten Möglichkeiten
seinem politischen Willen Geltung zu verschaffen. Dieses kann
geschehen u. a. durch Gespräche mit Vertretern aller
gesellschaftlichen Gruppierungen sowie durch seine an die
Öffentlichkeit gerichteten Reden zur Förderung des demokratischen
Staatsgedankens. Daneben hat der Bundespräsident weitere Aufgaben, die
sich aus dem Grundgesetz, einer Reihe weiterer Gesetze und aus der
Tradition, dem Staatsoberhaupt bestimmte Ehrenrechte einzuräumen,
ergeben:
· Völkerrechtliche Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland, Art. 59 Abs. 1 Satz 1 GG
· Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten, Art. 59 Abs. 1
Satz 1 GG
· Beglaubigung (Bestellung) der
deutschen diplomatischen Vertreter und der Empfang der ausländischen
Diplomaten (Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben), Art. 59 Abs. 1
Satz 3 GG
· Ausfertigung und Verkündung der
Gesetze (einschließlich Prüfungsrecht über das verfassungsmäßige
Zustandekommen der Gesetze), Art. 82 GG
·
Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes (unter bestimmten
Voraussetzungen), Art. 81 GG
· Vorschlag für
die Wahl des Bundeskanzlers, Art. 63 GG
·
Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Bundesminister,
Art. 63, 64 GG
· Information über alle
Regierungs- und Staatsgeschäfte, Art. 65 GG
·
Auflösung des Bundestages, Art. 68, 88 GG
·
Völkerrechtliche Vertretung des Bundes, Art. 59 GG
· Ernennung und Entlassung der Bundesrichter und Bundesbeamten
(später auch der Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr), Art. 60
GG sowie weitere Ernennungen
· Ausübung des
Begnadigungsrechts für den Bund, Art. 60 GG.
Weitere, nicht im Grundgesetz festgelegte Verpflichtungen
sind:
· Verleihung von Orden und Ehrenzeichen,
Anordnung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten
· Durchführung und Erwiderung von Staatsbesuchen
· Übernahme von Ehrenpatenschaften
· Beglaubigung, Empfang und Entsendung von Botschaftern
· Übernahme von Schirmherrschaften
· Hilfszuwendungen in Notfällen, Ehrengaben, Belohnungen.
Während der Reichspräsident nach der Weimarer
Verfassung direkt vom Volk gewählt wurde, erfolgt die Wahl des
Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung [1]. Sie setzt sich
zusammen aus Abgeordneten des Bundestages und einer gleichen Anzahl
von Personen, die von den Volksvertretungen der Länder nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmt werden. Eine Mitgliedschaft in
einem Länderparlament ist nicht zwingend erforderlich. Der zu wählende
Bundespräsident bzw. die zukünftige Bundespräsidentin sollte eine
Persönlichkeit des öffentlichen Lebens sein. Die Amtszeit des
Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist nur einmal
möglich. Für eine Wahl zum Bundespräsidenten muss der Kandidat die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet
haben. Weiterhin muss der Kandidat das passive Wahlrecht
besitzen[2].
Aufgaben und Stellung des
Bundespräsidialamtes
Das Bundespräsidialamt
nahm mit der Wahl des ersten Bundespräsidenten (Theodor Heuss) am 12.
September 1949 seine Tätigkeit auf. Es ist eine oberste Bundesbehörde
und steht den Verwaltungen des Bundestages, des Bundesrates und des
Bundesverfassungsgerichts gleich. Das Amt wird als eine
ministerialfreie Staatsverwaltung bezeichnet. Zu den Pflichten des
Bundespräsidialamtes zählt die Unterstützung des Bundespräsidenten bei
der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Staatsoberhaupt. Der Chef des
Bundespräsidialamtes ist Leiter dieser Behörde. Er erhielt den Rang
eines Ministerialdirektors, ab 1952 den eines Staatssekretärs. Der
Leiter des Bundespräsidialamtes nimmt an Kabinettssitzungen teil, ohne
ein Stimmrecht zu besitzen. Er erstattet dem Bundespräsidenten Bericht
über die laufende Arbeit der Bundesregierung. Gleichzeitig hat er die
Funktion eines Beraters des Bundespräsidenten inne. Der Leiter der
Behörde ist verantwortlich für die im Amt tätigen Beamten und
überwacht das Personalwesen, die Organisation und den Haushalt.
Geschichte und Organisation des
Bundespräsidialamtes
Behördenbezeichnung,
Funktion und Aufgaben des Bundespräsidialamtes
Die Funktion des Staatsoberhauptes wurde im Parlamentarischen Rat
ausführlich diskutiert. Nach erfolgter Abstimmung im Hauptausschuss
wurde am 30. November 1948 mit zehn zu acht Stimmen ein sofort zu
wählender Bundespräsident als Staatsoberhaupt festgelegt. Der Name
Bundespräsidialamt weicht ähnlich wie das Bundeskanzleramt und das
Auswärtige Amt von der durchgehenden Bezeichnung der obersten
Bundesbehörden als Bundesministerien[3] ab. Anfänglich gab es auch
vereinzelte Bestrebungen, andere Begriffe für das oberste Amt in der
Bundesrepublik Deutschland zu verwenden - es sollte an die Tradition
der Präsidialkanzlei bzw. an das Büro der Reichskanzlei angeknüpft
werden. Heinrich von Brentano hatte als Mitglied des
Organisationsausschusses des Büros der Ministerpräsidenten des
amerikanischen, britischen und französischen Besatzungsgebietes im
Juni 1949 zwei ausführliche Berichte bzw. Vermerke über die
Organisation der „künftigen Präsidialkanzlei"[4] verfasst. Brentano
nimmt in seinen Ausführungen im Juni 1949 neben dem Begriff
„Bundespräsidialamt" auch den Ausdruck „Präsidialkanzlei"[5] auf. In
einem Vermerk vom 30. Juni 1949[6] als Reaktion auf Anregungen der
Bayerischen Staatskanzlei schlägt Brentano bereits die Verwendung des
Namens „Bundespräsidialamt" an Stelle der „Präsidialkanzlei" vor. In
einem weiteren undatierten Bericht[7] wird einheitlich der Begriff
„Bundespräsident" und „Bundespräsidialamt" verwendet. Die Bezeichnung
der Präsidialkanzlei konnte sich letztlich nicht durchsetzen. Im
Vorwort des Bundeshaushaltsplanes des Jahres 1949 (Einzelplan I) wurde
bereits eindeutig der Begriff „Bundespräsident und
Bundespräsidialamt"[8] verwendet. Gleichzeitig werden hier die
Aufgaben der Behörde umrissen:
„Aus dem Wesen
der Institution der Bundesrepublik Deutschland und aus dem Wortlaut
und Sinn des vom Bundespräsidenten auf Grund des Artikels 56 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 8. Mai 1949
geleisteten Amtseides ergeben sich seine vornehmsten Funktionen:
Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland gegenüber
dem deutschen Volk und den deutschen Ländern und Hüter der
Bundesverfassung. Nach Artikel 49 des Grundgesetzes vertritt der
Bundespräsident den Bund völkerrechtlich nach außen. Aus dem hohen
Pflichtenkreis des Bundespräsidenten erwachsen bedeutsame Funktionen
repräsentativen Charakters auf den verschiedensten Gebieten des
öffentlichen Lebens.
Der Bundespräsident kann
sein hohes Amt nur ausüben, wenn er fortlaufend erschöpfend über die
deutsche Politik im weitesten Sinne informiert wird. Er hat
infolgedessen das Recht auf fortlaufende Information über die
Tätigkeit und die Absichten der Bundesregierung und darüber hinaus
über die Tätigkeit des Bundestags und des Bundesrats und über die
Politik der deutschen Länder. Der Bundespräsident muss fortlaufend
über die Politik der Hohen Kommissare und darüber hinaus über die
Einstellung der beteiligten Mächte unterrichtet werden. Er muss
endlich über alle sonstigen wichtigen Tatsachen der auswärtigen
Politik informiert sein. Hierzu bedarf es eines Stabes von
sachkundigen und erfahrenen Beamten, die in einer obersten Behörde,
dem Bundespräsidialamt, unter dem Chef des Bundespräsidialamtes
zusammengefasst sind. Der Chef des Bundespräsidialamtes übt auf der
einen Seite die Funktion eines Beraters des Bundespräsidenten aus, auf
der anderen Seite hat er das Bundespräsidialamt zu leiten und ist für
die Tätigkeit aller ihm unterstellten Beamten und Angestellten
verantwortlich[9]".
In den Jahren 1950 und 1951
erfolgten bis auf kleine redaktionelle Änderungen nahezu identische
Angaben bei den Vorworten der Bundeshaushaltspläne. Im Jahr 1953 heißt
es im Vorwort zum Bundeshaushaltsplan 1953 (Einzelplan 01:
Bundespräsident und Bundespräsidialamt)[10]:
„Der Bundespräsident ist Repräsentant der Bundesrepublik
gegenüber dem deutschen Volk und den deutschen Ländern. Er ist Hüter
des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt die
Bundesrepublik völkerrechtlich und schließt in ihrem Namen Verträge
mit ausländischen Staaten. Der Bundespräsident beglaubigt und empfängt
die Botschafter und Gesandten, ernennt und entlässt alle Beamten und
Richter und übt für den Bund das Begnadigungsrecht aus. Er verleiht
den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem hohen
Pflichtenkreis erwachsen ihm bedeutsame Funktionen politischen,
staatsrechtlichen und repräsentativen Charakters auf vielen Gebieten
des öffentlichen Lebens. Zur Wahrnehmung seiner wichtigen Aufgaben
bedarf er eines Stabes von sachverständigen und erfahrenen Beamten,
die unter einem Staatssekretär als Chef im Bundespräsidialamt
zusammengefasst sind. Der Chef des Bundespräsidialamtes, der den
Bundespräsidenten fortlaufend über die Tätigkeit der Bundesregierung
und darüber hinaus über die Tätigkeit und die Absichten des Deutschen
Bundestages und des Bundesrates, sowie über die Politik der deutschen
Länder informiert, übt auf der einen Seite die Funktion eines Beraters
aus, auf der anderen Seite leitet er das Bundespräsidialamt und ist
für die Arbeit der ihm unterstellten Beamten und Angestellten
verantwortlich"[11].
Als wesentliche
organisatorische Änderungen gegenüber dem Vorjahr wurden folgende neue
Aufgaben des Bundespräsidenten bzw. des Amtes festgelegt:
Mit der Ablösung des Besatzungsstatus sind dem
Bundespräsidenten und seinem Amt erhöhte Aufgaben auf dem Gebiet der
völkerrechtlichen Vertretung des Bundes nach außen erwachsen. Außerdem
sind dem Chef des Bundespräsidialamts durch die am 11. Mai 1951
verkündete Geschäftsordnung der Bundesregierung sowie durch den Erlass
über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
vom 7. September 1951 neue Aufgaben entstanden. Es besteht daher
nunmehr ein dienstliches Interesse und Bedürfnis, als Chef des
Bundespräsidialamtes - wie in der Weimarer Zeit - eine Persönlichkeit
in der Stellung des Staatssekretärs zu berufen und zu seinem ständigen
Vertreter einen Ministerialdirigenten zu ernennen"[12].
Bis zum Jahr 1961 blieb es weitgehend bei dieser
Aufgabenbeschreibung. Von 1962 bis 2008 galt folgendes weitgehend
gleiche Vorwort zum Bundeshaushaltsplan (im Jahr 2000 Einzelplan 01:
Bundespräsident und Bundespräsidialamt):
"Der
Bundespräsident vertritt als Staatsoberhaupt die Bundesrepublik
Deutschland völkerrechtlich; er schließt in ihrem Namen Verträge mit
ausländischen Staaten, beglaubigt und empfängt die Botschafter und
Gesandten. Der Bundespräsident fertigt die nach den Vorschriften des
Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze aus und verkündet sie. Er
ernennt und entlässt die Mitglieder der Bundesregierung, die
Parlamentarischen Staatssekretäre, die Beamten und Richter im
Bundesdienst sowie die Soldaten und übt für den Bund das
Begnadigungsrecht aus. Als Repräsentant der Ehrenhoheit des Bundes
verleiht er Orden und Ehrenzeichen. Die Künstlerhilfe und die
Übernahme von Ehrenpatenschaften sind Ausschnitte aus seinem Bemühen,
verdienten und notleidenden Menschen zu danken und zu helfen.
Dem Bundespräsidenten steht zur Durchführung seiner
vielseitigen Aufgaben das Bundespräsidialamt zur Verfügung, das von
dem Chef des Bundespräsidialamtes (Staatssekretär) geleitet wird. Der
Chef des Bundespräsidialamtes berät den Bundespräsidenten und
unterrichtet ihn über die laufenden Fragen der allgemeinen Politik
sowie über die Arbeit der Bundesregierung und der gesetzgebenden
Körperschaften."[13]
In dem Vorwort des
Bundeshaushaltsplans 2008 wird die Organisationsstruktur des
Bundespräsidialamtes wie folgt gegliedert:
"Abteilung 1-Inland-
Abteilung
2-Ausland-
Abteilung
Z-Zentralabteilung-"[14]
Organisatorische
Entwicklung des Bundespräsidialamtes von 1949 bis 1974
Allgemeines
Im folgenden wird
ein Überblick der organisatorischen Entwicklung der einzelnen
Organisationseinheiten (Sachgebiete, Referate, Abteilungen) im
Bundespräsidialamt aus den Jahren 1949 bis 1974 geboten. Bis zur
Gründung von Abteilungen im Bundespräsidialamt im Jahr 1974 bestanden
Referate mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen[15], die im Jahr
1969 in Gruppen zusammengefasst wurden. Für die Jahre 1949 bis 1969
enthalten die vorhandenen Organisationsunterlagen[16] keine oder nur
unvollständige Aufgabenkurzbeschreibungen.
Nach
der vorläufigen Zuständigkeitsverteilung im Oktober 1949 gab es im
Bundespräsidialamt fünf Arbeitsgebiete[17]. Im November 1950 wurden
die Referate I bis VI[18] und im Mai 1951 die Referate 1 bis 6
eingerichtet. Im Juli 1951 wurde eine detaillierte Geschäftsverteilung
für die Referate 1 bis 7 im Bundespräsidialamt festgelegt[19]:
Im Bundespräsidialamt gab es im Juli 1951 eine
gesonderte Aufgabenbeschreibung für den Chef des Bundespräsidialamtes
(ChefBPrA), für folgende Sachgebiete:
"Sachgebiet:
1. Alle innen- und
außenpolitischen Fragen
2. Angelegenheiten der
Bundesregierung (Kabinett)
3. Offizieller
Verkehr zwischen dem Bundespräsidenten und den Ministerien
4. Offizieller Verkehr zwischen dem Bundespräsidenten
und den Ländern
5. Offizieller Verkehr zwischen
dem Bundespräsidenten und dem Bundestag
6.
