Urkunde

Alhard Droste und seine Frau Ida versprechen, dem Otto Schulen die 100 rheinischen Gulden, die der verstorbene Herr Heinrich Fransoys ihm testamentarisch vermacht hat, bis zum kommenden Jakobifest zu bezahlen und den Testamentsexekutoren Heinrichs eine Quittung Ottos darüber zu übergeben, wofür diese ihnen dann die gegenwärtige Urkunde zurückerstatten werden. Mit den Ausstellern verbürgt sich der Richter Heinrich Cleyhorst, Sohn des verstorbenen Bernd, für richtige Zahlung. Siegelankündigung Alhards und des Richters. sabbato in profesto Agathe

Archivaliensignatur
B 101u, 0 - IV M Nr. 11.
Formalbeschreibung
Vermerke: Ausf., Perg.; von den beiden anhängenden Siegeln 1 ab, 2 beschädigt.
Bemerkungen
Nr: IV M Nr. 11.

Kontext
Domkapitel Münster - Urkunden >> 62. IV M: Miscellanea
Bestand
B 101u Domkapitel Münster - Urkunden

Laufzeit
1475 Februar 4

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Letzte Aktualisierung
07.03.2025, 09:51 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1475 Februar 4

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