Urkunden

Die Städte Augsburg, Ulm, Memmingen, Kaufbeuren, Leutkirch, Wangen [im Allgäu], Biberach, Ravensburg, Lindau, Buchhorn, Überlingen, Pfullendorf, Esslingen, Reutlingen, Rottweil, Nördlingen, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall, Heilbronn, Weil der Stadt, Wimpfen und Weinsberg schließen nach dem Tod Kaiser Ludwigs [des Bayern] [1347 Okt. 11] ein Bündnis mit folgenden Satzungen: [Stimmen die Satzungspunkte dem Wortlaut oder dem Sinne nach mit U 133 (Pietsch) überein, ist auf diese verwiesen.] [1] = Punkt 2 mit dem Zusatz, daß das Bündnis beendet ist nach Regelung von Punkt 1 unter Vorbehalt der Verlängerung mit Willen des Königs. [2] Zu den Zusammenkünften entsenden die Bürger von Augsburg zwei, die anderen einen aus dem Rat. [3] Wirbt ein Herr wegen des Reichs bei einzelnen Städten, soll die Werbung gemeinsam beraten und beantwortet werden. [4] = Punkt 3, 4. [5] = Punkt 5. [6] = Punkt 6. [7] = Punkt 9. [8] Wird einer Stadt Schaden zugefügt durch Gefangennahme, Verwundung und Mord, sollen die Nachbarn sofort eingreifen, als ob ihnen der Schaden geschehen wäre. [9] = Punkt 10. [10] Zwistigkeiten zwischen den Bundesstädten sollen je drei Räte aus drei Nachbarstädten verbindlich beilegen. [11] Bei Aufständen innerhalb der Städte können beide Parteien sich an den Städtetag nach Ulm wenden. Dessen Entscheidung ist verbindlich. Widerstand dagegen ist gemeinsam zu brechen. [12] = Punkt 11. [13] = Punkt 12. [14] = Punkt 13. [15] Häufen sich gleichzeitige Angriffe, soll der Städtetag in Ulm das Vorgehen festlegen. [16] Aus dem Bund entstandene Feindschaft ist auch nach dem Ende des Bundes noch gemeinsam zu bekämpfen. [17] Wollen Herren, Freie, Dienstleute oder andere Edelleute der Gesellschaft zu Augsburg, der jenseits der [Schwäbischen] Alb oder der der oberen Städte am See beitreten, können sie von diesen Gesellschaften aufgenommen werden, doch ohne Anspruch auf Vertretung im Rat und auf Unterstützung in alten Kriegen. [18] Droht einer Stadt Versetzung durch den König oder Schmälerung ihrer Privilegien, sollen sich die Städte gemeinsam dagegen wehren.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 U 96
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Ulm

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 22 S., 14, 21, 22 abg., 2, 4 besch.

Druck: Schwaben-Neuburg S. 72 ff.

Publiziertes Regest: RJ (Böhmer I) S. 247 Ludwig Nr. 127. - Vischer Nr. 27. - RJ VIII S. 527 Nr. 18. - UB Ulm II, 1 Nr. 298. - UB Esslingen I Nr. 867

Anmerkungen: Im StAL nur Foto vorhanden; Original im StadtAA

Kontext
Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher >> Urkunden >> 1301-1400
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher

Laufzeit
1347 Oktober 22 (Mo nach Gallus)

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Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 08:12 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1347 Oktober 22 (Mo nach Gallus)

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