Abschnitt

§ 18. Die Pflichten des Vasallen. (Die Rechte des Lehnsherrn).

§ 18. Die Pflichten des Vasallen. (Die Rechte des Lehnsherrn).

Digitalisierung: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Yoshida, Sakuya. - Geschichtliche Entwickelung der Staatsverfassung und des Lehnwesens von Japan

Erschienen
1890

Letzte Aktualisierung
09.05.0010, 12:24 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1890

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