Bestand

Kirchengemeinde Hörde (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf 1. Gemeindegeschichte (Auszug aus: Jens Murken: Die Evangelischen Gemeinden in Westfalen. Band 1. Ahaus bis Hüsten) Die erste urkundliche Erwähnung Hördes stammt aus dem Jahr 1198. Die dortige Burg des Rittergeschlechts von Hörde wurde 1296/97 von den Grafen von der Mark erworben. Der um die Burg liegende Ort Hörde erhielt 1340 seine ersten Stadtfreiheiten durch Graf Konrad und Graf Adolf von der Mark. Gleichzeitig gründete Konrad bei dem Ort das Nonnenkloster Clarenberg (1339). Kloster, Burg und Stadt machten Hörde zu einem zentralen Ort der Landesherrschaft. Die Bewohner Hördes gehörten zunächst noch zur Pfarrei Wellinghofen; eine Pfarrkirche mit Kirchspielsgerechtigkeit war in Hörde nicht vorhanden (1343 wird lediglich eine St. Georgs-Kapelle erwähnt). Die Klosterkirche entwickelte sich dann aber zum prägenden geistlichen und geistigen Zentrum Hördes. 1584 wurde das Clarissenkloster Clarenberg in ein freiweltliches Frauenstift umgewandelt, das seit 1591 nur noch adlige Jungfern aufnahm. 1605 wurde die erste evangelische Äbtissin gewählt. 1694 wurde verfügt, dass die Stiftsdamen zu je einem Drittel katholisch, lutherisch und reformiert sein sollten [W 11799, 244; B 1507, 8-20; Gronemann, 6, 9; B 1468, 10-46]. Maßgebend für die Verbreitung der reformatorischen Lehre waren neben den Pfarrern auch gebildete Laien. So erwähnt der westfälische Reformator und Geschichtsschreiber Hermann Hamelmann den Hörder Rentmeister Jürgen von Vietinghoff, genannt Schell. Der hatte in Wittenberg studiert und Luther gekannt; er zeichnete sich durch Frömmigkeit und Wissenschaft aus und besaß in Hörde eine vorzügliche Bibliothek. Auch Georg von Syberg zu Wischlingen, Patronatsherr einer Hörder Kapelle, stand zu Luther in persönlicher Beziehung [Gronemann, 13]. Noch bevor die Reformation 1562 in Dortmund eingeführt worden war, trat 1554 der Wellinghofer Pfarrer Jakob Fischer zum evangelischen Bekenntnis über. Die Hörder, die traditionell zur Wellinghofer Pfarrkirche gehörten, nahmen fortan dort am lutherischen Gottesdienst teil [B 1468, 95]. Auch Fischers Nachfolger Jobst Wunnenberg setzte sich bis zu seinem Tode (1592) "besonders tatkräftig" für die weitere Ausbreitung der Reformation in seinem Kirchspiel ein. Als erster lutherischer Prediger in Hörde wird um 1570 Nikolaus Bildenschneider genannt. Genauere Nachrichten über die Einführung der Reformation in Hörde sind allerdings nicht vorhanden [Gronemann, 13; W 9096, 179]. Infolge des bedeutenden Bevölkerungszuwachses seit der Stadtgründung lösten sich die Hörder 1593 von Wellinghofen und bildeten fortan eine eigene lutherische Gemeinde. 1600 wurde die im Jahr zuvor begonnene Kirche fertig gebaut und zwar zum großen Teil aus dem Baumaterial der abgebrochenen Kapelle auf der Burg [B 1468, 95; Gronemann, 13-15]. Durch die Abtrennung Hördes wurden dem Wellinghofer Pfarrer beträchtliche Einkünfte entzogen. 1602 wurde daher zwischen dem Hörder Magistrat und dem Wellinghofer Pfarrer vertraglich vereinbart, dass der Magistrat diesem Pfarrer auch zukünftig den Bezug aller Renten zusicherte, die er bisher in der Freiheit Hörde erhoben hatte. Der Hörder Pfarrer erhielt 1602 hingegen nur das Recht zu predigen; alle anderen kirchlichen Amtshandlungen, die dem Geistlichen bestimmte Gebühren einbrachten, standen weiterhin dem Wellinghofer Pfarrer zu [Gronemann, 13; LkA EKvW A 6-02; B 1468, 95]. Der langjährige lutherische Pastor Georg Drögehorn soll 1612 auf der Synode zu Unna das lutherische Bekenntnis unterschrieben haben. Zu Drögehorns Zeit war auch ein Vikar in Hörde, der gleichzeitig Pastor in Kirchhörde war [LkA EKvW A 6-02]. Hörde als Behördensitz des gleichnamigen märkischen Amtes hatte schon seit Anfang des 17. Jahrhunderts unter den örtlichen Beamten Anhänger der reformierten Konfession. Aus dem Kreise der Altbürger erhielt die reformierte Gemeinde weder damals noch später nennenswerten Zuwachs [W 9096, 180f.]. 1653 geschah die Gründung einer reformierten Gemeinde, der die Hörder Schlosskapelle eingeräumt wurde [LkA EKvW 3.37/203; W 10014, 5], nachdem der brandenburgische Kurfürst als Landesherr bestimmt hatte, dass die Wellinghofer Kirche den Lutherischen zukäme, da sie die überwiegende Mehrzahl der Einwohner ausmachten [Gronemann, 16]. Die beiden ersten reformierten Prediger Moritz Heinrich Goldbach (1653-1662), ehemaliger Hausprediger Conrad Philipp von Rombergs, und Waßmuth bedienten gleichzeitig auch die - 1637 zuerst entstandene [B 1468, 95] - reformierte Gemeinde in Wellinghofen. 1660 bekamen nach vielen Streitigkeiten die Reformierten die Wellinghofer Kirche wieder zurück und der Hörder reformierte Pfarrer zog nach Wellinghofen um, wo achtzig Gemeindeglieder wohnten (in Hörde nur vier) [Gronemann, 16f.]. 1673 zerstörte jedoch ein Brand das Schloss mit der Kapelle sowie 36 weitere Häuser [W 10014, 5]. So wurden bis 1682 in der Stiftskirche, wo dadurch ein Simultaneum der Reformierten mit den Katholiken bestand, reformierte Gottesdienste gehalten [Gronemann, 17; LkA EKvW 3.37/203]. 1685 trennten sich die Hörder und Dortmunder von Wellinghofen und bildeten eine eigene Gemeinde [JWKG 84/1990, 141]. Die selbständige reformierte Gemeinde in Hörde wurde so erst 1690 erneut gebildet, als nach etlichen Streitigkeiten um die Renten der Burgkapelle ein Vergleich mit Wellinghofen zustande gekommen war [Gronemann, 17]. Gegen den Willen des Stifts wurde diesem Mitte September 1691 ein Beitrag zum Unterhalt des reformierten Predigers auferlegt. Im Mai 1696 fand sich das Stift dann bereit, dem reformierten Prediger und dem lutherischen Pfarrer eine Präbende zu gleichen Teilen zuzulegen [Merx: Urkundenbuch Clarenberg (1908), 423, 434]. Johann Lüdgeri (Ludgerus) (1689-1718) war der erste Pfarrer, der allein die reformierte Gemeinde in Hörde versorgte, wenngleich die Reformierten in Wellinghofen zunächst stark dagegen protestierten [W 10014, 6]. 1693 wurde zum letzten Mal ein Vikar in Hörde gewählt. - Gegen Ende des 17. Jahrhunderts mehrten sich bestehende Differenzen zwischen den Lutherischen und den Reformierten, die in Hörde konkurrierten. Die Reformierten versuchten offenbar, die Lutherischen aus ihrem Besitz zu verdrängen, die Lutherischen weigerten sich hingegen lange, den Reformierten, die erst 1700 einen eigenen Friedhof erhielten, das Recht einzuräumen, ihre Toten auf dem lutherischen Friedhof durch ihren eigenen reformierten Pfarrer beerdigen zu lassen [W 10014, 6]. 