Bestand
Reichspostministerium (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners: 1.
Zur Geschichte der Deutschen Reichspost
Vorgeschichte bis 1867
In Deutschland hatte
sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein
einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte
des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben
der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16.
Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden
waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen
Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen
Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des
Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte
zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9
Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf
Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen
herausgebildet.
Vom Norddeutschen Bund bis zur
Reichsgründung (1867-1871)
Die Verfassung des
Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und
Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der
norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849
bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das
preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die
norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die
Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste
einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm
das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige
preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die
Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II.
Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919
Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung
vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das
Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern
vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare
Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf
das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg,
die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat
einräumen ließen.
Das Post- und das damals noch
selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch
verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die
„Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich
aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen
zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten
zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so
geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht
mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem
Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche
Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und
Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden
Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden
gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister
Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des
Generalpostamtes gerückt war.
Die neue Gestaltung
des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos
einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des
deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der
Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung
Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere
Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der
Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter
nahmen ihre Arbeit auf.
Während des 1. Weltkrieges
wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten
existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem
Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in
Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen
untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche
Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene
Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die
im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im
Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918;
seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war
eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert.
Weimarer Republik (1919-1933)
Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919
durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des
Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch
verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige
Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten
vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden
fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium
umbenannt.
Eine weitere Folge der staatlichen
Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920,
durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das
Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse
Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle
inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes
Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium
vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII
(seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der
Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der
Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen.
Der
Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April
1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war
die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die
Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich
verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der
Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der
Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen,
finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die
Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den
jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium.
Nationalsozialismus (1933-1945)
Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung
zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es
selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es
möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen
Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen".
Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz
zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934
änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost,
jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der
Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine
entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte.
Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die
Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen
schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und
Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch
als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten
Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und
Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die
„vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und
Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war.
Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung
„Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen
nachgeordnet.
Durch „Führererlass" vom 2. Februar
1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und
Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit
Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt.
Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit.
Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des
zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost.
Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9
einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach
„alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur
Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur
Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel"
jeglicher Sendebetrieb verboten war.
Das Post- und
Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu
unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen
Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang
gesetzt.
2. Die Aufgabengebiete der Deutschen
Reichspost
Gesellschaftlicher und technischer
Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten
zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der
Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur
Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und
Telegraphenwesen.
Die Beförderung von
Postsendungen
Ein wesentliches Aufgabengebiet der
Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich
zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang
betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische
Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen
(v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort
und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch
sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und
verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in
Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze
der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten
entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal
sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable
Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu
unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1.
April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen
Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des
Absendeortes aus.
Die Beförderung von
Personen
Von alters her befasste sich die Post
auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war
die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche
Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des
Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese
Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der
Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende
Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von
Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz
„Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929
ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000
Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt
und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte.
Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie
Postsparkassendienst
Der gewaltige wirtschaftliche
und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen
Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur
Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden
Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm
die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar
1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst
eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die
Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit
der beiden Weltkriege, laufend zu.
Die bankmäßige
Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher
Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]",
gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-,
Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst,
Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs
(hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939
eingeführt.
Telegraphenwesen und
Funktelegraphie
Obwohl das Telegraphenwesen vor
der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem
Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es
bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man
in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der
jeweiligen Postanstalt.
Eigene
Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren
Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit
der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich
(einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535
Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer
Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis
zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen.
Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den
Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit
offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen
anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste
Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem
Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und
veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre
1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer
Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass
hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit
nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die
Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm
schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im
Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits
die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000
„Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3
Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse.
Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des
Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der
Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große
Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die
Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung)
zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland
von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten
öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein
geregelter Funkdienst im Deutschen Reich.
In den
folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht
zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in
der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und
delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So
existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten:
- der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene
Funkdienst (Seefunk, Flugfunk),
- der von
Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen
Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten
Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost
durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten
Rechte in ähnlicher
Weise verliehen worden,
- die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie
Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen.
Rundfunk und Fernsehen
Die ausschließliche
Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1.
Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der
Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und
organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und
Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden:
a) Von
1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle
gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen,
die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von
Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen
Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die
grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden
politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern
gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst
überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu
erteilte.
Als Dachorganisation fungierte die 1923
gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost
durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren
Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand.
b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle
organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die
Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für
Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge
des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die
Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die
Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren.
Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die
nationalsozialistische Diktatur.
Die ersten
Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen
Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post
blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der
wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt.
Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche
Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen
Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen
Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete
die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste
öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung
unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die
Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung
und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die
Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft
„Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für
Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die
Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig.
3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost
Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den
umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er
wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur
Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen
gegliedert:
Das Reichspostamt
/Reichspostministerium
Die neue oberste
Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post
(I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-,
Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum
Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen
inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III
wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen
Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV
das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später
gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und
Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr
als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das
Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die
Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der
Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III
und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und
Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden,
während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt
mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926
trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen
hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde.
Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht
Abteilungen:
Abt. I Postwesen
Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und
Fernsprechbetrieb
Abt. III Telegraphenbetrieb und
Funkwesen
Abt. IV Personalwesen
Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen
Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst
Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst
Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später
als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen
bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und
Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als
„Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich
Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt)
Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft
1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen
der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine
Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost
hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für
Rundfunkangelegenheiten gebildet.
Während des 2.
Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den
annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer
Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den
annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der
Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen
blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen
arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen
Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z.
B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden
(1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide
1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche
Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils
unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als
Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post
Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer
zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und
überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten
Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium.
Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im
Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-,
Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro.
Dem
Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar
angegliedert bzw. unterstellt:
- die
Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und
Telegraphenwesens
- das Postanweisungsamt. Es
wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als
Postrechnungsamt unterstellt
- das
Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin
unterstellt;
- die Postversicherungskommission für
Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die
neu gegründete Versorgungsanstalt der
Deutschen
Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts
wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das
Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu
zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den
Versicherten selbst
getragen.
- das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm
es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z.
B.
Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und
Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und
Beschaffungswesen und wurde in
Reichspostzentralamt umbenannt
- das
Reichspostmuseum, geschaffen 1872;
- die
Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der
postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung
Berlins.
- das nach der Annexion Österreichs im
März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in
unmittelbarer Unterordnung unter das
Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den
Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich
ausgedehnt wurde.
Eine Sonderstellung kam dem
„Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des
Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung
einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der
Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und
damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher
Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke
der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße
Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war
uniformiert und einheitlich bewaffnet.
Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937
gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die
Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller
Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte
sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen
Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes
Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik,
Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den
Vierjahresplan."
Nicht in den Behördenaufbau der
Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in
Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde
sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und
Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie
engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks,
das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt
wurden.
Die
Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen
Die
Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner
Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie
zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren
Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer
zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit
ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung
wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender
Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (=
mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen
(z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und
Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet,
unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen
Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig
und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter
(1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter
(1920 eingerichtet).
Die Postanstalten
Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost
als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen
Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am
nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen
gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst
seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen
unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter,
Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den
Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher
Ämter und Amtsstellen.
Bestandsbeschreibung:
Abkürzungsverzeichnis
(von den in Akten und
überlieferten Findmitteln ermittelten Abkürzungen konnten nicht alle
aufgelöst werden)
A (oder Auftr) Postauftrag
a.d. [Ort] an der [Flussname]
Aan
Aachen
AB Ausführungsbestimmungen
AbrPÄ Abrechnungspostämter
AbrPM
Abrechnungspostamt
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
AbsPAnst
Absatzpostanstalt
Abt. Abteilung
Abt.dir. Abteilungsdirektor
AbtDir
Abteilungsdirektor
ADA Allgemeine
Dienstanweisung
AG Aktien-Gesellschaft
Agsb Augsburg
Alt
Altona/Elbe
Altm Altmark
Amtsbl Amtsblatt
AmtsG Amtsgehilfe
Amtsh Amtshauptmannschaft
Anh
Anhalt
Anh. Anhang
Anl
Anlage
Anm. Anmerkung
Art.
