Bestand
Fürstentum Rheina-Wolbeck (Bestand)
Hoheits- und Familiensachen (14); äußere Angelegenheiten (22); innere Angelegenheiten (42); Justiz (16); Steuern und Finanzen (50); Kirchen und Schulen (20); Domänen und Marken (51); Wirtschaft und Verkehr (21).
Bestandsgeschichte: Errichtet 1803 aus Teilen der Ämter Rheine-Bevergern und Wolbeck für den Herzog von Looz-Corswarem; 1806 zum Großherzogtum Berg, 1811 zum Kaiserreich Frankreich; 1813 als Standesherrschaft an das Königreich Preußen und an Hannover; Gutsverwaltung Bentlage bei Rheine und Fideikommiss bis 1938.
Form und Inhalt: Der jetzige Bestand Fürstentum Rheina-Wolbeck gehörte ursprünglich zu jenem Archiv, das Wolfgang Leesch 1946 auf Schloss Bentlage erstmals ordnete und im Findbuch B 7/2 in den drei Teilen Familienarchiv, Gutsarchiv und Territorialarchiv erschloss. Die letztgenannte Teil setzte sich zusammen aus jenen Akten verschiedener Behörden des Fürstbistums Münster und des Klosters Bentlage, die nach Gründung des Fürstentums Rheina-Wolbeck an den Herzog von Looz-Corswarem übergeben worden waren, sowie aus der in den Jahren 1803 bis 1806 erwachsenen Regierungsregistratur des Fürstentums selbst. Bei der aus verschiedenen Gründen erforderlichen Neuordnung des Überlieferungskomplexes Bentlage (vgl. dazu das Vorwort zu Findbuch B 7 Ben) wurden die Vorprovenienzen wieder den entsprechenden Beständen (Kloster Bentlage, Fürstbistum Münster - Hofkammer, Fürstbistum Münster - Weltliches Hofgericht und Fürstbistum Münster - Amt Rheine) zugeordnet. Die Akten der Domkellnerei waren schon zu einem früheren Zeitpunkt wieder zu diesem Bestand zurückgelegt worden. Im Einzelnen wurden dem von Leesch gebildeten Teilbestand "Fürstentum Rheina-Wolbeck-Territorialarchiv" folgende Teile entnommen:
I A Nr. 7 bis I A Nr. 59 (Findbuch B7/2, S. 47a-47e) > jetzt in Findbuch B 7 KB (Kloster Bentlage)
II A Nr. 1 bis 73 (Findbuch B 7/2, S. 51-54) > jetzt in Findbuch A 67 (Fürstbistum Münster, Hofkammer)
II B Nr. 4-165 (Findbuch B 7/2, S. 54-58) > jetzt in Findbuch A 67 (Fürstbistum Münster, Hofkammer)
II C Nr. 1-86 (Findbuch B 7/2, S. 58-61) > jetzt in Findbuch A 67 (Fürstbistum Münster, Hofkammer)
II D Nr. 1-94 (Findbuch B 7/2, S. 61/61a) > jetzt in Findbuch A 83 VI (Fürstbistum Münster, Amt Rheine-Bevergern)
V Nr. 1-106 (Findbuch B 7/2, S. 73-76) > jetzt in Findbuch A 83 VI (Fürstbistum Münster, Amt Rheine-Bevergern)
III Nr. 2-13 (Findbuch B 7/2, S. 63) > jetzt in Findbuch A 70 (Fürstbistum Münster, Weltliches Hofgericht)
Der verbliebene Bestand umfasst noch 236 Akten, die zwar überwiegend aus den Jahren 1803 bis 1806 stammen, in den wenigen Fällen weitergeführter Vorakten aber auch ins 18. Jahrhundert zurückreichen bzw. in der Übergangszeit bis zur definitiven Mediatisierung des Fürstentums 1813/1815 entstanden sind. Letztere wurden aufgrund ihres engen inhaltlichen Zusammenhangs mit Vorgängen während der souveränen Herrschaft des Herzogs in diesem Bestand belassen (vgl. Nr. 22, 24, 31, 33 und 34), während einige andere Akten mit Laufzeiten nach 1806 zum Bestand Gut Bentlage gelegt wurden. Alle Zuweisungen zu neuen Beständen wurden sowohl in VERA im Feld Altsignatur wie auch im alten Findbuch B 7/2 vermerkt.
