Urkunden
Veit Nöschel von Nieratz ("Nüwratz") bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Elsa Küng von Karbach und dem jüngsten Kind, das beide hinterlassen werden, auf Lebenszeit das Gütlein in Karbach verliehen hat, das früher der Schwiegervater ¿Michel Küng zu Lehen hatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts entfremden. Als Zins und Hubgeld zahlen sie jährlich, was Urbarbuch und Rödel des Klosters ausweisen. Bei Verletzung der Leihebedingungen und Tod der Beliehenen fällt der Besitz dem Abt heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn die Beliehenen mit Leib und Gut flüchtig werden. Beim Abzug müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1004
- Alt-/Vorsignatur
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fasc. 094 n. 03
- Maße
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24,6 x 56,7 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: Pergament fleckig, 2 Löcher
Aussteller: Veit Nöschel von Nieratz ("Nüwratz")
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Erhard Kumpfler, Bürgermeister von Wangen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
- Kontext
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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Kumpfler, Erhard, Bürgermeister
Küng, Elsa
Küng, Michel
Nöschel, Elsa
Nöschel, Veit
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
Karbach : Amtzell RV; Einwohner
Nieratz : Niederwangen, Wangen im Allgäu RV; Einwohner
Nüwratz s. Nieratz
Wangen im Allgäu RV; Bürgermeister
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:48 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1500 Februar 28 (am nechsten sambstag nach sant Mathys des hailigen zwölfpotten tag (nota: ist der 29.02.!))