1697 kam es sogar zu Tätlichkeiten, so dass die Schützen des ganzen Amtes Hörde aufgeboten werden mussten [Gronemann, 17]. Als ein "geschworener Antisemit" wird der lutherische Pfarrer Diedrich Wilhelm Volk von Ewald Dresbach geschildert [Westf. Pfarrerblatt 37/1937, 84, in: LkA EKvW 3.37/202]. 1710 geriet Volk mit den Hörder Juden in Streit über die Frage, inwieweit die christlichen Angestellten in jüdischen Haushalten am Sabbat Arbeit verrichten durften und am Sonntag soviel arbeiteten, dass sie ihren christlichen Pflichten nicht nachkommen konnten. Pfarrer Volk untersagte solche Dienstleistungen und erhielt dabei die Rückendeckung der Klever Regierung. Die Gemeinde indes war auch über die angedrohten Geldstrafen erregt, da die Dienststellung bei den gut bezahlenden Juden für manche ein lukrativer Posten war [LkA EKvW A 6-02]. Bevor es 1722 wegen Baufälligkeit abgebrochen werden musste, erhielten die Reformierten in Hörde 1708 mit dem alten Rathaus ihr eigenes Kirchengebäude [B 1468, 95f.]. Dadurch fanden nicht zuletzt die Auseinandersetzungen zwischen den beiden protestantischen Konfessionen ein Ende [W 10014, 6f.]. Seit 1722 erbaute sich die reformierte Gemeinde dann eine eigene Kirche, die am 19.3.1728 eingeweiht wurde (1902 abgebrochen) [LkA EKvW 3.37/203]. Zwischenzeitlich hatte sie sich auf der Burg Hörde zum Gottesdienst versammelt, "wie denn auch deswegen, daß der reformierte Prediger einige Renten vom Stift Hörde mitgenießet, einer zeitlichen reformierten Äbtissin des Stiftes Klarenberg ein votum bei der Pastoratwahl zugelegt ist". Zwischen der reformierten Gemeinde und dem Stift Clarenberg war deshalb 1720 ein Vergleich geschlossen und von der königlich-preußischen Regierung zu Kleve am 25.9.1729 bestätigt worden, "demgemäß eine zeitliche Äbtissin und Kapitularinnen, welche sich zur Gemeine halten und derselben als Glieder einverleibet, gleich anderen membra mit ihrem voto zur Wahl zu admittieren sein." Diese Beziehung zum Stift und seinen reformierten Insassen hörte auf, als das Stift 1812 aufgehoben wurde [B 1507, 23]. Wenngleich im Laufe der Zeit sämtliche Amtshandlungen der Hörder Gemeinde allein vom eigenen Pfarrer ausgeübt wurden, so wurde doch erst 1811 bestimmt, dass diesem auch die Amtseinkünfte zufließen sollten. Die Renten behielt allerdings weiterhin der Pfarrer von Wellinghofen [B 1468, 95]. Die reformierte Gemeinde lebte in dieser Zeit, den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, in "Armut und Dürftigkeit" [LkA EKvW 3.37/203]. Im Zuge der Neuordnung der Diözesen in der Kirchenprovinz Westfalen 1818 kamen die beiden Hörder evangelischen Gemeinden zur neu gebildeten Diözese Dortmund [Gronemann, 25]. Das 300-jährige Reformationsjubiläum 1817 wurde in Hörde von beiden Gemeinden getrennt gefeiert, die Einführung der Berliner Agende ein paar Jahre später abgelehnt (1827) [W 8610, 121f., 368f.]. Lange bevor sich die beiden Hörder Gemeinden vereinigten, taten dies aber 1823 bereits die Schulen [W 10014, 7]. Als 1839 der 1. Pfarrer Schulte krankheitshalber emeritiert wurde, regte das Konsistorium bei der Regierung Arnsberg die Vereinigung der beiden der Union beigetretenen evangelischen Gemeinden zu einer Gemeinde unter einem Pfarrer an. Bei einem Treffen am 23.6.1839 mit dem Landrat und dem Superintendenten gaben aber die reformierte Gemeinde und deren Pfarrer Wilsing ihre entschiedene Abneigung zu erkennen. Ebenso blieb ein erneuter im Auftrag der Regierung erfolgter Versuch des Superintendenten Anfang 1840 ohne Erfolg. - Infolgedessen fand nur die Pfarrwahl für die lutherische Gemeinde statt [LkA EKvW A 6-02]. Seit Entstehung der Hermannshütte 1840 war das Schicksal der Stadt Hörde fest mit diesem Hüttenwerk verbunden. Das Werk veränderte den Ort von Grund auf, was allein der enorme Bevölkerungszuwachs verdeutlicht (1800: 944, 1880: 12.498 Einwohner) [Gronemann, 27]. - 1869, vier Jahre nachdem die evangelische Gemeinde ein Krankenhaus in einem angemieteten Gebäude eingerichtet hatte, baute sie das Krankenhaus Bethanien [B 1468, 97; vgl. W 166, 10]. 1864, im Zuge der Krankenhausentstehung, wurde erstmals ein evangelischer Frauenverein erwähnt. Die Frauenhilfe nahm bald eine "herausragende Stelle in der Gemeinde" ein [Gronemann, 59]. 1903 wurde der Grundstein für ein neues Bethanienkrankenhaus gelegt [B 1468, 97; vgl. W 166, 17]. Unionsverhandlungen zwischen beiden Hörder Gemeinden hatte es 1838, 1865 und 1871 gegeben. Der reformierte Pfarrer Butz setzte sich stark für die Union ein, der lutherische Pfarrer Büsche, der anfangs auch dafür gewesen war, wandte sich später plötzlich gegen die Union [LkA EKvW 3.37/203]. Anfang der 1870er Jahre lebten die früheren Bestrebungen auf Vereinigung der beiden Kirchengemeinden in Hörde wieder auf. 1873 sprach sich die Kreissynodaltagung mehrheitlich für die "Kombination" aus, nach Maßgabe einer Kombinationsurkunde vom 16./26.10.1874 genehmigten dann die kirchlichen Oberbehörden die Vereinigung. Das Konsistorium in Münster und die Regierung in Arnsberg beurkundeten die Vereinigung zu einer einzigen evangelischen Gemeinde am 21.2./20.4.1875. Die Reformierten aus Schüren wurden damals von Hörde nach Aplerbeck umgepfarrt, so dass fortan die gesamte Ortschaft Schüren zur Kirchengemeinde Aplerbeck gehörte (30.9./14.10.1875) [KA 1875, 83f.]. Die Hörder Pfarrer waren mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet worden. Wohl nicht zuletzt aufgrund des harmonischen Miteinanders der beiden Pfarrer Butz und Kern konnte nach der äußerlichen auch die innerliche Einigung der früheren lutherischen und reformierten Gemeinde beobachtet werden - so 1878 anlässlich einer Kirchenvisitation [LkA EKvW A 6-02; Gronemann, 34, 36]. Zwischen 1883 und 1889 erbaute die Gemeinde die Lutherkirche (Grundsteinlegung 10.11.1883, Einweihung 4.4.1889). Sie war die erste in der Regierungszeit Kaiser Wilhelms II. eingeweihte Kirche, der ihr aus diesem Anlass ein Altarbild nach van Dyck schenkte (1989/90 Restaurierung dieses Altargemäldes "Beweinung Christi"). Die alte lutherische Kirche wurde 1890, die reformierte Kirche 1902 abgerissen [B 1468, 96; LkA EKvW 2 neu/8276]. Als Pfarrer Butz 1889 das Amt des Dortmunder Superintendenten übernahm, wurde ihm zur Entlastung in der pfarramtlichen Tätigkeit ein Synodalvikar mit dem Wohnsitz in Hörde beigegeben. 