Bestand

1.2.2.34.2 Personenstandsregister (Bestand)

Bestandsgeschichte: Die Personenstandsbücher mit den Einträgen zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen wurden ursprünglich beim Standesamt fortlaufend geführt und dort auch dauernd verwahrt. Mit dem Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19. Februar 2007 gelten für Fortführung der Personenstandsregister seit dem 1. Januar 2009 folgende Fristen: Geburtenregister 110 Jahre, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre. Während dieser Fristen verbleiben die Unterlagen beim jeweiligen Standesamt. Nach Ablauf dieser Fristen erfolgt die Übergabe der Unterlagen an das Stadtarchiv Leipzig.

Umfang
Laufmeter: 368,08

Kontext
Stadtarchiv Leipzig (Archivtektonik) >> 1 Städtische Körperschaften und deren nachgeordnete Einrichtungen >> 1.2 Stadtverwaltung >> 1.2.2 Ämter der Stadtverwaltung um 1830-1945/1952 >> 1.2.2.34 Abteilung für Standesamtssachen/Standesamt

Bestandslaufzeit
1876 -

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Es gilt die Archivsatzung des Stadtarchivs Leipzig.
Letzte Aktualisierung
15.01.2024, 13:49 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1876 -

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