Bestand
OKH / Generalinspekteur der Panzertruppen (Bestand)
Bestandsbeschreibung: a)
Chef der Schnellen Truppen im Oberkommando des Heeres (Chef d
Schn Tr im OKH):
Die Aufstellung erfolgte
zum 24. Dezember 1938 gem. Befehl OKH 19.12.1938-14a/b - 2.Abt.
( II b) Gen St d H . Der Chef d Schn Tr gehörte zum OKH und
unterstand dem Oberbefehlshaber des Heeres (ObdH) unmittelbar
und war ihm alleine verantwortlich. Er hatte die
Disziplinarbefugnisse eines Kommandierenden Generals. Der Chef d
Schn Tr sorgte im Auftrag des ObdH für die Weiterentwicklung der
Panzertruppe und der Kavallerie und überwachte die
Einheitlichkeit der Ausbildung dieser Waffen. Hierin wurde er
bei der Kavallerie durch den "Höheren Kavallerie-Offizier", bei
den Panzerabwehr-Abteilungen durch den "Höheren
Panzerabwehr-Offizier" unterstützt. Seine Forderungen und
Erfahrungen richtete er an den Chef der Waffenabteilungen der
Panzertruppe, Kavallerie und Heeresmotorisierung im
OKH/Allgemeines Heeresamt (AHA). Dieser hatte ihn über die
laufenden und grundsätzlichen Angelegenheiten der
Waffenabteilung zu unterrichten.
Die
Panzertruppenschule und die Kavallerieschule waren dem Chef d
Schn Tr unterstellt. Die Beschickung der Kurse und die Anordnung
von Versuchen in den Schulen bzw. Lehrtruppenteilen regelte die
Waffenabteilung der Panzertruppe, Kavallerie und
Heeresmotorisierung im OKH/AHA.
Mit
Inkrafttreten der Kriegsspitzengliederung (26. August 1939)
wurde der von der Waffenabteilung der Panzertruppen, Kavallerie
und Heeresmotorisierung (In 6) unabhängige Stab "Chef d Schn Tr"
in den Inspekteur der Schnellen Truppen (ohne eigenen
Arbeitsstab) umgebildet und dieser - ähnlich wie die Inspekteure
der anderen Waffengattungen - für den notwendigen
Geschäftsbetrieb auf die Waffenabteilung In 6 des AHA
angewiesen. Diese Organisationsänderung blieb bei der Zuordnung
des Chef d Schn Tr im Bestand RH 10 unberücksichtigt, da
Schriftgut des Inspekteurs d Schn Tr nicht anfallen konnte und
die Inspektion der Schnellen Truppen schließlich 1943 im Gen
Insp d Pz Tr aufging (vgl. Abschnitt d ).
b) General der Schnellen Truppen beim Oberbefehlshaber des
Heeres (Gen d Schn Tr b ObdH):
Aufgestellt gemäß Befehl OKH, 29.2.1940 - 425/40 - Gen-St d
H/ Org Abt. (1 St: ) (II). Für ihn galten die Befehlsbefugnisse
und die Dienstanweisung der Waffengenerale beim ObdH. Der Gen d
Schn Tr war Berater des ObdH in allen Fragen seiner Waffe.
Unterstellt war er dem Chef des Generalstab des Heeres.
Gegenüber den Angehörigen seines Stabes hatte er die
Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs. Die
Hauptaufgabe des Gen d Schn Tr war die praktische Auswertung von
Kriegserfahrungen für Kampfführung, Ausbildung, Gliederung,
Bewaffnung und Ausrüstung seiner Waffe. Die besonderen
Arbeitsgebiete waren grundsätzliche Fragen der Kampfführung
schneller Truppen in Verbindung mit der Operationsabteilung des
Heeres sowie Vorschläge für den Einsatz schneller Truppen,
soweit sie Heerestruppen waren. Demgegenüber lag das
Schwergewicht der Tätigkeit des Inspekteurs der Schnellen
Truppen bei der Überwachung der Ausbildung der Truppen seiner
Waffe im Ersatzheer und den dem Chef der Heeresrüstung und
Befehlshaber des Ersatzheeres unterstehenden
Neuaufstellungen.
