Bestand
Bundeskriminalamt (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Errichtet wurde das Bundeskriminalamt (BKA) durch Gesetz über die
Errichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) vom
8. März 1951 (BGBl I S. 165). Funktionsvorgänger war das
Kriminalpolizeiamt für die Britische Zone in Hamburg, das zum 31. Okt.
1951 als Außenstelle Hamburg übernommen wurde.
Im Juni 1952 tritt die Bundesrepublik der Internationalen
Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol) bei. Das BKA wird
Nationales Zentralbüro. 1972 wird die Abt. Datenverarbeitung gebildet
und 1973 das INPOL-Fahndungssystem in Betrieb genommen. 1975 wird die
Abt. Terrorismusbekämpfung in Bonn-Bad Godesberg eingerichtet. Im Okt.
1981 zieht die Hauptabteilung Bonn mit den Abt. Sicherungsgruppe,
Staatsschutz und Technische Dienste nach Meckenheim. 1986 wird eine
Abt. zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität errichtet. 1991 wird
eine Außenstelle der Abt. Personenschutz und im Dez. 2004 eine
Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrale (GTAZ) in Berlin
eingerichtet.
Das BKA betreibt ab 1993 das
Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) und ab
1995 das Schengener Informationssystem.
Das
BKA-Gesetz wird 1973 mit erheblichen Kompetenzerweiterungen
neugefasst. Gültige Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das
Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in
kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)
vom 7. Juli 1997, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Abwehr von
Gefahren des Internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
vom 25. Dez. 2008 (BGBl. I S. 3083), zuletzt geändert durch Art. 121
der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S.
1474, 1494)
Die Kernaufgaben des BKA bestehen
in einer Zentralstellen- und Ermittlungsfunktion, in internationalen
Funktionen, in Schutzaufgaben und Prävention sowie in
Verwaltungsaufgaben.
Das Bundeskriminalamt
koordiniert die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und
internationaler Ebene und fungiert als polizeiliche Zentralstelle für
das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die
Kriminalpolizei. Es unterstützt als Informations- und
Kommunikationszentrale der deutschen Polizei die Polizeien des Bundes
und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit
länderübergreifender, internationaler oder sonst erheblicher
Bedeutung. Das BKA betreibt zentrale (erkennungsdienstliche)
Einrichtungen und Sammlungen für die deutsche Polizei. Es erforscht
und entwickelt neue Methoden und Arbeitsweisen der
Kriminalitätsbekämpfung, betreibt kriminalistisch-kriminologische
sowie die kriminaltechnische Forschungen, erstellt
kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken. Das BKA übernimmt
Funktionen bei der polizeilichen Kooperation in Europa und bei der
weltumspannenden Zusammenarbeit und koordiniert den Dienstverkehr der
deutschen Polizei mit dem Ausland. Das BKA dient als nationale
Zentralstelle für Interpol, Europol und das Schengener
Informationssystem und ermittelt in gesetzlich festgelegten,
herausragenden internationalen Kriminalitätsfällen selbst oder immer
dann, wenn wegen der Bedeutung der Straftat ein entsprechender Auftrag
einer Staatsanwaltschaft vorliegt.
Als
Zentralstelle hat das BKA
- alle Nachrichten
und Unterlagen für die polizeiliche Verbrechensbekämpfung zu sammeln
und auszuwerten. Es ist insoweit auch Zentralstelle für den
elektronischen Datenverbund zwischen Bund und Ländern;
- die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der
Länder unverzüglich über die sie betreffenden Nachrichten und die in
Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten zu
unterrichten;
- erkennungsdienstliche
Einrichtungen zu unterhalten;
- die
erforderlichen Einrichtungen für alle Bereiche kriminaltechnischer
Untersuchungen und für kriminaltechnische Forschung zu unterhalten
sowie die Zusammenarbeit der Polizei auf diesem Gebiet zu
koordinieren;
- die Entwicklung der
Kriminalität zu beobachten und daraus kriminalpolizeiliche Analysen
und Statistiken zu erstellen;
- Forschung zur
Entwicklung polizeilicher Methoden und Arbeitsweisen der
Verbrechensbekämpfung zu betreiben;
- die
Polizei der Länder in der Vorbeugungsarbeit zur Verbrechensbekämpfung
zu unterstützen;
- Fortbildungsveranstaltungen
auf kriminalpolizeilichen Spezialgebieten durchzuführen.