Artikel
AufgNr. Aufgabenummer
Aufs.DA Aufsichtsdienstanweisung
AuswPAnst
Auswechslungspostanstalt
Barm Barmen
bayer. bayerisch
Bbch
Biberach
Bd Bund
Beil
Beilage
Bf Brief
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Bhf Bahnhof
Bhf. Bahnhof
Blf Bielefeld
Bln Berlin
Bmbg Bamberg
BotM Botenmeister
Bp
Bahnpost
BPA Bahnpostamt
BPÄ Bahnpostämter
Brb Brandenburg
Brg Breisgau
Brm Bremen
Brsl Breslau
Bswg
Braunschweig
Btl Beutel
Btl
m K Beutel mit Karte
Btl o K Beutel ohne
Karte
BTr Bautrupp
Btzn
Bautzen
BWKw oder BWKW Betriebswerkstatt für
[Post-]Kraftwagen
By Bayern
Bz Bezirk
Canst Cannstatt
CCIT Internationaler Beratender Ausschuss für den
Telegrafendienst
CCIT: Comité Consultatif
International Téléphonique [et Télégrafique])
Chlb
Charlottenburg
Chnz Chemnitz
CMI Gemischter Zwischenstaatlicher Ausschuss für Starkstromschutz
der
Fernsprechleitungen
D
dringend
DA Dienstanweisung
DB Ortsbatterie
DBSt
Drucksachenverteilungsstelle
Dd Drucker
DFKG Deutsche Fernkabel-Gesellschaft
Dmst Darmstadt
DM-Station
Dezimeterwellenstation
DN Ortsnetz
DRP Deutsche Reichspost
Dsdn
Dresden
Dssd Düsseldorf
Dtmd Dortmund
E Einschreiben,
Einschreib-
Ebf Einschreibbrief
Ebg Elbing
Eft Erfurt
Egb Erzgebirge
Eilb Eilbote
Elbf Elberfeld
Esn Essen
F Festgespräch
FA Fernmeldeamt oder
Fernsprechamt
FÄ Fernsprechämter
FAZ
FDSt. Fernsprechdienstelle(n)
Ffm Frankfurt/Main
Ffo
Frankfurt/Oder
FN Forderungsnachweis
FO Fernsprechordnung
fr
freigemacht
Frb Freiburg im Breisgau
Fshfn Friedrichshafen
F-Stangen
Bezeichnung für Telegrafenmasten, die ihrer äußeren Form nach wie ein
F
aussehen
Gbn Guben
Gbz Gebührenzettel
GG
Giroguthaben
Gmb Gumbinnen
GÖ Gemeindliche öffentliche Sprechstelle
GPK
Generalpostkasse
Gppng Göppingen
Grlz Görlitz
Gsln Geislingen
GWKw
Hal Halle (Saale)
Hbhf. oder Hbf. Hauptbahnhof
Hdh
Heidenheim
Hdlb Heidelberg
Hess Hessen
HG-Gefolgschaft
Hgn Hagen/Westfalen
HilfstInh
Hilfstelleninhaber
HJ Hitlerjugend
Hlbr Heilbronn
HMasch
Hilfsmaschinist
Hmb Hamburg
Hnvr Hannover
Hnvr Hannover
Homages Hochfrequenz-Maschinen-Aktiengesellschaft für drahtlose
Telegrafie
HPKrf Hilfspostkraftwagenführer
HPSch Hilfspostschaffner
Hrb-Wsb
Harburg-Wilhelmsburg
HTA Haupttelegrafenamt
HWKW
Hzn Hohenzollern
K Karte
KAss
Kanzleiassistent
Kbg Königsberg/Preußen
Kblz Koblenz
Kchh Kirchheim
KLGL-Sender
Kln Köln
Klrh Karlsruhe
Kösl Köslin
KPD Kommunistische Partei Deutschlands
KPH Kraftposthalle
KPW Kraftpostwerk
KPW oder KPBW Kraftpostbetriebswerk
Kr Kraftwagen
Kr Kreis
Krf Krefeld
KrOBL
Kraftfahr-Oberbetriebsleitung
KS
Kanzleisekretär
KSchl Kartenschluss
Kssl Kassel
Kstz Konstanz
KW oder Kw Kraftwagen
KWH oder
KWh Kraftwagenhalle
KWi
Laus Lausitz
Lbd Lübeck
LDetm Lippe-Detmold
Ldsht Landshut
Lgtz Liegnitz
Lkp
Landkraftpost
LPA Leitpostamt
LPÄ Leitpostämter
Lsb Ludwigsburg
Lzg Leipzig
Masch
Maschinist
MaschIng Maschineningenieur
MaschM Maschinenmeister
MaschOIng
Maschinenoberingenieur
Mchn München
Mecklb Mecklenburg
Mein
Meiningen
Mfr Mittelfranken
Mgd Magdeburg
Mind Minden
Mnh Mannheim
Mnz Mainz
Mob. Mobilmachung
Mon Monat
MSchw Mecklenburg-Schwerin
MStr
Mecklenburg-Strelitz
Mstr Münster
N Nachnahme
nachm.