Für die Geschichte des Fürstentums Rheina-Wolbecks kann auf die umfassende Darstellung von Josef Tönsmeyer sowie auf die ausführliche Einleitung Leeschs zu seinem 1946 erarbeiteten Findbuch verwiesen werden, die in ihren hier relevanten Teilen im Anschluss wiedergegeben wird.
Der Bestand ist nach der Benutzungsordnung einsehbar.
Münster, März 2010
Dr. Axel Koppetsch
Auszüge aus der Einleitung zum Findbuch B 7/2 von Dr. Wolfgang Leesch
Der neue Staat Rheina-Wolbeck musste sich 1802/03 mit Preußen in die beiden Ämter Rheine-Bevergern und Wolbeck teilen, sodass als Grenzen im Amte Rheine-Bevergern die Ems bis südlich von Greven und eine Linie von Greven zur Grenze des Amtes Horstmar, die einen Teil von Nienberge einschloss, vorgesehen waren. Zum Fürstentum Rheina-Wolbeck kamen mithin:
- aus dem Amte Wolbeck: die zum domkapitularischen Gogericht Meest gehörenden Kirchspiele Altenberge und Nordwalde, sowie teilweise Greven und Nienberge (das fünfte Kirchspiel Gimbte und Teile von Greven und Nienberge kamen an Preußen) ;
- aus dem Amte Rheine-Bevergern: das Kirchspiel Neuenkirchen, der grösste Teil der Kirchspiele Mesum und Emsdetten, Teile des Kirchspiels Rheine und die Stadt Rheine, ferner die links der Ems gelegenen Teile der 1815 zu Hannover gelangten Kirchspiele Salzbergen, Emsbüren und Schepsdorf (sogen. Amtsvogtei Emsbüren).
Im Zuge der Auseinandersetzung zwischen den am ehemaligen Münsterischen Territorium beteiligten Staaten wurden die Akten der Domkellnerei betr. Verwaltung der Kirchspiele Altenberge und Nordwalde und die auf dem Kirchspielskonventionen eingereichten Kirchspielsrechnungen mit Belegen und Prüfungsprotokollen 1804, die Akten des Amtes Rheine, die das Gebiet links der Ems betrafen und deren Hauptbestandteil das ”Markenarchiv“ ausmachte, durch den ehemaligen Amtsrentmeister Forkenbeck 1808 an die fürstliche Verwaltung abgegeben, während die auf das Gebiet rechts der Ems bezüglichen Akten an den Amtsverwalter Busch in dem jetzt preußischen Amte Bevergern ausgeliefert werden mussten und später an das Provinzialarchiv zu Münster gelangten; auch die Akten der Hofkammer über Rechtsstreitigkeiten der Rheiner Juden dürften schon damals abgegeben worden sein, da die spätere Fideikommissverwaltung kein Interesse mehr daran gehabt haben kann. Die übrigen Akten der Hofkammer und der Domkellnerei, die die Eigenbehörden betrafen, sowie die Akten der Hofkammer betr. das Amt Rheine sind auf Grund des Prozessergebnis von 1839 gem. Verfügung der Kgl. Regierung in Münster vom 18.4.1840 aus dem Provinzialarchiv an den neuen Fideikommiss übergeben worden. Als Folge der Fideikommissauflösungsgesetze vom 26.6.1935 und 6.7.1938 ist nunmehr das gesamte Territorialarchiv gem. Beschluss des Fideikommissenates beim Oberlandesgericht Hamm vom 31.1.1941 als Leihgabe am 10.7.1946 in das Staatsarchiv Münster überführt worden. Geordnet und verzeichnet waren nur die1840 aus dem Provinzialarchiv übergebenen Bestände, Durchnummerierung ohne Verzeichnung fand sich bei den Akten der Hofkammer betr. Judenstreitigkeiten und des Hofgerichts betr. Grundstreitigkeiten.
