Urkunden
Kaiser Rudolf II. setzt in Bestätigung und Erneuerung eines der Stadt Nürnberg unterm 25. Juli 1514 erteilten Privilegs die Taxe für Empfang der böhmischen Kronlehen anläßlich des Herrenfalles auf 500 rhein. Goldgulden und anläßlich des Falles eines der beiden Lehenträger auf 250 Goldgulden fest.
- Archivaliensignatur
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Staatsarchiv Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 705
- Alt-/Vorsignatur
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SS/E Nr. 23
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Bemerkungen
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Kopiert im Blb. f. 196{r} und 197{a} und N. Schwb. II f. 915-917{a})
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Prag
Originaldatierung: Geben auf unsern khuniglichen schloss Prag den 24. tag des monats Augusti. 1588.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1588
Monat: 8
Tag: 24
Äußere Beschreibung: Ausf. Perg. mit anhangendem kaiserlichen Siegel an schwarz-gelber Seidenschnur.
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Rudolf II. als Römischer Kaiser (Lade SS/E)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Rudolf II., Kaiser
- Indexbegriff Ort
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Böhmen, Lehen, böhmische
Prag (tsch. Praha, Tschechien), Ausstellungsort
- Laufzeit
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1588 August 24
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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18.10.2023, 11:00 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1588 August 24
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Kaiser Rudolf II. bestimmt in Bestätigung früher erteilter kaiserlicher und königlicher Privilegien, dass niemand, auch nicht der Inhaber der hohen Malefizobrigkeit, die Leute und Güter der Stadt Nürmberg und der Ihren auf dem Lande, die ihrer niederen Gerichtsbarkeit unterworfen sind, mit Steuer, Anlag, Diensten, Frohnen, Raiß, Zöllen, Mauten, Ungelten oder anderen Lasten belegen solle, sondern dass solches allein den Bürgermeistern und dem Rat genannter Stadt zustehe.