Offizieller Verkehr zwischen dem Bundespräsidenten und dem
Bundesrat
7. Ehrenpräsidien, Protektorate,
Schirmherrschaften[20]
Referat 1:[21]
Fragen der allgemeinen Gesetzgebung, Rechtliche
Grundsatzfragen, Gnadensachen, Unechte Gnadensachen, Entnazifizierung,
Wiedergutmachung, Arbeitsrechtsschutz
Referat
2:
Fürsorge, Angelegenheiten,
Kriegsgefangenenfragen, Bitt- und Unterstützungsgesuche, Unterstützung
gemeinnütziger Einrichtungen, Rotes Kreuz, Allgemeine Spenden,
Kulturelle Fragen[22], Jugend und Sport, Widmungen und Geschenke,
Autogramme, Ehrenpreise, Protektorate, Schirmherrschaften,
Ehrenpräsidien u. ä., Glückwünsche des Bundespräsidenten zu:
Altersjubiläen, b) Ehrjubiläen
Referat 3:
Schriftwechsel mit dem Ausland, Empfang der
offiziellen Besucher, Judenproblem[23] / DP´s[24], Auswanderung,
Passangelegenheiten, Staatsangehörigkeitsfragen, Deutschtum im
Ausland, deutsches Vermögen im Ausland, Besatzungsfragen, Anfragen
betr. durch Besatzungsmächte beschlagnahmten Wohnraum, Anfragen
wirtschaftlichen Charakters, Firmenjubiläen, Anfragen betr.[25]
Erfindungen u. a., alle Angelegenheiten der sogenannten
Kriegsverbrecher, alle Anfragen bezw.[26] Eingaben in
Auslieferungsangelegenheiten an fremde Staaten, Protektorate,
Schirmherrschaften, Ehrenpräsidien u.ä.[27]
Referat 4:
Beamtenrechtsfragen,
Sozialrechtliche Fragen, Flüchtlingsfragen, Soforthilfe und
Lastenausgleich
Referat 5:
Leitung des Büros des Bundespräsidialamtes, Innere Organisation
des Amtes, Etat (Haushaltsreferent), Personalien der Beamten,
Angestellten und Arbeiter, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen,
Besoldungswesen, Beschaffungen, Kassenaufsichtsbeamter, Aufsicht über
Registratur, Fahrdienst und Kanzlei, Stellengesuche,
Arbeitsvermittlung, Bitten um Weiterbeschäftigung, Wohnungs- und
Zuzugsangelegenheiten, Ehrenpatenschaften, Darlehen und Kredite
Referat 6:
Presse und
Information, Inlands- und Auslandspresse (außer Pressekommuniqué des
Bundespräsidialamtes), Presse-Archiv, Bild-Archiv, Bücherei, Rundfunk,
Bilderdienst, Wochenschauen, Bildreporter
Referat 7:
Regelung der Polizeibegleitung
des Herrn Bundespräsidenten, Polizeieinsatz im Bereich des Herrn
Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes, Technische
Vorbereitungen der Empfänge, Essen usw."[28]
Ein Referat 8 wurde im April 1952 als Ordensreferat, zugleich mit
den Aufgaben eines Sicherheitsreferates/ Geheimschutzbeauftragten und
mit der Zuständigkeit für den Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland eingerichtet[29].
Die Anzahl der
Referate wurde im September 1959 auf neun erweitert; im Dezember 1960
zunächst wieder auf acht[30] und im August 1960 auf sieben[31]
verkleinert. Im November 1969 lösten insgesamt drei Gruppen (Gruppe I
bis III) mit untergeordneten Referaten (pro Gruppe zwei Referate) die
bisherige Referatsstruktur im Bundespräsidialamt ab. Die Gruppen waren
dem Vertreter des Chefs im Bundespräsidialamt unterstellt. Im
Geschäftsverteilungsplan vom Februar 1970 sind für die einzelnen
Gruppen folgende Zuständigkeiten aufgeführt:
"Gruppe I
Referat I / 1
Sachgebiet
1. Ernennungen und Entlassungen
von Mitgliedern der Bundesregierung, Mitgliedern des
Bundesverfassungsgerichts, von Beamten und Richtern im Bundesdienst
und Soldaten, Berufungen und Bestellungen auf Grund besonderer
Vorschriften;
2. Verbindung zu Bundestag,
Bundesrat, Bundeskanzleramt und den Ländern
3.
Angelegenheiten aus den Bereichen des Bundesministers des Innern
(außer Abt.[eilungen] ÖS [Öffentliche Sicherheit] und ZV
[Zivilverteidigung]), der Finanzen, für Wirtschaft, für innerdeutsche
Beziehungen, für Bildung und Wissenschaft sowie [zuständig für] die
Ausfertigung und Verkündung der Gesetze aus diesen Bereichen
4. Angelegenheiten der Parteien und Kirchen
5. Vorbereitung von Inlandsveranstaltungen, Übernahme
von Schirmherrschaften, Gewährung von Grußworten aus den Bereichen zu
Nr. 3.
Referat I / 2
Sachgebiet
I. Personalien,
Organisation,
II. Innerer Dienst, Verwaltung
und Bewirtschaftung der Dienstgebäude und Grundstücke einschließlich
[des] Park[s], Schloss Bellevue, 3. Beschaffungswesen, 4. Geräte- und
Materialverwaltung, Vervielfältigungen, 5. Bewirtschaftung der Mittel
Kap[itel] 0103, Einnahmen (...)[32], Ausgaben (...),
Investitionsausgaben, 6. Dienst-, Werkdienst- und Amtswohnungen,
Bewirtschaftung der Mittel Kap. 0103, Tit[el] 12401, 7.
Fernsprecheinrichtungen, Fernsprechgebühren, Bewirtschaftung der
Mittel Kap. 0103, Tit. 51301, 8. Wohnungsfürsorge, 9. a) Verwaltung
der Verschlusssachen, b) Registratur, c) Boten- und Pförtnerdienst, d)
Posteingangs- und Postausgangsstelle, 10.) Kraftfahrzeugwesen,
Reiseverkehr, 11. Betriebsselbstschutz, Bewirtschaftung der Mittel,
Kap. 0103, Tit. 51503,
III. 1. Beauftragter für
den Haushalt, 2. Haushalts- und Vermögensrechnung, 3. Zahlstelle
IV. 1. Besoldung, Reisekosten, Umzugskosten,
Trennungsentschädigung, Beihilfen, Unterstützungen, 2. Bewirtschaftung
der Mittel Kap. 01 01 (...), Kap. 01 03
V.
Bibilothek
VI. Telefonzentrale,
VII. Boten- und Pförtnerdienst,
VIII. Gärtnerdienst,
IX: Fahrbereitschaft,
X. Reinemachedienst.
Gruppe II
Referat II/ 1
Sachgebiet
1. Protokoll, 2. Militärisches Zeremoniell, 3.
Verbindung zu den Stationierungskräften, 4. Angelegenheiten aus den
Bereichen des Auswärtigen Amtes und des BM[33] für wirtschaftliche
Zusammenarbeit sowie Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen,
Übernahme von Schirmherrschaften und Gewährung von Grußworten aus
diesen Bereichen, Vorbereitung von Veranstaltungen
Referat II/ 2
Sachgebiet
1. Ordenskanzlei für den Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland, für das Grubenwehr-Ehrenzeichen, das Silberne
Lorbeerblatt, die Zelter- und Pro Musica-Plakette, 2. Rechtsfragen in
Ordensangelegenheiten, 3. Annahmegenehmigungen für Titel, Orden und
Ehrenzeichen, die von einem ausländischen Staatsoberhaupt, einer
ausländischen Regierung oder von anderen Stellen außerhalb des
Geltungsbereichs des Ordensgesetzes verliehen werden, 4. Ordensarchiv,
5. Ordensregistratur, 6. Bewirtschaftung der Mittel [...]
Gruppe III
Referat III/
1
Sachgebiet
1.
Gnadensachen, 2. Justitiariat/ Vertretung des Bundespräsidialamtes in
Rechtsstreitigkeiten, 3. Geheimschutz/ Sicherheit für den
Bundespräsidenten, 4. Angelegenheiten aus den Bereichen des
Bundesministers der Justiz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen, der Verteidigung,
für Jugend, Familie und Gesundheit, für Städtebau und Wohnungswesen,
des Innern (Abt ÖS und ZV) sowie die [Zuständigkeit für] die
Ausfertigung und Verkündung der Gesetze aus diesen Bereichen, 5.
Vorbereitung von Inlandsveranstaltungen, Übernahme von
Schirmherrschaften, Gewährung von Grußworten aus den Bereichen zu Nr.
4
Referat III/ 2
Sachgebiet
1. Petitionen, 2.
Bewirtschaftung der Mittel bei Kap[itel] 01 03 bei Tit[el] 532 02 u.
Kap. 1502 Tit. 684 11 (Bundesjugendplan) 3. Deutsche Künstlerhilfe, 4.
Verfügungsmittel des Bundespräsidenten [...] 5. Ehrenpatenschaften,
Bewirtschaftung der Mittel Kap. 0101, Tit. 681 02, 6. Ehe- und
Altersjubiläen, 7. Angelegenheiten aus dem Bereich des BM für Arbeit
und Sozialordnung sowie die [Zuständigkeit für] die Ausfertigung und
Verkündung der Gesetze aus diesem Bereich, 8. Vorbereitung von
Inlandsveranstaltungen, Übernahme von Schirmherrschaften, Gewährung
von Grußworten aus den Bereichen zu Nr. 7, 9. Verbindung zu den
Sozialpartnern"[34]
Die Gruppenbezeichnung der
Gruppe II wurde gegen Ende des Jahres 1970 in Referat AP (Auswärtige
Angelegenheiten, Protokoll) umbenannt. Mit Wirkung zum Oktober 1974
bestanden die Abteilung I (Inland) aus vier Referaten und der
Vorprüfungsstelle sowie die Abteilung II (Ausland, Protokoll, Presse)
aus vier Referaten und der Gruppe III[35] (Orden, Petitionen) aus zwei
Referaten. Vor 1969 nahm das Persönliche Büro des Bundespräsidenten
eine Sonderposition ein. Bis Oktober 1957 wurden die Aufgaben von
verschiedenen Referaten wahrgenommen, ab 1970 war es dem
Leitungsbereich zugeordnet. Leiter des Persönlichen Büros bis 1959 war
Hans Bott, der auch persönlicher Referent des Bundespräsidenten war.
Ab November 1969 bis Oktober 1970 wurde der Persönliche Referent des
Bundespräsidenten als eigene Organisationseinheit aufgeführt und war
dem Chef des Bundespräsidialamtes zugeordnet. Ab Oktober 1970 bis
Oktober 1974 lautete die offizielle Bezeichnung "Leiter des
Persönlichen Büros des Bundespräsidenten".
Außerhalb der Abteilungen[36] im Bundespräsidialamt gab es von
1949 bis 1974 eine Reihe von weiteren Organisationseinheiten, die
separate Aufgaben und Zuständigkeiten wahrgenommen haben:
· Verbindungsoffizier des Bundesministeriums der
Verteidigung
· Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
· Vorprüfungsstelle
· Deutsche Künstlerhilfe
·
Büro Bundespräsident a. D. (Lübke; bzw. Büros der
Alt-Bundespräsidenten)
Der Verbindungsoffizier
des Bundesministers der Verteidigung war bis Ende 1969 dem
Persönlichen Büro des Bundespräsidenten und ab November 1969 dem Chef
des Bundespräsidialamtes unterstellt[37]. Die Organisationseinheit
Presse und Öffentlichkeitsarbeit gab es seit November 1969 als
eigenständige Einrichtung. Sie war dem Chef des Bundespräsidialamtes
unterstellt. Vorher waren die Aufgaben dem Referat 7 zugeordnet. Im
Oktober 1970 wurde der Bereich Besucherdienst neu hinzugefügt und im
Oktober 1974 der Abteilung II[38] zugeordnet. Die Vorprüfungsstelle
war bis September 1959 dem Persönlichen Büro des Bundespräsidenten und
ab 16. September 1969 dem Chef des Bundespräsidialamtes unterstellt.
Ab Oktober 1974 ging die Vorprüfungsstelle in der Abteilung I auf und
war dem Leiter zugeordnet. Die Deutsche Künstlerhilfe war bis Oktober
1959 ein Sachgebiet im Persönlichen Büro des Bundespräsidenten und
wurde zum Juli 1962 dem Referat 5 unterstellt. Das Büro
Bundespräsident a. D. Lübke war eine eigenständige
Organisationseinheit, jedoch ohne Beziehung zum Leitungsbereich. Mit
dem Tod von Heinrich Lübke 1972 hatte auch das Büro seinen
ursprünglichen Zuständigkeitsbereich verloren und wurde
aufgelöst.
Die Entwicklung im
Bundespräsidialamt unter den jeweiligen Amtszeiten der
Bundespräsidenten von 1949 bis 1974
Amtszeit
Theodor Heuss (1949-1959) und Heinrich Lübke (1959-1969)
Während der Amtszeit von Heuss stand das Amt unter
der Leitung von Dr. Manfred Klaiber (1949-1957; seit 1952
Staatssekretär) und Staatssekretär Karl Theodor Bleek (1957-1961);
danach folgten Hans Herwarth von Bittenfeld (1961-1965) und Hans
Berger (1965-1969). Von Mai bis Juni 1969 nahm Albert Einsiedler
kommissarisch die Tätigkeiten des Behördenleiters wahr. Zu den
wichtigsten Aufgaben zählten bis 1974 die Beratungsfunktion und die
Unterrichtung des Bundespräsidenten in den allgemeinen Fragen der
Politik, der Arbeit der Bundesregierung, der gesetzgebenden
Körperschaften sowie des Zeitgeschehens. Dazu nahm der Chef des
Bundespräsidialamtes "an den Sitzungen des Bundeskabinetts
teil"[39].
Persönlicher Referent des
Bundespräsidenten bis 1959 war Hans Bott; diesem unterstand ein
eigenes Referat (Persönliches Referat) für das Persönliche Büro des
Bundespräsidenten. Im ersten Jahr nach Beginn seiner Tätigkeit
umfasste das Amt ca. 50 Beamte und Beschäftigte; beim Ende der
Amtszeit Heuss 1959 77[40] (26 Beamte bzw. 51 Beschäftigte). Unter der
Amtszeit von Heinrich Lübke blieb die Organisation des Amtes fast
unverändert (gegliedert in sieben Referate).
Amtszeit Gustav Heinemann (1969-1974)
Leiter des Bundespräsidialamtes zur Amtszeit Gustav Heinemanns
war Staatssekretär Dietrich Spangenberg (1. Juli 1969-30. Juni 1974).
Vertreten wurde er durch Prof. Dr. Fritz Caspari.
Das Bundespräsidialamt war in drei Gruppen (I-III) aufgeteilt,
welchen jeweils ein Leiter vorstand. Die Leitung der Gruppe II wurde
vom Vertreter des Chefs des Bundespräsidialamtes wahrgenommen. Jeder
Gruppe waren jeweils zwei Referate zugeordnet. Als sich die
Organisation der Behörde im Oktober 1970 änderte, wurden fünf der
sechs Referate auf zwei Gruppen aufgegliedert. Drei Referate fielen in
die Zuständigkeit der Gruppe I und zwei Referate in die Gruppe II. Das
sechste Referat, Referat AP, blieb ohne übergeordnete Gruppe, jedoch
mit eigenem Leiter. Das Persönliche Büro des Bundespräsidenten, das
Büro der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Vorprüfungsstelle
sowie der Verbindungsoffizier des Bundesministers der Verteidigung
waren jeweils mit einem eigenem Leiter bzw. einem eigenen Referenten
direkt dem Chef des Bundespräsidialamtes zugeordnet.