nachmittags
Nass Nassau
Nbg
Nürnberg
Nby Niederbayern
nfr nichtfreigemacht
Nm Neumark
Nr. Nummer
NSDAP
Nationalsozialistische Arbeiterpartei Deutschlands
Nst Neustadt
Ö Öffentliche Sprechstelle
OA. Oberamt
OBotM
Oberbotenmeister
Oby Oberbayern
ODd Oberdrucker
Odw Odenwald
Ofbh Offenbach
Ofr
Oberfranken
Okt Oktober
Oldb Oldenburg
OMasch Obermaschinist
OPBI Oberpostbauinspektor
OPBR
Oberpostbaurat
OPBS Oberpostbausekretär
OPD Oberpostdirektion
OPDir
Oberpostdirektor
Opf Oberpfalz
OPI Oberpostinspektor
OPK Oberpostkasse
OPKR Oberpostkassenrendant
OPM
Oberpostmeister
Oppl Oppeln
OPR Oberpostrat
Opr Ostpreußen
OPS Oberpostsekretär
OPSch
Oberpostschaffner
OTI
Obertelegrafeninspektor
OTS
Obertelegrafensekretär
OWKw oder OWKW
PA Postamt
PÄ Postämter
PAg Postagentur
PAg m e B
Postagentur mit einfacherem Betrieb
PAgt
Postagent
PAmtm Postamtmann
PAnst Postanstalt
PAnw Postanweisung
PAss Postassistent
PAssess
Postassessor
PAw Postanwärter
PAwn Postanwärterin
PAZ
Pb Postbote
PBetrAss
Postbetriebsassistent
PBPr Postbaupraktikant
PBR Postbaurat
PBRef
Postbaureferendar
PBSup Postbausupernumerar
PD Postdirektor
PDG
Postdienstgebäude
Pdm Potsdam
Pfzh Pforzheim
PG Postgebäude
PGn Postgehilfin
Pgtz
Prignitz
PH Posthaus
PHilfst Posthilfstelle
PHilfstInh
Posthilfstelleninhaber
PI Postinspektor
PKrf Postkraftwagenführer
Pkt
Paket
Pktk Paketkarte
PL
Postlehrling
PM Postmeister
Pn Päckchen
PO Postordnung
Pomm Pommern
Postil Postillion
PPr Postpraktikant
PProt
Postprotest
PR Postrat
Pr
Preußen
Präs Präsident
PRef
Postreferendar
PrÖ Öffentliche Sprechstelle bei
Privaten
Prov Provinz
PS
Postsekretär
PSA Postsparkassenamt
PSch Postschaffner
PSchA
Postscheckamt
PSchÄ Postscheckämter
PSchG Postscheckgesetz
PSchO
Postscheckordnung
PSt Poststelle
PStInh Poststelleninhaber
PSup
Postsupernumerar
PW Postverwalter
PZA Postzeitungsamt
PZO
Post-Zollordnung
R Rückanmeldungsgespräch
Rb Rechnungsbüro
RBG
Reichsbeamtengesetz
RD Rechnungsdirektor
RegBM Regierungsbaumeister
RegMaschM Reservemaschinenmeister
Rf
Rundfunk
Rf-Sender Rundfunksender
RGBl Reichsgesetzblatt
Rgbz
Regierungsbezirk
Rgsb Regensburg
RL englisch: Radioletter (Funkbrief)
Rl
Rheinland
RMdJ Reichsministerium der Justiz
RP Reichspost
RPD
Reichspostdirektion
Rpf Rheinpfalz
RPM Reichspostministerium, auch:
Reichspostminister
Rprov Rheinprovinz
RPZ Reichspostzentralamt
RPZ
(TRA) Reichspostzentralamt (Telegrafentechnisches Reichsamt)
RSch Rückschein
Rsgb
Riesengebirge
Rst Rostock
R-Stangen Bezeichnung für Telegrafenmasten, die ihrer äußeren Form
nach wie ein R aussehen
Rtlng Reutlingen
Rttw Rottweil
RVO
Reichsversicherungsordnung
Rvsb Ravensburg
S Sachsen
SA
Selbstanschluss
SA Sturmabteilung
SA-Amt Selbstanschlussamt
Sbr
Saarbrücken
Sch Ablieferungsschein
SchL Schaumburg-Lippe
Schles
Schlesien
SchlHols Schleswig-Holstein
Schw Schwerin
Schwab
Schwaben
Schzw Schwarzwald
Sp Spalte
Spy Speyer
St. Sankt [Ort]
St. Stück
StGB Strafgesetzbuch
Stgt Stuttgart
Stn Stettin
StPO
Strafprozessordnung
Str./..str.
Straße/...straße
TA Telegrafenamt
TÄ Telegrafenämter
TAnst
Telegrafenanstalt
TAss Telegrafenassistent
TAw Telegrafenanwärter
TAwn
Telegrafenanwärterin
TBA Telegrafenbauamt
TBÄ Telegrafenbauämter
TBD
Telegrafenbaudienst
TBDSt
Telegrafenbaudienststelle
TBetrAss
Telegrafenbetriebsassistent
TBf
Telegrafenbauführer
Tbng Tübingen
TBO Telegrafenbauordnung
TBTr
Telegrafenbautrupp
TD Telegrafendirektor
TDA Telegrafendienstanweisung
techn technisch
Techn Technisch[er]
Tel Telegramm
TGn
Telegrafengehilfin
Th Thüringen
THilfsst Telegrafenhilfstelle
THilfstInh
Telegrafenhilfstelleninhaber
TI
Telegrafeninspektor
TLA
Telegrafenleitungsaufseher
TMech
Telegrafenmechaniker
TO Telegrafenordnung
TOBf Telegrafenoberbauführer
TOLA
Telegrafenoberleistungsaufseher
TOWM
Telegrafenoberwerkmeister
TPr
Telegrafenpraktikant
TRA/T.R.A.
Telegrafentechnisches Reichsamt
Tri Trier
TS Telegrafensekretär
TSup
Telegrafensupernumerar
Tttlng Tuttlingen
TWf Telegrafenwerkführer
TWM
Telegrafenwerkmeister
TZA Telegrafenzeugamt
TZÄ Telegrafenzeugämter
Übs
Übersicht
Übtr Übertrag
übtr übertragen
ÜFEST
Ufr Unterfranken
UM
Unzustellbarkeitsmeldung
V Ferngespräch mit
Voranmeldung
V Vogtland
v H
vom Hundert
VA Verkehrsamt
VA Verstärkeramt
VÄ Verkehrsämter
VAnst Verkehrsanstalt
VerlPAnst
Verlagspostanstalt
Vg Verfügung
vorm. vormittags
VSt Vermittlungsstelle
VStM Vermittlungsstelle ... ?
VStW oder Vstw Vermittlungsstelle Wählbetrieb
W Wert
W-Amt Wählamt
Wbf Wertbrief
Wbn Wiesbaden
Weim Weimar
Wf Werkführer
Wf Westfalen
Wg Württemberg
Wkt Wertkästchen
WM Werkmeister
Wobs Wasserobservation
Wobs-Telegramm Telegramm über Wasserstand und
Wasserstandsverhalten
Wpkt Wertpaket
Wpr Westpreußen
W-Teilamt
Wähl-Teilamt
Wzb Würzburg
Z
Zoll
z A zur Annahmeeinholung
ZAnw Zahlungsanweisung
ZB
Zentralbatterie
ZB Zentralbatterie
Zentr. Zentral[e]
ZI
Zollinhaltserklärung
Zk Zahlkarte
ZK Zentralkomittee
ZPA
Zentralpostamt
ZPktk Zollpaketkarte
ZPO Zivilprozessordnung
ZU
Zustellungsurkunde
ZwPA Zweigpostamt
ZwPÄ Zweigpostämter
Einleitung
Zur Geschichte der Deutschen
Reichspost
Vorgeschichte bis 1867
In Deutschland hatte sich infolge der territorialen
Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln
können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17
selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von
Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der
Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in
den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den
Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes,
darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre
1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch
bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland.
Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich
die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet
umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die
Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von
Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie
Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum
Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das
oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der
Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die
vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in
Thüringen und Süddeutschland.
Vom Norddeutschen
Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871)
Die
Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post-
und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der
norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849
bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das
preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die
norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die
Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste
einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm
das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige
preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die
Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II.
Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919
Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung
vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das
Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern
vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare
Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf
das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg,
die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat
einräumen ließen.
Das Post- und das damals noch
selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch
verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der
"Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus
dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen
zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten
zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so
geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht
mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem
Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche
Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und
Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden
Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden
gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister
Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des
Generalpostamtes gerückt war.
Die neue Gestaltung
des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos
einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des
deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der
Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung
Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere
Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der
Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter
nahmen ihre Arbeit auf.
Während des 1. Weltkrieges
wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten
existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem
Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in
Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen
untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche
Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene
Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die
im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im
Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918;
seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war
eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert.
Weimarer Republik (1919-1933)
Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919
durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des
Reichs.
Im Zusammenhang mit der Schaffung
parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die
vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des
Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten
Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in
Reichspostministerium umbenannt.
Eine weitere
Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom
29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs
und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer
eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war
zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen
Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem
Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine
eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem
Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie
in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen.
Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am
1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster
Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde
die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich
verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der
Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der
Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen,
finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die
Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den
jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium.
Nationalsozialismus (1933-1945)
Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung
zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es
selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es
möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen
Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen".
Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz
zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934
änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost,
jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der
Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine
entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte.
Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die
Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen
schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und
Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch
als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten
Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und
Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die
"vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und
Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war.
Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung
"Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen
nachgeordnet.
Durch "Führererlass" vom 2. Februar
1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und
Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit
Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt.
Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit.
Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des
zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost.
Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9
einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach
"alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur
Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur
Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel"
jeglicher Sendebetrieb verboten war.
Das Post- und
Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu
unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen
Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang
gesetzt.
Die Aufgabengebiete der Deutschen
Reichspost
Gesellschaftlicher und technischer
Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten
zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der
Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur
Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und
Funkwesen.
Die Beförderung von Postsendungen
Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen
Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht
auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs
nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im
Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und
Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a.
für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte
Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden.
Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und
traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen
Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser
Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet
war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in
die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die
Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle
gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und
dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes
aus.
Die Beförderung von Personen
Von alters her befasste sich die Post auch mit der
Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die
Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche
Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des
Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese
Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der
Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende
Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von
Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz
"Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929
ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000
Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt
und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte.
Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie
Postsparkassendienst
Der gewaltige wirtschaftliche
und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen
Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur
Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden
Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm
die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar
1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst
eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die
Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit
der beiden Weltkriege, laufend zu.
Die bankmäßige
Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher
Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]",
gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-,
Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst,
Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs
(hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939
eingeführt.
Telegrafenwesen und
Funktelegrafie
Obwohl das Telegrafenwesen vor der
Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt
gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in
naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die
Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen
Postanstalt.
Eigene Telegrafenstationen gab es in
der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich
rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen
stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und
Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km
Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen
Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um
das Sechsfache übertroffen.
Im Unterschied zu den
USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich
die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen
Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan
ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt
in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße
errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen.
Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer
Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier
die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8
Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile
des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu.
In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr
aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000.
Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000
"Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3
Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse.
Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des
Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der
Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große
Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die
Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung)
zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von
den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen
Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter
Funkdienst im Deutschen Reich.
In den folgenden
Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur
Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der
Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte
deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten
schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten:
- der von
der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk,
Flugfunk),
- der von Gesellschaften betriebene
Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in
den Jahren
1921-1932 den gesamten
Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch.
Hochseefunk, Zugfunk und
dem Polizeifunk sind auf
ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden,
- die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie
Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen.
Rundfunk und Fernsehen
Die ausschließliche
Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1.
Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der
Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und
organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und
Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden:
a) Von
1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle
gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen,
die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von
Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen
Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die
grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden
politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern
gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst
überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu
erteilte.
Als Dachorganisation fungierte die 1923
gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost
durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren
Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand.
b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle
organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die
Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für
Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge
des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die
Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die
Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren.
Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die
nationalsozialistische Diktatur.
Die ersten
Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen
Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post
blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der
wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt.
Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche
Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen
Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen
Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete
die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste
öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung
unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die
Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung
und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die
Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft
"Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für
Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die
Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig.
Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost
Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den
umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er
wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur
Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen
gegliedert:
Das Reichspostamt
/Reichspostministerium
Die oberste Reichsbehörde
gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für
Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-,
Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum
Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen
inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III
wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen
Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV
das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später
gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und
Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr
als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das
Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die
Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der
Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III
und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und
Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden,
während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt
mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat
eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu,
die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde.
Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht
Abteilungen:
Abt. I Postwesen
Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und
Fernsprechbetrieb
Abt. III Telegrafenbetrieb und
Funkwesen
Abt. IV Personalwesen
Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen
Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst
Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst
Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später
als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen
bezeichnet.
Ab 30.11. 1942 Abt. VII:
Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III
(seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem
Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts]
unterstellt)
Das Ministerium wurde unter der
nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z)
für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während
des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung
sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine
Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet.
Während des 2. Weltkrieges richtete sich die
Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten
nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den
nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde
die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In
den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der
jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter.
Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in
verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und
Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen
(1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und
"Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen
Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem
Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost
fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die
vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung
des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete
scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der
Verwaltung im jeweiligen Territorium.
Für die
Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine
Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs-
und Scheckbüro.
Dem Reichspostministerium waren
folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt:
- die Generalpostkasse als Organ der gesamten
Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens,
-
das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der
Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt,
- das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der
Oberpostdirektion Berlin unterstellt,
- die
Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a.
-fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu
gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit
dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts
wurde
die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das
Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von
der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst
getragen,
- das Telegrafentechnische Reichsamt,
1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem
Reichspost-
ministeriumsbereich, wie z. B.
Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und
Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und
Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt,
- das Reichspostmuseum, geschaffen 1872,
- die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur
Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen
Neugestaltung Berlins,
- das nach
der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in
Wien. Es hatte in unmittelbarer
Unterordnung unter
das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den
Postsparkassendienst wahrzunehmen,
nachdem dieser
auf das Altreich ausgedehnt wurde.
Eine
Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung
unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die
Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen
hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der
Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor
»jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung
für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die
ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der
Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet.
Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937
gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die
Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller
Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte
sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen
Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes
Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik,
Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den
Vierjahresplan."
Nicht in den Behördenaufbau der
Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in
Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde
sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und
Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie
engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks,
das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt
wurden.
Die
Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen
Die
Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner
Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie
zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren
Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer
zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit
ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung
wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender
Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere
OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B.
Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und
Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD)
bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl
vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD.
Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden
anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die
Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet).
Die Postanstalten
Die
Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und
Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der
untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen
OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur
die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924
einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten
Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und
Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im
Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und
Amtsstellen.
Aktenordnung und Quellenlage
Registraturverhältnisse im Reichspostministerium
Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis
1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur".
In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten
Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch
historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der
deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem
Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur"
die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus
einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der
zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog.
Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr)
oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark
vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im
Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt,
der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der
Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus
acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation
des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes
aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des
Bestandsbildners.
Die Übernahme von Akten in das
Reichsarchiv
Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte
das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten,
die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv
abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit
anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck
ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg.
Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand
Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945
verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen
des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15
Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive
verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere
Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war.
Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417
Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für
den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im
Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen
Einheit in das Bundesarchiv überging.
Der Bestand
im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre
2009
Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand
RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr
unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend
auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene
Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden
die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich
nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch
erwies.
Schon lange war vorgesehen, alle Teile in
einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich
nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag
kaum zum Tragen kamen.
Bestandsteil R 4701 I,
ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990
Es handelt sich
um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam
lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet,
sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin
befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen
Kennbuchstaben.
Dieser vom Reichsarchiv
ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche
Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA
Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und
Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer
Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des
Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983
an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig
(vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus
ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt.
Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in preußischen
Postzentralbehörden vor 1868 entstanden und abgeschlossen waren,
zuständigkeitshalber an die damalige Historische Abteilung II des DZA in
Merseburg abgegeben worden. Diese Akten befinden sich heute im Geheimen
Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem (GStA).
Die Akten der folgenden, dem RPM nachgeordneten
Dienststellen wurden ebenfalls 1976-1978 ausgegliedert und zu eigenen
Beständen formiert:
R 4702
Reichspostzentralamt,
R 4703 Oberpostdirektionen
Metz und Straßburg,
R 4704 Der Sonderbeauftragte
der Deutschen Reichspost in Spanien,
R 4705
Forschungsstelle der Deutschen Reichspost.