In Verbindung mit den
zuständigen Abteilungen des Generalstab des Heeres war der Gen d
Schn Tr verantwortlich für die Bearbeitung der taktischen
Waffenvorschriften und für Vermittlung der Kriegserfahrungen
durch Weisungen und Merkblätter an die Truppe. Für die
Bearbeitung von Vorschriften, Weisungen und Merkblättern sowie
der Forderungen auf dem Gebiet der Gliederung, Bewaffnung und
Ausrüstung stand ihm seine Waffenabteilung ( In 6) beim Chef H
Rüst und BdE. - unbeschadet deren Unterstellung unter das
Allgemeine Heeresamt (AHA) - zur Verfügung. Die Waffenabteilung
handelte hierbei nach seinen Weisungen.
Um Erfahrungen und Forderungen prüfen zu können, hatte der
Gen d Schn Tr im Einvernehmen mit dem Chef H Rüst und BdE das
Recht, bei den Lehrtruppen seiner Waffe die Durchführung von
Versuchen anzuordnen und ihrem Dienst beizuwohnen. An Versuchen
des Waffenamtes wurde er vom Chef H Rüst und BdE beteiligt,
soweit die taktische und technische Verwendung seiner Waffe
berührt wurden.
Der Gen d Schn Tr b ObdH
überwachte die truppendienstliche Betreuung der Heerestruppen
seiner Waffe. Er hatte das Recht, im Auftrag des
Oberbefehlshabers des Heeres den Divisions-Kommandos z.b.V.
bezüglich der Ausbildung der ihnen unterstellten Heerestruppen
Weisungen zu erteilen. Außerdem hatte er im Einvernehmen mit den
zuständigen Kommandobehörden das Recht, alle Truppenteilen des
Feldheeres seiner Waffe aufzusuchen oder ihrem Dienst
beizuwohnen. Zu den "Schnellen Truppen" gehörten:
Infanterie-Regimenter und -Bataillone (mot.), die
kriegsgliederungsgemäß Bestandteil einer Panzer-Divisionen
waren, Schützen-Regimenter (mot.), Kradschützen-Bataillone,
Panzer-Regimenter, Panzerabwehr-Abteilungen,
Kavallerie-Regimenter, Radfahr-Abteilungen,
Aufklärungsabteilungen (s. AHM 1940, Nr. 276, Nr. 51, Nr.
278).
Nach Vermehrung der
Eisenbahnpanzerzüge wurde 1941 ein Stabsoffizier der
Eisenbahn-Panzerzüge aufgestellt. (Dienstanweisung ObdH/Gen St d
H/Org.Abt. (II) Nr. 2730/41 vom 24.10.1941). Er gehörte zum
Stabe des Gen d Schn Tr b ObdH, dessen Referat
"Eisenbahn-Panzerzüge" ihm im Rahmen der Dienstanweisung der
Waffengenerale vom 2. Januar 1940 (siehe. AHM 1940, Nr. 51)
oblag. Die Angelegenheiten der Eisenbahnpanzerzüge wurden von
ihm in enger Verbindung mit dem Chef des Transportwesens
bearbeitet. Der Stabsoffz. d Eisb Pz Zg war Truppenvorgesetzter
aller Eisenbahn-Panzerzüge (weitere Angaben zum Stabsoffz. bzw.
Kdr. der Eisenbahn-Panzerzüge siehe Abs. d).
Gemäß Gen St d H, Az. GZ (I a) Nr. 435/43 geh. vom 27. März
1943 wurde die Dienststelle Gen d Schn Tr b ObdH zum 1. April
1943 aufgelöst. Das freiwerdende Personal wurde aufgeteilt, u.a.
auch auf den Panzeroffizier beim Chef Generalstab des Heeres und
den Generalinspekteur der Panzertruppen. Das Referat Radfahrer
und Kavallerie beim Gen d Schn Tr wurde vom General der
Infanterie beim ObdH übernommen, der bisher dem Stabe Gen d Schn
Tr zugehörige Kommandeur der Eisenbahn-Panzerzüge dem Chef Gen
St d H unmittelbar unterstellt, wobei sich an seinem
Aufgabenbereich nichts änderte (das Aktenmaterial des Gen d Schn
Tr wurde, soweit es nicht Panzerzüge und Radfahrer/Kavallerie
betraf, vom Generalinspekteur der Panzertruppen
übernommen).
c) Panzer-Offizier beim Chef
des Generalstabes des Heeres (Pz Offz b Chef d GenStdH):
Mit Auflösung der Waffengattung "Schnelle
Truppen" und Schaffung der Waffengattung "Panzertruppen" zum 2.