1895 trat Butz in den Ruhestand. In die 1. Pfarrstelle rückte nunmehr Pfarrer Kern nach und der bisherige Synodalvikar Vohwinkel wurde im Mai 1895 ohne Probepredigt in die 2. Pfarrstelle gewählt. Bei dieser Wahl wurde zugleich beschlossen, die beiden Pfarrstellen und damit auch die Pfarrgehälter gleichzustellen. Die Gemeinde wurde in die beiden Gemeindebezirke Ost und West geteilt; die beiden Pfarrer wechselten jährlich in der Betreuung der Bezirke. 1896 bewilligte das Konsistorium zu ihrer Unterstützung einen nicht ordinierten Hilfsprediger [Gronemann, 50]. 1900 sprach sich die Gemeinde dann für die Anstellung eines ordinierten Hilfspredigers auf Lebenszeit aus, woraufhin Friedrich Große-Oetringhaus berufen wurde. Da angesichts einer Gemeindegliederzahl von über 13.000 Personen inmitten des Industriegebietes sowie aufgrund ausreichender finanzieller Mittel die Hilfspredigerstelle in eine weitere Pfarrstelle umgewandelt werden konnte, wurde zum 1.4.1903 eine 3. Pfarrstelle errichtet [KA 1903, 17]. Die Gründung einer 4. Pfarrstelle wurde bereits 1906 in Betracht gezogen, sie unterblieb jedoch sowohl damals als auch bei späteren Anläufen in den Jahren 1929 und 1939 [LkA EKvW A 6-02]. 1919 gründete Pfarrer Schulte-Sodingen die Wohnungsgenossenschaft "Eigenheim", eine Selbsthilfe-Gemeinschaft, die die Wohnungsnot etwas lindern sollte. So entstanden beispielsweise außerhalb des Stadtgebietes bis 1923 etwa sechzig Eigenheime, die weitgehend in gegenseitiger Selbsthilfe gebaut worden sind [Gronemann, 65]. - Pfarrer Gustav Hochdahl, der Anfang 1933 von Hörde nach Kirchhörde wechselte, war Mitglied der NSDAP, unterstützte aber einen Wahlaufruf der Bekennenden Kirche zur Wahl der kirchlichen Körperschaften in der neu gebildeten DEK, den auch alle drei Hörder Pfarrer (Bartels, Vohwinkel und Knoch) unterzeichneten (Ergebnis der Kirchenwahl 1933: Bekenntnisfront 1.613, DC 1.907 Stimmen) [Gronemann, 66f.]. Die Frauenhilfe konnte als Stütze der Bekennenden Gemeinde weiterhin wirken. Im Bezirk des 2. Pfarrers Schönfeld allerdings versuchte dieser die Frauenhilfe in den von der NSDAP geförderten "Frauendienst" zu überführen. Da die überwiegende Mehrheit der Frauen unter der Vorsitzenden Helms ihre bekenntnistreue Haltung bekundete, kam es zur Spaltung der Frauenhilfe in diesem Bezirk [Gronemann, 73]. Pfarrer Schönfeld verzichtete 1937 auf die Rechte des geistlichen Standes. Der 1937 zum Nachfolger Gewählte und bereits Berufene lehnte die Berufung ab [LkA EKvW A 6-02]. Der mit der Betreuung der DC-Mitglieder in Hörde und Marten betraute Pfarrer Helmut Schmell aus Wellinghofen war Anhänger der "Nationalkirchlichen Einung", missachtete aus diesem Grunde regelmäßig die gottesdienstlichen Ordnungen, so dass der EOK ihm seinen Auftrag entzog. Er verstarb 1944 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft [LkA EKvW 2 neu/8281]. Der 1. Pfarrer Schmidt ist 1944 in Lettland gefallen. Hörde erlitt während des Zweiten Weltkriegs insbesondere durch die Luftangriffe auf Groß-Dortmund vom 22./23.5.1944, 6.10.1944 und 12.3.1945 große Schäden. Schwer beschädigt wurden die drei Kirchen, zuletzt war die Lutherkirche bis auf den Turm zerstört worden. Diese einzige Kirche der evangelischen Kirchengemeinde hatte zuvor noch als Ausweichgottesdienststätte für die katholische Stiftsgemeinde gedient, deren Kirche im Mai 1944 ausgebrannt war [Gronemann, 75]. In den letzten Kriegsjahren war der 2. Pfarrer Werner Friese der einzige Seelsorger der Hörder Gemeinde. Kurz nach Kriegsende und seiner Entlassung aus der Gefangenschaft kam Mitte Mai 1945 mit Pastor Hans-Günther Jansen ein Hilfsprediger in den verwaisten Bezirk des gefallenen Pfarrers Schmidt. 1947 wurde Jansen zum Pfarrer des Südbezirkes gewählt [Gronemann, 81]. Zum 1.7.1947 wurde zudem eine weitere, 4. Pfarrstelle errichtet [KA 1947, 21]. - Seit 1945 nutzte man verschiedene Räume zur Feier der Gottesdienste. Für die evangelischen Hauptgottesdienste stellte nunmehr die katholische Stiftsgemeinde ihre eigene Notkirche im katholischen Gesellenhaus zur Verfügung. Bereits 1947 beabsichtigte die Hörder Gemeinde, selbst eine Notkirche zu erbauen, nutzte für diese Zwecke dann aber einen alten Gemeindehaussaal [LkA EKvW 2 neu/8274]. Bis 1949 konnten evangelische Gottesdienste in der (katholischen) Kapelle des St. Josephs-Hospitals gefeiert werden, mit dem Amtsantritt des 2. Pfarrers Dr. Ferdinand Zumegen, der vormals der römisch-katholischen Kirche angehört hatte, wurde die Nutzung der Kapelle nicht mehr gestattet [LkA EKvW 2 neu/8281]. In Hörde lebten rund dreißig Prozent Katholiken und sechzig Prozent Protestanten. Hörde, das vor seiner kommunalen Eingemeindung nach Dortmund 1928 Kreisstadt gewesen ist, war auch nach dem Kriege eine dicht besiedelte Industriegemeinde. Die Menschen, darunter nur ein vergleichsweise geringer Teil Flüchtlinge und Vertriebene, arbeiteten zumeist bei der Dortmund-Hörder-Hüttenunion [LkA EKvW 2 neu/8281]. Zum 1.9.1954 wurde aus Teilen der alten Kirchengemeinde Hörde und der erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Kirchengemeinde Dortmund-Heliand die "Evangelische Advent-Kirchengemeinde in Dortmund" gebildet [KA 1954, 113]. Die Adventgemeinde hatte sich seit Herbst 1950 als Nordost-Bezirk der Kirchengemeinde Hörde durch den Zuzug von Ostvertriebenen entwickelt [Evangelische Advent-Kirchengemeinde 40. 1953-1993. Festschrift]. Ebenfalls 1954, am 1. Advent (28.11.), war die wiederaufgebaute Lutherkirche nach zweijähriger Bauzeit erneut eingeweiht (1984-1995 Sanierung). Der große Gemeindehaussaal wurde, da das Presbyterium ihn wirtschaftlich nutzen wollte, 1955 als Kino vermietet und fungierte später als Gaststätte, was Präses Wilm anlässlich einer Visitation im Jahre 1966 zu überdenken bat ("Der Teufel Alkohol fordert von uns heute besondere Wachsamkeit, weil er viele Seelen in unheilvoller Gefangenschaft hält") [LkA EKvW 2 neu/8281, 8274 + 8276]. Zum 1.10.1961 wurde in der Kirchengemeinde Hörde eine weitere, 5. Pfarrstelle errichtet (1963 besetzt) [KA 1961, 128]. Zum 1.7.1970 jedoch wurde diese damals bereits seit zwei Jahren vakante 5. Pfarrstelle aufgrund sinkender Gemeindegliederzahlen wieder aufgehoben [KA 1970, 139; Gronemann, 101]. Dennoch wurde zur selben Zeit, am 3.2.1968, im Rahmen einer Festwoche ein neues Gemeindezentrum an der Nortkirchenstraße in Hörde eingeweiht. Das heutige "Dietrich-Bonhoeffer-Haus" entstand als zweite Predigtstätte mit Jugendheim und in Voraussicht auf die südliche Erweiterung des Stadtteils Hörde, die allerdings nicht stattgefunden hat [LkA EKvW 2 neu/8275]. Hatte die Kirchengemeinde nach dem Wiederaufbau der Lutherkirche noch einige Jahre lang auf eine neue Orgel sparen müssen, so konnte die neue Kemper-Orgel im Dezember 1962 schließlich fertiggestellt werden. Unter der langjährigen Kantorin KMD Ruth Jürging, die sich im September 2007 nach 41 Jahren verabschiedete, entwickelte sich ein sehr lebendiges und vielseitiges kirchenmusikalisches Leben in der Gemeinde [UK Dortmund und Lünen, 30.9.2007; LkA EKvW 2 neu/8281]. - Zum 1.3.2001 wurde die 3. Pfarrstelle aufgehoben und zum 1.1.2006 die 1. Pfarrstelle [KA 2005, 266f.]