Bestandsteil R 4701 II, Potsdam 1983 und Berlin 1990.- Akten des RPM
aus dem Verwaltungsarchiv des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen
der DDR
In der Regel hatte man die Bezeichnung R
4701 II nicht verwendet. In den Jahren 1983/84 eingegangene Akten sind in
den Bestand R 4701 integriert worden. Weiterhin sind im Dezember 1991
diesem Bestandsteil zuzuordnende Archivalien in einer Menge von ca. 30
lfm völlig ungeordnet dem Bundesarchiv übergeben worden. Es handelte sich
um Akten, die bei der Auflösung des Verwaltungsarchivs des Ministeriums
für Post- und Fernmeldewesen der DDR im Dezember 1991 an das Bundesarchiv
übergeben wurden. Angesichts der Unüberschaubarkeit des in 1990
überlieferten Konvolutes hat man einen 1997 begonnenen Versuch, die Akten
zu integrieren, offenbar zunächst nicht weiter verfolgt.
Bestandsteil R 4701 III, Koblenz 1985.- Akten der
Abteilung München
Akten der Abteilung München, vom
Bundesarchiv 1985 nach Koblenz übernommen. Der Bestand wurde zwar mit der
deutschen Einheit unter R 4701 vereinnahmt, jedoch in praxi lange unter
"Alt R 48 Abt. München" geführt.
Die Akten der
Abteilung München des RPM verblieben nach der Auflösung der Abteilung im
Jahr 1934 für Jahrzehnte in München. Ende 1985 sind sie
zuständigkeitshalber an das Bundesarchiv abgegeben worden. Über den
endgültigen Verbleib im Bundesarchiv verständigten sich zuletzt
Bundesarchiv und Bayerisches Hauptstaatsarchiv im Jahre 2008.
Bestandsteil R 4701 IV, Koblenz.- Aktenrückgaben aus den
USA und den
Niederlanden
Am
13. Mai 1958 gelangten im Zuge einer Aktenrückgabe aus der amerikanischen
Departemental Records Branch in Alexandria/Va. 27 Behälter mit Akten des
Reichspostministeriums in das Bundesarchiv. Weitere zwei Pakete,
hauptsächlich Bauakten, erhielt das Bundesarchiv am 11. Januar 1960 vom
Bundespostmuseum in Frankfurt/M.; auch sie dürften sich vorher in
amerikanischen Gewahrsam befunden haben. Schließlich kamen fünf
Aktenhefte mit einem in den Vereinigten Staaten von Amerika gebildeten
Mischbestand ins Bundesarchiv. Bei den nunmehr vereinigten verschwindend
wenigen Akten des Reichspostministeriums, die sich in Koblenz befanden,
handelte es sich ganz überwiegend um Handakten. Der archivischen Ordnung
wurde der Aktenplan des Reichspostministeriums zugrunde gelegt, wobei die
Handakten nach dem jeweils überwiegend darin vertretenen Aktenzeichen
eingeordnet wurden. Kassiert wurden verschiedene versprengte
Schriftstücke ohne Wert. Eine Reihe von Personalaufstellungen und
ähnlichen nicht archivwürdigen Unterlagen, darunter eine vollständige
Kartei der Beamten des Reichspostministeriums und der höheren Beamten der
Reichspostdirektionen nach dem Stande 1. April 1945, wurde an das
Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen abgegeben.
Im Zuge der Rückführung deutscher Akten aus den
Niederlanden gelangten im Oktober 1974 auch 3 Bündel Schriftgut der
Provenienz "Deutsche Dienstpost in den besetzten niederländischen
Gebieten" in das Bundesarchiv. Die ca. 2.000 Runderlasse und ca. 50
Pressemitteilungen des ehemaligen Reichspostministeriums wurden zu 20
Bänden formiert.
Auch die Signaturen dieses
Bestandes gingen in R 4701 auf, auch hier hielt sich in praxi lange "Alt
R 48", die Bezeichnung R 4701 III wurde meist nicht verwendet.
Besondere Verfahrensweisen im ZStA Potsdam
Sowohl für die im Weiteren folgenden Informationen zur
archivischen Bearbeitung als auch für die Bestandslage relevant sind die
nachstehenden Hinweise zum Umgang mit einem Teil der Archivalien des
Reichspostministeriums im ZStA Potsdam.
Dort sind
in den 1970er Jahren ca. 5.000 Akten, obwohl buchungstechnisch bereits
kassiert, dem damaligen Postmuseum der DDR - heute Museum für Post und
Kommunikation - in Berlin übergeben worden. Dabei handelt es sich zum
Teil auch um Akten eines zu der Zeit bereits vorliegenden Findbuches
(1960) des Geheimen Archivs, aus dem Archivalien kassiert wurden, was als
schwer nachvollziehbar gilt, da es sich um einen bis dahin homogenen
Bestand handelte. Verantwortungsvollem Handeln der Mitarbeiter des
Museums und des Bundesarchivs sowie der Aufmerksamkeit von Archiv- und
Museumsbenutzern ist es zu verdanken, dass diese Akten weiterhin der
historischen Forschung zur Verfügung stehen. Die Modalitäten über weitere
Aufbewahrung und Umgang sind zwischen der Museumsstiftung Post und
Telekommunikation und dem Bundesarchiv geklärt, die insgesamt 4.261
Archivalien befinden sich wieder im Bundesarchiv und sind bei der
Bestandsbearbeitung berücksichtigt worden.
Gleichwohl ungewöhnlich ist die Tatsache, dass man im ZStA ebenfalls
Ende der 1970er Jahre Kassanda aus dem Potsdamer Bestand des
Reichspostministeriums den seinerzeit staatlichen Auktionshäusern der DDR
zur öffentlichen Veräußerung übergeben hatte. Allerdings rief das
DDR-Postministerium wenig später bereits zur Auktion freigegebene Akten
wieder zurück. Dennoch sind in dieser Zeit weit über 100 "Lose"
versteigert worden und in Privathand gelangt.
Mit
Sanktionierung der damaligen ZStA-Leitung erfolgte außerdem eine
Verwahrung von als kassiert geltenden Akten für Zwecke der praktischen
Ausbildung von Lehrlingen und Studenten, ganz offenbar, um Studien etwa
über Geschäftsgang und Aktenbildung zu betreiben oder das Lesen der
Sütterlinschrift zu üben.
Aus Erfahrung ist daher
zu vermuten, dass zuweilen Akten des Reichspostministeriums als
Handelsobjekt in der Öffentlichkeit auftauchen können, auf die das
Bundesarchiv möglicherweise keinen Besitzanspruch erheben kann.
Archivische Bearbeitung des Bestandes
In den Jahren 2007 bis 2009 wurde eine Bestandsrevision und eine
Neukartonierung durchgeführt. Zugleich erhielten die Akten des Bestandes
im Sinne einer Vereinheitlichung und Datenbankfähigkeit neue Signaturen.
So haben die Akten der vormaligen Bestandsteile mit den Kennbuchstaben B,
D, GA, und P völlig neue Archivsignaturen erhalten. Die Akten des
ehemaligen Bestandes R 48 (Koblenzer Teil und Abteilung München) sind
innerhalb dieser Aktion endgültig in R 4701 integriert worden und
erhielten neue Signaturen.