Die Aufgaben des Bundespräsidialamtes waren auf folgende Referate
verteilt: Personal, Organisation, Innerer Dienst und Haushalt auf das
Referat I/2 und nach der Änderung der Organisation im Oktober 1970 auf
das Referat I/3. Die Kontakte des Bundespräsidialamtes mit dem
Auswärtigen Amt und die Zuständigkeit für das Protokoll im
Bundespräsidialamt waren anfangs dem Referat II/1 zugeteilt,
anschließend wurde die Zuständigkeit dem Referat AP zugewiesen. Die
Ordenskanzlei (ursprünglich Referat III/1) wurde dem Referat II/1 neu
zugeordnet. Bundespräsident Heinemann löste während seiner Amtszeit
das Referat Persönliches Büro des Bundespräsidenten auf; der
zustehende Persönliche Referent war (ähnlich wie der
Verbindungsoffizier des Bundesministers der Verteidigung) unmittelbar
dem Staatssekretär zugeordnet.
Abgesehen von
den kleinen Veränderungen in den Gruppen und den Referaten wurde die
Grundstruktur der Verwaltung des Bundespräsidialamtes aus den
Amtszeiten der Vorgänger unter Bundespräsident Gustav Heinemann nahezu
unverändert aufrechterhalten. Zusammenfassend lässt sich festhalten,
dass die organisatorische Entwicklung des Bundespräsidialamtes der
Gesamtentwicklung in der Bundesverwaltung folgte. Insgesamt wurden die
einzelnen Aufgaben stärker ausdifferenziert und im zunehmenden Maß
vermehrt Stellen in der Bundesverwaltung zur detaillierteren
Aufgabenwahrnehmung geschaffen.
Ehefrau des
Bundespräsidenten
Die Rolle der Ehefrau des
Bundespräsidenten ist gesetzlich nicht verankert. Die Ehefrau des
Bundespräsidenten (umgangssprachlich durchaus als „First Lady"
bezeichnet) ist traditionell Schirmherrin des Müttergenesungswerkes,
welches von Elly Heuss-Knapp gegründet wurde. Sie übernimmt eine Reihe
von ehrenamtlichen Pflichten, nachdem ihr Mann das Amt des
Bundespräsidenten angenommen hat. Sie wird bei ihren Tätigkeiten
(Einsatz für die Krebs-, Aids- , Mukoviszidose- und Multiple
Sklerosehilfe sowie für die Situation von Behinderten und
benachteiligter Kinder; Schirmherrin des Muttergenesungswerkes, etc.)
und Aufgaben durch das Persönliche Büro des Bundespräsidenten und
direkt durch eine persönliche Referentin und ein Sekretariat
unterstützt. Das Büro sieht die persönliche Post durch und begleitet
die Frau des Bundespräsidenten auf Reisen.
Amtssitz des Bundespräsidenten[41]
Im Jahr
1950 wurde die Villa Hammerschmidt in Bonn als erster Amtssitz des
Staatsoberhauptes bestimmt; am 5. April 1950 erwarb die Bundesrepublik
Deutschland den Grundbesitz von den Erben Rudolf Hammerschmidts. Die
Villa wurde als „Haus des Bundespräsidenten"[42] bezeichnet; innerhalb
kürzester Zeit fand ein Umbau zum Dienstsitz des Bundespräsidenten
statt. Gegen Ende des Jahres 1950 zog Bundespräsident Theodor Heuss in
die Villa ein, die diesem als Amts- und Wohnsitz in Bonn diente. Die
Gesamtfläche der Liegenschaften des Bundespräsidialamtes in Bonn
(Villa Hammerschmidt, Haus des Bundespräsidenten, Palmenhaus,
Dienstgebäude, Haus 12, 14, 16, 18, Garagengebäude, Wachhaus u.
a.[43]) wurde 1968 mit 4.153 qm bzw. nach dem Umbau mit 4.502 qm
angegeben. 1957 bestimmte der Deutsche Bundestag das Schloss Bellevue
zum zweiten Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin. 1959 wurde das
Schloss wieder aufgebaut und für größere Empfänge nutzbar gemacht; der
Bundespräsident übernahm den zweiten Amtssitz am 18. Juni 1959. Im
Obergeschoss entstand ein großer Speisesaal.
In
der Zeit von 1959 bis Ende der 1960er Jahre fanden Sonntags regelmäßig
Führungen durch die Räume des Schlosses Bellevue statt. In BArch B
122/66230 sind Erhebungen der Besucherzahlen für die Jahre 1959 bis
1968 vorhanden. Während 1959 noch 22637 Besucher (mit einem Reinerlös
von ca. 5.400 DM verbucht werden konnte , ist für die folgenden Jahre
ein ständiger Rückgang der Besucherzahlen zu verzeichnen. 1967 nahmen
lediglich 5051 Besucher an 33 Sonntagen an Führungen durch das Schloss
Bellevue teil. Die Gesamtzahl der Beschäftigten wurde 1970 mit 136
Mitarbeitern veranschlagt, von denen 104 im Amtsbereich des
Bundespräsidialamtes tätig waren[44].
Seit dem
Inkrafttreten des Viermächteabkommens vom 3. September 1971 waren die
möglichen Amtshandlungen des Bundespräsidenten in Berlin zwar
beschränkt, jedoch haben die Bundespräsidenten durch häufige Besuche
die Bindungen zwischen dem Bund und der Stadt unterstrichen.
1974 wurde ein Neubau der Liegenschaften des
Bundespräsidialamtes in Bonn mit 30 Millionen DM veranschlagt[45]. Die
Terminplanung für den Neubau sah zunächst einen Zeitrahmen für die
Jahre 1973-1975 vor. Baubeginn war Mitte des Jahres 1975. Nach der
Ausschreibung im Herbst 1973 gingen zum Stichtag 31. Januar 1974 über
230 Vorschläge von Architektenteams für den vorgesehenen Neubau
ein.
Die Preisvergabe und die Entscheidung zur
Verwirklichung des Bauentwurfs erfolgte bis Juni 1974. Ein
Preisgericht tagte vom 10. bis 12. Juni 1976 und legte die Preisträger
fest. Die Preissumme von 160.000 DM wurden in fünf Teile aufgeteilt
und zusätzlich wurden drei Beiträge für besondere Teillösungen
ausgezeichnet. Die Preisvergabe erfolgte für den ersten bis fünften
Preis für 50.000, 45.000, 20.000, 12.000 und 8.000 DM; der Sonderpreis
(Gesamtsumme 15.000 DM) wurde mit jeweils 5.000 DM festgesetzt. Die
einzelnen Wettbewerbsarbeiten wurden bewertet und die Anonymisierung
der Vorschläge wurde erst nach der Festlegung der Reihenfolge
aufgehoben[46].
1975 wurden weitere Planungen
zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten der Räumlichkeiten in der
Villa Hammerschmidt abgewogen[47].
Hoheitszeichen des Bundespräsidenten
Das
Hoheitszeichen des Bundespräsidenten war und ist bis heute die
Standarte. Es ist seit der Amtszeit von Theodor Heuss (vermutlich seit
1950) ein gleichseitiges, rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, in
dem sich ein nach der Fahnenstange gewandter, schwebender Bundesadler
befindet. Das Verhältnis der Breite des roten Bandes zur Höhe der
Standarte ist eins zu zwölf. Das Stander war in Bonn bei Anwesenheit
des Bundespräsidenten gesetzt.
Der Adler des
Bundespräsidenten wird seit der Amtszeit von Theodor Heuss auf der
Standarte, auf den Urkunden und dem Briefkopf des Bundespräsidenten
geführt. Das Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland knüpft an
die vergleichbaren Symbole der Weimarer Republik an.
Chef des Bundespräsidialamtes
Die
Bezeichnung wird bereits im Bundeshaushaltsplan des Jahres 1949 und im
§ 23 der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GO-BReg) von 1951
genannt. In den Organisationsunterlagen des Bundespräsidialamtes wird
der Begriff Chef des Bundespräsidialamtes durchweg verwendet. Der Chef
des Bundespräsidialamtes ist ein beamteter Staatssekretär (seit 1952;
zuvor Rang eines Ministerialdirektors) und der protokollarisch
ranghöchste Beamte der Bundesrepublik Deutschland sowie Chef des
Amtes. Er nimmt an Kabinettssitzungen teil, ohne ein Stimmrecht zu
besitzen[48]. Bei den Sitzungen des Bundessicherheitsrates besitzt er
einen Beobachterstatus. Er erstattet dem Bundespräsidenten Bericht
über die laufende Arbeit der Bundesregierung. Gleichzeitig ist er
erster Berater des Bundespräsidenten. Der Leiter der Behörde ist
verantwortlich für die tätigen Mitarbeiter im Amt. Er überwacht das
Personalwesen, die Organisation und den Haushalt. Zur Koordinierung
der Arbeit des Bundespräsidialamtes finden unter Leitung des Chefs des
Bundespräsidialamtes Lagesitzungen statt. Dem Chef des
Bundespräsidialamtes werden alle Vorlagen, die an den
Bundespräsidenten gerichtet sind, im Vorfeld vorgelegt.
Persönliches Büro des Bundespräsidenten
Das Persönliche Büro des Bundespräsidenten ist für
die Verbindung zwischen Amt und dem Bundespräsidenten verantwortlich.
Es besteht aus einem kleinen Stab, der dem Bundespräsidenten
unmittelbar zuarbeitet. Hierzu gehören der Leiter des Persönlichen
Büros, der persönliche Referent des Bundespräsidenten und weitere
Mitarbeiter. Im Persönlichen Büro wird der Terminkalender des
Bundespräsidenten geführt. Dort laufen alle Termine des
Bundespräsidenten zusammen; hier erfolgt die Sichtung der eingehenden
Post und Prüfung der Vorgänge aus dem Amt bevor diese dem
Bundespräsidenten vorgelegt werden. Auf Reisen des Bundespräsidenten
wird er von Mitarbeitern des Persönlichen Büros begleitet.
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit hält
Kontakt zu den Medien und bereitet Interviews und Gespräche des
Bundespräsidenten mit Presse, Funk und Fernsehen vor. Zu den Aufgaben
gehören die Begleitung von Terminen und Reisen des Bundespräsidenten
sowie die publizistische Vor- und Nachbereitung. Das Referat gibt die
Reden und Interviews des Bundespräsidenten heraus und ist für andere
Printprodukte zuständig.
Verbindungsoffizier
des Bundespräsidenten beim Bundesministerium der Verteidigung
Eine Vorgängerfunktion zum Verbindungsoffizier übte
wahrscheinlich der Militärische Adjutant beim Bundespräsidenten (erste
Nachweise Dezember 1964) aus. Der Verbindungsoffizier „trat am 14.
Dezember 1964 sein Amt an"[49] und wurde erstmals im
Geschäftsverteilungsplan vom 1. Januar 1965 als weitere
organisatorische Untergliederung zum Bundespräsidialamt genannt.
Der Verbindungsoffizier des Bundesministers der
Verteidigung beim Bundespräsidenten ist ein abgeordneter Stabsoffizier
im Dienstgrad eines Obersten oder eines Kapitäns zur See. Der
Verbindungsoffizier unterrichtet den Bundespräsidenten in
Verteidigungs- und Rüstungskontrollfragen, informiert über
militärische Angelegenheiten von herausragender, aktueller oder
grundsätzlicher Bedeutung und hält den Kontakt zu führenden
Persönlichkeiten und Dienststellen der Streitkräfte sowie zu
sicherheitspolitischen Instituten aufrecht. Der Verbindungsoffizier
bereitet die Besuche des Bundespräsidenten bei den Soldaten des
Heeres, der Luftwaffe und der Marine vor und beantwortet Anfragen und
Zuschriften aus der Bevölkerung.
Der
Verbindungsoffizier begleitet den Bundespräsidenten bei den
Staatsbesuchen im Ausland und nimmt dabei protokollarische Aufgaben
wahr. Er unterstreicht bei dem Zeremoniell der Begrüßung mit
militärischen Ehren (Präsentation des Gewehres und Abspielen der
Nationalhymne) und der Inspektion der Streitkräfte des gastgebenden
Landes sichtbar die Souveränität des deutschen Staatsoberhauptes und
die wehrhafte Demokratie der Bundesrepublik Deutschland.
Bürgerbüro
Täglich geben
Hunderte eingehende Schreiben dem Bundespräsidenten einen Überblick
über die Sorgen und Nöte der Menschen. Die Eingaben und Petitionen an
den Bundespräsidenten umfassen alle gesellschaftlichen und
öffentlichen Bereiche und stammen aus allen Bevölkerungsschichten. Die
Briefe sind Ausdruck der Hoffnung des Bürgers, dass der
Bundespräsident als Staatsoberhaupt eine Regelung treffen oder mit
Hilfe der Behörden eine Lösung erreichen kann. Alle eingehenden
Schreiben werden im Bürgerbüro geprüft und beantwortet; ggf. werden
die zuständigen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden oder andere
Institutionen eingeschaltet. Inhaltlich umfassen z. B. die Eingaben
Hilfegesuche in Rechtsangelegenheiten, Unterstützung in Rentenfragen,
Arbeitsvermittlung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse oder
Familienzusammenführung.
Das Bürgerbüro betreut
auch die Alters- und Ehejubiläen sowie die Ehrenpatenschaften des
Bundespräsidenten.
Besondere Jubiläen werden
durch den Glückwunsch des Bundespräsidenten geehrt. In- und
ausländischen Mitbürgern gratuliert das Staatsoberhaupt zur Vollendung
des 100. und des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag.
Ehepaaren gratuliert der Bundespräsident aus Anlass des 65., 70. und
des 75. Hochzeitstages. Hierzu ist der Bundespräsident auf die
Mitwirkung und Unterstützung der Städte und Gemeinden angewiesen. Die
Behörden übermitteln die erforderlichen Daten der Jubilare an das
Bundespräsidialamt.
Bei den Ehrenpatenschaften
übernimmt der Bundespräsident auf Antrag der Eltern die
Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie[50].
Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen
Charakter und ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der
Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die
besondere fürsorgende Verpflichtung des Staates für kinderreiche
Familien mit besonderem Schwerpunkt auf die Bedeutung der Familie und
Kinder für das Gemeinwesen zum Ausdruck. Zudem soll auf die Probleme
kinderreicher Familien aufmerksam gemacht und das Sozialprestige
kinderreicher Familien gestärkt werden. Der Bundespräsident stellt
nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der
Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Patengeschenk (1950: 30
Deutsche Mark; im Jahr 2009: 500 Euro) den Eltern aushändigen;
übermittelt wird das Geschenk von einem Repräsentanten der zuständigen
Stadt oder Gemeinde. Insgesamt wurden seit 1949 etwa 75.100
Ehrenpatenschaften übernommen.
Büro des
Bundespräsidenten a. D.
Nach der Amtszeit eines
Bundespräsidenten werden jeweilige Büros des Bundespräsidenten a. D.
zur Abwicklung und Wahrnehmung der Aufgaben des Altbundespräsidenten
im Bundespräsidialamt eingerichtet[51] und bestehen zu Lebzeiten der
ehemaligen Bundespräsidenten.
Der Leiter des
Büros des Bundespräsidenten (Persönlicher Referent) steht in
unmittelbarem Kontakt mit dem Bundespräsidenten a. D.; zur Erledigung
der anstehenden Aufgaben, als Unterstützung und Hilfe bei der
Organisation steht dem ausgeschiedenen Bundespräsidenten ein
Sekretariat, ein Fahrer sowie Büroräume (meist am Wohnort des
Alt-Bundespräsidenten) mit Ausstattung zur Verfügung.
Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt
Die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt unterstützt den
Bundespräsidenten bei der Entscheidung zur Auszeichnung von verdienten
Persönlichkeiten. Sie unterstützt und informiert das Staatsoberhaupt
und bereitet die Verleihungen vor. Die Ordenskanzlei arbeitet eng mit
den Staats- und Senatskanzleien zusammen. Der Bundespräsident verleiht
den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (mit acht
verschiedenen Stufen), das Silberne Lorbeerblatt und andere
Ehrenzeichen (z. B. Grubenwehr-Ehrenzeichen, Silbermedallie für den
Behindertensport, die Zelter-Plakette, die Pro-Musica-Plakette, die
Eichendorff-Plakette und die Sportplakette) und ist Protektor des
Ordens Pour le mérite für Wissenschaft und Künste. Bundespräsident
Theodor Heuss stiftete am 7. September 1951 den Verdienstorden der
Bundesrepublik Deutschland und bisher wurde der Verdienstorden ca.
240.000 Mal verliehen[52].
Protokoll
Das Protokoll (als Organisationseinheit) im
Bundespräsidialamt ist für die organisatorisch-technische Durchführung
der Veranstaltungen, Reisen und Besuche des Bundespräsidenten in der
Bundesrepublik Deutschland zuständig. „Erforderlich im Protokoll auch
des Bundespräsidialamts sind die feste Hand des Managers, Talent im
Umgang mit Menschen und Verständnis für die zeremonielle Würde des
Staates"[53].
Das Protokoll organisiert z. B.
das Zeremoniell für die Beglaubigung fremder Botschaften, das
Ankunfts- und Abschiedszeremoniell für einen Staatsgast,
Staatsempfänge, Empfänge allgemeiner Art wie auch im besonderen (z. B.
den Neujahrsempfang des Bundespräsidenten), das militärische
Zeremoniell für den Wechsel im Amt des Bundespräsidenten, die Auswahl
und Überreichung aller Geschenke des Bundespräsidenten für die
Verwendung im Aus- und Inland sowie für die angemessene Verwendung und
Beachtung der Hoheitszeichen .
Kurzbiografie
Gustav W. Heinemann[54]
Gustav W. (Walter)
Heinemann (23. Juli 1899-8. Juli 1976)
Private
Daten:
23. Juli 1899: Geburt in Schwelm (Ruhr)
in Westfalen
1909-1917: Besuch des
„Realgymnasiums/Goethegymnasiums" in Essen mit Notabitur
1917-1918: Soldat im Ersten Weltkrieg (im
Feldartillerieregiment 22; aufgrund schwerer Krankheit kein Einsatz
als Richtkanonier an der Front)
1926: Heirat
mit Hilda Ordemann (15. September 1896-5. Mai 1979). Aus der Ehe gehen
vier Kinder hervor: Uta (geb. 1927, heute: Uta Ranke-Heinemann[55]),
Christa (geb. 1928, heute: Christa Delius[56]), Barbara (geb. 1933,
heute: Barbara Wichelhaus) und Peter (geb. 1936)
8. April 1971: Attentatsversuch eines 20-jährigen Mannes aus
Hamburg auf Gustav Heinemann[57]
19. Oktober
1973: Attentatsversuch eines 54-jährigen Mannes aus Augsburg auf den
Bundespräsidenten (Faustschlag ins Gesicht bzw. auf die linke
Kopfseite)[58].
8. Juli 1976: Tod in
Essen
Berufliche Daten:
1918-1922: Studium der Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre
und Geschichte an
verschiedenen Universitäten
in Münster, München, Göttingen, Berlin und v.a. Marburg.
1921/1922: Promotion zum Dr. rer. pol. in Marburg
(Dissertationsthema: „Verwaltungsrechte an fremden Vermögen"[59]);
erste juristische Staatsprüfung
1926: zweite
juristische Staatsprüfung; Juristischer Vorbereitungsdienst und
Assessorexamen, danach Rechtsanwalt in Essen
1928-1936: Rechtsanwalttätigkeit; daneben arbeitet Heinemann als
Prokurist und Justitiar der Rheinischen Stahlwerke in Essen; ab 1936
dessen Vorstandsmitglied
1929: Zweite Promotion
zum Dr. jur. an der Universität in Münster (Westfalen)
1933-1939: Dozent für Berg- und Wirtschaftsrecht an
der Universität Köln (juristische Fakultät)
1936-1949: Bergwerksdirektor bei den Rheinischen Stahlwerken in
Essen
seit 1951: Tätigkeit als
Rechtsanwalt
Gesellschaftlich-politisches
Engagement:
Aktive Beteiligung in der
Studentengruppe der Deutschen Demokratischen Partei (DDP)
1919: erste politische Rede
1920: Mitglied der „Volkskompanie" demokratischer Studenten,
während des „Kapp-Putsches" kurzfristige Inhaftierung
1930: Eintritt in den Christlich-Sozialen
Volksdienst
1933: Wahl zum Presbyter der
evangelischen Kirchengemeinde in Wuppertal-Barmen,
Beteiligung an der „Barmer Erklärung" der Bekennenden Kirche (BK)
1934; Beteiligung an der Herstellung und Verteilung von Flugschriften
der BK
1933-1948: Presbyter in Essen
1934-1938/1939: Mitglied in der BK, Einberufung in
das leitende Organ der BK für das Rheinland
(1936/) 1937-1950: Vorsitzender des Christlichen Vereins Junger
Männer (CVJM) in Essen
1938/1939: Niederlegung
aller Ämter in der BK
1945: Mitglied der
Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland; Wahl in den Rat der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) (vorläufige Leitung der EKD)
im August 1945
1945: Mitbegründer der CDU in
Essen
1946-1949: Oberbürgermeister von
Essen
1949-1955: Präses der Synode der
EKD
1947-1948: Justizminister von NRW im
Kabinett Arnold
1948: Präsident der
verfassungsgebenden Kirchenversammlung in Eisenach (Gründung der
EKD)
1948-1961: Mitglied der Kommission für
internationale Angelegenheiten des Ökumenischen Rates der Kirchen
(CCJA)
1947-1950: Landtagsabgeordneter in NRW
als CDU-Abgeordneter
1949-1950: Bundesminister
des Innern im ersten Kabinett von Bundeskanzler Adenauer
1951: (Mitbe-) Gründer der Notgemeinschaft für den
Frieden Europas
1952: Austritt aus der CDU,
Gründung der Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP)
1954: Besuchsreise in die Sowjetunion auf Einladung des
Patriarchen der russisch-orthodoxen Kirche
seit
1955: Ordentliches Mitglied des Rates der EKD
1957: Auflösung der GVP, Wechsel in die SPD
1957-1969: Mitglied des Deutschen Bundestag
1958-1969: Mitglied Parteivorstand der SPD
1966-1969: Bundesminister der Justiz in der Regierung der Großen
Koalition
1967: Ehrendoktorwürde der Theologie
der Universität Bonn (Dr. theol. h.c.)
5. März
1969: Wahl zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland im
Dritten Wahlgang
1. Juli 1969: Ernennung zum
dritten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland
1973: Verzicht auf eine erneute Kandidatur zum
Bundespräsidenten
1. Juli 1974: Ende der
Amtszeit als dritter Bundespräsident der Bundesrepublik
Deutschland
Kurzbiografie Hilda Heinemann, geb.
Ordemann[60]
Hilda Heinemann, geb. Ordemann
(15. September 1896-5. Mai 1979)
15. September
1896: Geburt in Bremen
Kinder- und
Jugendzeit[61]: bis zur 10. Klasse Besuch der „Anna-Vietor Schule"
(private Schule für höhere Töchter)
1914-Mitte
1915: Besuch des „Töchterheims der Mathilde-Zimmer-Stiftung" in Kassel
(Ausbildung v.a. in Hauswirtschaft)
ab 1916:
Rückkehr ins Elternhaus; privates Studium der Mathematik, Latein und
Griechisch; danach: Aufnahme in die Unterprima des „Alten Gymnasiums"
(Humanistisches Gymnasium) in Bremen
1918:
"Notabitur"; Abitur unter Befreiung von allen mündlichen
Prüfungen
ab 1921/1922: Studium von
Germanistik, Geschichte und Theologie in Marburg (für zwei Semester in
München)
1926: Staatsexamen als
Studienreferendarin
1926: Heirat mit Gustav
Heinemann in der Liebfrauenkirche in Bremen; aus der Ehe gehen vier
Kinder hervor: Uta (geb. 1927, heute: Uta Ranke-Heinemann), Christa
(geb. 1928, heute: Christa Delius), Barbara (geb. 1933, heute: Barbara
Wichelhaus) und Peter (geb. 1936)
während der
Zeit des Nationalsozialismus: Einsatz und Mitglied der Bekennenden
Kirche in Deutschland
nach 1945: Organisation
der Verteilung einer großen Lebensmittel- und Kleiderspende eines
evangelischen Hilfswerkes (Schweiz) in Essen; Begleitung der
beruflichen Auslandsdienstreisen von Gustav Heinemann (u.a. nach New
Dehli, Niederlande, Israel, UdSSR, USA, CSSR)
bis 1969: Wohnort: Essen
1969: Umzug in
die Villa Hammerschmidt
1969-1974: „First
Lady"[62] der Bundesrepublik Deutschland als Ehefrau des
Bundespräsidenten
1. Juli 1969: Schirmherrin
des Müttergenesungswerkes; Schirmherrschaft z. B. auch bei Amnesty
International und dem Deutschen Frauenring; Gründung einer Künstler-
und Maler-Initiative: je zweimonatige Ausstellungen von
zeitgenössischer Kunst im Haus des Bundespräsidenten
31. Dezember 1970: Gründung der „Hilda-Heinemann-Stiftung
Wohnstättenwerk für geistig Behinderte"; Hilda Heinemann sah es als
ihre Hauptaufgabe an, geistig Behinderte in die Gesellschaft zu
integrieren und die bislang bestehende Versorgungslücke zu
schließen
1975: Auszeichnung mit dem
Kulturpreis der Stadt Kiel für ihr Engagement für die zeitgenössiche
Kunst und für die behinderten Mitbürger („Eintreten für den
künstlerischen Menschen")
5. Mai 1979: Tod in
Essen
Die Bundespräsidenten der Bundesrepublik
Deutschland ab 1949 und ihre Ehefrauen mit biografischen
Eckdaten
1949-1959: Theodor Heuss (geb. 31.
Januar 1884; gest. 12. Dezember 1963)
Elly
Heuss-Knapp, geb. Knapp (geb. 25. Februar 1881; gest. 19. Juli
1952)
1959-1969: Heinrich Lübke (geb. 14.
Oktober 1894; gest. 6. April 1972)
Wilhelmine
Lübke, geb. Keuthen (geb. 9. Mai 1885; gest. 3. Mai 1981)
1969-1974: Gustav W. Heinemann (geb. 27. Juli 1899;
gest. 7. Juli 1976)
Hilda Heinemann, geb.
Ordemann (geb. 15. September 1896; gest. 5. Mai 1979)
1974-1979: Walter Scheel (geb. 8. Juli 1919)
Mildred Scheel, geb. Wirtz (31. Dezember 1932; gest.
13. Mai 1985)
1979-1984: Karl Carstens (geb.
14. Dezember 1914; gest. 30. Mai 1992)
Veronica
Carstens, geb. Prior (geb. 18. Juni 1923)
1984-1994: Richard von Weizsäcker (geb. 15. April 1920)
Marianne von Weizsäcker, geb. von Kretschmann (geb.
17. Mai 1932)
1994-1999: Roman Herzog (geb. 5.
April 1934)
Christiane Herzog, geb. Krauß (geb.
26. Oktober 1936; gest. 19. Juni 2000)
1999-2004: Johannes Rau (geb. 16. Januar 1931; gest. 27. Januar
2006)
Christina Rau, geb. Delius (geb. 30.
Oktober 1956)
2004-2010: Horst Köhler (geb. 22.
Februar 1943)
Eva Luise Köhler, geb. Bohnet
(geb. 2. Januar 1947)
Seit 2010: Christian
Wulff (geb. 19. Juni 1959)
Bettina Wulff, geb.
Körner (geb. 25. Okt. 1973)
Die Amtszeiten der
Bundespräsidenten ab 1949[69]:
Prof. Dr.
Theodor Heuss[70], 12. September 1949-12. September 1959
Dr. Heinrich Lübke, 13. September 1959-30. Juni
1969
Dr. Dr. Gustav W. Heinemann, 1. Juli
1969-30. Juni 1974
Walter Scheel, 1. Juli
1974-30. Juni 1979
Prof. Dr. Karl Carstens, 1.
Juli 1979-30. Juni 1984
Dr. Richard von
Weizsäcker, 1. Juli 1984-30. Juni 1994
Prof.
Roman Herzog, 1. Juli 1994-30. Juni 1999
Johannes Rau, 1. Juli 1999-30. Juni 2004
Dr. Horst Köhler[71], 1. Juli 2004-31. Mai 2010
Dr. Christian Wulff, seit 30. Juni 2010
Die Amtszeiten der Chefs des Bundespräsidialamtes ab
1949[72]:
Dr. Manfred Otto Klaiber, 21.
September 1949-31. Mai 1957
Karl Theodor Bleek,
1. Juni 1957-31. August 1961
Hans Herwarth von
Bittenfeld, 6. September 1961-31. März 1965
Dr.
Hans Berger, 1. Juni 1965-29. Mai 1969[73]
Dietrich Spangenberg[74], 1. Juli 1969-30. Juni 1974
Dr. Paul Frank, 1. Juli 1974-2. Juli 1979
Hans Neusel, 2. Juli 1979-2. Juli 1984
Dr. Klaus Blech[75], 2. Juli 1984-13. Juli 1989
Dr. Andreas Meyer-Landrut, (13. Juli) 1989-30. Juni
1994
Wilhelm Staudacher[76], 1. Juli 1994-30.
Juni 1999
Rüdiger Frohn[77], 1. Juli 1999-30.
Juni 2004
Dr. Michael Jansen[78], 1. Juli
2004-28. Februar 2006
Dr. Gert Haller[79], 1.
März 2006-30. September 2009
Dr. Hans-Jürgen
Wolff, 1. Oktober 2009-1. Juli 2010
Dr. Lothar
Hagebölling[80], seit 2. Juli 2010
Im Folgenden
soll beispielhaft eine kleine Auswahl zu der facettenreichen
Aktenüberlieferung im Bundespräsidialamt mit Schwerpunkt aus der
Amtszeit Heinemann (1969-1974) wiedergegeben werden. Es soll hierbei
ein Schwerpunkt auf das vielleicht bisher eher Unbekannte und
Überraschende zu dem vielfältigen Aufgabenbereich des
Bundespräsidialamtes bzw. dem Bundespräsidenten gelegt werden.
Seit den Jahren 1949 bzw. 1950 bis 1969 hielt der
Bundespräsident eine Neujahrs- bzw. Silvesteransprache. Im Jahr 1952
wurde erstmals eine Neujahrsansprache im Fernsehen ausgestrahlt; in
den Jahren 1949 bis 1951 waren die entsprechenden Ansprachen
ausschließlich über Rundfunk zu empfangen. Auch nach 1970 waren die
Ansprachen noch über Radio oder Rundfunk zu hören. Im Jahr 1970 fand
ein Wechsel statt: seit diesem Jahr hält der Bundespräsident die
Weihnachtsansprache und der Bundeskanzler die
Silvesteransprache[81].
In der
Aktenüberlieferung sind einige wenige Statistiken[82] der Tätigkeit
des Bundespräsidenten oder des Bundespräsidialamtes vorhanden (z. B.