April 1943 erfolgte die Aufstellung gemäß Befehl OKH, 1. April
1943 - 26870/43g - Gen St d H/Org Abt (II) anstelle der
aufgelösten Dienststelle Gen d Schn Tr b ObdH. Der Pz Offz b
Chef d Gen St d H war dem Chef des Gen St d H unmittelbar
unterstellt. Er hatte gegenüber seinem Stabe die
Disziplinarbefugnisse eines Regiments-Kommandeurs. Der Pz Offz b
Chef Gen St d H sollte enge Verbindung zum Generalinspekteur der
Panzertruppen halten und den Abteilungen des Generalstabes des
Heeres zur Beschaffung benötigter Unterlagen zur Verfügung
stehen ( siehe AHM 1943, Nr. 356). Der Pz Offz b Chef d Gen St d
H war neben seiner beratenden Tätigkeit auch die bearbeitende
Dienststelle im Generalstab des Heeres für alle Fragen der
"Panzerbekämpfung aller Waffen". Insbesondere hatte er an die
Stabsoffiziere für Panzerbekämpfung bei den Armeeoberkommandos
fachliche Weisungen zu erteilen. Die Auflösung der Dienststelle
erfolgte gemäß Chef GenSt d H 1259/44 geh. vom 2. Juli 1944 bei
Übergabe der Aufgaben an den Generalinspekteur der Panzertruppen
(siehe dazu RH 10/13).
d)
Generalinspekteur der Panzertruppen (Gen Ins d Pz Tr):
Aufgestellt mit Wirkung gemäß Chef OKW/
Heeresstab Nr. 522/43 geh. vom 28. Februar 1943 unter Verwendung
folgender Dienststellen: Inspektion der Schnellen Truppen beim
Befehlshaber des Ersatzheeres, Sonderstab Panzer beim Chef H
Rüst und BdE und Gruppe Panzer des Generals beim Chef H Rüst und
BdE. Diese Dienststellen galten mit dem Tage der Umbildung in
den Stab des Gen Insp d Pz Tr als aufgelöst. Eine weitere
Personalzuführung für den Generalinspekteur brachte die
Auflösung der Dienststelle Gen d Schn Tr b ObdH (siehe Abschnitt
b). Der Generalinspekteur der Panzertruppen war Hitler als
Oberbefehlshaber des Heeres unmittelbar unterstellt. Er hatte
die Dienststellung des Oberbefehlshabers einer Armee und war
oberster Waffenvorgesetzter der Panzertruppen. Die Bezeichnung
"Panzertruppen" im Sinne der Dienstanweisung umfasste:
Panzertruppen, Panzer-Grenadiere und motorisierte Infanterie
(Inf. mot.), Panzer-Aufklärungs-Truppen, Panzer-Jäger-Truppen
und schwere Sturmgeschützeinheiten.
Dem
Gen Insp d Pz Tr oblag die Organisation und Ausbildung der
Panzertruppen und der großen Schnellen Verbände des Heeres im
Einvernehmen mit dem Chef des GenStdH. Er hatte außerdem das
Recht, im Auftrag des "Führers" der Luftwaffe und der Waffen-SS
auf dem Gebiete der Organisation und Ausbildung der
Panzertruppen Weisungen zu geben. Seine Forderungen für die
technische Weiterentwicklung seiner Waffen und die
fabrikatorischen Planungen trug er Hitler in enger Verbindung
mit dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition zur
Entscheidung vor.
In seiner Eigenschaft
als Waffenvorgesetzter war der Gen Insp d Pz Tr auch
Befehlshaber der Ersatztruppen seiner Waffen. Er hatte ferner
dafür Sorge zu tragen, für das Feldheer laufend vollbrauchbaren
Ersatz an Personal und Panzerfahrzeugen sicherzustellen,
insbesondere stellte er die befohlenen Neuaufstellungen und
Auffrischungen der Panzertruppen sicher.