Vor diesem Hintergrund
erfolgte im Rahmen eines Retrokonversationsprojektes mit der Deutschen
Forschungsgesellschaft im Jahre 2009 die Aktenaufnahme in die Datenbank
BASYS-S. Grundlagen waren die Kartei des Potsdamer Bestandes sowie die
Findbücher der Abteilung München und der 200 Koblenzer Akten. Die über
die Retrokonversion erstellten Datensätze wurden mit den wenigen, bereits
vorhandenen, in der Datenbank vereinigt, die Altsignaturen mit erfasst,
sodass eine Online-Suche auch über die Eingabe der Altsignatur möglich
ist. Für einen gegebenenfalls notwendigen Abgleich zwischen Alt- und
Neusignatur stehen zudem Konkordanzlisten zur Verfügung.
Die bestehende Bestandsgliederung musste nach
eingehender Prüfung weitgehend überarbeitet werden. Es entstand eine neue
Klassifikation, die sich im Wesentlichen am Aktenplan von 1938 orientiert
und die Entwicklung und strukturelle Gegebenheiten des Bestandsbildners
berücksichtigt. Die Klassifikationsgruppe 5 Forschung, Entwicklung,
Patentangelegenheiten wurde archivisch neu gebildet. Etwa 1.500 Akten
waren außerdem noch neu zu verzeichnen.
Es gibt
zwei Bestandsteile: Teil I umfasst die Akten des Ministerialbereiches.
Der Teilbestand der Abteilung München ist als Bestandsteil II aufgenommen
worden und verblieb autark. Somit ergibt sich nachstehende innere
Ordnung:
Teil I: Ministerium Berlin
1 Verfassung; allgemeine Staatsangelegenheiten,
Gesetzgebung,
zwischenstaatliche Übereinkommen;
Einrichtung und Gliederung der Deutschen Reichspost
2 Postwesen
3 Fernmeldewesen,
Telegrafenwesen, Fernsprechwesen
4 Funkwesen
5 Forschung, Entwicklung, Patentangelegenheiten
6 Postbauwesen, Dienstausstattung
7 Haushalt, Geldbewirtschaftung, Kassen- und
Rechnungswesen,Statistik
8 Personalwesen
Teil II: Abteilung München
1
Verwaltung und Personal
2 Haushalt, Kassen- und
Rechnungswesen, Geldverkehr
3 Postverkehr und
Postbetrieb
4 Bau und Unterhaltung der
Telegrafen-, Fernsprech- und Funkanlagen
5
Postbauwesen
6 Telegrafen- und Fernsprechverkehr
und -betrieb
7 Funkverkehr und Funkbetrieb
8 Allgemeine Angelegenheiten
Bei
der Verzeichnung wurden, wo es geboten schien, Originalschreibweisen und
-interpunktionen, auch in der Klassifikation, übernommen. Soweit sie
nicht eigenständige Begriffe (Namen, Firmenbezeichnungen) betreffen, sind
weitgehend neuere Schreibweisen (wie "Telegrafen" oder "Schifffahrt", ss-
und ß-Regeln) gemäß der gültigen Deutschen Rechtschreibung eingesetzt
worden.
Bei Vorliegen der entsprechenden formalen
Kriterien (Laufzeit, Alphabeth, Numerus currens) sind aus den bereits
bestehenden, aber lückenhaften Bandfolgen generell neue Bandfolgen in
durchnummerierter Reihenfolge gebildet worden. Nur in Einzelfällen blieb
die alte Bandzählung erhalten, eine Bemerkung an jeweiliger Stelle weist
darauf hin. Die bereits genannte, aus dem 19. Jh. historisch überbrachte
parallele Aktenführung zu verschiedenen Sachverhalten in einer bis 1928
extra bestehenden sog. "Geheimen Registratur" und einem "Geheimen Archiv"
gestaltete sich für das Endarchiv (Reichsarchiv, ZStA) immer kompliziert.
Im ZStA Potsdam verzeichnete man im Jahre 1961 den Bestand "Geheimes
Archiv" noch einmal extra, ehe man die Archivalien in die allgemeine
Reihung der Akten aufnahm. Das hatte zur Folge, dass sich bei der
späteren Bildung von Serien und Bandfolgen zum Teil
Laufzeitüberschneidungen ergaben, z.B. bei den Kolonialakten. Die Reihung
und Sortierung der Archivalien innerhalb der Klassifikationsgruppen
erfolgte in der Regel zuerst nach Aktenzeichen und dann nach Laufzeit.
Soweit sie dem Verständnis dienen, wurden Zusatzinformationen
verwendet.
Einige Bestandsspezifika erforderten
ein besonderes Herangehen an bestimmte Verzeichnungsangaben, wie sie
bereits bei anderen Beständen (vgl. R 4601 Generalinspektor für das
Deutsche Straßenwesen) zur besseren Verständlichkeit praktiziert wurden.
Um z.B. Strecken- und Leitungsführungen sowie Verkehrsverbindungen
kenntlich zu machen und gegenüber anderen Begrifflichkeiten abzugrenzen,
sind diese im Gegensatz zur üblichen Schreibweise bei Doppelnamen,
Straßen-namen usw. mit einem Leerzeichen vor und nach dem Bindestrich
versehen (z.B.: Eisenbahnverbindung Wittenberg - Halle - Leipzig -
Bitterfeld - Dessau oder Seekabel Emden - Azoren; aber:
Berlin-Charlottenburg oder Ludwig-Feuerbach-Straße).
Wo es notwendig erschien, sind geografische Bezeichnungen näher
erläutert worden. So sind zum Teil die heutigen polnischen Namen von
Orten, die früher deutsche Namen trugen, ergänzend in Klammern gesetzt
worden, z.B. Stettin (Szczecin), Breslau (Wroclaw). Missverständlich
konnten auch Angaben über frühere Kolonialgebiete sein, da nicht immer
klar war, ob es sich um eine deutsche Kolonie in Afrika oder um ein
anders verwaltetes afrikanisches Land/Gebiet handelte. Die unter
deutscher Kolonialherrschaft gestandenen Gebiete werden daher so
bezeichnet, wie sie heute allgemein üblich in offenen Nachschlagewerken
dargestellt werden, also Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Samoa usw.
Wenn nicht schon eine Indexierung vorlag, wurde auf
selbige angesichts der Volltext-Recherchiermöglichkeit der Daten
verzichtet. Die nur fragmentarisch vorliegende Indexierung wurde zudem
für die Druckausgabe, die lediglich Sicherungs-zwecken dient und keine
Publikation darstellt, nicht extra ausgeworfen.
Ein kleiner Teil der in großer Menge vorliegenden Abkürzungen,
besonders aus dem technischen Bereich, konnte nicht aufgelöst
werden.
Die archivische Gliederung der Abteilung
München nach dem Aktenplan von 1926 und den auf dieser Grundlage
erstellten Findbüchern blieb weitgehend erhalten. Im Sinne der Erhaltung
der historischen Überlieferung wurden die Akten der Abteilung München
nicht den einzelnen Klassifikationsgruppen des Bestandes R 4701
zugeordnet, so dass dieser Bestandsteil ein autarkes Gebilde darstellt.
Bis dahin unverzeichnete Akten derselben Provenienz fanden
dementsprechend Eingang. Größtenteils wurde die original überlieferte
Verzeichnung und Schreibweise aus den bisherigen Findbüchern
verwendet.
Personalakten und personenbezogene
Akten des Bestandes R 4701 Reichspostministerium sind extra in einer
Personen-datenbank erfasst.
