Urkunde

Die Ritter Heinrich und Wolf, Brüder, Ritter Markolf und die Knappen Markolf, Friedrich, Theoderich und Johann, Brüder von Hattstein, öffnen dem Grafen Johann von Nassau-Merenberg das Haus Hattstein wider jedermann mit Ausnahme der Herren von Hanau und Limburg, von denen das Haus zu Lehen rührt, und alle die Herren, deren Mannen und Burgmannen sie bisher gewesen sind. Zum Obmann eines im Streitfall von beiden Seiten zu berufenden Schiedsgerichts wird der Ritter Franko von Kronberg und an dessen Stelle Ritter Markolf Rudil der ältere oder Syfrid von Rheinberg bestimmt.

Archivaliensignatur
Hessisches Hauptstaatsarchiv, 135, U 25
Formalbeschreibung
Ausfertigung. Pergament.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller und 3 Obmänner

Kontext
Nassau Usingen: Herrschaft Usingen >> Urkunden >> 1200-1399
Bestand
135 Nassau Usingen: Herrschaft Usingen

Laufzeit
1355 August 5

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.03.2023, 13:58 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1355 August 5

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