Das Souveräne Fürstentum Rheina-Wolbeck, wie es von 1803-1806 bestanden hat, war ein geopolitisch ganz unmögliches Gebilde, das sich links der Ems etwa 90 km lang in Form einer Hantel hinzog, deren kugelförmige Enden sich bis zu einer Breite von etwa 15 km erweiterten, während die Engpässe nördlich von Bentlage und südlich von Emsdetten nur 2,5 km breit waren; seine Grenznachbarn waren im Osten jenseits der Ems und im Süden Preußen, im Westen der Rheingraf im ehemaligen Amte Horstmar und die Grafschaft Bentheim, im Norden der Herzog von Arnsberg im ehemaligen Amte Meppen. An Fläche hatte es 16 Quadratmeilen, an Einwohnern 20500.
Die Bildung des Fürstentums, die Krönung des Lebenswerkes des Herzogs Wilhelm Joseph von Looz-Corswarem, vollzog sich auf Grund der Artikel 6 und 7 des Friedens von Lüneville vom 9.2.1801 gem. dem Reichsdeputations-Hauptschluss vom 25.2.1803, der am 24.3.1803 durch die Reichsstände und am 24.4.1803 durch den Kaiser bestätigt wurde, wobei allerdings die Reichsdeputation in Regensburg bereits durch diplomatische Abmachungen der großen Mächte (französisch-preußischer Vertrag vom 23.5.1802) und durch Vorschläge Frankreichs und Russlands gebunden war. Auf Grund der diplomatischen Vereinbarungen besetzte Preußen bereits am 3.8.1802 das Oberstift Münster und übernahm am 22.8.1802 durch eine ”Verwaltungs- Organisationskommission“ (die der Hauptorganisation zur Übernahme und Eingliederung der Entschädigungslande in den preußischen Staat unter dem Grafen Schulenburg-Kehnert unterstand) im Namen der künftigen Besitzer die Sequestration. Erst am 12.1.1803 gab Preußen unter französischem Druck die Sequestrationsverwaltung auf und am 31.1.1803 zog Herzog Wilhelm Joseph in Rheine ein und nahm im dortigen Franziskanerkloster (das erst 1812 der einzelstaatlichen Säkularisation zum Opfer fiel) Wohnung. Am 16.2.1803 trat er mit einem Dekret an die Beamten und einem Patent an die Bevölkerung vom 14.2.1803 die Regierung an, starb aber schon am 20.3., ohne seine Residenz Bentlage gesehen zu haben, doch im Bewusstsein seines bedeutenden diplomatischen Erfolges. Da er 1801 und erneut im Testament von 1803 seinen älteren Sohn Karl wegen seiner nichtstandesgemässen Heirat, sowie wegen einer zu einem Mordversuch aufgebauschten Tätigkeit gegen den Vater und seiner angeblichen Fahnenflucht aus dem österreichischen Heere von der Nachfolge ausgeschlossen und enterbt hatte, folgte ihm der zweite Sohn Joseph Arnold; mit ihm folgt der Abstieg aus dem Reiche der hohen Politik in die Enge eines epigonenhaften, kleinstaatlichen Absolutismus, der überall Konflikte hervorrief, die in der Einkerkerung des Advokaten Crone, des Rechtsberaters der widerspenstigen Stadt Rheine und der dadurch hervorgerufenen berühmten ”letzten Reichsexkution“ durchgeführt am 21./22.7.1805 durch den Herzog von Arnsberg, gipfelten, einer Massnahme, die beinahe zu einem ”Kriege“ des Loozischen Bauernlandsturmes gegen die Arenbergischen regulären Truppen geführt hätte. Mit der Mediatisierung der kleinen Fürsten durch die Gründungsakte des Rheinbundes vom 12.7.1806 und die Besitznahme des Territoriums durch den Großherzog von Berg am 2.8.1806 endete das Dasein dieses ephemeren Staatsgebildes.