Seit April 2009 ist
der Bestand R 4701 Reichspostministerium im Internet auf der Seite des
Bundesarchivs recherchierbar, eine Upgrade folgte nach dem Abschluss der
Bestandsarbeiten im Jahre 2014.
Es liegt eine
Druckfassung der Findbücher für Teil I und II vor. Auf der Grundlage
einer Vereinbarung zwischen dem Bundesarchiv und dem Bayerischen
Hauptstaatsarchiv hat letzteres eine Druckfassung des Findbuches des
Bestandsteiles II Abteilung München erhalten.
Der
Bestand R 4701 Reichspostministerium belegt den historischen Zeitraum von
1867 bis 1945. Alle Archivalien befinden sich in Berlin. Die Akten sind
in geeigneten Mappen und Kartons gelagert. Ein Teil der Archivalien ist
restaurierungsbedürftig, dazu liegen die Angaben beim bestandsführenden
Referat.
Insgesamt handelt es sich bei ca. 850
laufenden Metern um eine Gesamtzahl von 28.743
Verzeichnungseinheiten.
Weitere
Überlieferungen
Im Bundesarchiv enthalten eine
ganze Reihe von Beständen Akten mit Bezug auf die Thematik, unter anderem
R 2 Reichsfinanzministerium, R 55 Reichsministerium für Volksaufklärung
und Propaganda, R 4702 Reichspostzentralamt, R 4703 Oberpostdirektionen
des ehemaligen Deutschen Reiches, R 4704 Der Sonderbeauftragte der
Deutschen Reichspost in Spanien, R 4705 Forschungsanstalt der Deutschen
Reichspost, R 907 Sammlung Geschäftsberichte, R 43 Reichskanzlei, R 4606
Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt, DM 3 Ministerium für Post-
und Fernmeldewesen, B 257 Bundesministerium für Post- und
Telekommunikation. Im Bundesarchiv-Militärarchiv enthalten die
Militärbiografische Sammlung MSG 1 und die Militärgeschichtliche Sammlung
MSG 2 etwa 3.000 Feldpostbriefe. Im Geheimen Staatsarchiv Preußischer
Kulturbesitz in Berlin-Dahlem befinden sich unter der Bestandsbezeichnung
I. HA Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt 77 laufende Meter
Archivalien aus den Jahren 1646 bis 1867.
Die
Staatsarchive der Länder, regionale und kommunale Archiven verfügen über
eine große Anzahl an Archivdokumenten zum Thema, vielfach sind
Online-Recherchen und Aktenbestellungen über das Internet zur
Vorbereitung von Archiv-besuchen möglich.
Literatur:
Sautter, Karl, Geschichte der
Deutschen Post.
Teil 3: Geschichte der Deutschen
Reichspost 1871-1945.- Frankfurt (Main) 1951,
Lotz, Wolfgang und Gerd R. Ueberschär: Die deutsche Reichspost
1933-1945. Eine politische Verwaltungsgeschichte.- Nicolaische
Verlagsbuchhandlung, Berlin 1999,
Band I Wolfgang
Lotz: 1933- 1939,
Band II Gerd R. Ueberschär:
1939-1945.
Anmerkungen der Druckfassung (Fußnoten)
technisch nicht möglich.
Inhaltliche Charakterisierung:
Allgemeines: Verfassung und Gesetzgebung 1856-1944 (80), Beziehungen zu
Institutionen und Organisationen 1868-1944 (43), Stellung und Lage des
Post-, Telegraphen-, Fernsprech- und Funkwesens während innen- und
außenpolitischer Ereignisse 1866-1945 (chronologisch, 468),
Wirtschaftspolitik 1890-1945 (32). Einrichtung und Gliederung der
Deutschen Reichspost: Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen in
deutschen Ländern und dessen Überleitung auf das Reich 1848-1929 (87),
Verwaltungsrat 1924-1937 (39), Regelung des Dienstbetriebes 1819-1945
(645), Einrichtung, Umwandlung und Aufhebung von Oberpostdirektionen und
Ämtern 1850-1945 (121), Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen (638),
Öffentlichkeitsarbeit 1882-1944 (56), Veröffentlichungen, Statistik
1867-1945 (103). Personalangelegenheiten: Allgemeines 1859-1945 (112),
Einstellung und Entlassung, Übernahme und Abgabe von Beamten1839-1945
(52), Besoldung und Vergütung 1842-1945 (142), Arbeitszeit und Urlaub
1847-1945 (80), Warte- und Ruhestands- sowie
Hinterbliebenenangelegenheiten 1857-1944 (94), Laufbahn- und
Beförderungsfragen, 1850-1944 (53), Organisations- und Rechtsfragen
1864-1945 (233), Aus- und Weiterbildung 1825-1944 (147), Gesundheits- und
Sozialwesen, Versicherungen 1819-1945, (339), Dienstverhältnisse
einzelner Personalgruppen (Beamte, Angestellte, Arbeiter, Frauen,
Jugendliche) 1811-1945 (424), Disziplinarangelegenheiten 1842-1944 (208),
Postpersonal in den Kolonien und im Ausland 1838-1945 (48), Personalakten
ca. 1900-1944 (ca. 300). Postverkehr und -betrieb (Inland): Postordnungs-
und -betriebsvorschriften 1798-1945 (461), Aufgabe, Zustellung und
Abholung von Postsendungen 1821-1945 (170), Porto-, Gebühren- und
Zollbestimmungen 1849-1945 (169), Postwertzeichen 1850-1945 (231),
Postbeförderung (Bahnpost, Kraftpost, See- und Schiffspost, Luftpost)
1848-1945 (442), Postzeitungswesen 1864-1944 (89), Postscheckdienst und
Postsparkassenwesen 1866-1944 (256), Mechanisierung, Vereinfachung des
Postbetriebes 1864-1945 (31). Internationales Postwesen, Postverkehr mit
dem Ausland und Postwesen in einzelnen Ländern: Allgemeines 1821-1945
(71), Weltpostverein und Vorläufer, internationale Postkongresse
1866-1945 (160), Weltpostverkehr und -betrieb 1869-1944 (349),
Postverkehr mit und Postwesen in einzelnen Ländern (Erdteile und Länder
A-Z) 1864-1944 (798), Postwesen in den deutschen Kolonien 1884-1944 (71),
Deutsche Postanstalten im Ausland (China, Türkei und Marokko) 1869-1926
(74). Telegraphen- und Fernsprechwesen, Inland: Telegraphenwesen:
Grundsatzregelungen 1855-1945 (966), Einrichtung und Dienstbetrieb der
Telegraphenämter 1876-1945 (79), Telegraphenbau und -instandhaltung
1864-1945 (177), Apparate- und Übertragungstechnik 1868-1945 (83),
Telegraphenleitungsnetz 1865-1944 (167), Telegrammverkehr,
Rohrpostanlagen 1855-1945 (124), Sonderdienste (Wetter-,
Flugsicherungsdienst u.a.) 1867-1945 (47), Hochfrequenzdrahtfunk
1934-1945 (93), Erfindungen, Versuche, Patente 1882-1945 (57);
Fernsprechwesen: Grundsatzregelungen 1879-1945 (163), Einrichtung und
Dienstbetrieb 1882-1945 (62), Fernsprechlinien und -technik 1878-1945
(140), Fernsprechanlagen für Behörden (Störungsnetze A-Z) 1933-1945 (88);
Ausland: Internationales Telegraphenwesen (Konferenzen, Verträge,
Gesellschaften) 1856-1945 (146), Telegraphenverkehr mit dem Ausland und
Telegraphenwesen im Ausland: Allgemeines 1869-1945 (36), Telegraphische
Verbindungen mit einzelnen Ländern (Erdteile und Länder A-Z) 1850-1945
(292), Fernsprechverbindungen mit einzelnen Ländern A-Z 1879-1945 (217).