. Zum 1.1.2006 fusionierten die Kirchengemeinde Hörde und die zwischenzeitlich zahlenmäßig stark geschrumpfte Kirchengemeinde Dortmund-Advent (1.626 Gemeindeglieder im Jahr 2002) mit ihrer Pfarrerin Christel Schürmann (seit 2000) zur Evangelischen Kirchengemeinde Hörde (Bekenntnisstand evangelisch-uniert) [KA 2006, 21]. In der vereinigten Kirchengemeinde bestanden drei Kirchen: das Dietrich-Bonhoeffer-Haus, die Lutherkirche und - bis zu ihrer Schließung 2008 - die Adventkirche aus dem Jahr 1953. In der Lutherkirche fand der Gottesdienst jeden Sonntag statt, im Dietrich-Bonhoeffer-Haus und in der Adventkirche im Wechsel zweiwöchentlich. Zum 1.10.2008 wurde ein kommunal zum Stadtteil Wellinghofen gehörender Gemeindeteil der Kirchengemeinde Hörde in die Kirchengemeinde Wellinghofen umgepfarrt [KA 2009, 110]. Literatur: 650 Jahre Stadtrechte Hörde 1340-1990 (Hörder Beiträge zur Stadtgeschichte), 1990 (B 1507); Das Krankenhaus Bethanien der evangelischen Kirchengemeinde Dortmund-Hörde: 1865, 1905, 1955, o.J. [1955] (W 166); Ingo Fiedler: Nachrichten über die kleinere evangelische, ursprünglich reformierte Gemeinde zu Hörde; in: Berghofer Blick 3/1997, 3-9 (W 10014); Walter Gronemann: Kleine Geschichte der Stadt Hörde, 1974 (B 1466), 21991 (B 1468); Walter Gronemann: Auf dem Weg durch die Zeiten: aus der Geschichte der Evangelischen Kirchengemeinde Hörde, 1989. Günther Högl und Thomas Schilp (Hg.): 650 Jahre Stadtrechte Hörde (1340 - 1990), 1990 (B 1507). Jürgen Kampmann: Die Einführung der Berliner Agende in Westfalen : Die Neuordnung des evangelischen Gottesdienstes 1813-1835, 1991 (W 8610). F.W. Schulte: Chronik der Stadt Hörde und der größeren evangelischen Gemeinde in derselben, 1836 (B 1923); Robert Stupperich: Westfälische Reformationsgeschichte : Historischer Überblick und theologische Einordnung, 1993 (W 9096). 2. Bearbeitung und Benutzung des Bestandes Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hörde (Ev. Kirchenkreis Dortmund-Süd) wurde 1991 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen von Wolfgang Zimmermann verzeichnet und 2001 und 2010 um Nachträge erweitert. Es umfasst insgesamt 601 Verzeichnungseinheiten (VE) - davon sind 7 VE Karten und Pläne, 77 VE Kirchenbücher und 21 VE Zivilregister -, die sich über den Zeitraum von 1653 bis 2001 erstrecken. Im Oktober 1987 nahm die Kirchengemeinde Hörde erstmals mit dem Landeskirchlichen Archiv Kontakt auf, um ihr Archiv, das durch Kriegseinwirkungen nicht mehr vollständig erhalten und durch Vernachlässigung in keinem guten Zustand sei. Die archivwürdigen Unterlagen wurden 1989 ins Landeskirchliche Archiv abgeholt und sind hier unter der Bestandsnummer 4.65 deponiert. Als in den 1990er Jahren vermehrt Hörder Archivgut mit kirchlichem Bezug auf Auktionen und in Anzeigenseiten der Zeitungen auftauchten, stellte sich heraus, dass bei einer "Aufräumaktion" Archivalien der Hörder Kirchengemeinde in einer öffentlich zugänglichen Mulde entsorgt wurden, und so in den Umlauf kamen. Leider konnte auf dem Rechtsweg lediglich ein Kirchenbuch der reformierten Kirchengemeinde zurückgewonnen werden. Andere Unterlagen wurden von Privatpersonen erworben. Die im Jahr 2001 nachgetragenen Akten wurden bei der Kirchengemeinde Aplerbeck aufgefunden. Vermutlich wurden sie seinerzeit aus unbekannten Gründen an das Ev. Gemeindeamt Aplerbeck abgegeben. 2010 wurden v.a. Abkündigungsbücher und Karten und Pläne in das Archiv nachgetragen und bei dieser Gelegenheit die älteren Verzeichnungen in die Archivdatenbank übernommen und das Findbuch in der vorliegenden Form überarbeitet. Bis zu ihrer Vereinigung 1875 existierten in Hörde zwei Kirchengemeinden, eine "kleinere reformierte" und eine "größere lutherische" Gemeinde. Soweit erkenntlich wurden die Akten der reformierten Gemeinde von den restlichen Unterlagen getrennt und bilden Teil 1 des Findbuchs. Sehr umfangreich ist die Überlieferung des Krankenhauses Bethanien, die im zweiten Teil des Findbuches unter Gliederungspunkt 10 zu finden ist. Die Karten und Pläne, Kirchenbücher und Zivilregister wurden aus lagerungstechnischen Gründen in die Bestände 15 (Karten und Pläne), 8.3 (Kirchenbücher) und 7.16 (Zivilregister der Ev. Kirchengemeinde Hörde) des Landeskirchlichen Archivs übernommen. Die im Findbuch angegebenen Signaturen beziehen sich auf diese Bestände. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Altsignatur, falls sie auf der Akte vermerkt war. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.65 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.65 Nr. ...". Bielefeld, Januar 2011

Form und Inhalt: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf
1. Gemeindegeschichte (Auszug aus: Jens Murken: Die Evangelischen Gemeinden in Westfalen. Band 1. Ahaus bis Hüsten)
Die erste urkundliche Erwähnung Hördes stammt aus dem Jahr 1198. Die dortige Burg des Rittergeschlechts von Hörde wurde 1296/97 von den Grafen von der Mark erworben. Der um die Burg liegende Ort Hörde erhielt 1340 seine ersten Stadtfreiheiten durch Graf Konrad und Graf Adolf von der Mark. Gleichzeitig gründete Konrad bei dem Ort das Nonnenkloster Clarenberg (1339). Kloster, Burg und Stadt machten Hörde zu einem zentralen Ort der Landesherrschaft. Die Bewohner Hördes gehörten zunächst noch zur Pfarrei Wellinghofen; eine Pfarrkirche mit Kirchspielsgerechtigkeit war in Hörde nicht vorhanden (1343 wird lediglich eine St. Georgs-Kapelle erwähnt). Die Klosterkirche entwickelte sich dann aber zum prägenden geistlichen und geistigen Zentrum Hördes. 1584 wurde das Clarissenkloster Clarenberg in ein freiweltliches Frauenstift umgewandelt, das seit 1591 nur noch adlige Jungfern aufnahm. 1605 wurde die erste evangelische Äbtissin gewählt. 1694 wurde verfügt, dass die Stiftsdamen zu je einem Drittel katholisch, lutherisch und reformiert sein sollten [W 11799, 244; B 1507, 8-20; Gronemann, 6, 9; B 1468, 10-46].
