Urkunden

Irmtraut (Irmentrudis) von Monreal, Tochter des (å) Ritters Siegbert (Sybertus), gen. von Eltz (Elce), trifft, auch für ihre Geschwister (couterini) (å) Konrad und (å) Hildegund, folgende testamentarische Verfügungen: sie gibt ihren Hof Wüstenrath (Weistinroth), der ihr Eigentum ist, mit allem Zubehör ihrer Pfarrkirche in Monreal, behält sich jedoch auf Lebenszeit den Nießbrauch an dem Hof und an ihren sonstigen Höfen und Gütern vor. Nach ihrem Tod sollen ihre Schulden von ihren Besitzungen anteilmäßig abgetragen werden. Irmtraut bestimmt ferner, daß nach ihrem Tod die Zinsen des Hofes Wüstenrath für zwei Jahre den Minoritenbrüdern in Andernach und Koblenz, den Predigermönchen in Koblenz und sonstigen gottesfürchtigen Einrichtungen bzw. Personen wie folgt zufallen: die Minoriten in Andernach bekommen in dem gen. Zeitraum die Hälfte der Güter und des Ertrags des gen. Hofes, davon gehen dem Blutsverwandten und Beichtvater Irmtrauts, Konrad, gen. von Monreal, drei Malter Weizenmehl in jedem der beiden Jahre zu. Ein Drittel der Güter des Hofes weist Irmtraut den Minoriten und Predigermönchen in Koblenz zu, den Rest - das Testament nennt ein Viertel - behält sie den sonstigen Einrichtungen und Personen für den genannten Zeitraum von zwei Jahren vor. Irmtraut vermacht von den Gütern des Hofes ein Malter Weizen pro Jahr der Klause (reclusorium), die bei der Kirche Monreal erbaut werden soll; ansonsten wird der Malter Weizen unter Bedürftigen aufgeteilt. Die Ausstellerin verfügt ferner, daß jedes Jahr für ihre gen. Blutsverwandten, für ihre Eltern, Vorfahren und alle Verstorbenen vier Gedächtnisse (memorias) in der Kirche zu Monreal gehalten werden. Von einem weiteren Malter Weizen, der von den Gütern des Hofes fällt, stiftet sie vier brennende Wachskerzen zugunsten der gen.Verstorbenen; die Kerzen sollen auch beim Begräbnis von Verbannten und Armen brennen. Ein weiterer Malter Weizen von den Gütern des Hofes Wüstenrath soll nach dem Tod Irmtrauts für Arme und Bettler ausgegeben werden. Für den Glöckner der Kirche zu Monreal setzt sie jedes Jahr einen halben Malter Weizen von den Gütern des Hofes aus. Das übrige Zubehör des Hofes und den Hof selbst hinterläßt sie nach Ablauf der gen. zwei Jahre unter folgenden Bedingungen der Kirche in Monreal: der Pleban erhält das Nutzungsrecht der Güter mit der Auflage, daß der Gottesdienst (divinus cultus) um eine Messe vermehrt und diese für das Seelenheil ihrer Vorfahren, aller bereits Genannten und für das Wohl der Lebenden gehalten wird. Bei Verstößen verliert der Pleban sein Amt (ministerium). Die Ausstellerin schenkt der Kirche zu Monreal außerdem ihr Erbrecht, das sie, ihre Blutsverwandten und Vorfahren in den Wäldern von Polch (Poliche) haben. Die Minoritenbrüder in Andernach bekommen die Hofstätte (area) Irmtrauts in Mayen (Meyene), die bei der Kirche liegt und den Jungfrauen (puellis) von Reil (Rile) zuzuwenden ist. Das Nonnenkloster Sankt Marien in Andernach erhält den Hof Irmtrauts in Kottenheim (Kottinheym) mit allem Zubehör, der ihr eigen ist. Diese haben dafür viermal im Jahr für Irmtraut und für das Seelenheil der übrigen gen. Personen Nachtwachen und Messen zu begehen, auch soll der