Funk und Fernsehen, Inland: Grundsatzregelungen 1900-1945 (121),
Funkstationen und -ämter 1901-1945 (189), Funkdienste und Funknetze
1901-1945 (150), Funktechnik und -gerät 1899-1945 (55), Erfindungen,
Versuche und Patente 1898-1945 (93), Funkgesellschaften (Transradio,
Telefunken), Funkkommissionen und -ausschüsse 1902-1944 (81); Rundfunk:
Aufbau, Gliederung und Empfangsverhältnisse 1919-1945 (212), Einzelne
Rundfunksender A-Z 1923-1945 (76), Fernsehen 1935-1945 (25); Ausland:
Allgemeines 1901-1944 (86), Funkverbindungen mit und Funkwesen in
einzelnen Ländern A-Z 1902-1945 (178), Funkverbindungen mit den Kolonien
1902-1923 (48). Postbauwesen: Bauordnungen und -vorschriften 1834-1945
(106), Bauhaushalt 1861-1945 (58), Baustoffe und -materialien 1878-1944
(16), Wohnungs- und Siedlungswesen, 1867-1945 (132),
Grundstücksverwaltung 1868-1944 (90), Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an
Postgebäuden bis 1928 (gegliedert nach OPDen und Postorten A - Z)
1867-1929 (ca. 5000), Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Postgebäuden ab
1928 (gegliedert wie bis 1928) 1929-1945 (417). Teil 2: 1845-1919 (1529):
(noch ungeordnet, u.a.): Lohnstammkarten und Personalakten von
Beschäftigten des RPM, Grundstücksakten, internationale
Telegraphenverträge 1875-1949 (ca. 400), Weltpostverträge 1878-1940 (ca.
100), Behandlung von Wertbriefen und Wertkästchen 1845-1924 (48),
Beschreibungen von Fernkabeln (34), An- und Umbauten an den
Dienstgebäuden des RPM 1916-1945 (27), Übersichten über die
Geschäftstätigkeit der Eichämter im Deutschen Reich (14), Unterlagen über
den Schutz gegen Starkstromanlagen (12). Teil 3: 1912-1934 (5336): Abt.
München des RPM (betrifft das bayerische Postgebiet; Laufzeit gilt im
wesentlichen für alle Aktengruppen): Verwaltung und Personal (1167),
Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen, Geldverkehr (480). Postverkehr und
Postbetrieb: Gesetzliche Bestimmungen (58), Postgebühren,
Postordnungsvorschriften, Postzollordnung, (137), Postzeitungswesen,
(30), Gebührenverrechnung und -ablösung, Dienstwertzeichen, (12),
Postwertzeichen, Barfreimachung (39), Postbetriebsvorschriften,
Bahnpostdienst, Postreklame (185), Postagenturen, Posthilfsstellen (39),
Postfuhrwesen, Postfahrzeuge, Mechanisierung, (54), Kraftfahrwesen (792),
Beförderungswesen, Luftpost (117), Weltpostvorschriften, Verkehr mit den
angrenzenden Ländern (91), Bau und Unterhaltung der Telegraphen-,
Fernsprech- und Funkanlagen (21), Postbauwesen (236), Telegraphen- und
Fernsprechverkehr und betrieb (510); Funkverkehr und -betrieb (152),
Allgemeine Angelegenheiten: Dienstanweisungen, Postdienststellen in
Bayern, Jahresberichte und Statistik, Presse- und Rechtsangelegenheiten,
Besichtigungen und Ausstellungen, Postgeschichte u.a. (384). Teil 4:
1920-1945 (145): Allgemeine Staatsangelegenheiten, Einrichtung und
Gliederung der Deutschen Reichspost 1920-1945 (16), Postwesen 1927-1945
(7), Fernmeldewesen 1929-1945 (4), Fernsprechwesen 1941-1945 (4),
Funkwesen 1923-1945 (5), Postbauwesen, Dienstausstattung 1934-1945 (10),
Haushaltswesen 1933-1944 (4), Personalwesen (1902) 1920-1945 (59),
Persönliche Korrespondenz des Reichspostministers Ohnesorge 1937-1943
(26).
(Anm: in Bearbeitung)
Weitere Überlieferungen
Im Bundesarchiv
enthalten eine ganze Reihe von Beständen Akten mit Bezug auf die
Thematik, unter anderem R 2 Reichsfinanzministerium, R 55
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, R 4702
Reichspostzentralamt,
R 4703 Oberpostdirektionen
des ehemaligen Deutschen Reiches, R 4704 Der Sonderbeauftragte der
Deutschen Reichspost in Spanien, R 4705 Forschungsanstalt der Deutschen
Reichspost, R 907 Sammlung Geschäftsberichte, R 43 Reichskanzlei, R 4606
Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt, DM 3 Ministerium für Post-
und Fernmeldewesen, B 257 Bundesministerium für Post- und
Telekommunikation. Im Bundesarchiv-Militärarchiv enthalten die
ärbiografische Sammlung MSG 1 und die Militärgeschichtliche Sammlung MSG
2 etwa 3.000 Feldpostbriefe.
Im Geheimen
Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem befinden sich
unter der Bestandsbezeichnung I. HA Rep. 103 Generalpostmeister bzw.
Generalpostamt 77 laufende Meter Archivalien aus den Jahren 1646 bis
1867.
Die Staatsarchive der Länder, regionale und
kommunale Archiven verfügen über eine große Anzahl an Archivdokumenten
zum Thema, vielfach sind Online-Recherchen und Aktenbestellungen über das
Internet zur Vorbereitung von Archivbesuchen möglich.
Zitierweise: BArch R
4701/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch R 4701
- Umfang
-
28010 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Post, Verkehr
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Amtliche Druckschriften: Amtsblatt der Deutschen Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung ( ab Jg. 5, Nr.20: ... des Reichspostamts, ab Jg. 44, Nr. 21: ... des RPM), Jg. 1-70, Berlin 1876-1945 [RD 94].
Deutsches Postarchiv (ab Jg.3: Archiv für Post und Telegraphie), hrsg. i.A. des RPM, Jg. 1-68, Berlin 1873-1940, bis Jg. 48 (1920) = Beiheft zum Amtsblatt des RPM
Post-Nachrichtenblatt (ab Jg. 4[1923] = Nachrichtenblatt des RPM), Jg. 1-5, Berlin 1920- 1924.
Deutsche Postgeschichte, Hrsg. i.A des RPM, Bde 1-4, Leipzig 1937-1943.
Literatur: Die Deutsche Reichspost 1933 - 1945. Eine politische Verwaltungsgeschichte. 2 Bde, Bd 1 1933-1939 von Wolfgang Lotz, Bd 2 1939-1945 von Gerd R. Ueberschär, Berlin 1999
Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hrsg. von Heinz Boberach, München 1991/1995, Teil 1, S. 373-375.
- Provenienz
-
Reichspostministerium (RPM), 1919-1945
- Bestandslaufzeit
-
(1811-) 1867-1945
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Reichspostministerium (RPM), 1919-1945
Entstanden
- (1811-) 1867-1945