Maßgebend für die Verbreitung der reformatorischen Lehre waren neben den Pfarrern auch gebildete Laien. So erwähnt der westfälische Reformator und Geschichtsschreiber Hermann Hamelmann den Hörder Rentmeister Jürgen von Vietinghoff, genannt Schell. Der hatte in Wittenberg studiert und Luther gekannt; er zeichnete sich durch Frömmigkeit und Wissenschaft aus und besaß in Hörde eine vorzügliche Bibliothek. Auch Georg von Syberg zu Wischlingen, Patronatsherr einer Hörder Kapelle, stand zu Luther in persönlicher Beziehung [Gronemann, 13]. Noch bevor die Reformation 1562 in Dortmund eingeführt worden war, trat 1554 der Wellinghofer Pfarrer Jakob Fischer zum evangelischen Bekenntnis über. Die Hörder, die traditionell zur Wellinghofer Pfarrkirche gehörten, nahmen fortan dort am lutherischen Gottesdienst teil [B 1468, 95]. Auch Fischers Nachfolger Jobst Wunnenberg setzte sich bis zu seinem Tode (1592) "besonders tatkräftig" für die weitere Ausbreitung der Reformation in seinem Kirchspiel ein. Als erster lutherischer Prediger in Hörde wird um 1570 Nikolaus Bildenschneider genannt. Genauere Nachrichten über die Einführung der Reformation in Hörde sind allerdings nicht vorhanden [Gronemann, 13; W 9096, 179].
Infolge des bedeutenden Bevölkerungszuwachses seit der Stadtgründung lösten sich die Hörder 1593 von Wellinghofen und bildeten fortan eine eigene lutherische Gemeinde. 1600 wurde die im Jahr zuvor begonnene Kirche fertig gebaut und zwar zum großen Teil aus dem Baumaterial der abgebrochenen Kapelle auf der Burg [B 1468, 95; Gronemann, 13-15]. Durch die Abtrennung Hördes wurden dem Wellinghofer Pfarrer beträchtliche Einkünfte entzogen. 1602 wurde daher zwischen dem Hörder Magistrat und dem Wellinghofer Pfarrer vertraglich vereinbart, dass der Magistrat diesem Pfarrer auch zukünftig den Bezug aller Renten zusicherte, die er bisher in der Freiheit Hörde erhoben hatte. Der Hörder Pfarrer erhielt 1602 hingegen nur das Recht zu predigen; alle anderen kirchlichen Amtshandlungen, die dem Geistlichen bestimmte Gebühren einbrachten, standen weiterhin dem Wellinghofer Pfarrer zu [Gronemann, 13; LkA EKvW A 6-02; B 1468, 95]. Der langjährige lutherische Pastor Georg Drögehorn soll 1612 auf der Synode zu Unna das lutherische Bekenntnis unterschrieben haben. Zu Drögehorns Zeit war auch ein Vikar in Hörde, der gleichzeitig Pastor in Kirchhörde war [LkA EKvW A 6-02].
Hörde als Behördensitz des gleichnamigen märkischen Amtes hatte schon seit Anfang des 17. Jahrhunderts unter den örtlichen Beamten Anhänger der reformierten Konfession. Aus dem Kreise der Altbürger erhielt die reformierte Gemeinde weder damals noch später nennenswerten Zuwachs [W 9096, 180f.]. 1653 geschah die Gründung einer reformierten Gemeinde, der die Hörder Schlosskapelle eingeräumt wurde [LkA EKvW 3.37/203; W 10014, 5], nachdem der brandenburgische Kurfürst als Landesherr bestimmt hatte, dass die Wellinghofer Kirche den Lutherischen zukäme, da sie die überwiegende Mehrzahl der Einwohner ausmachten [Gronemann, 16]. Die beiden ersten reformierten Prediger Moritz Heinrich Goldbach (1653-1662), ehemaliger Hausprediger Conrad Philipp von Rombergs, und Waßmuth bedienten gleichzeitig auch die - 1637 zuerst entstandene [B 1468, 95] - reformierte Gemeinde in Wellinghofen. 1660 bekamen nach vielen Streitigkeiten die Reformierten die Wellinghofer Kirche wieder zurück und der Hörder reformierte Pfarrer zog nach Wellinghofen um, wo achtzig Gemeindeglieder wohnten (in Hörde nur vier) [Gronemann, 16f.]. 1673 zerstörte jedoch ein Brand das Schloss mit der Kapelle sowie 36 weitere Häuser [W 10014, 5]. So wurden bis 1682 in der Stiftskirche, wo dadurch ein Simultaneum der Reformierten mit den Katholiken bestand, reformierte Gottesdienste gehalten [Gronemann, 17; LkA EKvW 3.37/203]. 1685 trennten sich die Hörder und Dortmunder von Wellinghofen und bildeten eine eigene Gemeinde [JWKG 84/1990, 141]. Die selbständige reformierte Gemeinde in Hörde wurde so erst 1690 erneut gebildet, als nach etlichen Streitigkeiten um die Renten der Burgkapelle ein Vergleich mit Wellinghofen zustande gekommen war [Gronemann, 17].
Gegen den Willen des Stifts wurde diesem Mitte September 1691 ein Beitrag zum Unterhalt des reformierten Predigers auferlegt. Im Mai 1696 fand sich das Stift dann bereit, dem reformierten Prediger und dem lutherischen Pfarrer eine Präbende zu gleichen Teilen zuzulegen [Merx: Urkundenbuch Clarenberg (1908), 423, 434]. Johann Lüdgeri (Ludgerus) (1689-1718) war der erste Pfarrer, der allein die reformierte Gemeinde in Hörde versorgte, wenngleich die Reformierten in Wellinghofen zunächst stark dagegen protestierten [W 10014, 6]. 1693 wurde zum letzten Mal ein Vikar in Hörde gewählt. - Gegen Ende des 17. Jahrhunderts mehrten sich bestehende Differenzen zwischen den Lutherischen und den Reformierten, die in Hörde konkurrierten. Die Reformierten versuchten offenbar, die Lutherischen aus ihrem Besitz zu verdrängen, die Lutherischen weigerten sich hingegen lange, den Reformierten, die erst 1700 einen eigenen Friedhof erhielten, das Recht einzuräumen, ihre Toten auf dem lutherischen Friedhof durch ihren eigenen reformierten Pfarrer beerdigen zu lassen [W 10014, 6]. 1697 kam es sogar zu Tätlichkeiten, so dass die Schützen des ganzen Amtes Hörde aufgeboten werden mussten [Gronemann, 17].