Des weiteren erstattet das BKA erkennungsdienstliche
und kriminaltechnische Gutachten für Strafverfahren auf Anforderung
von Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Auf dem Gebiet der Strafverfolgung nimmt das BKA die
polizeilichen Aufgaben wahr
- in Fällen des
international organisierten Handels mit Waffen, Munition,
Sprengstoffen oder Betäubungsmitteln und der international
organisierten Herstellung oder Verbreitung von Falschgeld, die eine
Sachaufklärung im Ausland erfordern, sowie damit im Zusammenhang
begangener Straftaten einschließlich der international organisierten
Geldwäsche;
- in Fällen von Straftaten, die
sich gegen das Leben oder die Freiheit des Bundespräsidenten, von
Mitgliedern der Bundesregierung, des Bundestages und des
Bundesverfassungsgerichtes oder der Gäste der Verfassungsorgane des
Bundes aus anderen Staaten oder der Leiter und Mitglieder der bei der
BRD beglaubigten diplomatischen Vertretungen richten, wenn anzunehmen
ist, daß der Täter aus politischen Motiven gehandelt hat und die Tat
bundes- oder außenpolitische Belange berührt.
Darüber hinaus nimmt das BKA polizeilichen Aufgaben auf dem
Gebiet der Strafverfolgung wahrwahr, wenn
-
eine zuständige Landesbehörde darum ersucht oder
- der BMI es aus schwerwiegenden Gründen anordnet oder
- der Generalbundesanwalt darum ersucht oder einen
Auftrag erteilt.
Die Abteilung SG
(Sicherungsgruppe) des BKA nimmt ferner Aufgaben des Schutzes und der
Sicherung der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und in
besoneren Fällen von deren auswärtigen Gästen, den Schutz von Zeugen,
deren Angehörigen und nahestehenden Personen in eigenen
Ermittlungsverfahren wahr.Das BKA ist zugleich Nationales Zentralbüro
der BRD für die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation
(Interpol).
Abteilungs-Gliederung (Juni
1999):
OA Organisierte und Allgemeine
Kriminalität
ZD Zentrale kriminalpolizeiliche
Dienste, Personenerkennung
KT
Kriminaltechnisches Institut
ZV Zentral- und
Verwaltungsaufgaben
IT
Informationstechnik
KI Kriminalistisches
Institut
ST Polizeilicher Staatsschutz
SG Schutz- und Begleitdienste
(Sicherungsgruppe)
TD Technische Dienste,
Verwaltung
Abteilungs-Gliederung (Januar
2008):
Internationale Koordinierung (IK)
Polizeilicher Staatsschutz (ST)
Schwere und Organisierte Kriminalität (SO)
Sicherungsgruppe (SG)
Zentrale
kriminalpolizeiliche Dienste (ZD)
Kriminalistisches Institut (KI)
Kriminaltechnisches Institut (KT)
Informationstechnik (IT)
Zentrale
Verwaltungsaufgaben (ZV)
Inhaltliche Charakterisierung:
Den Hauptbestandteil der Überlieferung bilden Ermittlungs- bzw.
Kriminalaktenakten, deren Benutzung nach § 5 Abs. 2 BArchG erfolgt.
Diese ergänzen die Überlieferung Generalbundesanwaltes beim
Bundesgerichtshof. Darüber hinaus finden sich einige Akten
grundsätzlicher Art und zur Organisation des Bundeskriminalamtes
(BKA).
Zitierweise: BArch B
131/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 131
- Umfang
-
2588 Aufbewahrungseinheiten; 18,3 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Inneres
- Bestandslaufzeit
-
1952-
- Provenienz
-
Bundeskriminalamt (BKA), 1951-
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Bundeskriminalamt (BKA), 1951-
Entstanden
- 1952-