Urkunde
Alhard Droste und seine Frau Ida versprechen, dem Otto Schulen die 100 rheinischen Gulden, die der verstorbene Herr Heinrich Fransoys ihm testamentarisch vermacht hat, bis zum kommenden Jakobifest zu bezahlen und den Testamentsexekutoren Heinrichs eine Quittung Ottos darüber zu übergeben, wofür diese ihnen dann die gegenwärtige Urkunde zurückerstatten werden. Mit den Ausstellern verbürgt sich der Richter Heinrich Cleyhorst, Sohn des verstorbenen Bernd, für richtige Zahlung. Siegelankündigung Alhards und des Richters. sabbato in profesto Agathe
- Archivaliensignatur
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B 101u, 0 - IV M Nr. 11.
- Formalbeschreibung
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Vermerke: Ausf., Perg.; von den beiden anhängenden Siegeln 1 ab, 2 beschädigt.
- Bemerkungen
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Nr: IV M Nr. 11.
- Kontext
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Domkapitel Münster - Urkunden >> 62. IV M: Miscellanea
- Bestand
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B 101u Domkapitel Münster - Urkunden
- Laufzeit
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1475 Februar 4
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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07.03.2025, 09:51 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1475 Februar 4