Der Gen Insp d Pz Tr hatte ebenso die Kriegserfahrungen für
Kampfführung, Bewaffnung, Ausbildung und Organisation der
Panzertruppen auszuwerten. Hierzu war er ermächtigt, alle
Panzertruppenteile der Wehrmacht und der Waffen-SS im Feldheer
aufzusuchen und zu besichtigen. Außerdem berichteten ihm die
Panzertruppen des Feldheeres unmittelbar. Er selbst brachte
seine Wahrnehmungen und Erfahrungen allen zuständigen
Dienststellen einschließlich dem Reichsminister für Bewaffnung
und Munition zur Kenntnis. Die Bearbeitung aller Vorschriften
für die Panzertruppen wurde vom Gen Insp d Pz Tr geleitet.
Soweit die Vorschriften die Führung von Verbänden und das
Zusammenwirken mit anderen Waffen betrafen, war vor ihrer
Herausgabe das Einverständnis des ChefdGenStdH
herbeizuführen.
Dem Generalinspekteur der
Panzertruppen als Waffenvorgesetzter waren dauernd
unterstellt:
a) die Ersatz- und
Ausbildungstruppenteile der Schnellen Truppen (außer Kavallerie-
und Radfahr-Ersatz- Truppenteilen), die unter besonderen
Kommandobehörden zusammengefasst waren,
b) die Schule für Schnelle Truppen (ohne Kavallerie- und
Radfahr-Lehreinrichtungen) des Feld- und Ersatzheeres mit den
zugehörigen Lehrtruppen.
Im Rahmen seiner
Befugnisse war der Gen Insp d Pz Tr ermächtigt, bindende
Weisungen an alle Dienststellen des Heeres zu erteilen. Diese
waren gehalten, dem Gen Insp d Pz Tr die von ihm benötigten
Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Diese Aufgaben des Gen Insp d Pz Tr waren insbesondere im
Bereich des Ersatzheeres sowie der Schulen der Panzertruppen im
Feld- und Ersatzheer auf den Inspekteur der Panzertruppen
übertragen. Der Inspekteur der Panzertruppen (Insp d Pz Tr ) war
eine Dienststelle des OKH und unterstand dem Gen Insp d Pz Tr.
Er hatte die Dienststellung und Disziplinarbefugnisse eines
Kommandierenden Generals. Für die Leitung und Überwachung der
Organisation und Ausbildung der Panzertruppen-Schulen und ihrer
Lehrtruppen inner- und außerhalb des Reiches unterstand dem Insp
d Pz Tr der Kommandeur der Schulen der Panzertruppen. Auch
dieser war eine Dienststelle des OKH; er hatte die
Dienststellung und die Disziplinarbefugnisse eines
Divisionskommandeurs (siehe RH 10/79.).
Die Vorschriftenstelle der Panzertruppen unterstand
zunächst dem Inspekteur der Panzertruppen unmittelbar; ihr
Leiter hat die Stellung und Disziplinarbefugnisse eines
Brigade-Kommandeurs. Gemäß OKH/GenStdH/Org.Abt: I/29403 vom 5.
September 1944 erfolgte die Umbenennung der Vorschriftenstelle
der Panzertruppen in Gen Insp d Pz Tr/ Amtsgruppe Vorschriften.
Sie war eine Dienststelle des Gen Insp d Pz Tr und auf enge
Zusammenarbeit mit der Abt. Ausbildung angewiesen.
Zur Zusammenfassung der Panzerabwehr innerhalb
der Wehrmacht wurde im September 1944 der General der
Panzerabwehr aller Waffen geschaffen. Er war eine Dienststelle
des Generalinspekteurs der Panzertruppen und hatte die
Dienststellung und Disziplinarbefugnisse eines
Divisionskommandeurs. Der Gen d Pz Abw aller Waffen wertete die
Kriegserfahrungen hinsichtlich des Einsatzes von
Panzerabwehrwaffen aus, sorgte in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Dienststellen für eine einheitliche
Waffenentwicklung und war berechtigt, an alle Dienststellen der
Wehrmachtteile und Waffen-SS (ausgenommen Fliegertruppe und
Flakartillerie der Luftwaffe) in waffentaktischen und
waffentechnischen Fragen der Panzerabwehr bindende Weisungen zu
geben (zum Aufstellungsbefehl und zur Dienstanweisung vom 13.
September 1944 siehe RH 19 II/206).
Nach
Vermehrung der Eisenbahnpanzerzüge wurde im Herbst 1941 der
Stabsoffizier der Eisenbahnpanzerzüge aufgestellt (vgl.