Als ein "geschworener Antisemit" wird der lutherische Pfarrer Diedrich Wilhelm Volk von Ewald Dresbach geschildert [Westf. Pfarrerblatt 37/1937, 84, in: LkA EKvW 3.37/202]. 1710 geriet Volk mit den Hörder Juden in Streit über die Frage, inwieweit die christlichen Angestellten in jüdischen Haushalten am Sabbat Arbeit verrichten durften und am Sonntag soviel arbeiteten, dass sie ihren christlichen Pflichten nicht nachkommen konnten. Pfarrer Volk untersagte solche Dienstleistungen und erhielt dabei die Rückendeckung der Klever Regierung. Die Gemeinde indes war auch über die angedrohten Geldstrafen erregt, da die Dienststellung bei den gut bezahlenden Juden für manche ein lukrativer Posten war [LkA EKvW A 6-02].
Bevor es 1722 wegen Baufälligkeit abgebrochen werden musste, erhielten die Reformierten in Hörde 1708 mit dem alten Rathaus ihr eigenes Kirchengebäude [B 1468, 95f.]. Dadurch fanden nicht zuletzt die Auseinandersetzungen zwischen den beiden protestantischen Konfessionen ein Ende [W 10014, 6f.]. Seit 1722 erbaute sich die reformierte Gemeinde dann eine eigene Kirche, die am 19.3.1728 eingeweiht wurde (1902 abgebrochen) [LkA EKvW 3.37/203]. Zwischenzeitlich hatte sie sich auf der Burg Hörde zum Gottesdienst versammelt, "wie denn auch deswegen, daß der reformierte Prediger einige Renten vom Stift Hörde mitgenießet, einer zeitlichen reformierten Äbtissin des Stiftes Klarenberg ein votum bei der Pastoratwahl zugelegt ist". Zwischen der reformierten Gemeinde und dem Stift Clarenberg war deshalb 1720 ein Vergleich geschlossen und von der königlich-preußischen Regierung zu Kleve am 25.9.1729 bestätigt worden, "demgemäß eine zeitliche Äbtissin und Kapitularinnen, welche sich zur Gemeine halten und derselben als Glieder einverleibet, gleich anderen membra mit ihrem voto zur Wahl zu admittieren sein." Diese Beziehung zum Stift und seinen reformierten Insassen hörte auf, als das Stift 1812 aufgehoben wurde [B 1507, 23].
Wenngleich im Laufe der Zeit sämtliche Amtshandlungen der Hörder Gemeinde allein vom eigenen Pfarrer ausgeübt wurden, so wurde doch erst 1811 bestimmt, dass diesem auch die Amtseinkünfte zufließen sollten. Die Renten behielt allerdings weiterhin der Pfarrer von Wellinghofen [B 1468, 95]. Die reformierte Gemeinde lebte in dieser Zeit, den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, in "Armut und Dürftigkeit" [LkA EKvW 3.37/203]. Im Zuge der Neuordnung der Diözesen in der Kirchenprovinz Westfalen 1818 kamen die beiden Hörder evangelischen Gemeinden zur neu gebildeten Diözese Dortmund [Gronemann, 25]. Das 300-jährige Reformationsjubiläum 1817 wurde in Hörde von beiden Gemeinden getrennt gefeiert, die Einführung der Berliner Agende ein paar Jahre später abgelehnt (1827) [W 8610, 121f., 368f.]. Lange bevor sich die beiden Hörder Gemeinden vereinigten, taten dies aber 1823 bereits die Schulen [W 10014, 7]. Als 1839 der 1. Pfarrer Schulte krankheitshalber emeritiert wurde, regte das Konsistorium bei der Regierung Arnsberg die Vereinigung der beiden der Union beigetretenen evangelischen Gemeinden zu einer Gemeinde unter einem Pfarrer an. Bei einem Treffen am 23.6.1839 mit dem Landrat und dem Superintendenten gaben aber die reformierte Gemeinde und deren Pfarrer Wilsing ihre entschiedene Abneigung zu erkennen. Ebenso blieb ein erneuter im Auftrag der Regierung erfolgter Versuch des Superintendenten Anfang 1840 ohne Erfolg. - Infolgedessen fand nur die Pfarrwahl für die lutherische Gemeinde statt [LkA EKvW A 6-02].
Seit Entstehung der Hermannshütte 1840 war das Schicksal der Stadt Hörde fest mit diesem Hüttenwerk verbunden. Das Werk veränderte den Ort von Grund auf, was allein der enorme Bevölkerungszuwachs verdeutlicht (1800: 944, 1880: 12.498 Einwohner) [Gronemann, 27]. - 1869, vier Jahre nachdem die evangelische Gemeinde ein Krankenhaus in einem angemieteten Gebäude eingerichtet hatte, baute sie das Krankenhaus Bethanien [B 1468, 97; vgl. W 166, 10]. 1864, im Zuge der Krankenhausentstehung, wurde erstmals ein evangelischer Frauenverein erwähnt. Die Frauenhilfe nahm bald eine "herausragende Stelle in der Gemeinde" ein [Gronemann, 59]. 1903 wurde der Grundstein für ein neues Bethanienkrankenhaus gelegt [B 1468, 97; vgl. W 166, 17].
Unionsverhandlungen zwischen beiden Hörder Gemeinden hatte es 1838, 1865 und 1871 gegeben. Der reformierte Pfarrer Butz setzte sich stark für die Union ein, der lutherische Pfarrer Büsche, der anfangs auch dafür gewesen war, wandte sich später plötzlich gegen die Union [LkA EKvW 3.37/203]. Anfang der 1870er Jahre lebten die früheren Bestrebungen auf Vereinigung der beiden Kirchengemeinden in Hörde wieder auf. 1873 sprach sich die Kreissynodaltagung mehrheitlich für die "Kombination" aus, nach Maßgabe einer Kombinationsurkunde vom 16./26.10.1874 genehmigten dann die kirchlichen Oberbehörden die Vereinigung. Das Konsistorium in Münster und die Regierung in Arnsberg beurkundeten die Vereinigung zu einer einzigen evangelischen Gemeinde am 21.2./20.4.1875. Die Reformierten aus Schüren wurden damals von Hörde nach Aplerbeck umgepfarrt, so dass fortan die gesamte Ortschaft Schüren zur Kirchengemeinde Aplerbeck gehörte (30.9./14.10.1875) [KA 1875, 83f.]. Die Hörder Pfarrer waren mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet worden. Wohl nicht zuletzt aufgrund des harmonischen Miteinanders der beiden Pfarrer Butz und Kern konnte nach der äußerlichen auch die innerliche Einigung der früheren lutherischen und reformierten Gemeinde beobachtet werden - so 1878 anlässlich einer Kirchenvisitation [LkA EKvW A 6-02; Gronemann, 34, 36].