Anzahl der ausgefertigten Gesetze, Angaben zu den vollzogenen
Ernennungen und Entlassungen[83], Ehrenpatenschaften[84],
Ordensverleihungen, Schirmherrschaften, etc.). Beispielsweise sei
erwähnt, dass in der Amtszeit des Bundespräsidenten Heinemann über
62.000 Besucher[85] das Haus des Bundespräsidenten (Villa
Hammerschmidt) besucht haben, zudem fanden 20 verschiedene
Ausstellungen zeitgenössischer Kunst[86] statt.
Der Bundespräsident verleiht nur wenige Verdienstorden
persönlich. Die meisten Auszeichnungen werden von den
Ministerpräsidenten der Länder, von Bundes- oder Landesministern, von
Regierungspräsidenten, Landräten oder Bürgermeistern ausgehändigt.
Seit der Amtszeit des Bundespräsidenten Heinemann ist es Tradition,
dass der Bundespräsident mindestens einmal im Jahr verdiente
Bürgerinnen und Bürger ehrt und den Verdienstorden persönlich im
Rahmen einer Feierstunde aushändigt. Bundespräsident Heinemann hatte
1973 im Rahmen des traditionellen Neujahrsempfangs[87] und ab 1974 am
23. Mai, dem Verfassungstag[88], die Auszeichnungen vorgenommen.
Im Jahr 1970 gestaltete ein Künstler aus Dornum einen
Luftschutzbunker aus Wilhelmshaven als „Mahnmal für den Frieden". Es
fand eine sogenannte „Bunkerbemalung" statt. Eine ca. 300 qm große
Fläche wurde bemalt und mit einem Zitat aus der Antrittsrede des
Bundespräsidenten Heinemann vom 1. Juli 1969 versehen: „Der Frieden
ist der Ernstfall, in dem wir alle uns zu bewähren haben. Hinter dem
Frieden gibt es keine Existenz mehr"[89].
Aus
dem Programm geht hervor, dass Heinemann neben einer Hausführung und
einer Filmvorführung Archivalien zu den Freiheitsbewegungen in
Deutschland, den deutschen Staatsoberhäuptern, zu Epochen aus dem
Leben des Bundespräsidenten und zur Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP)
vorgelegt wurden.
Am 30. September 1973 fand
ein „Tag der offenen Tür[90]" im Haus des Bundespräsidenten statt. Das
Ehepaar Heinemann hatte die Repräsentationsräume des Erdgeschosses für
die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Gezeigt wurden die Bilder,
Plastiken und Ausstattungsgegenstände der Halle und des
Treppenaufgangs, der Nische, des Säulenzimmers, der Galerie, des
Terrassenzimmers, des Speisesaals, des Parks bzw. der Hinterseite des
Hauses. Die einzelnen Gegenstände wurde nach den einzelnen
Himmelsrichtungen ausgerichtet (Südseite: zum Bundeskanzleramt,
Westseite: zur Adenauerallee, Nordseite: zum Bundespräsidialamt,
Ostseite: Rheinseite).
In die Amtszeit von
Gustav Heinemann fiel die Errichtung der „Erinnerungsstätte für die
Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte[91]" (nach eigener
Initiative). Heinemann war es ein großes Anliegen, "bestimmte
Bewegungen in unserer Geschichte, die unsere heutige Demokratie
vorbereitet haben, aus der Verdrängung hervorzuholen und mit unserer
Gegenwart zu verknüpfen.« Als Ort schlug er das Schloss in Rastatt
vor, das in der Endphase der Revolution von 1848/49 eine zentrale
Rolle gespielt hatte. Am 26. Juni 1974 wurde die Erinnerungsstätte
durch Heinemann und den Präsidenten des Bundesarchivs eröffnet. Die
Erinnerungsstätte möchte die deutschen freiheitlichen Traditionen
herausarbeiten, im Bewusstsein der Öffentlichkeit wach halten und für
den Wert der Freiheit in der Gegenwart sensibilisieren. Im Mittelpunkt
der Dauerausstellung stehen die Freiheitsbewegungen im 19. und 20.
Jahrhundert. Sonderausstellungen, Zeitzeugengespräche und
Vortragsveranstaltungen machen die Erinnerungsstätte zu einem Ort
historisch-politischer Diskussion[92].
In der
Aktenüberlieferung von B 122 spiegeln sich auch klassische
Verwaltungstätigkeiten[93] und „Routinegeschäfte" wieder. Beispielhaft
soll hierfür die Führung des Tagebuchs[94] im Bundespräsidialamt
herangezogen werden. Ab Juli 1969 wurde ein Tagebuch für den Chef des
Bundespräsidialamtes sowie den Bundespräsidenten geführt; eine
entsprechende Geschäftsanweisung und Anordnung[95] wurde im Vorfeld
für das Bundespräsidialamt erlassen. Mit der Führung des Tagebuches
wurde ein Referent und ein Sachbearbeiter beauftragt. Im Tagebuch
sollten in chronologischer Reihenfolge Hinweise auf alle bedeutsamen
Amtshandlungen des Bundespräsidenten enthalten sein; gleiches galt für
die Amtshandlungen des Chefs im Bundespräsidialamt und des Ständigen
Vertreters, sofern diese im Auftrag des Bundespräsidenten ausgeführt
wurden. Vermerkt wurden Datum, Uhrzeit, Amtshandlung und das
Aktenzeichen. In den 1970er Jahren wurden einige Verbesserungen zur
Fortführung des Tagebuchs eingeführt. Das Tagebuch im
Bundespräsidialamt wurde bis zum 28. Februar 1985 geführt und aufgrund
von Einsparmaßnahmen und zum Bürokratieabbau abgeschafft.
Die Akten der Ordenskanzlei enthalten neben den
Unterlagen über Auszeichnungen im Allgemeinen die Listen der
Vorschlagsberechtigten für die Verleihung des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland an Einzelpersonen getrennt nach den jeweils
Vorschlagenden.
Bezüglich des Gnadenrechts des
Bundespräsidenten lässt sich hervorheben, dass die Masse der
Gnadensachen des Bundespräsidenten den Disziplinaren Gnadensachen
zuzuordnen sind. Die Gesuchsteller wurden im Zuge des
Disziplinarverfahrens aus dem öffentlichen Dienst entfernt oder haben
im Zuge einer strafrechtlichen Verurteilung ihre Beamtenrechte
verloren. Aber auch in einigen wenigen Fällen im Bereich der
Strafgnadensachen spricht der Bundespräsident Gnadenerweise aus. Bei
diesen Verfahren wurde der Betroffene durch den Bundesgerichtshof
(BGH) bzw. durch die Oberlandesgerichte erstinstanzlich verurteilt. Im
Jahr 1971 wurden beispielsweise sieben Entscheidungen getroffen, von
denen fünf mit Gnadenerweis behandelt worden sind. Im Zeitraum Juli
1974 bis Mai 1975 wurden vom Bundespräsidenten 76 Gnadenentscheidungen
getroffen, davon 49 positive und 27 negative[96]. Es wurden z. B.
Gerichtsgebühren, Nebenstrafen (meist finanzieller Art),
Gefängnisstrafen und Freiheitsstrafen erlassen oder Wahl- und
Stimmrecht bzw. die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter wiedererlangt[97].
[1] Zu
den Ergebnissen der Bundespräsidentenwahlen 1949-1999: Siehe
Scholz/Süskind: Bundespräsidenten, S. 36-39.
[2] Zu den einzelnen Aufgaben und Befugnissen, der Stellung im
politischen Alltag, den juristischen Sonderrechten und besonderen
Aufgaben des Bundespräsidenten sowie zu den Aufgaben des
Bundespräsidialamtes siehe ausführlich: Spath, Franz: Das
Bundespräsidialamt. 5. Auflage, 1993.
[3] Siehe
Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S. 517 bis 525 sowie
Edition "Der Parlamentarische Rat 1948-1949".
[4] Aus: BArch Z 12/111, fol. 101-115; auf eine Auswertung der
Berichte im Detail wird verzichtet. Heinrich von Brentano di Tremezzo
(1904-1964) war Mitbegründer der CDU in Hessen, 1946-1949 MdL Hessen,
dort 1947-1949 Fraktionsvorsitzender, 1948-1949 Mitglied des
Parlamentarischen Rates, 1949-1964 MdB, dort 1949-1955 und 1961-1964
Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, 1955-1961 Bundesminister des
Auswärtigen.
[5] Aus: Aufzeichnung der
„Drucksache Nr. 6-Aufzeichnung über die Organisation der künftigen
Präsidialkanzlei" vom 16. Juni 1949 (Abschrift). Aus: BArch Z 12/111,
fol. 110-111.
[6] Aus: BArch Z 12/111, fol.
110-111.
[7] Aus: BArch Z 12/111, fol.
101-109.
[8] Aus dem Vorwort zum
Bundeshaushaltsplan 1949 (Einzelplan I: Bundespräsident und
Bundespräsidialamt). In: Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien
1949-1999, S. 517.
[9] Aus dem Vorwort zum
Bundeshaushaltsplan 1949 (Einzelplan I: Bundespräsident und
Bundespräsidialamt). In: Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien
1949-1999, S. 517.
[10] 1953 wurden mit dem
BMI-Rundschreiben vom 27. Juli einheitliche Abkürzungen für den
Bundespräsidenten (BPr) und den Chef des Bundespräsidialamtes (ChBPr;
ab 2. März 1970 ChBPrA) bzw. mit BMI-Rundschreiben sowie
BMI-Bekanntmachung vom 2. März 1970
(Gemeinsames Ministerialblatt, GMBl. S. 112) Bundespräsidialamt
(BPrA) festgelegt.
[11] Aus dem Vorwort zum
Bundeshaushaltsplan 1953 (Einzelplan I: Bundespräsident und
Bundespräsidialamt). In: Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien
1949-1999, S. 518.
[12] Aus dem Vorwort zum
Bundeshaushaltsplan 1953 (Einzelplan I: Bundespräsident und
Bundespräsidialamt). In: Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien
1949-1999, S. 518.
[13] Aus dem Vorwort zum
Bundeshaushaltsplan 2000 (Einzelplan 01: Bundespräsident und
Bundespräsidialamt). In: Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien
1949-1999, S. 519.
[14] Bundesminister der
Finanzen (Hrsg.): Bundeshaushaltsplan, 2008, Bundeshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2008, Vorwort 01, S. 1 (Bundesarchiv
Amtsdruckschriftensignatur (ADS) BArch BD 11/3- 2008).
[15[ Siehe Abbildung 1 Aufbauorganisation der
Abteilungen und Vorgängerinstitutionen im Bundespräsidialamt 1949-2009
und vergleiche Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S.
517 bis 523.
[16] Nützlich für die
Zusammenstellung waren die Organisationspläne (Organigramme),
Geschäftsverteilungspläne (GVPl.), Hausanordnungen (HA),
Hausmitteilungen (HM) und Hausnachrichten (HN) des
Bundespräsidialamtes sowie einige wenige einschlägige Verwaltungsakten
aus den
Beständen des Bundesarchivs
(insbesondere BArch B 122/2111, B 122/188, B 122/188b, B
141/77697.
[17] Aus: BArch B 122/2111.
[18] Aus: BArch B 141/77697.
[19] Aus: BArch B 122/2111.
[20] Als
Anmerkung gekennzeichnet: Soweit gesamtdeutsche und politische
Interessen gegeben sind. Nach Abgang an Referatsleiter 2 und 3 zur
Kenntnis (Aus: BArch B 122/2111).
[21] Im
Folgenden wird auf eine nummerierte Darstellung der Zuständigkeiten
verzichtet und die einzelnen Aufgaben werden mit Komma voneinander
getrennt.
[22] Als Anmerkung gekennzeichnet: In
allen Fällen, in denen die sachlichen Interessen über die Grenzen des
Gebietes der Bundesrepublik hinausgehen, ist der Referatsleiter 3 zu
beteiligen (Aus: BArch B 122/2111).
[23]
(sic!), Zeitgenössischer Ausdruck.
[24] DP =
Displaced Persons.
[25]Betr.= vermutlich
betreffend oder betreffs.
[26]Bezw. =
vermutlich beziehungsweise (heute: bzw.).
[27]
Als Anmerkung gekennzeichnet: Vor Abgang dem Referatsleiter zur
Kenntnis (Aus:BArch B 122/2111).
[28] Aus BArch
B 122/2111 sowie Hoffmann, Heinz: Die Bundesministerien 1949-1999, S.
520.
[29] Aus: GVPl. April 1952 (In: BArch B
122 AHM GVPl Gesamtausgaben); spätere Bezeichnung:Sicherheits- und
Ordensreferat bzw. Ordenskanzlei für den Verdienstorden der
Bundesrepublik
Deutschland (...),
Sicherheitsmaßnahmen.
[30] Die Aufgaben des
aufgelösten Referates 9 gingen auf eine Arbeitsgruppe über, die dem
Persönlichen Büro des Bundespräsidenten angegliedert wurde und
folgende Aufgaben besaß: Vorbereitung von
Reden, Gruß- und Geleitworten des Bundespräsidenten,
Kulturangelegenheiten, Gegenwartsfragen, Fragen des Judentums.
[31] Die einzelnen Organisationseinheiten waren dem
Vertreter des Chefs des Bundespräsidialamtes (ChefBPrA)
unterstellt.
[32] (...) im folgenden
verschiedene Titel und Untertitel genannt; werden zur Vereinfachung
nicht aufgeführt.
[33]
BM=Bundesministerium(s).
[34] Aus: BArch B 122
AHM GVPl (Gesamtausgaben) 1970.
[35] Die Gruppe
III wurde Mitte 1976 in die Abteilung I eingeführt.
[36] Siehe Abbildung 2: Entwicklung der Organisationseinheiten
außerhalb der Abteilungen im Bundespräsidialamt 1949-2009
[37] Erstmals wird im GVPl. vom 1. Januar 1965 ein
Militärischer Adjutant des Bundespräsidenten mit folgenden Aufgaben
aufgeführt: Mitarbeit in Protokollangelegenheiten, insbesondere
Vorbereitung und
Durchführung von
Veranstaltungen im militärischen Bereich; Mitarbeit bei der
Arbeitsgruppe im Persönlichen Büro des Herrn Bundespräsidenten; zur
Verfügung des Herrn Bundespräsidenten bei Anlässen
bestimmter Art, worüber von Fall zu Fall entschieden. Im GVPl. 1.
März 1967 wird ein Verbindungsoffizier beim Bundespräsidenten im
Persönlichen Büro des Bundespräsidenten genannt. (In: BArch B 122
AHM
GVPl Gesamtausgaben)
[38] Im entsprechenden Organigramm als Referat II 4
geführt.
[39] Aus: Die Bundesrepublik
Deutschland-vereinigt mit Handbuch für die Bundesrepublik Deutschland,
Stand: 1973, S. 60.
[40] vergleiche die
Haushaltspläne 1950 und 1959.
[41] Zur
Geschichte des Hauses des Bundespräsidenten (Stand: Mai 1971; u.a.
Skizze des Erdgeschosses des Hauses des Bundespräsidenten vorhanden)
in: BArch B 122/23499. Unterlagen zur
Villa
Hammerschmidt befinden sich beim Stadtarchiv Bonn.
[42] Neben dem Haus des Bundespräsidenten in Bonn befand sich das
sogenannte „Palmenhaus". Im Laufe der Jahre wurde es als Gartenhaus
umgestaltet (aus: BArch B 122/23499).
[43] u.a.
Adenauerallee 135, 135a, Kaiser-Friedrich-Straße 12, 14, 16, 18 in
Bonn;aus: BArch B 122/66201.
[44] aus: BArch B
122/66201.
[45] Aus: BArch B 122/66201.
