Bestand

P Rep. 331 Standesamt Lichtenberg von Berlin, Familienbücher (Bestand)

Vorwort: P Rep. 331 Standesamt Lichtenberg von Berlin, Familienbücher

Das "Familienbuch" wurde erstmals durch das Personenstandsgesetz vom 03. November 1937 eingeführt, um anstelle der bisherigen Heiratsregister verwandtschaftliche Zusammenhänge stärker zu verdeutlichen und im Sinne der nationalsozialistischen Erbgesundheits- und Rassenpolitik auswerten zu können.
Das Personenstandsrecht der DDR (Gesetz vom 16. November 1956 und ff.) sah derartige Familienbücher nicht vor. Die Bürger konnten ihre Personenstandsurkunden und andere persönliche Dokumente in einem "Buch der Familie" privat sammeln. Die Standesämter registrierten die von ihnen vorgenommenen Trauungen in einem Ehebuch. Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde das Personenstandsrecht der Bundesrepublik übernommen.
Dort war mit der zum 1. Januar 1958 in Kraft getretenen Veränderung des Personenstandsgesetzes das Heiratsbuch als bei den Standesämtern stationär geführtes Eheschließungsregister wiederbelebt worden. Daneben trat ein Familienbuch in veränderter Form. Es begleitete (als Karteiblatt) ein Ehepaar bei Wohnortwechseln und wurde dort vom zuständigen Standesamt fortgeschrieben. Für Ehen, die vor 1958 geschlossen worden waren, konnte nachträglich ein solches Familienbuch angelegt werden.
Durch das Personenstandsgesetz von 2007 wurde das Familienbuch abgeschafft. Seitdem werden in den Familienbüchern keine neuen Einträge mehr vorgenommen, sondern nur die bestehenden Einträge weiter gepflegt.

Der Bestand enthält einzelne Familienbücher (in Karteiform), die auf Antrag für vor 1958 geschlossene Ehen von den ehem. Ostberliner Standesämtern Lichtenberg und Hohenschönhausen nach 1990 angelegt wurden.

Laufzeit: 1950 - 2018
Erschlossen: 2 AE

Allgemeiner Hinweis: Die Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des Berliner Archivgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung noch geschützt und nicht frei zugänglich.

Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von einem Jahr.

Bestandssignatur
P Rep. 331

Kontext
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> P Bestände der Berliner Standesämter

Bestandslaufzeit
1959 - 2018

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Letzte Aktualisierung
28.02.2025, 14:13 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1959 - 2018

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