Bestand

Oberbaurat (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Die Behörde wurde durch das 5. Organisationsedikt von 1817 infolge der Vereinigung der Sektion für das Landbauwesen aus dem Finanzdepartement und der Sektion für den Straßen-, Brücken- und Wasserbau aus dem Departement des Innern als zentrale technische Behörde errichtet, bereits zum 29.6.1819 aber wieder aufgelöst, wobei die Aufgaben auf die Ministerien des Innern und der Finanzen sowie die unterstellten Kreisregierungen und Kreisfinanzkammern übertragen wurden. Vgl. Bestand E 166.



Vorbemerkung: Die Neueinrichtung der Staatsverwaltung im Jahre 1817 brachte auch für das Bauwesen eine Änderung Zur Beratung der Ministerien in allen Hoch- u. Tiefbauangelegenheiten des Staates wurde am 18.11.1817 durch das 5. Organisations-Edikt der Oberbaurat geschaffen. Er entstand aus der Vereinigung der (VI.) Sektion für das Landbauwesen (Finanz-Departement) und der (IV.) Sektion für den Straßen-, Brücken- u. Wasserbau (Departement des Innern). Dem Ministerium des Innern untergeordnet, war der Oberbaurat eine zentrale technische Behörde, die alle Ministerien in Hoch- u. Tiefbausachen des Staates zu beraten hatte, jedoch keine eigene Kompetenz für die Bauausführung besaß, da die Leitung des gesamten Hochbauwesens zum Geschäftsbereich der Kreisfinanzkammern gehörte. Jede Kreisregierung erhielt einen Baurat für den Straßen-, Brücken- u. Wasserbau, jede Kreisfinanzkammer einen solchen für das Hochbauwesen. In jedem Kreis wurden zwei bis drei Bauinspektorbezirke gebildet. Als Kollegialbehörde setzte sich der Oberbaurat zusammen aus einem Direktor, einem Vizedirektor und 4 Räten, sowie der erforderlichen Anzahl von Expeditoren und Kanzleibeamten. Direktoren und Räte vom 19.1.1818 (1) bis zum 29.6.1819 waren (2): Direktor: Generalmajor von Seeger Vizedirektor: Oberst von Duttenhofer Bauräte: Bäurlin, Klinski (3), Barth, Etzel, Prof. von Thouret (4) Wegen seines langsamen und schwerfälligen Geschäftsganges wurde der Oberbaurat durch Erlass vom 29.6.1819 wieder aufgelöst. Sein Aufgabengebiet wurde zwischen den beiden Ministerien des Innern und der Finanzen sowie den ihnen untergeordneten Kreiskollegien aufgeteilt. Der vorliegende Bestand wurde nach 1945 aus dem Bestand Ministerium herausgelöst. Die alte Signatur entstammt dem Archiv des Innern. Der kurzen Lebensdauer des Oberbaurats entsprechend bestehen die einzelnen Büschel überwiegend aus wenigen Schriftstücken. Angegebene Beilagen sind hier zum Teil nicht mehr vorhanden. Da eine frühere Verzeichnung fragmentarisch blieb, wurde der Bestand 1978 von Archivinspektoranwärter Rolf Jente unter Aufsicht von Staatsarchivassessor Dr. Stein geordnet und verzeichnet. Das Register fertigten die Angestellten Johanna Eichhorn und Paula Lepold unter Leitung der Unterzeichnenden. Der Bestand umfasst 200 Büschel; durch die spätere sachliche Gliederung ergaben sich Springnummern. Der Aktenumfang beträgt 0,6 lfd. m. Ludwigsburg, März 1981 Gez. Glatzle Literatur: Wintterlin, Friedrich: Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg. Stuttgart 1906. Band 2. Seite 84ff. Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen. Stuttgart 1951 und 1953. 2 Bände. §§ 58 und 349 Anmerkungen (1) ab hier nachweisbar Bü 200 /1 (2) Bü 65 (3) bis 3.5.1819 Bü 199 /16 (4) ab 17.5.1819 Bü /17

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 169 c
Umfang
200 Büschel (0,7 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern >> Oberbehörden, zentrale Einrichtungen

Bestandslaufzeit
1817-1819

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1817-1819

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