Archivale

Einlieferung von Häftlingen in das Konzentrationslager Hertogenbosch.

Häftlinge aus Belgien und Nordfrankreich müssen jederzeit zur Verfügung des Militärbefehlshabers stehen.
Ein Häftling kommt zur Entlassung, wenn der Lagerkommandant keine Einwände erhebt. Lt. Verfügung vom 20.11.1943 Ch MVpol/Kommando-Stab IIb/Str. ist die Überstellung von Juden aus dem hiesigen Befehlsbereich nicht vorgesehen. Außer einigen Juden, die in Mischehen leben und jüdischen Sicherheitshäftlingen. Die Sicherheitshaftbefehle werden in der Regel "bis auf Weiteres" ausgestellt. Die Bewachungsmannschaften für Häftlings-Trsp. nach Konzentrationslager Herzogenbusch werden von Konzentrationslager gestellt.

Archivaliensignatur
International Tracing Service, 0.4, 052/0047a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Herzogenbusch 2
former reference number: 454, Folio 15-18
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: O 120 b, Hu/Ho

Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Herzogenbusch >> Allgemeines
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Ch. M. V. - pol., Brüssel
Laufzeit
10.01.1944

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Letzte Aktualisierung
09.05.2023, 10:49 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Ch. M. V. - pol., Brüssel

Entstanden

  • 10.01.1944

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