Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Süßbäcker Johann Georg Laible als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Sara Beck als Braut. Begleitet werden sie von dem Schapfenmüller [abgegangene Schapfenmühle, Bereich Schwörhausgasse 1] Johann Jakob Ziegler und dem Rotgerber Johann Christoph Neubronner als Pfleger der Töchter des Bräutigams Elisabeth, Anna Ursula und Angelika aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Elisabeth geborene Meyer sowie dem Schiffmann Johann Martin Ruß und dem Weißgerber Johann Beck als Pfleger der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 12. Februar 1784 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 385] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Töchter des Bräutigams noch minderjährig sind und daher der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Töchter aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Süßbäcker Johann Georg Laible als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Sara Beck als Braut. Begleitet werden sie von dem Schapfenmüller [abgegangene Schapfenmühle, Bereich Schwörhausgasse 1] Johann Jakob Ziegler und dem Rotgerber Johann Christoph Neubronner als Pfleger der Töchter des Bräutigams Elisabeth, Anna Ursula und Angelika aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Elisabeth geborene Meyer sowie dem Schiffmann Johann Martin Ruß und dem Weißgerber Johann Beck als Pfleger der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 12. Februar 1784 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 385] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Töchter des Bräutigams noch minderjährig sind und daher der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Töchter aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft. | Digitalisierung: Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
Stadtarchiv Ulm, A Urk. Heiratsverträge, 386
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Ausstellungsort: Ulm

Aussteller: Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm

Siegler: Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm mit dem Stadtgerichtssiegel

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Ursprünglich an Pergamentstreifen anhängend; verloren

Datum: Der geben ist Ulm, freytags, den 13. februarii 1784.

Kontext
A Urkunden Heiratsverträge
Bestand
A Urk. Heiratsverträge A Urkunden Heiratsverträge

Laufzeit
1784 Februar 13.

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Letzte Aktualisierung
31.01.2023, 11:26 MEZ

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Entstanden

  • 1784 Februar 13.

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