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Möglichkeiten zur Förderung des deutschen Geldmarktes im internationalen Wettbewerb
Dieser Beitrag diskutiert überwiegend auf der Angebotsseite die Gründe, warum im Unterschied zum Ausland der deutsche Geldmarkt im Hinblick auf die verwendeten Instrumente relativ unterentwickelt ist. Der Markt für Instrumente wie Certificates of Deposites, Commercial Papers, Repurchase Agreements, Geldmarkttitel des Bundes und der Bundesbank sowie für Geldmarktfonds ist im Vergleich zum Ausland vom Volumen her gering bzw. nicht vorhanden. Eine breitere Palette von kurzfristigen Finanzierungsinstrumenten und eine größere Markttiefe für händlerische und dispositive Zwecke würde die Allokation knapper Finanzressourcen am Geldmarkt verbessern. Die Mindestreserve-Vorschriften, die sog. Verankerung des Marktes für DM-Emissionen im Inland und die Bestimmungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften stellen jedoch Hemmnisse für den deutschen Geldmarkt dar. Die Mindestreserve-Vorschriften stehen in der gegenwärtigen Fassung einer Ausprägung verschiedener Geldmarktinstrumente entgegen. Das Abschaffen der Mindestreserven oder ein Herabsetzen der Reservesätze auf Null würden der Bundesbank genügend Spielraum bei der Steuerung des Geldangebots belassen – zumal sie ohnehin schon weitgehend auf Variationen der Reservesätze für Termingelder verzichtet hat und dieser seit dem 1. März 1993 nur noch bei 2 % liegt. Auch das Verankerungsprinzip, nach dem DM-Wertpapiere ausländischer Emittenten nur unter der Konsortialführung eines deutsches Kreditinstitutes bzw. eines ausländischen Institutes mit Zweigstelle und ausgebauter Konsortialabteilung in der Bundesrepublik begeben werden dürfen, schränkt die Emissionsfreiheit am Geldmarkt ein. Die Festlegung einer Mindestlaufzeitgrenze von zwei Jahren behindert die Teilnahme ausländischer Emittenten am deutschen Geldmarkt. Auch hat die Bundesbank mit ihrer "Erklärung zu DM-Auslandsemissionen" den Vertrieb von DM-Geldmarktfonds verboten. Das Verankerungsprinzip stellt einen juristischen Verstoß gegen die 1988er Richtlinie zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs in der EG dar. Eine Aufgabe des Verankerungsprinzips würde die Stabilitätspolitik der Bundesbank nicht beeinträchtigen, da die Steuerung des Geldangebotes von einem solchen Schritt nicht beeinflußt würde. Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAAG) in der gegenwärtigen Fassung steht einer Auflage von echten Geldmarktfonds ebenfalls entgegen. Für die Zulassung von Geldmarktfonds spricht vielmehr, daß der gemeinsame Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen vor seiner Vollendung steht. Wettbewerbsnachteile der deutschen Kapitalanlagegesellschaften gegenüber Investmentgesellschaften aus anderen EG-Staaten sollten vermieden werden. Das Nichtzulassen von Geldmarktfonds stellt eine Beschränkung des Marktzutritts für die deutschen und die ausländischen Kapitalanlagegesellschaften dar, die der traditionellen Offenheit der Märkte in Deutschland entgegensteht.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Journal: Kredit und Kapital ; ISSN: 0023-4591 ; Volume: 27 ; Year: 1994 ; Issue: 1 ; Pages: 135-153
- Klassifikation
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Wirtschaft
- Ereignis
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Geistige Schöpfung
- (wer)
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Hasche-Preuße, Christine
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wer)
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Duncker & Humblot
- (wo)
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Berlin
- (wann)
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1994
- DOI
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doi:10.3790/ccm.27.1.135
- Letzte Aktualisierung
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20.09.2024, 08:22 MESZ
Datenpartner
ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Artikel
Beteiligte
- Hasche-Preuße, Christine
- Duncker & Humblot
Entstanden
- 1994