[46] Aus: BArch B 122/66247; enthält u.a.: Protokoll
über die Sitzung des Preisgerichtes für den Bauwettbewerb
Bundespräsidialamt vom 10.-12. Juni 1974.
[47]
Aus: BArch B 122/66204 z. B. in BArch B 122/66206 sind zu den
Liegenschaften in Bonn und Berlin zahlreiche Baupläne und Skizzen
vorhanden.
[48] Siehe Gemeinsame
Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg), Stand: 1. Juni
2009.
[49] Siehe Spath, Franz: Das
Bundespräsidialamt, S. 141.
[50] Falls der
Antrag für das Kind unterblieben ist, kann er auch für ein später
geborenes Kind der Familie gestellt werden; pro Familie kann nur eine
Ehrenpatenschaft übernommen werden. Zum Zeitpunkt der
Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes
mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben
Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder
sind
den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das
Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1
Grundgesetz sein.
[51] Siehe Spath, Franz: Das
Bundespräsidialamt, S. 51-52:„Mit Beendigung der Amtszeit eines
Bundespräsidenten enden nicht schlagartig alle seine aus dem Amt
erwachsenen Bindungen".
[52]
Detailinformationen zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland:
Spath, Franz: S. 144-159, Der Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland (Hrsg. BPrA), sowie
htttp:///www.bundespraesident.de/Orden-und-Ehrungen (Stand: 24.
Oktober 2009), Orden und Ehrenzeichen: 50 Jahre Verdienstorden der
Bundesrepublik Deutschland, BDOS (Hrsg.), August 2001.
[53] Spath, Franz: Das Bundespräsidialamt, S.
136.
[54] Biografische Daten hauptsächlich
entnommen aus: BArch B 122/6754, 7309, 7385, 11433, 15099,
15673.
[55] Uta Ranke-Heinemann kandidierte
1999 für das Amt des Bundespräsidenten, unterlag aber Johannes
Rau.
[56] Christa Delius ist die Mutter von
Christina Rau, der Frau des achten Bundespräsidenten der
Bundesrepublik Deutschland, Johannes Rau.
[57]
Aus: BArch B 122/7332.
[58] Aus: BArch B
122/7379, 7380.
[59] Das Thema der zweiten
nationalökonomischen Dissertation betraf die „Spartätigkeit der
Essener Kruppschen Werksangehörigen" (aus: BArch B 122/15673).
[60] Biografische Daten hauptsächlich entnommen aus:
BArch B 122/23499, 11433.
[61] Aus: Salentin,
Ursula: Fünf Wege in die Villa Hammerschmidt: Elly Heuss-Knapp,
Wilhelmine Lübke, Hilda Heinemann, Mildred Scheel, Veronica Carstens,
7. Auflage, Freiburg i. Br., 1986, S. 80-81.
[62] Eine Aufstellung der Termine („Agenda") von Hilda Heinemann
aus den Jahren 1969-1974 neben biografischen Angaben zur Familie
Heinemann kann aus BArch B 122/23499 entnommen werden. Eine
[69] Aufstellung der übernommenen und abgelehnten
Schirmherrschaften (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) von Hilda
Heinemann ist in BArch B 122/15120 enthalten. Angaben aus der
Archivischen Hilfsmittelsammlung des
Bundesarchivs (AHM) entnommen; hauptsächlich aus Hausmitteilungen
(HM), Organigrammen und Geschäftsverteilungsplänen (GVPl.) des
Bundespräsidialamtes; zum größten Teil in: BArch B 122 AHM
Personalveränderungen
(Pers.), Band 1 und 2,
1954-2008; bei anderen Fundorten wurde Entsprechendes angegeben. Die
Bilder können in der Bilddatenbank des Bundesarchivs
(http://www.bild.bundesarchiv.de) recherchiert werden.
[70] 7. September 1949-12. September 1949 war
Bundesratspräsident Karl Arnold amtierendes Staatsoberhaupt der
Bundesrepublik Deutschland.
[71]
Bundesratspräsident Jens Böhrnsen übernahm kommissarisch vom 1.-30.
Juni 2010 die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten. Am 30. Juni 2010
wurde Dr. Christian Wulff im Dritten Wahlgang zum zehnten
Bundespräsident der
Bundesrepublik Deutschland
gewählt.
[72]Siehe Hoffmann, Heinz: Die
Bundesministerien 1949-1999, S. 524.
[73]Aus:
HM Nr. 11/69 vom 29. Mai 1969 sowie Organisationserlass des
Bundespräsidenten vom 28. Mai 1969 (In: B 122 AHM GVPl
Teiländerungen).
[74] Albert Einsiedler nahm
vom 30. Mai bis 25. Juni 1969 als ständiger Vertreter kommissarisch
die Amtsbefugnisse des Chefs des Bundespräsidialamtes wahr.
Biografische Angaben in: BArch B 122/11.433.
[75] Nach HM Nr. 10/89 zum Auswärtigen Amt versetzt; Dr. Andreas
Meyer-Landrut vom Auswärtigen Amt (AA) zum Bundespräsidialamt
versetzt.
[76] Aus: HM Nr. 15/94 und Nr.
25/99.
[77] Ab dem 1. Juli 2004 im
einstweiligen Ruhestand (aus: HM Nr. 18/04).
[78] Zunächst tätig im Auswärtigen Amt; Leiter des Ministerbüros
im AA, seit 2000 Vorstandsvorsitzender der Stiftung Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft; nach Erreichen der Altersgrenze aus dem
BPrA ausgeschieden. Seit 2008
Vorsitzender der
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft.
[79] Seit 1977 im BMF tätig; danach Staatssekretär und
persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers zur Vorbereitung der
Weltwirtschaftsgipfel (bis 1995). Seit 1995 beim Finanzkonzern
Wüstenrot & Württembergische. Seit 2001
Vorstandsvorsitzender; ab März 2006 im Bundespräsidialamt.
[80] In den Beständen des Bildarchivs ist bislang
kein Foto von Dr. Lothar Hagebölling vorhanden (Stand:1. Dezember
2010).
[81] In der Akte BArch B 122/14024 ist
ein Vermerk des Bundespräsidialamtes vom 29. Oktober 1970 vorhanden,
in dem es heißt: (...) „haben der Herr Bundespräsident und der Herr
Bundeskanzler sich darauf geeinigt, da[ss] in diesem Jahr der
Bundespräsident zu Weihnachten und der Bundeskanzler zum Jahreswechsel
in Rundfunk und Fernsehen sprechen werden. Der Bundespräsident hat
sich bereit erklärt, die Sendezeiten des Bundeskanzlers zu Weihnachten
zu übernehmen."
[82] Eine Gesamtstatistik zur
Präsidentschaft von Gustav W. Heinemann konnte bislang in B 122 leider
nicht ermittelt werden; „Die Präsidentschaft Walter Scheels in der
statistischen Übersicht" (ca. Januar 1975) in: BArch B
122/23779.
[83] Vergleiche: BArch B 122/56129
in Auszügen für die 1960er, z. T. auch 1970er Jahre; Detailaufstellung
über die ernannten und entlassenen Bundesminister in: BArch B
122/32500; Meldungen zum 1. April 1970 über ausgeschiedene Beamte in:
BArch B 122/25796.
[84] In BArch B 122/15067:
Übernahme der 10000sten Ehrenpatenschaft durch Bundespräsident
Heinemann (Juni 1973). Bundespräsident Heuss hatte ca. 16000,
Bundespräsident Lübke ca. 29000 Ehrenpatenschaften übernommen.
[85] Aus: BArch B 122/23499.
[86] Aus: BArch B 122/23499.
[87] Siehe z.
B.: BArch B 122/15035-15039 (Amtszeit Heinemann).
[88] Staatsakt zum 25-jährigen Jubiläum des Inkrafttreten des
Grundgesetzes In: BArch B 122/15021.
[89] Aus:
BArch B 122/7786 und 6811; 3 Bilder in BArch B 122 Bild-007786-001 bis
-003; (Absprachen zwischen dem Künstler, der Stadt Wilhelmshaven und
dem Bundespräsidialamt erfolgten vor der Realisierung des
Projektes).
[90] Aus: BArch B 122/23499
[91] Siehe BArch B 122/6737-6739.
[92] Aus:
http://www.bundesarchiv.de/aufgaben_organisation/abteilungen/erinnerungsstaette/index.html
(Stand: Dezember 2009).
[93] Zur Herstellung
von Briefsachen (Kopfbögen, Briefumschlägen, Briefpapier) in: BArch B
122/25727 und BArch B 122/17084.
[94] Siehe
BArch B 122/23779.
[95] Siehe: Hausanordnung
Nr. 2/1972 vom 22. Februar 1972 bzw. Hausanordnung Nr. 1 (?)/75 vom 9.
Januar 1975 (In: BArch B 122/23779).
[96] Aus:
BArch B 122/56129; Vermerk I/1 - 3303 vom 9. Mai 1975.
[97] Aus: BArch B 122/34113; Vermerk GL II - 3460 vom
9. Dezember 1971 mit Anlage (ca. Mitte 1971)
Bearbeitungshinweis: Kontakte
bestehen mit der Ordenskanzlei und dem Schriftgutverwaltungsreferat im
Bundespräsidialamt.
Inhaltliche Charakterisierung:
Bewertung und Erschließung, Klassifikation und
Findmittelerstellung
Das vorliegende Findbuch
zur Amtszeit Heinemann enthält ca. 3600 Verzeichnungseinheiten[63].
Aufgrund seiner Bedeutung ist die Quote der archivwürdigen Unterlagen
mit ca. 60 % ungewöhnlich hoch. Aussortiert wurden insbesondere die
Kleinstvorgänge, Material- und Kopiensammlungen sowie unbedeutende
Vorgänge, bei denen das Bundespräsidialamt selbst nicht aktiv
handelte. Insgesamt wurde bei der Aktenüberlieferung des
Bundespräsidialamtes nur sehr wenig kassiert, um die Tätigkeiten des
Bundespräsidialamt in den Jahren bis 1974 dicht dokumentieren zu
können.
Der Schwerpunkt der Aktenüberlieferung
liegt zwischen 1969 und 1974. In einigen wenigen Fällen geht die
Laufzeit über das Jahr 1974[64] hinaus, dies gilt insbesondere für die
Unterlagen der Ernennungs- und Entlassungsunterlagen von
Bundesbeamten, Bundesrichtern und Soldaten sowie für Akten der
Ordenskanzlei. Gegensätzlich dazu wurden Serien der Amtsnachfolger
bzw. mit einem eindeutigen Laufzeitende über 1974 hinaus nicht
berücksichtigt. Diese Unterlagen werden in den Folgefindbüchern
erschlossen. Es ist zudem noch von vereinzelten Unterlagen in
künftigen Abgaben auszugehen, die der Laufzeit nach in den Zeitraum
des vorliegenden bzw. der bestehenden Findbücher zu B 122 fallen
könnten. Auskunft über den Umfang der noch im Bundespräsidialamt
vorliegenden Grundsatzakten kann das Bundesarchiv geben.
Enthält-Vermerke ergänzen die Erschließung größerer
Verzeichnungseinheiten, bei kleineren Vorgängen konnte auf die
Verwendung verzichtet werden. Abkürzungen sind, soweit möglich,
aufgelöst worden. Alle verwendeten Abkürzungen sind in einem
Abkürzungsverzeichnis zusammengestellt. Soweit mit vertretbarem
Aufwand möglich, wurden Personennamen mit Vornamen ergänzt, Gesetze,
Verordnungen, Verwaltungsvorschriften u.ä. mit ihrem Datum versehen.
Laufzeiteinheit ist in der Regel das Jahr, jedoch sind in Einzelfällen
Monatsangaben zur Differenzierung innerhalb eines Jahres verwendet
worden. Bei der Titelbildung ist auf die Nennung der Bezeichnung
"Bundespräsident" in der Regel verzichtet worden.
Als archivwürdig bewertet wurden alle Akten mit
Grundsatzcharakter, in der Regel Korrespondenzen mit Personen der
Zeitgeschichte, die durchgeführten Staatsbesuche und Staatsempfänge,
angenommene Schirmherrschaften, Empfänge, Besuche, Interviews,
Ansprachen, Grußworte und Grußbotschaften bzw. -telegramme,
Beileidsbekundungen des Bundespräsidenten, Protokollfragen,
Ernennungs- und Entlassungsunterlagen, Disziplinare Gnadensachen,
Ehrenpatenschaften und beispielhaft auch einige Eingaben und
Petitionen aus dem In- und Ausland. Die Überlieferung der
Ordenskanzlei wurde vollständig übernommen.
Die
Akten werden im wesentlichen nach Amtsperioden der Bundespräsidenten
geführt und entsprechend an das Bundesarchiv abgegeben. Die
durchgängige Einzelsachaktenbildung bewirkte bei Präsidenten, die nur
fünf Jahre das Amt führten, extrem dünne Akten von zum Teil nur
wenigen Blättern. Akten der Ordenskanzlei wurden außerhalb der
Registratur geführt. Bei geringem Anfall von Archivgut wurden mehrere
Betreffseinheiten in einer Klassifikationsgruppe zusammengefasst und
dann nach Aktenzeichen, Laufzeitbeginn und Laufzeitende sortiert. Die
Klassifikation der hier erfassten Akten entsprechen der Gliederung des
Aktenplanes. Einige Positionen des Aktenplans sind nicht belegt.
Ältere Vorgänge wurden entsprechend eingearbeitet. In sich
geschlossene Sammlungen wie "Disziplinare Gnadensachen", "Reden",
"Ausfertigung von Gesetzen", „Ernennungs- und Entlassungsunterlagen
von Bundesbeamten, Bundesrichtern, und Soldaten", „Petitionen und
Eingaben" oder „Familienzusammenführungen" wurden thematisch in die
passenden Stellen des Aktenplans eingearbeitet.
Grundlage für die Klassifikation stellt der aufgabenorientierte
und zentrale Aktenplan des Bundespräsidialamtes aus dem Jahre 1952 (in
der Fassung von 1955) dar. Dabei wurde die Dezimalklassifikation
eingeführt. Nach ihm wurden die Unterlagen der Amtszeit Heinemann (und
der Grundsatzakten aus den Amtszeiten Heuss und Lübke) geordnet. 1981
erfolgte eine Überarbeitung, 1992 eine grundlegende Neufassung.
Der Aktenplan des Bundespräsidialamtes gliedert sich
in der Fassung von 1955 wie folgt:
S-Sondermappen: Sondermappen wurden gebildet, sofern die Inhalte
den bestehenden Betreffen des Aktenplans nicht zugeordnet waren oder
nicht erfassbare Angelegenheiten (z. B. Glückwünsche zu besonderen
Anlässen u. ä.) enthielten.
A-Einzeleingaben
allgemeiner Art: Sofern die Angelegenheiten nicht nach Sache und
Inhalt einem Sachgebiet des Aktenplanes zuzuordnen sind, wurden diese
als Einzeleingaben abgelegt.
O [=Null]
Sachfragen von grundsätzlicher Bedeutung: Die Aktenplangruppe 0
umfasst allgemeinen Schriftverkehr mit Sach- und Personenbezug und
insbesondere Korrespondenzen mit Personen der Zeitgeschichte sowie
Glückwünsche und Kondolenzen des Bundespräsidenten. Des weiteren sind
Jubiläen, Jahres- und Gedenktage, Maßnahmen zum Wohnungsbau,
Wohnraumbeschaffung und Raumordnung, Renten- und ausländische
Arbeitnehmerangelegenheiten sowie Fragen zum Steuerrecht vorhanden.
