Urkunden
Johann, Erzbischof zu Mainz, bekundet, dass Äbtissin (Cristine) und Konvent von Altmünster, grauen Ordens, dem Erzstift ein Drittel des Gerichts zu Heidesheim ("Heysensheim") "an wasser weyde ewiglichen zuhaben und zu besitzin [...] und uns [...] zu gebruchen" laut Urkunde übergeben haben. Ausgenommen sind die Vogtei und alle übrigen Gefälle und Güter, namentlich "ir fryhen bünden die da zehende frihe sint und ire schefferye", und alles, was in ihrem Hof gehört. Dafür gewährt der Erzbischof mit Zustimmung des Domstifts (Dekan: Eberhard) dem Kloster ewige Freiheit von Subsidien, Prokurationen und allen anderen Beschwerungen; der Erzbischof und seine Nachfolger werden ferner den Besitz des Klosters schirmen. (2) S. Erzbischof und Domkapitel. "Datum Eltvil ipso die sancti Antonii confessoris a.d. millesimo quadringentesimo quartodecimo."
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Mainz, U / 1414 Januar 17
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung. Perg., im Text etwas beschädigt. Beide S. fehlen. Rückvermerk 18.Jh.: "Freyheitt undt gerechtigkeitt wegen der Schefferey zu Heydessheim".
- Kontext
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Urkundenbestand >> Urkunden (mit Fotos)
- Bestand
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Urkundenbestand
- Provenienz
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Altmünster Mainz
- Laufzeit
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17.01.1414
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.05.2023, 14:15 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Altmünster Mainz
Entstanden
- 17.01.1414