Zwischen 1883 und 1889 erbaute die Gemeinde die Lutherkirche (Grundsteinlegung 10.11.1883, Einweihung 4.4.1889). Sie war die erste in der Regierungszeit Kaiser Wilhelms II. eingeweihte Kirche, der ihr aus diesem Anlass ein Altarbild nach van Dyck schenkte (1989/90 Restaurierung dieses Altargemäldes "Beweinung Christi"). Die alte lutherische Kirche wurde 1890, die reformierte Kirche 1902 abgerissen [B 1468, 96; LkA EKvW 2 neu/8276]. Als Pfarrer Butz 1889 das Amt des Dortmunder Superintendenten übernahm, wurde ihm zur Entlastung in der pfarramtlichen Tätigkeit ein Synodalvikar mit dem Wohnsitz in Hörde beigegeben. 1895 trat Butz in den Ruhestand. In die 1. Pfarrstelle rückte nunmehr Pfarrer Kern nach und der bisherige Synodalvikar Vohwinkel wurde im Mai 1895 ohne Probepredigt in die 2. Pfarrstelle gewählt. Bei dieser Wahl wurde zugleich beschlossen, die beiden Pfarrstellen und damit auch die Pfarrgehälter gleichzustellen. Die Gemeinde wurde in die beiden Gemeindebezirke Ost und West geteilt; die beiden Pfarrer wechselten jährlich in der Betreuung der Bezirke. 1896 bewilligte das Konsistorium zu ihrer Unterstützung einen nicht ordinierten Hilfsprediger [Gronemann, 50]. 1900 sprach sich die Gemeinde dann für die Anstellung eines ordinierten Hilfspredigers auf Lebenszeit aus, woraufhin Friedrich Große-Oetringhaus berufen wurde. Da angesichts einer Gemeindegliederzahl von über 13.000 Personen inmitten des Industriegebietes sowie aufgrund ausreichender finanzieller Mittel die Hilfspredigerstelle in eine weitere Pfarrstelle umgewandelt werden konnte, wurde zum 1.4.1903 eine 3. Pfarrstelle errichtet [KA 1903, 17]. Die Gründung einer 4. Pfarrstelle wurde bereits 1906 in Betracht gezogen, sie unterblieb jedoch sowohl damals als auch bei späteren Anläufen in den Jahren 1929 und 1939 [LkA EKvW A 6-02].
1919 gründete Pfarrer Schulte-Sodingen die Wohnungsgenossenschaft "Eigenheim", eine Selbsthilfe-Gemeinschaft, die die Wohnungsnot etwas lindern sollte. So entstanden beispielsweise außerhalb des Stadtgebietes bis 1923 etwa sechzig Eigenheime, die weitgehend in gegenseitiger Selbsthilfe gebaut worden sind [Gronemann, 65]. - Pfarrer Gustav Hochdahl, der Anfang 1933 von Hörde nach Kirchhörde wechselte, war Mitglied der NSDAP, unterstützte aber einen Wahlaufruf der Bekennenden Kirche zur Wahl der kirchlichen Körperschaften in der neu gebildeten DEK, den auch alle drei Hörder Pfarrer (Bartels, Vohwinkel und Knoch) unterzeichneten (Ergebnis der Kirchenwahl 1933: Bekenntnisfront 1.613, DC 1.907 Stimmen) [Gronemann, 66f.]. Die Frauenhilfe konnte als Stütze der Bekennenden Gemeinde weiterhin wirken. Im Bezirk des 2. Pfarrers Schönfeld allerdings versuchte dieser die Frauenhilfe in den von der NSDAP geförderten "Frauendienst" zu überführen. Da die überwiegende Mehrheit der Frauen unter der Vorsitzenden Helms ihre bekenntnistreue Haltung bekundete, kam es zur Spaltung der Frauenhilfe in diesem Bezirk [Gronemann, 73]. Pfarrer Schönfeld verzichtete 1937 auf die Rechte des geistlichen Standes. Der 1937 zum Nachfolger Gewählte und bereits Berufene lehnte die Berufung ab [LkA EKvW A 6-02]. Der mit der Betreuung der DC-Mitglieder in Hörde und Marten betraute Pfarrer Helmut Schmell aus Wellinghofen war Anhänger der "Nationalkirchlichen Einung", missachtete aus diesem Grunde regelmäßig die gottesdienstlichen Ordnungen, so dass der EOK ihm seinen Auftrag entzog. Er verstarb 1944 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft [LkA EKvW 2 neu/8281]. Der 1. Pfarrer Schmidt ist 1944 in Lettland gefallen.
Hörde erlitt während des Zweiten Weltkriegs insbesondere durch die Luftangriffe auf Groß-Dortmund vom 22./23.5.1944, 6.10.1944 und 12.3.1945 große Schäden. Schwer beschädigt wurden die drei Kirchen, zuletzt war die Lutherkirche bis auf den Turm zerstört worden. Diese einzige Kirche der evangelischen Kirchengemeinde hatte zuvor noch als Ausweichgottesdienststätte für die katholische Stiftsgemeinde gedient, deren Kirche im Mai 1944 ausgebrannt war [Gronemann, 75]. In den letzten Kriegsjahren war der 2. Pfarrer Werner Friese der einzige Seelsorger der Hörder Gemeinde. Kurz nach Kriegsende und seiner Entlassung aus der Gefangenschaft kam Mitte Mai 1945 mit Pastor Hans-Günther Jansen ein Hilfsprediger in den verwaisten Bezirk des gefallenen Pfarrers Schmidt. 1947 wurde Jansen zum Pfarrer des Südbezirkes gewählt [Gronemann, 81]. Zum 1.7.1947 wurde zudem eine weitere, 4. Pfarrstelle errichtet [KA 1947, 21]. - Seit 1945 nutzte man verschiedene Räume zur Feier der Gottesdienste. Für die evangelischen Hauptgottesdienste stellte nunmehr die katholische Stiftsgemeinde ihre eigene Notkirche im katholischen Gesellenhaus zur Verfügung. Bereits 1947 beabsichtigte die Hörder Gemeinde, selbst eine Notkirche zu erbauen, nutzte für diese Zwecke dann aber einen alten Gemeindehaussaal [LkA EKvW 2 neu/8274]. Bis 1949 konnten evangelische Gottesdienste in der (katholischen) Kapelle des St. Josephs-Hospitals gefeiert werden, mit dem Amtsantritt des 2. Pfarrers Dr. Ferdinand Zumegen, der vormals der römisch-katholischen Kirche angehört hatte, wurde die Nutzung der Kapelle nicht mehr gestattet [LkA EKvW 2 neu/8281].
In Hörde lebten rund dreißig Prozent Katholiken und sechzig Prozent Protestanten. Hörde, das vor seiner kommunalen Eingemeindung nach Dortmund 1928 Kreisstadt gewesen ist, war auch nach dem Kriege eine dicht besiedelte Industriegemeinde. Die Menschen, darunter nur ein vergleichsweise geringer Teil Flüchtlinge und Vertriebene, arbeiteten zumeist bei der Dortmund-Hörder-Hüttenunion [LkA EKvW 2 neu/8281]. Zum 1.9.1954 wurde aus Teilen der alten Kirchengemeinde Hörde und der erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Kirchengemeinde Dortmund-Heliand die "Evangelische Advent-Kirchengemeinde in Dortmund" gebildet [KA 1954, 113]. Die Adventgemeinde hatte sich seit Herbst 1950 als Nordost-Bezirk der Kirchengemeinde Hörde durch den Zuzug von Ostvertriebenen entwickelt [Evangelische Advent-Kirchengemeinde 40. 1953-1993. Festschrift]. Ebenfalls 1954, am 1. Advent (28.11.), war die wiederaufgebaute Lutherkirche nach zweijähriger Bauzeit erneut eingeweiht (1984-1995 Sanierung). Der große Gemeindehaussaal wurde, da das Presbyterium ihn wirtschaftlich nutzen wollte, 1955 als Kino vermietet und fungierte später als Gaststätte, was Präses Wilm anlässlich einer Visitation im Jahre 1966 zu überdenken bat ("Der Teufel Alkohol fordert von uns heute besondere Wachsamkeit, weil er viele Seelen in unheilvoller Gefangenschaft hält") [LkA EKvW 2 neu/8281, 8274 + 8276]. Zum 1.10.1961 wurde in der Kirchengemeinde Hörde eine weitere, 5. Pfarrstelle errichtet (1963 besetzt) [KA 1961, 128]. Zum 1.7.1970 jedoch wurde diese damals bereits seit zwei Jahren vakante 5. Pfarrstelle aufgrund sinkender Gemeindegliederzahlen wieder aufgehoben [KA 1970, 139; Gronemann, 101]. Dennoch wurde zur selben Zeit, am 3.2.1968, im Rahmen einer Festwoche ein neues Gemeindezentrum an der Nortkirchenstraße in Hörde eingeweiht. Das heutige "Dietrich-Bonhoeffer-Haus" entstand als zweite Predigtstätte mit Jugendheim und in Voraussicht auf die südliche Erweiterung des Stadtteils Hörde, die allerdings nicht stattgefunden hat [LkA EKvW 2 neu/8275].