Eine Konsolidierung hat der junge Staat nicht erlebt, weder nach außen noch im Innern: die in Münster tagende Auseinandersetzungskommission (seit 27.12.1802), deren Loozische Mitglieder Forkenbeck und Olfers waren, konnte keine Einigung über die preußisch-loozische Grenzführung erzielen, da Preußen an der Landgrenze sämtliche zu den Grenzorten gehörenden Bauerschaften forderte, der Herzog anderseits die Grenzlinie von Kirchturm zu Kirchturm gezogen wissen wollte und daher an der Flussgrenze einen jenseitigen etwa 1500 m breiten Streifen beanspruchte. Auch die aus Twickel, van Coeverden und Müller bestehende Verfassungskommission konnte ihre Vorschläge von 1806 nicht mehr verwirklicht sehen; und die mangelhafte Rechtsorganisation hatte ja die Denkschrift der Rheiner Advokaten unter Führung von Crone veranlasst, die zur tieferen Ursache für die Maßnahmen des Herzogs gegen Crone wurde.
Der Fürst führte den Titel: Herzog von Looz, Hasbanien (Hesbaye) und Corswarem (Familientitel), Fürst in Rheina-Wolbeck (staatlicher, später standesherrlicher Titel). Das Familienwappen, ein gevierter Schild (im ersten und vierten Viertel das Wappen der Grafschaft Looz, im zweiten und dritten zwei schwarze Balken in gold, vielleicht eine Umbildung der Hennegauer schwarzen Sparren in gold) mit dem Herzschild von Corswarem, das als neue Devise statt ”Fortitudini“ das stolze ”Potius mori quam foedari“ erhielt, wurde Staatswappen. Eine ”Herzogl. Loozische Regierung“ wurde gebildet aus dem Generalkommissar, dann Regierungsdirektor Friedrich Wilhelm Hofmann, der seit 1794 als Publizist und Rechtsberater wesentlichen Anteil an der Erwerbung Rheina-Wolbecks hatte, aus dem Minister für Haus- und Domänenangelegenheiten (Titel: Conseiller privé auprès de la regence et ministre pleni-potentiaire d`Etat et de cabinet) Geheimrat Franz Joseph von Piton, dem treuesten Diener Wilhelm Josephs, der seit 1784 als Generalintendant der herzögl. Güter unter Herzog Carl Alexander und dann unter seinem Erben Herzog Wilhelm Joseph und seit 1794 als bedeutendster diplomatischer Agent Wilhelm Josephs gewirkt hatte, sowie aus dem Regierungssekretär J. Wilhelm Appelius. Pitons Sohn Johann Martin wurde Landoberjägermeister. Von den Beamten des früheren Amtes Rheine, die als ”beamtliche Behörde“ neben die Regierungsbehörde traten, erhielt Joh. Rud. Benedikt Frh. von Twickel als Landdroste die Polizeiverwaltung, schied aber bald aus dem Staatsdienste aus, Forkenbeck erhielt als Landrentmeister die Kassenverwaltung und der Amtsvogt Hubert Elberfeld wurde Oberförster, Landbaumeister und Landmesser.
Als örtliche Einheiten bestanden: die Stadt Rheine, deren Magistratsverfassung, wenn auch unter strenger Aufsicht der Regierung, beibehalten, deren Teilnahme an der letzten Versammlung der ehemaligen münsterischen Landstände unterbunden wurde, die Wigbolde Emsbüren und Neuenkirchen und die Dörfer (früher Kirchspiele) Altenberge, Emsdetten, Hembergen (bisher Bauerschaft), Mesum, Nordwalde, Salzbergen und Schepsdorf. In der Gerichtsorganisation war erste Instanz für Zivilsachen und Strafgerichtsbarkeit der herzogliche Landrichter in Rheine (Hermann Joseph Rothmann), der diese Aufgaben auch von 1806-11 behielt, dann durch die Friedensrichter in den einzelnen Kantonen abgelöst wurde, an deren Stelle 1815 das Land- und Staatgericht in Rheine und für Teile des ehemaligen Fürstentums die Land- Stadtgerichte in Horstmar und Münster traten; in Schatzungs-, Kammer- und Domänen-, in fiskalischen und Lehnssachen war die herzogliche Regierung (Hofmann) erste Instanz (Verordnung über Gerichtsbarkeit vom 7.5.1803). Als zweite Instanz wirkte ebenfalls Hofmann, der die Prozesse bis zum Endurteil instruierte und dann an ein auswärtiges Rechtskollegium zur Fällung des Spruches einschickte. Als dritte Instanz waren die beiden Reichsgerichte, das Reichskammergericht und der Reichshofrat, vorgesehen. Als Sondergerichte erster Instanz bestanden das Freigericht auf dem Richthof zu Emsbüren und das Markengericht zu Rheine, dessen Berufungsinstanz auch die Regierung war.
