Urkunden
1692 Oktober 28. Das Domkapitel bezeugt, daß der Erbgesessene zu Sondermühlen und Bissendorf, Landrat Friedrich von Nehem, für den Ankauf des Gutes Bissendorf angeliehen hat und schuldig ist: ad praebendam Galenicam 1.300 rth., ad quotidianam 36 Goldgulden oder 45 rth., ad regulam vicariorum 50 Goldgulden oder 62 1/2 rth., ad pannistriam vicariorum 100 rth. und 32 osnabrückische Mark oder 24 rth., und dann noch 80 rth.; und dafür eine Stiftsobligation über 2.000 Goldgulden cediert hat, welche seinem Vater titulo dotali vom Hause Tatenhausen angefallen ist. Den Domvikarien wird ihr Anteil, nämlich die 50 Goldgulden, die 100 rth. und 32 Mark und die 80 rth., garantiert. Original Pergament mit dem Siegel des Kapitels ad causas und der Unterschrift des Sekretärs Schelver.
- Archivaliensignatur
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Diözesanarchiv Osnabrück, BAOS U1 1692 Oktober 28
- Sonstige Erschließungsangaben
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Personennamen: das Domkapitel
- Kontext
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U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
- Bestand
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10.1 U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
- Laufzeit
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1692
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
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kein Digitalisat verfügbar
- Rechteinformation
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Rechteinformation beim Datengeber zu klären.
- Letzte Aktualisierung
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09.07.2020, 08:37 MESZ
Datenpartner
Bistum Osnabrück. Diözesanarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1692