Hatte die Kirchengemeinde nach dem Wiederaufbau der Lutherkirche noch einige Jahre lang auf eine neue Orgel sparen müssen, so konnte die neue Kemper-Orgel im Dezember 1962 schließlich fertiggestellt werden. Unter der langjährigen Kantorin KMD Ruth Jürging, die sich im September 2007 nach 41 Jahren verabschiedete, entwickelte sich ein sehr lebendiges und vielseitiges kirchenmusikalisches Leben in der Gemeinde [UK Dortmund und Lünen, 30.9.2007; LkA EKvW 2 neu/8281]. - Zum 1.3.2001 wurde die 3. Pfarrstelle aufgehoben und zum 1.1.2006 die 1. Pfarrstelle [KA 2005, 266f.]. Zum 1.1.2006 fusionierten die Kirchengemeinde Hörde und die zwischenzeitlich zahlenmäßig stark geschrumpfte Kirchengemeinde Dortmund-Advent (1.626 Gemeindeglieder im Jahr 2002) mit ihrer Pfarrerin Christel Schürmann (seit 2000) zur Evangelischen Kirchengemeinde Hörde (Bekenntnisstand evangelisch-uniert) [KA 2006, 21]. In der vereinigten Kirchengemeinde bestanden drei Kirchen: das Dietrich-Bonhoeffer-Haus, die Lutherkirche und - bis zu ihrer Schließung 2008 - die Adventkirche aus dem Jahr 1953. In der Lutherkirche fand der Gottesdienst jeden Sonntag statt, im Dietrich-Bonhoeffer-Haus und in der Adventkirche im Wechsel zweiwöchentlich. Zum 1.10.2008 wurde ein kommunal zum Stadtteil Wellinghofen gehörender Gemeindeteil der Kirchengemeinde Hörde in die Kirchengemeinde Wellinghofen umgepfarrt [KA 2009, 110].
Literatur:
650 Jahre Stadtrechte Hörde 1340-1990 (Hörder Beiträge zur Stadtgeschichte), 1990 (B 1507);
Das Krankenhaus Bethanien der evangelischen Kirchengemeinde Dortmund-Hörde: 1865, 1905, 1955, o.J. [1955] (W 166);
Ingo Fiedler: Nachrichten über die kleinere evangelische, ursprünglich reformierte Gemeinde zu Hörde; in: Berghofer Blick 3/1997, 3-9 (W 10014);
Walter Gronemann: Kleine Geschichte der Stadt Hörde, 1974 (B 1466), 21991 (B 1468);
Walter Gronemann: Auf dem Weg durch die Zeiten: aus der Geschichte der Evangelischen Kirchengemeinde Hörde, 1989.
Günther Högl und Thomas Schilp (Hg.): 650 Jahre Stadtrechte Hörde (1340 - 1990), 1990 (B 1507).
Jürgen Kampmann: Die Einführung der Berliner Agende in Westfalen : Die Neuordnung des evangelischen Gottesdienstes 1813-1835, 1991 (W 8610).
F.W. Schulte: Chronik der Stadt Hörde und der größeren evangelischen Gemeinde in derselben, 1836 (B 1923);
Robert Stupperich: Westfälische Reformationsgeschichte : Historischer Überblick und theologische Einordnung, 1993 (W 9096).
2. Bearbeitung und Benutzung des Bestandes
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hörde (Ev. Kirchenkreis Dortmund-Süd) wurde 1991 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen von Wolfgang Zimmermann verzeichnet und 2001 und 2010 um Nachträge erweitert. Es umfasst insgesamt 601 Verzeichnungseinheiten (VE) - davon sind 7 VE Karten und Pläne, 77 VE Kirchenbücher und 21 VE Zivilregister -, die sich über den Zeitraum von 1653 bis 2001 erstrecken.
Im Oktober 1987 nahm die Kirchengemeinde Hörde erstmals mit dem Landeskirchlichen Archiv Kontakt auf, um ihr Archiv, das durch Kriegseinwirkungen nicht mehr vollständig erhalten und durch Vernachlässigung in keinem guten Zustand sei. Die archivwürdigen Unterlagen wurden 1989 ins Landeskirchliche Archiv abgeholt und sind hier unter der Bestandsnummer 4.65 deponiert. Als in den 1990er Jahren vermehrt Hörder Archivgut mit kirchlichem Bezug auf Auktionen und in Anzeigenseiten der Zeitungen auftauchten, stellte sich heraus, dass bei einer "Aufräumaktion" Archivalien der Hörder Kirchengemeinde in einer öffentlich zugänglichen Mulde entsorgt wurden, und so in den Umlauf kamen. Leider konnte auf dem Rechtsweg lediglich ein Kirchenbuch der reformierten Kirchengemeinde zurückgewonnen werden. Andere Unterlagen wurden von Privatpersonen erworben.
Die im Jahr 2001 nachgetragenen Akten wurden bei der Kirchengemeinde Aplerbeck aufgefunden. Vermutlich wurden sie seinerzeit aus unbekannten Gründen an das Ev. Gemeindeamt Aplerbeck abgegeben. 2010 wurden v.a. Abkündigungsbücher und Karten und Pläne in das Archiv nachgetragen und bei dieser Gelegenheit die älteren Verzeichnungen in die Archivdatenbank übernommen und das Findbuch in der vorliegenden Form überarbeitet.
Bis zu ihrer Vereinigung 1875 existierten in Hörde zwei Kirchengemeinden, eine "kleinere reformierte" und eine "größere lutherische" Gemeinde. Soweit erkenntlich wurden die Akten der reformierten Gemeinde von den restlichen Unterlagen getrennt und bilden Teil 1 des Findbuchs. Sehr umfangreich ist die Überlieferung des Krankenhauses Bethanien, die im zweiten Teil des Findbuches unter Gliederungspunkt 10 zu finden ist.
Die Karten und Pläne, Kirchenbücher und Zivilregister wurden aus lagerungstechnischen Gründen in die Bestände 15 (Karten und Pläne), 8.3 (Kirchenbücher) und 7.16 (Zivilregister der Ev. Kirchengemeinde Hörde) des Landeskirchlichen Archivs übernommen. Die im Findbuch angegebenen Signaturen beziehen sich auf diese Bestände.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Altsignatur, falls sie auf der Akte vermerkt war. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.65 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.65 Nr. ...".
Bielefeld, Januar 2011

Reference number of holding
4.65

Context
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.03. Kirchenkreis Dortmund

Date of creation of holding
1653 - 1981

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06.03.2025, 6:28 PM CET

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  • Bestand

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  • 1653 - 1981

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