Staatliche Einkünfte waren: direkte Steuern (nach einer Aufstellung von 1806: ordentliche Monatsschatzungen, Extrasteuer, Service der Stadt Rheine, Service support der Dörfer, Erbschatzsteuer, Zehntensteuer, Freie-Gründe-Steuer, Kapitaliensteuer, Handlungssteuer, Einwohner- und Hausgenossensteuer, Feuerstättensteuer, Werbegelder, Subsidiengelder, Landtagsgelder, Personalsteuer), Zölle, Akzise, Musikpacht (für Aufwartungen mit Musik), Viehschnittkonzessionsgeld, Postkanon (Konzessionsgeld der privaten Post Rheine-Holland), Judentribut (jährliche Gesamtabgabe der Judenschaft, die bisher an die Hofkammer ging), Judenschutzgeld (für die zehnjährliche Erneuerung der Geleitbriefe, bisher an die Hofkammer gezahlt); dazu kamen die Domäneneinkünfte (Pächte, Landfolgegelder usw.), das Emsbrückengeld (obwohl die Brücke 1681-91 auf Kosten der Stadt Rheine erbaut worden war, hatte sich die bischöfliche Hofkammer, deren Rechtsnachfolger jetzt der Herzog wurde, 1721 die Einziehung des Brückengeldes, das 1686 zugunsten der Stadt mit landesherrlicher Genehmigung eingeführt worden war, als landesherrliches Regal vorbehalten), die Salinenkonzessionsabgabe (Pachtgelder für Benutzung bischöflicher Grundstücke für Salinenanlagen und für den Salinenkanal) und die Einnahmen aus der Fischereigerechtsame auf der Ems.
Für die Einziehung der Staats- und Domäneneinkünfte war der Landrentmeister zuständig, dem sieben Rezeptoren (entsprechend den früheren Kirchspielrezeptoren) unterstanden; die Steuern gingen an die Kontributionskasse, die Domäneneinkünfte an die Domänenkasse. Die herzoglichen Domänen waren verschiedener Herkunft: 1. Eigenhöfe des Klosters, 2. des Bischofs, 3. des Domkapitels und 4. die von ihm selbst hinzuerworbenen. Die bischöflichen und domkapitularischen Eigenhöfe waren dem Herzog auf Grund der Bestimmung des Reichsdeputationshauptschlusses zugefallen, dass aller Domänenbesitz von selbst dem jeweiligen neuen Territorialfürsten zufallen sollte, ohne Rücksicht auf die bisherigen Rechtsansprüche. Während die Konventualen des Klosters für den Verlust ihrer Domäneneinkünfte durch eine Rente abgefunden wurden, behielt das Domkapitel einen Teil seiner Einkünfte (9/10) weiterhin.
