Bestand
Best. 60: Munizipalverwaltung bzw. Mairie der Stadt Mainz (Bestand)
Der Bestand 60 (Munizipalverwaltung/Mairie
der Stadt Mainz, 1798-1814) hat eine komplizierte und bewegte Ordnungs- und
Verzeichnungsgeschichte. Es soll im Folgenden versucht werden, die einzelnen
Etappen dieses Bestandes chronologisch aufzuführen.
Ordnung der Registratur in der frz. Zeit (1798-1814)
Aufschluss über die Schriftgutverwaltung der Mainzer Stadtverwaltung
1798-1814 gibt das Archivale 60/113. Bei dem ersten Teil handelt es sich
dabei um eine Auflistung aller seit Einrichtung der Munizipalität angelegten
bzw. geführten Akten und Amtsbücher , die am 25. Prairial VIII erstellt
wurde. Sie enthält auch die Zivilstandsregister, die im folgenden nicht
berücksichtigt werden, da sie in der Abt. 50 verzeichnet und beschrieben
sind.
Der zweite Teil ist sukzessive in den folgenden
Jahren bis 1814 entstanden. In jedem Jahr wurde ein Aktenverzeichnis der
jahrgangsweise angelegten und geschlossenen Akten angefertigt. Die
Zweiteilung ist zweifellos eine Folge der napoleonischen Verwaltungsreform
des Jahres 1800 (Übergang von der Munizipalverwaltung zur Mairie).
Das Sekretariat bzw. die Büros der
Munizipalverwaltung/Mairie legten zu bestimmten Betreffen Jahr für Jahr
einen Aktenband an, so dass eine Art Betreffserienregistratur entstand. Am
Ende des Jahres wurden die Bände an die "Archives" (= Registratur)
abgegeben. Daher befanden sich bei der Erstellung der Auflistung nur die
laufenden Akten des Jahres VIII in den einzelnen Büros.
Neben Akten wurde auch eine größere Zahl von Amtsbüchern geführt. Sie
spielten in der französischen Verwaltung eine weitaus größere Rolle als in
der deutschen, da sie zum Einen als wichtigste Hilfs- und Findmittel der
Verwaltung dienten, zum Anderen aber auch Inhalte wiedergaben, so dass auf
die eigentlichen Betreffakten, in denen die ein- und (zunächst auch die)
ausgehenden Schreiben abgelegt wurden, wohl nur in den seltensten Fällen
zurückgegriffen werden musste.
In den Amtsbüchern,
von denen hier die Rede ist, wurden alle ein- und ausgehenden Schreiben
registriert. Unter ihnen ist zunächst das Generalregister "Régistre Général"
als Brief(eingangs)tagebuch zu nennen. In ihm wurde für jedes eingehende
Schreiben im Sekretariat eine Nummer vergeben. Die Nummer wurde auf dem
erhaltenen Brief mit dem Zusatz "R.G." notiert. Zusätzlich wurden im
Generalregister eine kurze Inhaltsangabe, der Absender, das Datum des
Schreibens und das Büro, dem es zugewiesen wurde, festgehalten. Wurde auf
ein eingegangenes Schreiben hin eine Antwort verfasst oder ein Beschluss
erlassen, so wurde deren Nummer ebenfalls im Generalregister festgehalten.
Die Nummern der "normalen" Schreiben ("lettres") wurden mit "corr."
(=correspondance), diejenigen der Beschlüsse ("arrêtés") mit "arr."
gekennzeichnet.
Die Konzepte der "lettres" und
"arrêtés" liegen nur bis zum Vendémiaire VII/September 1798 (gilt für
Lettres) bzw. bis zum Ende des Jahres VII-Anfang des Jahres VIII/Oktober
1799 (gilt für Arrêtés) den jeweiligen Betreffaktenbänden bei. Darüber
hinaus wurden sie in Reinschrift in zwei weiteren, ebenfalls auf dem
Sekretariat geführten Amtsbuchserien festgehalten, dem Korrespondenz- und
Beratschlagungsregister. Auf ihrer Grundlage wurde auch die bereits
angesprochene Nummerierung von "lettres" und "arrêtés" vorgenommen. Zu
welchem eingegangenen Schreiben ein ausgehendes Bezug nahm, ist zum einen im
Registre Général zu erkennen und zum anderen auf dem eingegangenen Schreiben
selbst, auf dem neben der "R.G."-Nr. auch die "Arr.-" bzw. "Corr."-Nr.
vermerkt wurde.
Die Mairie setzte die Führung des
Generalregisters sowie des "répertoire", einer Art Sachregister, fort,
verzichtete aber auf das Weiterführen der Beschluss- und
Korrespondenzregister. Damit wurden die Konzepte der "lettres" und "arrêtés"
zum einzigen Nachweis für die ausgegangenen Schreiben und erlassenen
Verordnungen. Um den Überblick über sie zu wahren, konnten ihre Entwürfe
nicht mehr in die Betreffaktenbände zusammen mit den eingegangenen
Schreiben, auf die hin sie veranlasst worden waren, abgelegt werden, sondern
mussten getrennt organisiert werden. Die Konzepte der ausgehenden Schreiben
wurden so bereits ab September 1798 bzw. Oktober 1799 (s. o.) fortlaufend
durchnummeriert und bildeten zwei Serien, in denen die Entwürfe der
"lettres" bzw. "arrêtés" chronologisch abgelegt und (meistens) monatsweise
zusammengefasst wurden.