Abschnitt b). Am 25. Januar 1943 wurde die Bezeichnung in
Kommandeur der Eisenbahn-Panzerzüge geändert. Mit Auflösung des
Gen d Schn Tr b ObdH wurde der Kdr d Eisb Pz Zg in Kommandeur
der Eisenbahnpanzerzüge beim Oberbefehlshaber des Heeres
umbenannt (1.4.1943). Dieser war dem Chef GenStdH unmittelbar
unterstellt. Er war Truppenvorgesetzter sämtlicher
Eisenbahnpanzerzüge und hatte die Befugnisse eines
Divisions-Kommandeurs. Im Rahmen der Dienstanweisung für
Waffengenerale vom 2. Januar 1940 bearbeitete der Kdr d Eisb Pz
Zg b ObdH die Angelegenheiten der Eisenbahn-Panzerzüge. Der Chef
des GenStdH stellte ihn außerdem dem Gen Insp d Pz Tr als
Sachbearbeiter für alle in dessen Aufgabengebiet fallende
Angelegenheiten zur Verfügung, um die Spitzenorganisation der
Eisenbahn-Panzerzüge so einfach wie möglich zu halten. Der Kdr d
Eisb Pz Zg b ObdH war zur besonders engen Zusammenarbeit mit dem
Chef des Transportwesens angehalten (Benutzung und Sicherung der
Schienenwege). Am 7. Dezember 1944 wurde der Kdr d Pz Zg b Chef
GenStdH als selbstständige Dienststelle aufgelöst und als
Kommandeur der Panzerzüge dem Gen Insp d Pz Tr unterstellt, mit
Wirkung vom 1. April 1945 erfolgte schließlich die Auflösung der
Dienststelle Generalinspekteur der Panzertruppen/Kommandeur der
Panzerzüge und die Übergabe der Geschäfte an den Gen Insp d Pz
Tr/ Referat Panzerzüge ( siehe RH 10/126 ).
Inhaltliche
Charakterisierung: Die Masse des jetzt im Bestand RH 10
verzeichneten Archivgutes war nach Kriegsende in die USA
verbracht und dort in der US-Reihe H 16 zusammengefasst worden.
Die Rückführung der H 16-Reihe erfolgte in zwei Sendungen im
Jahre 1962 sowie in einer Nachsendung im Mai 1967 an die
Dokumenten-Zentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes
in Freiburg. Nach Inkrafttreten der "Vereinbarung zur
Zusammenfassung des militärischen Archivgutes" vom
29.4./15.5.1968 zwischen den Bundesministern des Innern und der
Verteidigung und der damit verbundenen Verlegung des
Bundesarchiv-Militärarchivs von Koblenz nach Freiburg erfuhr der
aus den USA zurückgegebene Kernbestand eine Ergänzung durch
Unterlagen, die dem Bundesarchiv von Herrn Oberst a.D. Kaulbach
geschenkt worden waren (Zugang 176/62). Weiteres, den Bestand RH
10 ergänzendes Material wurde aus den vermischten EAP-Unterlagen
übernommen.
Im Bestand RH 10 sind vier
Dienststellen zusammengefasst: Chef der Schnellen Truppen,
General der Schnellen Truppen, Panzeroffizier
beim Chef Generalstab des Heeres und Generalinspekteur der
Panzertruppen.
