Leonhard Mayer von Halzhausen ("Haltshausenn") [Gde. Lonsee/Alb-Donau-Kreis] und Georg Vetter von Radelstetten ("Rottelstetten") [Gde. Lonsee/Alb-Donau-Kreis] bekennen: Ihr Sohn bzw. Schwager Sebastian Mayer von Bollingen [Gde. Dornstadt/Alb-Donau-Kreis] wurde von dem Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13 Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Peter von Gundelsheim [Gde. Theilenhofen/Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] ins Gefängnis gebracht, weil er in betrunkenem Zustand gedroht hatte, seine Ehefrau und seine Stieftochter, die inzwischen verheiratet ist, totzuschlagen. Auf Bitte seines Vaters und seiner Freunde wurde er gegen Leistung einer Urfehde wieder freigelassen. Dabei musste er schwören, sein Leben lang außerhalb seines Hauses keinen Wein mehr zu trinken. Dieses Verbot des Weingenusses hat nun der derzeitige Hauskomtur in Ulm Sebastian von Ow ("Au") [Obernau Stadt Rottenburg/Lkr. Tübingen] aufgehoben. Dafür musste er eidlich geloben, seiner Ehefrau keinerlei Schaden mehr anzutun oder anzudrohen. Sein Vater und sein Schwager geloben nun, dass sie, falls er diesen Eid bricht, sich in eigener Person dem Hauskomtur in Bollingen stellen und anstelle ihres Sohnes bzw. Schwagers die von dem Hauskomtur deswegen über ihn verhängte Strafe erdulden werden.

Leonhard Mayer von Halzhausen ("Haltshausenn") [Gde. Lonsee/Alb-Donau-Kreis] und Georg Vetter von Radelstetten ("Rottelstetten") [Gde. Lonsee/Alb-Donau-Kreis] Ihr Sohn bzw. Schwager Sebastian Mayer von Bollingen [Gde. Dornstadt/Alb-Donau-Kreis] wurde von dem Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13 Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Peter von Gundelsheim [Gde. Theilenhofen/Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] ins Gefängnis gebracht, weil er in betrunkenem Zustand gedroht hatte, seine Ehefrau und seine Stieftochter, die inzwischen verheiratet ist, totzuschlagen. Auf Bitte seines Vaters und seiner Freunde wurde er gegen Leistung einer Urfehde wieder freigelassen. Dabei musste er schwören, sein Leben lang außerhalb seines Hauses keinen Wein mehr zu trinken. Dieses Verbot des Weingenusses hat nun der derzeitige Hauskomtur in Ulm Sebastian von Ow ("Au") [Obernau Stadt Rottenburg/Lkr. Tübingen] aufgehoben. Dafür musste er eidlich geloben, seiner Ehefrau keinerlei Schaden mehr anzutun oder anzudrohen. Sein Vater und sein Schwager geloben nun, dass sie, falls er diesen Eid bricht, sich in eigener Person dem Hauskomtur in Bollingen stellen und anstelle ihres Sohnes bzw. Schwagers die von dem Hauskomtur deswegen über ihn verhängte Strafe erdulden werden. | Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 3668
Alt-/Vorsignatur
2054 b
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Aussteller: Leonhard Mayer von Halzhausen und Georg Vetter von Radelstetten

Siegler: Konrad Aitinger (1), vormals Stadtschreiber in Ulm, und Bernhard Schmid (2), Bürger zu Ulm, auf Bitte der Aussteller

Kanzleivermerke: No. 11 (17. Jh.)

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; 1 stark beschädigt, 2 unbeschädigt

Rückvermerke: Inhaltsangaben (17. Jh.)

Datum: Der geben ist vff mitwoch, den drewundzwaintzigisten januari 1549.

Kontext
A Urkunden
Bestand
A Urk. A Urkunden

Laufzeit
1549 Januar 23.

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Letzte Aktualisierung
31.01.2023, 11:26 MEZ

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Entstanden

  • 1549 Januar 23.

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