Zudem finden sich hier Grundsatzfragen und Eingaben zur
Rückerstattung, Wiedergutmachung und Lastenausgleich. Ein besonderer
Schwerpunkt liegt auf den Fragen zur christlich-jüdischen
Zusammenarbeit, den allgemeinen jüdischen Angelegenheiten und
Entschädigungsfragen für die Opfer des Nationalsozialismus. Eingaben
zu den Kriegsschäden und -folgen, Flüchtlings- und Vertriebenenfragen,
sowie der landsmannschaftlichen Vereinigungen sind ebenso vertreten.
Die Aktenplangruppe 0 spiegelt weiterhin Fragen zur
Staatsangehörigkeit und dem Ausländerrecht wieder.
1 Verwaltung und Organisation im Bundespräsidialamt: Die
Überlieferung der Aktenplangruppe 1 umfasst Akten zum Dienstbetrieb
des Bundespräsidialamtes und enthält die Organisation des Amtes,
Hausverwaltung, Amtswohnung des Bundespräsidenten, Personal- und
Haushaltsangelegenheiten sowie Unterlagen zum allgemeinen
Dienstbetrieb.
2 Innenpolitische
Angelegenheiten: Die Aktenplangruppe 2 spiegelt die innenpolitischen
Angelegenheiten, parteipolitische Fragen und Komplexe zu den Verbänden
wider. Insbesondere sind die Beziehungen des Bundespräsidenten zu den
anderen Verfassungsorganen (Bundesregierung, Bundeskanzler,
Bundesverfassungsgericht, Bundestag und Bundesrat), zu den
Bundesministerien und weiteren Bundesbehörden sowie zur Gesetzgebung
vorhanden. Besondere Schwerpunkte stellen die Eingaben zum Amt und zur
Person des Bundespräsidenten bzw. der Altbundespräsidenten (z. B.
Verunglimpfungen, Drohbriefe, Beleidigungen) dar. Abgebildet werden
die Kontakte zu den Bundesländern im Allgemeinen, zu den Länder- und
Kommunalverwaltungen sowie die Kommunal- und Städteangelegenheiten.
Hier wären besonders die Besuche des Bundespräsidenten,
Schirmherrschaften, Empfänge und Gespräche, Ehrenbürgerrechte und
Grußworte des Bundespräsidenten zu nennen. Neben Fragen zur
öffentlichen Sicherheit und dem Polizeiwesen sind in der
Aktenplangruppe 2 die Aspekte Berlin- und Deutschlandpolitik und
territoriale Fragen abgebildet. Enthalten ist auch der wichtige
Bereich der innerdeutschen Beziehungen.
3
Rechtsfragen: Diese Aktenplangruppe dokumentiert den Bereich Justiz,
allgemeines Rechtswesen, Bürgerliches Recht, Straf- und Zivilrecht,
Amnestie und Gnadensachen des Bundespräsidenten sowie Eingaben von
Juristenverbänden. Insbesondere finden sich hier die Disziplinaren
Gnadensachen, Austausch-, Gnaden- und Begnadigungsangelegenheiten des
Bundespräsidenten sowie Unterlagen zum Staats-, Verfassungs- und
Beamtenrecht. Die Aktenplangruppe 3 enthält zudem den Komplex zum
Ernennungs- und Entlassungsrecht des Bundespräsidenten. Besonders
hervorgehoben werden müssen die Unterlagen zur Ernennung und
Entlassung von Bundesbeamten, Bundesrichtern und Soldaten.
4 Wirtschaftliche Angelegenheiten: Die
Aktenplangruppe 4 enthält Wirtschaftsfragen und -politik mit allen
Verzweigungen, Angelegenheiten des Handwerks und des Gewerbes, der
Berufsgruppen, -vertretungen und -verbände, der Wirtschaftsinstitute
und -verbände sowie zu Messen und Ausstellungen. Zudem umfasst diese
Aktenplangruppe die Angelegenheiten des Verkehrswesens.
5 Kulturelle Angelegenheiten: Die Aktenplangruppe 5
enthält alle Facetten der Kulturpolitik (z. B.
Kultusministerkonferenz, Künstlerhilfe, Theater, Museen und Musik,
Angelegenheiten des Pour le mérite für Wissenschaft und Künste), zu
Kirchenfragen, Filmwesen, Kunstausstellungen und Ausstellungen im
Allgemeinen. Daneben sind kulturelle und wissenschaftliche Bereiche zu
Instituten, Stiftungen, Kommissionen, Verbänden und Vereinen sowie
sonstige Einrichtungen vertreten. Die Aktenplangruppe 5 umfasst die
Aspekte zum Jugend-, Schul- und Erziehungswesen, Hochschulfragen und
alle Angelegenheiten des Sport- und Sozialwesens. Das Gesundheitswesen
und Fragen zum Frauen- und Familienrecht sind ferner enthalten.
Insbesondere finden sich in dieser Aktenplangruppe die Ehrungen,
Ehrensolde und Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten.
6 Beziehungen zu fremden Staaten: Die Aktenplangruppe
6 enthält die Auswärtigen Angelegenheiten, die Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland zu fremden Staaten und internationalen
Organisationen und Fragen des Außenhandels. Neben den politischen
Beziehungen sind die Repräsentationsangelegenheiten des
Bundespräsidenten, Bereiche der auswärtigen Kulturpolitik, zur
Friedens- und Konfliktforschung, Abrüstungsfragen und Belange von
Auslandsinstituten, -verbände und -gesellschaften vertreten. Darüber
hinaus sind in dieser Aktenplangruppe Fragen zur Entwicklungspolitik
und zur Förderung von Entwicklungsländern vorhanden. Ferner spiegelt
die Aktenplangruppe 6 die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland
zu einzelnen Nationen wider; hier müssen insbesondere die
Staatsbesuche und -empfänge genannt werden. Einen besonderen
Überlieferungsschwerpunkt stellen die Unterlagen zu den Botschaftern,
Diplomaten und Konsulen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der
einzelnen Nationen mit den Bestallungsurkunden, Agreements,
Beglaubigungen, Abberufungen und Einführungsfragen dar. Ferner spielen
die Beziehungen zu internationalen Organisationen und Stiftungen sowie
die Beziehungen zur UNO, UNESCO, zum Europarat, zur NATO sowie zur EWG
bzw. EURATOM eine Rolle.
7 Verlags-, Presse-
und Rundfunkwesen: Die Aktenplangruppe 7 enthält alle Aspekte zum
Presse-, Verlags- und Rundfunkwesen, insbesondere Ansprachen,
Teilnahmen, Empfänge, Schirmherrschaften, Grußworte und Interviews des
Bundespräsidenten, aber auch Förderungsfragen und alle Belange von
Presse- und Verlagshäusern, Spitzenverbänden und Organisationen sowie
von Redakteuren und Journalisten.
8
Protokollangelegenheiten: Die Aktenplangruppe 8 umfasst
Zeremonieangelegenheiten und Protokollfragen. Im Einzelnen spielen
Kondolenzen und Beileidsbekundungen aus dem In- und Ausland,
Staatsakte und -trauer, Geschenke des Bundespräsidenten,
Grundsatzfragen zu Einladungen, Empfängen, Besuchen und
Schirmherrschaften des Bundespräsidenten, gesellschaftliche
Veranstaltungen und Reisefragen des Bundespräsidenten eine
Rolle.
9 Bundeswehr, Wehrverbände (im Vorfeld:
Ordenskanzlei): Vermutlich bis in die 1970er Jahre wurde die
Aktenplangruppe 9 mit den Betreffen der Ordenskanzlei belegt, danach
enthält diese Aktenplangruppe die Angelegenheiten der Bundeswehr und
der Wehrverbände, Kriegsgefangenen und Kriegsverbrecher,
Teilstreitkräfte und des Zivilen Ersatzdienstes
(Kriegsdienstverweigerungsfragen). Insbesondere sind die Anordnungen,
Durchführungsbestimmungen des Bundespräsidenten, die Antritts- und
Abschiedsbesuche von Oberbefehlshabern der Alliierten Streitkräfte,
der (General-) Inspekteure der Bundeswehr sowie Truppenbesuche des
Bundespräsidenten enthalten. Ferner sind sicherheitspolitische Fragen,
Angelegenheiten des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, der
Soldatenfürsorge und -versorgung, der Wehrverbände und
-organisationen, der Kriegsbeschädigtenorganisationen,
Kriegsgräberfürsorge sowie der Komplex Kriegsverbrecher und
-gefangenenangelegenheiten vorhanden.
Der
Bereich der Ordenskanzlei umfasst die Unterlagen zu den Auszeichnungen
im Allgemeinen, die Listen der Vorschlagsberechtigten für die
Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Einzelpersonen (getrennt nach
den jeweiligen Vorschlagenden), die Vorschlagsbegründungen sowie die
Korrespondenzen mit den Staatskanzleien der Ministerpräsidenten der
Länder.
In dieser Aktenplangruppe sind die
Vorschlagslisten der Bundesländer, des Bundespräsidialamtes, des
Bundeskanzleramtes, des Auswärtigen Amtes und der Bundesministerien,
des Deutschen Bundestages, des Presse- und Informationsamts der
Bundesregierung, des Bundesverfassungsgerichts, der Deutschen
Bundesbank und des Bundesrechnungshofs. Zudem sind die Dankschreiben
der Beliehenen und Ordensentziehungen sowie die Annahmegenehmigungen
für ausländische Ordensverleihungen enthalten.
Für die Klassifikation des Findbuches wurden folgende
Hauptgruppen gebildet:
Sachfragen von
grundsätzlicher Bedeutung,
Angelegenheiten der
Verwaltung und Organisation im Bundespräsidialamt,
Innenpolitische Angelegenheiten,
Angelegenheiten des Rechtswesens,
Wirtschaftliche Angelegenheiten,
Kulturelle Angelegenheiten,
Staatsverträge, Außenhandel, Auswärtige Angelegenheiten,
Beziehungen zu fremden Staaten und Internationalen
Organisationen,
Fragen des Verlags-, Presse-
und Rundfunkwesens,
Protokollangelegenheiten,
Angelegenheiten
der Bundeswehr, der Wehrverbände, Angelegenheiten der Kriegsgefangenen
und Kriegsverbrecher,
Ordenskanzlei,
Persönliches Büro Hilda Heinemann,
Persönliches Büro des Altbundespräsidenten bzw. der
Ehefrauen.
Die Klassifikationsgruppe
Persönliches Büro Hilda Heinemann enthält v.a. Korrespondenzen von
Hilda Heinemann mit Personen der Zeitgeschichte, Verlagen,
Institutionen, Verbänden und Vereinen, Eingaben an das Persönliche
Büro, Soziale Fragen, Presseausschnittsammlungen, Bereiche der
Frauenarbeit und Angelegenheiten der Hilda-Heinemann-Stiftung.
Insbesondere sind Unterlagen zum Deutschen Müttergenesungswerk, zu
Kinder-, Jugend-, Behinderten-, Schul- und
Resozialisierungsangelegenheiten vorhanden. Ein weiterer Schwerpunkt
der Aktenüberlieferung umfasst Staatsbesuche, Reisen, Empfänge und
Interviews des Ehepaars Heinemann.
Die
Klassifikationsgruppe "Persönliches Büro des Altbundespräsidenten bzw.
der Ehefrauen" enthält insbesondere Korrespondenzen, biografische
Ausarbeitungen zu den Bundespräsidenten bzw. Ehefrauen, Einladungen an
die Alt-Bundespräsidenten bzw. Ehefrauen und Angelegenheiten zum
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und zum
Müttergenesungswerk.
Die Aktenüberlieferung der
Ordenskanzlei, des Persönlichen Büros Hilda Heinemann sowie des
Persönlichen Büros der Altbundespräsidenten bzw. der Ehefrauen geht
zum Teil über die eigentliche Amtszeit des Bundespräsidenten Heinemann
bis 1974 hinaus. Diese Aktenüberlieferung ist aber im Zusammenhang der
amtlichen Hauptüberlieferung der Amtszeit von Gustav Heinemann zu
sehen. Es ist ratsam, auch die Findmittel zu den Amtsvorgängern bzw.
dem Amtsnachfolger zu prüfen. In einigen Fällen wurden die
Grundsatzakten des Bundespräsidialamtes mit einem Laufzeitbeginn vor
1969, die bislang noch nicht archivisch bearbeitet wurden, in die
bestehende Klassifikation dieses Findbuchs einsortiert.
Danksagungen:
Das vorliegende
Findbuch wäre ohne den engagierten Einsatz vieler Kollegen bei der
Ersterfassung nicht zu bewältigen gewesen. Besonderer Dank gilt
folgenden Kollegen/-innen:
Gabriele Jakobi,
Petra Burkhardt, Gabriele Erben und Maria Kastner. Erinnern möchte ich
an Ursula Schmidt.
Für jahrelange Unterstützung
bei den Recherchen und den Digitalisierungstätigkeiten für die
Beispielvorgänge des Bundespräsidialamtes möchte ich mich ganz
ausdrücklich bei Gabriele Jakobi und Alexandra Schiekel sowie dem Team
des Zwischenarchivs in Sankt Augustin-Hangelar und Hoppegarten
bedanken. Für die Mithilfe bei den umfangreichen redaktionellen
Arbeiten bei der Findbucherstellung gilt mein Dank besonders Alexandra
Schiekel, Gabriele Erben, Claire Maunoury, Kerstin Schenke, Dr.
Claudia Zenker-Oertel, Dr. Andrea Hänger, Annika Souhr, Markus
Hasterok, Dr. Jan Ludwig und Dr. René Rohrkamp.
Dank für die Hilfe bei den Erfassungs- und
Erschließungstätigkeiten gilt den Praktikantinnen und Praktikanten
Vanessa Bittner, Maria Hollmann, Jessica Kleppel, Kim-Lisa Krechel,
Corinna Wagner, Alexa Pohle, Anna Sobczak, Ulrike Theil, Juliane Vack,
Raphaela Wieberg, Hans Egon Schmidt sowie Manuel Sartoris.
Bei der Digitalisierung der Organisationsunterlagen
des Bundespräsidialamtes war das Team des Zwischenarchivs in Hangelar
tätig, bedanken möchte ich mich bei Wolfgang Werner, Petra Lülsdorf,
Renate Kind-Hardt, Konstanze Borutta und Elke Tiedgen. In besonderer
Erinnerung bleibt Christel Wertenbroich. Bei den Recherchen zu den
Bildern und Fotos gilt mein Dank dem Team des Bildarchivs im
Bundesarchiv. Besonderer Dank gilt Klaus Wagner (Edition
Kabinettsprotokolle der Bundesregierung), ohne dessen Hilfe das
Kapitel Personenverzeichnis Bundespräsidialamt ab 1949 nicht
abgeschlossen werden konnte.
Im Rahmen ihrer
Ausbildung waren Nina Janz, Miriam Arold und Dr. Sebastian Gleixner in
unterschiedlichen Verzeichnungsprojekten an der archivischen
Bearbeitung der Aktenüberlieferung der Amtszeit Gustav Heinemann
beteiligt.
Rechtsgrundlagen der Benutzung
Grundsätzlich ist das im vorliegenden Findbuch
nachgewiesene Archivgut nach § 5 Absatz 1 Bundesarchivgesetz (BArchG)
vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62) offen zugänglich. Ausnahmen
bestehen für personenbezogene Unterlagen nach § 5 Absatz 2 und 3
BArchG. Hierzu muss die besondere Verpflichtungserklärung nach § 5
Abs. 5 Satz 3 Bundesarchivgesetz für die Nutzung von Archivgut, das
sich auf einzelne natürliche Personen bezieht, ausgefüllt
vorliegen.