Ehemals ritterschaftliche (landtagsfähige) Güter befanden sich im Fürstentum nicht. 18 Lehen übernahm der Fürst als Lehnsherr von seinen Rechtsvorgängern, dem Fürstbischof und dem Domkapitel: 1. Gut Herzefort (Graf zu Nesselrode in Ereshofen), 2. Gut Segebarding Ksp. Altenberge (Jesuitenkolleg zu Münster), 3. Gut Nordfloet Ksp. Nordwalde (Edeling), 4. Gut Storlemann bei Rheine (Homeyer), 5. Gut Hinterding Ksp. Emsdetten (Middelhof und Hinterding), 6. Schwestinghof Ksp. Salzbergen (früher Kloster Bentlage), 7. Westerhofs Erbe Ksp. Altenberge (Domkapitel zu Münster), 8. Wiggerings-Erbe Ksp. Neuenkirchen, 9. Frey Grewiat Ksp. Altenberge (früher bei jeweiligen Richter der Stadt Rheine), 10. Grosse Speckenbeck Ksp. Emsdetten (von Grüter), 11. Egberdings Erbe Ksp. Nordwalde (von Kaas), 12. Wassermühle Hauckensundern Ksp. Emsbüren, 13. Zehnt von Amt und Gericht Rheine, Ksp. Salzbergen und Bauerschaft Stade, 14. Zehnt zu Neuenkirchen und Schepsdorf (Erbe Albers zu Rheine), 15-18. Anteile am Siebengut Ksp. Büren: Hettermann, Küper gnt. Graes, Weyering, Stovermann). Durch großherzoglich-bergisches Dekret vom 11.1.1809 wurden alle Lehnen entschädigungslos zu freiem Eigentum der Vasallen erklärt; damit fielen die Einkünfte aus Belehnungsgebühren, Heimfallgeldern und Konsensgeldern bei Veräusserung und Verpfändung der Lehnen weg.
Das Patronatsrecht besaß der Herzog in Altenberge, Emsdetten, Mesum, Nordwalde, an der Filialkirche zu Hembergen und an einigen Vikarien (darunter der Bentlager Marienvikarie an der Pfarrkirche zu Rheine) sowie auch das vom Kloster Bentlage übernommene über Salzbergen und wohl auch das später (1806) dem neuen Landesherrn zu-gesprochene über die Pfarren Emsbüren und Schepsdorf. An geistlichen Korporationen bestand nur das Fanziskanerkloster zu Rheine, das im Zuge der zweiten (einzelstaatlichen) Säkularisation 1812 aufgelöst wurde; der Malteser- (oder Johanniter-) und der deutsche Orden waren durch Besitz einiger Grundstücke vertreten, von denen die des Malteserordens im März 1816 durch den preußischen König dem Grafen von Steinfurt überwiesen wurden.
Das Regierungsarchiv ist vom Regierungssekretär Appelius mit vorbildlicher Sauberkeit geführt und in alphabetischer Folge der Stichworte geordnet und verzeichnet worden. Die Aktenbände enthalten jeweils die in zeitlicher Folge durchnummerierten Eingänge mit dem Präsentat-Vermerken von der Hand des Regierungsdirektors Hofmann; über die Ausgänge wurden nach französischem Muster Protokolle aufgenommen, die am Anfang der Bände zusammengefasst und teilweise durch erklärende Bemerkungen verbunden sind, wobei auf die Nummern der zugehörigen Eingänge hingewiesen wird.
- Bestandssignatur
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H 401
- Umfang
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236 Akten.
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 2. Behörden der Übergangszeit 1802-1816 >> 2.2. Sonstige Entschädigungslande (H) >> 2.2.5. Fürstentum Rheina-Wolbeck
- Verwandte Bestände und Literatur
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Wolfgang Leesch, Das Archiv von Bentlage. Die Bestände der Herrschaft Rheina-Wolbeck, in: Auf Roter Erde 19 (1963), Nr. 52, S. 3; Josef Tönsmeyer, Vom Landesfürstentum Rheina-Wolbeck zur Gutsherrschaft Rheina-Bentlage, Rheine 1980; Axel Koppetsch, Habent sua fata acta archivii. Zur Erschließung der Bentlager Überlieferung in der Abteilung Westfalen des Landesarchivs NRW, in: Westfälische Zeitschrift 160 (2011), S. 69-84.
Darpe, F.: Geschichte des Fürstentums Rheina-Wolbeck; in: Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens 33 (1875) S. 113-153
Führer, A.: Geschichte der Stadt Rheine, Rheine 1927
Tönsmeyer, Josef: Vom Landesfürstentum Rheina-Wolbeck zur Gutsherrschaft Rheine-Bentlage, Rheine 1980 (dort weitere Literatur)
- Bestandslaufzeit
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1752-1823
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1752-1823