Hof den Speisesaal beliefern. Der Konvent von Engelport (Angelica Porta) erhält die Weinberge Irmtrauts in Poltersdorf (Poltirsdorf), die als Erbbestand vergeben sind. Dem Konvent in Himmerod (Hymminroth) vermacht sie ihre [sonstigen] Weinberge in Poltersdorf, die Heirdon als Erbe innehat. Dem Konvent des Klosters Stuben (Stupa) schenkt sie 20 Talente oder 20 Pfund Öl; diese 20 Pfund müssen durch den gen. Heirdon von ihren dortigen Gütern abgelöst werden. Dem Konvent von Rosenthal (Rosindal) hinterläßt sie alle ihre Güter in Pommern (Pumere). Dem Konvent von Martertal (Martildal) vermacht Irmintraut ihre Güter, die zwischen den beiden Dörfern Hengilsteyn und Elce liegen und [die] dir vriede off dir hovin genannt werden. Dem Pleban in Mayen hinterläßt sie zwei Denare pro Jahr für dessen Bemühungen bei den o.g. Jahrestagen. Dem Glöckner in Mayen weist sie sechs Denare zu. Die gen. Beträge werden zusammen mit zwei Hühnern gereicht; diese schenkt sie auch dem o.g. Pleban Ernst, gen. Lindirsson, soll sie jedes Jahr aus ihrer Hofstatt lösen, die oberhalb des Berges Ulinberch liegt. Die Geldbeträge aus dieser Hofstatt werden zu Martini (Nov. 11) und die Hühner zu Beginn der Fastenzeit (carnisprivium) fällig. Den Knaben des Friedrich, gen. Bücking (Buckingis), aus Mayen, die ein Leben nach religiösen Maßstäben führen wollen, vermacht Irmtraut ihre Hofstatt in Mayen, die Heinrich, gen. Vreudinson, von ihr erblich gegen drei Schillinge und gegen vier Hühner (in Denaren) hat. Die Denare gefallen den Knaben jedes Jahr zu Martini, die Hühner zu carnisprivium. Diesen Knaben schenkt sie außerdem für den gleichen Zweck ihre Güter, die bei dem Dorf Hirten (Hirtene) liegen und [die] zo din hovestedin genannt werden. Als Testamentvollstrecker bestimmt Irmtraut den Grafen von Virneburg und den jeweiligen Pleban von Monreal und räumt [überdies] ihrem Blutsverwandten Konrad Mitwirkungsrechte ein. Sr.: Graf Ruprecht III. (Ropertus) von Virneburg (Virrinburg), Christian, Pleban von Monreal, Gerhard von Virneburg, Archidiakon zu Trier, Heinrich von Virneburg, Propst zu Soest, Brüder des Grafen, Heinrich von Monreal, Domherr zu Köln, ferner die Ritter Philipp von Virneburg, Onkel des Grafen und seiner Brüder, sowie die Burgmannen (castrenses) Eustachius in Monreal und Karl in Virneburg. Ausf. Perg., fleckig - 8 Sg. anh., 1, 3, 5, 6 u. 7 ab (Reste, darauf Lilie erkennbar, lose beil.) - Rv.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Attribution 3.0 Germany

0
/
0

Reference number
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-US 6 Nr. 8
Former reference number
III/55
Extent
o.A.

Context
Grafschaft Virneburg - Urkunden >> 1222-1399
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, F-US 6 Grafschaft Virneburg - Urkunden

Date of creation
1310 Juli 5 (1310 Juli 5 (die dominico infra octavas beatorum Petri et Pauli apostolorum) Monreal)

Other object pages
View digital item at providers-website
Rights
Last update
26.03.2024, 9:03 AM CET

Data provider

This object is provided by:
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1310 Juli 5 (1310 Juli 5 (die dominico infra octavas beatorum Petri et Pauli apostolorum) Monreal)

Other Objects (12)