Da es sich hierbei nicht
um eine Stelle handelt, die infolge ihrer
behördengeschichtlichen Entwicklung nach organisatorischen
Änderungen umbenannt wurde, sondern um verschiedene Behörden,
die zeitweise sogar parallel zueinander existierten, ergab sich
hieraus bereits eine grobe Gliederung des Bestandes. Die weitere
Klassifikation des Bestandes innerhalb der Einzelbehörden konnte
sich beim Panzeroffizier beim Chef Generalstab des Heeres an dem
noch erkennbaren Registraturschema anlehnen; beim Chef der
Schnellen Truppen sowie beim General der Schnellen Truppen beim
Oberbefehlshaber des Heeres war eine Untergliederung wegen des
nur geringen und einheitlichen Schriftgutanfalls nicht notwendig
(hier: hauptsächlich Übungen und Ausbildungsfragen). Den weitaus
größten Arbeitsaufwand erforderte die Ordnung der in einem
völlig desolaten Zustand zurückgekommenen Bestandsabteilung
Generalinspekteur der Panzertruppen. Um eine möglichst
rationelle Benutzung dieser Unterlagen zu ermöglichen, wurde ein
Teil der Bände, der lediglich nach Umläufen der Dienststelle
geordnete Zustandsberichte vornehmlich der Panzertruppe
enthielt, aufgelöst und nach Verbänden und Einheiten neu
zusammengefasst. Andere Akten, die als "Geheime Kommandosachen",
"Geheimsachen" und "Offenes Schriftgut" bezeichnet waren, wurden
so geordnet, dass nunmehr chronologisch klar gegeneinander
abgegrenzte Archivalieneinheiten vorliegen. Da mit Ausnahme des
nach Geheimhaltungsgraden unterschiedenen Schriftgutes eine alte
Registraturordnung nicht erkennbar war und die Überlieferung
zudem sehr lückenhaft erschien, bot sich eine Gliederung des
Generalinspekteurs der Panzertruppen nach logischen Aspekten
an.
Der Bestand enthält vorwiegend
Unterlagen über Ausbildung, Organisation, Einsatz sowie
materielle und personelle Ausstattung und Lage der Panzertruppe.
Dabei befindet sich eine Sammlung der von diversen Verbänden und
Einheiten der Panzertruppe monatlich einzureichenden
Zustandsberichte (ca. 200 Bde.) sowie verhältnismäßig
umfangreiches Bildmaterial über deutsche und ausländische
Panzerfahrzeuge (8 Bde.).
Erschließungszustand:
Findbuch
Umfang, Erläuterung: 418
AE
Zitierweise: BArch RH
10/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch RH 10
- Umfang
-
488 Aufbewahrungseinheiten; 7,0 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Reichswehr und Wehrmacht 1919 bis 1945/1946 >> Reichsheer und Heer >> Generalinspektionen und Inspektionen
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: RW 19 Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt
RH 8 Heereswaffenamt
RH 15 Allgemeines Heeresamt
RH 17 Schulen des Heeres
RH 21 Panzerarmeen
RH 27 Panzer-Divisionen
RH 39 Verbände der Schnellen und Panzertruppen
R 3 Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion (im Bundesarchiv, Abteilung R)
N 543 Nehring, Walther K.
N 802 Guderian, Heinz-Günther
Amtliche Druckschriften: RHD 26
RHD 8 (waffentechnische Vorschriften; hier: Panzertruppe und Heeresmotorisierung)
Literatur: Fleischer, Wolfgang und Eiermann, Richard: Die deutschen Panzerjäger. Wölfersheim-Berstadt 1998
Ders.: Taktische Zeichen auf den Fahrzeugen des Heeres. Wölfersheim-Berstadt 1999
Ders.: Deutsche Panzer 1935-1945. Wölfersheim-Berstadt 1995
Guderian, Heinz: Erinnerungen eines Soldaten. Neckargemünd 1951ff.
Ders.: Achtung! Panzer! Berlin 1937
Held, Walter: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg. Eine Bibliographie der deutschen Nachkriegsliteratur. 5 Bde. Osnabrück 1992-2002
Jentz, Thomas L.: Die deutsche Panzertruppe 1933-1945 2 Bde. Wölfersheim-Berstadt 1999
Ders.: Der Panther. Wölfersheim-Berstadt 1999
Macksey, Kenneth: Generaloberst Heinz Guderian. In: Hitlers militärische Elite. 2. Bde. Hrsg. v. Gerd R. Ueberschär. Bd. 2. Darmstadt 1998, S. 80-87
Ders.: Guderian der Panzergeneral. Düssseldorf 1976
Münzel, Oskar: Die deutschen gepanzerten Truppen bis 1945. Herford/Bonn 1965
Nehring, Walter: Die Geschichte der deutschen Panzerwaffe 1916 bis 1945. Berlin 1969, Stuttgart 1974
Senger und Etterlin, Ferdinand M. v.: Die deutschen Panzer. Bonn 1999 (5. Nachdruck)
- Provenienz
-
Oberkommando des Heeres/Generalinspekteur der Panzertruppen, 1935-1945
- Bestandslaufzeit
-
1935-1945
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Oberkommando des Heeres/Generalinspekteur der Panzertruppen, 1935-1945
Entstanden
- 1935-1945