Handelt es sich um Archivgut, das
jünger als 30 Jahre ist, so besteht nach § 5 Absatz 5 BArchG die
Möglichkeit, eine Schutzfristverkürzung zu beantragen. Diese erfolgt
durch das Bundesarchiv, das die notwendige Zustimmung der abgebenden
Behörde einholt. Handelt es sich um Unterlagen, deren behördliche
Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, so besteht die
Möglichkeit eine vorfristige Benutzung nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. September 2005 bzw. nach § 39
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) zu
beantragen. Dieser Antrag ist unmittelbar bei der abgebenden Behörde
zu stellen, sofern das Bundespräsidialamt öffentlich-rechtliche
Tätigkeiten wahrnimmt[65]. Zu den nicht öffentlich-rechtlichen
Verwaltungsaufgaben des Bundespräsidialamtes gehört die Unterstützung
des Bundespräsidenten bei der Wahrnehmung seiner
verfassungsrechtlichen Aufgaben[66]. Mithin fallen auch die Unterlagen
über die Vorbereitung einer Gnadenentscheidung im Rahmen des Artikel
60 Absatz 2 Grundgesetz als Vorbereitung eines präsidentialen Aktes
nicht in den Anwendungsbereich des IFG[67]. Auch die Unterlagen des
Bundespräsidialamtes, die der Vorbereitung einer Gnadenentscheidung
des Bundespräsidenten dienen, sind nicht auf Grundlage des IFG
einsehbar. Diese Ausnahmen gelten auch für die Unterlagen anderer
Behörden, die im Rahmen eines Gnadenverfahrens beim Bundespräsidenten
entstanden sind.
Bei einer Beantragung von
Einsichtnahmen in die Aktenüberlieferung der Ordenskanzlei mit
Überlieferungsschwerpunkt bis 1977 (in einigen Fällen mit einer
Laufzeit bis in die 1980er Jahre), Disziplinarer Gnadensachen,
Ehrenpatenschaften sowie Ernennungs- und Entlassungsunterlagen für
Bundesbeamte, Bundesrichter und Soldaten ist eine Einzelfallprüfung
des Benutzungsanliegens durch das Bundesarchiv nötig. Die Auskunft aus
personenbezogenem Archivgut darf zunächst nur an den Betroffenen
selbst und- nach seinem Tod- an Eltern, Geschwister, Ehepartner,
Kinder und Enkelkinder erfolgen. Frei zugänglich für jedermann sind
personenbezogene Unterlagen nach den Bestimmungen des
Bundesarchivgesetzes erst 30 Jahre nach dem Tod der Betroffenen bzw.
110 Jahre nach ihrer Geburt, falls das Todesdatum nicht zu ermitteln
ist. Vor Ablauf dieser Schutzfristen kann die Benutzung nur mit
schriftlicher Zustimmung des Betroffenen bzw. eines seiner Angehörigen
erfolgen. Je nach Einzelfall sollte vor der Benutzung der Unterlagen
eine Einwilligung in die Schutzfristverkürzung nach § 5 Absatz 5, Satz
2 Bundesarchivgesetz (des Betroffenen oder von einem der Angehörigen,
sofern ermittelbar) vorliegen.
[63] Die
vorliegenden Akten des Bundespräsidialamtes bis zum Jahr 1969 aus den
Amtszeiten der Bundespräsidenten Heuss und Lübke, 1949-1969 umfassen
ca. 4400 Verzeichnungseinheiten. Die Klassifikation wurden in die
Amtszeiten Heuss, Lübke und Heinemann unterteilt. Darunter fallen auch
ca. 300 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit bis 1969, die
bislang nicht in den Publikationsfindbüchern Band 38 Amtszeit Theodor
Heuss 1949-1959 und Band 74 Amtszeit Heinrich Lübke 1959-1969
aufgeführt wurden (z.B. Signaturbereiche BArch B 122/4950-6675,
66203-66268). Die archivische Bearbeitung dieser
Verzeichnungseinheiten machte eine vollständige Neubearbeitung der
Überlieferung der Amtszeiten Heuss und Lübke notwendig.
[64] z. B. Aktenüberlieferung in: BArch B 122/39100
(Verleihung ausländischer Titel, Orden und Ehrenzeichen an die
Bundespräsidenten und Ehefrauen.- Dr. Gustav W. Heinemann und Hilda
Heinemann, Laufzeit 1969-1990).
[65] Es wird
besonders darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des § 1 des IFG
für weite Teile des Bundespräsidialamtes- insbesondere gilt dies für
die Vorbereitung präsidentialer Akte und die vom Bundespräsidenten
delegierten
Akte- ausgenommen sind. § 1 Abs. 1
Satz 2 IFG bestimmt, dass das IFG für sonstige Bundesorgane- hierunter
fällt auch das Bundespräsidialamt- nur gilt, soweit diese
öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Eine
Einsichtgewährung ist je nach Forschungsanliegen zu
prüfen.
[66] Siehe: Jastrow/Schlatmann,
Informationsfreiheitsgesetz, 1. Auflage 2006, § 1 Randnummer 40.
[67] Siehe: Gesetzesbegründung zum IFG,
Bundestagsdrucksache 15/4493, S. 8; Rossi,
Informationsfreiheitsgesetz, 1. Auflage 2006, § 1 Randnummer
65.
Umfang, Erläuterung: Bis B 122/
39.123 sowie 55.507-55.535 Lagerungsort Koblenz. Ab B 122/ 39.124
Lagerungsort Hoppegarten. Letzte Aktenabgabe 2008: bis B 122/
62780.
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 122
- Umfang
-
58553 Aufbewahrungseinheiten; 1182,2 laufende Meter; 59949 Aufbewahrungseinheiten; 842,1 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Oberste Organe mit Geschäftsbereich
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Abteilung Bundesrepublik Deutschland (Abt. B) im Bundesarchiv
Bundespräsidialamt Presseausschnittsammlung Amtszeiten Heuss und Lübke (B 122 Anh.)
Bundespräsidialamt Bildbestand (B 122 Bild)
Bundeskanzleramt (B 136)
Bundesministerium des Innern (B 106)
Bundesministerium der Justiz (B 141)
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (B 145)
Bundesarchiv (B 198)
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (B 116)
Ministerielle Bundesbauverwaltung (B 157)
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (B 134)
Bundesministerium für Post und Telekommunikation (B 257)
Nachlass Theodor Heuss (N 1221) [der Nachlass von Elly Heuss-Knapp befindet sich in Familienbesitz]
Nachlass Heinrich Lübke (N 1216)
Nachlass Wilhelmine Lübke (N 1386)
Nachlass Walter Scheel (N 1417)
(Teil-)Nachlass Karl Carstens (N 1337)
Nachlass Richard von Weizsäcker (N 1574)
(Teil-)Nachlass Walter Hallstein (N 1226)
Nachlass Hans Schlange-Schöningen (N 1071)
Nachlass Franz Halder (N 220)
Büro der Ministerpräsidenten des amerikanischen, britischen und französischen Besatzungsgebietes (Z 12)
Militärarchiv (Abt.MA) im Bundesarchiv
Bundesministerium der Verteidigung (BW 1)
Generalinspekteur und Führungsstab der Streitkräfte (BW 2)
Abteilung Deutsche Demokratische Republik (Abt. DDR) im Bundesarchiv
Ministerrat der DDR (DC 20)
Zentralkomitee (ZK) der SED (DY 30)
Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv
Nachlass Viktor Agartz (NY 4104)
Nachlass Heinrich Rau (NY 4062)
Nachlass Wilhelm Pieck (NY 4036)
Nachlass Otto Grotewohl (NY 4090)
Nachlass Walter Ulbricht (NY 4182)
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) in den westlichen Besatzungszonen, Bundesrepublik Deutschland (BY 1)
Zentralkomitee der SED (DY 30)
Zentrale Datenbank Nachlässe:
http://www.nachlassdatenbank.de
Suche über Bestände und Findbücher (ARGUS - Archivgutsuche im Bundesarchiv):
http://startext.net-build.de:8080/barch/MidosaSEARCH/search.htm
Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung, 1949 ff., Bundesarchiv (Hrsg.), Harald Boldt Verlag-Boppard am Rhein,1982,
Online-Version: http://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/0000/index.html
Präsidialkanzlei und dem Büro des Reichspräsidenten
Im Bundesarchiv
Akten der Reichskanzlei 1919-1933 (R 43/ I), 1933-1945 (R 43/ II)
Büro des Reichspräsidenten, Präsidialkanzlei (R 60)
Reichsfinanzministerium (R 2)
Reichsministerium des Innern (R 1501)
Nachlass Arnold Brecht (N 1089)
Nachlass Wilhelm Moritz Egon Freiherr von Gayl (N 1031)
Nachlass Hermann Pünder (N 1005)
Online-Version der Akten der Reichskanzlei Weimarer Republik:
http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/index.html
Ergänzende Anfragen sind beim Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz sowie beim Zentrum für die Aufbewahrung historisch dokumentarischer Sammlungen - Sonderarchiv Moskau sinnvoll.
Amtliche Druckschriften: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Das Amt des Bundespräsidenten. Köln ca. 1974
Bundespräsidialamt-Ordenskanzlei: Die Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Bonn 2001
Bundespräsidialamt (Hrsg.): Das Bundespräsidialamt. Berlin (ca. 2008)
Der Bundespräsident, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.)
Bundespräsidialamt (Hrsg.): Der Bundespräsident - Sechs Fragen an den Bundespräsidenten. Eine Broschüre für Kinder. Berlin 2008
Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Handbuch für die Bundesrepublik Deutschland. Köln 1954, S. 10-11.
BDOS - Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde e. V. (Hrsg.): 50 Jahre Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. In: Orden und Ehrenzeichen - Das Magazin für Sammler und Forscher. Heft 14. Berlin 2001
Das Parlament: "Der neue Bundespräsident- Wahl und Vereidigung", Nr. 27, 2010, S. 1-5
Das Parlament-Dokumentation: Reden in der 14. Bundesversammlung, 30. Juni 2010, S. 1 - 5
Bundespräsidialamt (Hrsg.): Das Schloss Bellevue und das Bundespräsidialamt. Berlin (ca. 2008)
Bundespräsidialamt (Hrsg.): Das Schloss Bellevue. Berlin (ca. 2008)
Schloss Bellevue, Bundespräsidialamt (Hrsg.). Berlin. o. Dat.
Verzeichnis der deutschen Inhaber des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. 1954 ff.
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bielefeld (Unterlagen zum Kirchenkampf 1933-1945, Rheinischer Bruderrat, Verfassungsfragen)
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Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes
Archiv für Christlich-Demokratische Politik (ACDP) der Konrad Adenauer Stiftung, St. Augustin (Bestand CDU-Kreisverband Essen, Nachlass Gerhard Schröder, Nachlass Paul Bausch, Nachlass Ernst Lemmer)
Archiv des deutschen Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung
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Stiftung Bundespräsident Theodor-Heuss-Haus, Stuttgart
ThyssenKrupp Konzernarchiv, Duisburg (Bestand der Rheinischen Stahlwerke)
Archiv der Philipps-Universität Marburg im Hessischen Staatsarchiv, Marburg (Bestand AStA, Bestand Demokratische Studentengruppe, Beleg- und Matrikelbögen)
Archiv der Universität zu Köln, Köln (Personalakte des Kuratoriums, Personalnebenakte des Rektors, Personalakte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät)
Stadtarchiv Essen, Essen (Bestand des Oberbürgermeisters, Bestand des Oberstadtdirektors)
Privatarchiv Wilhelm Röpke im Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln, Köln (Nachlass Wilhelm Röpke)
- Provenienz
-
Bundespräsidialamt (BPrA), 1949-
- Bestandslaufzeit
-
1949-
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Zugangsbeschränkungen
-
Besondere Benutzungsbedingungen: 30-Jahresschutzfristen nach Bundesarchivgesetz und § 3 Abs. 3 Bundesarchiv-Benutzungsverordnung bei personenbezogenen Akten.
Rechtsgrundlagen der Benutzung
Grundsätzlich ist das im vorliegenden Findbuch nachgewiesene Archivgut nach § 5 Absatz 1 Bundesarchivgesetz (BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62) offen zugänglich. Ausnahmen bestehen für personenbezogene Unterlagen nach § 5 Absatz 2 und 3 BArchG. Hierzu muss die besondere Verpflichtungserklärung nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Bundesarchivgesetz für die Nutzung von Archivgut, das sich auf einzelne natürliche Personen bezieht, ausgefüllt vorliegen.
Handelt es sich um Archivgut, das jünger als 30 Jahre ist, so besteht nach § 5 Absatz 5 BArchG die Möglichkeit, eine Schutzfristverkürzung zu beantragen. Diese erfolgt durch das Bundesarchiv, das die notwendige Zustimmung der abgebenden Behörde einholt. Handelt es sich um Unterlagen, deren behördliche Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, so besteht die Möglichkeit eine vorfristige Benutzung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. September 2005 bzw. nach § 39 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) zu beantragen. Dieser Antrag ist unmittelbar bei der abgebenden Behörde zu stellen, sofern das Bundespräsidialamt öffentlich-rechtliche Tätigkeiten wahrnimmt. Zu den nicht öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben des Bundespräsidialamtes gehört die Unterstützung des Bundespräsidenten bei der Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben. Mithin fallen auch die Unterlagen über die Vorbereitung einer Gnadenentscheidung im Rahmen des Artikel 60 Absatz 2 Grundgesetz als Vorbereitung eines präsidentialen Aktes nicht in den Anwendungsbereich des IFG. Auch die Unterlagen des Bundespräsidialamtes, die der Vorbereitung einer Gnadenentscheidung des Bundespräsidenten dienen, sind nicht auf Grundlage des IFG einsehbar. Diese Ausnahmen gelten auch für die Unterlagen anderer Behörden, die im Rahmen eines Gnadenverfahrens beim Bundespräsidenten entstanden sind.
Bei einer Beantragung von Einsichtnahmen die Aktenüberlieferung der Ordenskanzlei mit Überlieferungsschwerpunkt bis 1977 (in einigen Fällen mit einer Laufzeit bis in die 1980er Jahre), Disziplinarer Gnadensachen, Ehrenpatenschaften sowie Ernennungs- und Entlassungsunterlagen für Bundesbeamte, Bundesrichter und Soldaten ist eine Einzelfallprüfung des Benutzungsanliegens durch das Bundesarchiv nötig. Die Auskunft aus personenbezogenem Archivgut darf zunächst nur an den Betroffenen selbst und- nach seinem Tod- an Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder und Enkelkinder erfolgen. Frei zugänglich für jedermann sind personenbezogene Unterlagen nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes erst 30 Jahre nach dem Tod der Betroffenen bzw. 110 Jahre nach ihrer Geburt, falls das Todesdatum nicht zu ermitteln ist. Vor Ablauf dieser Schutzfristen kann die Benutzung nur mit schriftlicher Zustimmung des Betroffenen bzw. eines seiner Angehörigen erfolgen. Je nach Einzelfall sollte vor der Benutzung der Unterlagen eine Einwilligung in die Schutzfristverkürzung nach § 5 Absatz 5, Satz 2 Bundesarchivgesetz (des Betroffenen oder von einem der Angehörigen ,sofern ermittelbar) vorliegen.
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Bundespräsidialamt (BPrA), 1949-
Entstanden
- 1949-