Folgt man 60/113, trat mit
der Etablierung der Mairie eine weitere Veränderung ein: Die Betreffakten
von Sekretariat/Polizeibüro und Büro des Bien Public werden beim Sekretariat
geführt, das Finanzbüro scheint weiterhin eine eigene Registratur zu
besitzen.
Die auf dem Sekretariat angelegten und
geführten Akten sind meist in beigen Papierbögen - vielfach gedruckte
Formularbögen, die gewendet wurden - abgelegt. Bis zum Jahr XI wurde die
jeweilige Betreffserienakte mit einem zugeklebten Papierstreifen, der mit
dem Aktentitel versehen war, zusammengehalten. Seit dem Jahr X sind sie
nummeriert. Es sind für das Sekretariat ca. 60 Betreffe ausgewiesen, wobei
die Zahl schwankt, da von Fall zu Fall neue Betreffe hinzukamen bzw. ältere
wegfielen, es kam also zu Serienspaltungen bzw. Serienvereinigungen, worüber
60/113 einen guten Überblick bietet.
Die Betreffakten
eines Jahres wurden höchstwahrscheinlich gebündelt und in diesen Bündeln
(Beschriftung: Jahreszahl) in der Altregistratur/Archiv abgelegt. Wohl
deshalb war ein Teil des "Französischen Archivs" vor der Neuverzeichnung nur
jahrgangsweise in Aktenschürzen zusammengefasst.
Eine
eigene Registratur führte offensichtlich auch der Kommissar des
Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung. Auch bei ihm entstanden
Betreffakten. Die Akten sind nach dem Aktentitel jeweils mit einer Nummer
versehen, der die Abkürzung "No." vorausgeht . Ihre Laufzeit geht oft über
ein Jahr hinaus, umfasst oft die Jahre VI bis VIII und damit die gesamte
Amtszeit des Kommissars. Auch auf den Schriftstücken dieser Akten findet man
Nummern eines Generalregisters, so dass davon ausgegangen werden kann, dass
der Kommissar des Exekutivdirekotiums ein eigenes Generalregister und damit
eine eigene Schriftgutverwaltung (eine Art eigenes Sekretariat) hatte.
Im Bestand finden sich auch Akten aus der Provenienz der
Verwaltungskommission des Schulfonds, die wegen ihrer Nähe zur
Stadtverwaltung im Bestand belassen wurden. Bei diesen Akten war keine
Akten- oder Registraturordnung mehr erkennbar.
Die
Akten der Verhandlungen des Munizipalrates sind in blauem Karton
eingeschlagen und wurden augenscheinlich getrennt von den übrigen Akten der
Verwaltung geführt.
Ordnungsarbeiten 19. Jh.
Einige Akten des Bestandes, vor allem jene, die das Rechnungswesen
betreffen, sind in hellblauem Karton eingeschlagen und weisen eine
Beschriftung in deutscher Schrift auf. Auch die Formulierung der Aktentitel
weist darauf hin, dass sie in hessischer Zeit (nach 1815) geschrieben wurden
. Vieles spricht dafür, dass es sich dabei um Akten handelte, die von der
Stadtverwaltung in hessischer Zeit benötigt wurden. Damit wurde natürlich
eine Durchsicht der französischen Akten notwendig.
Ordnungsarbeiten Anfang des 20. Jh.
Zu Beginn des 20.
Jahrhunderts (um 1920?) versuchte vermutlich der Bibliothekar Heinrich
Heidenheimer die alten jahrgangsweise angelegten Betreffakten aufzulösen und
nach neuen Sachbetreffen jahresübergreifend zusammenzuführen. Aus den
Schriftstücken, die keinem "großen" Betreff zugeordnet wurden (werden
konnten?), versuchte er, Einzelfallakten zu bilden. Von dieser Neuordnung
nicht betroffen waren die Amtsbücher, die Arrêtés- und Lettres-Serien sowie
(wahrscheinlich) 23 Bündel, die lediglich nach Jahren geordnet
blieben.
Das Ergebnis dieses Ordnungsversuchs
dokumentiert das alte Verzeichnis "Französisches Archiv - Bestand 60". Die
Bündel, in denen die neuen Betreffe zusammengefasst waren, wurden von 1-148
durchnummeriert (pro Betreff eine Nummer, mehrere Bündel konnten somit bei
vermeintlich gleichem Betreff die gleiche Nummer haben). Zum Teil verbarg
sich hinter einer Nummer jedoch keine Betreffakte, sondern eine ganz dünne -
bereits erwähnte - Einzelfallakte, die nur wenige Blätter oder gar nur eine
Drucksache enthielt. Die Nummer dieser Akte wurde zumeist mit einer
römischen "II" ergänzt. Die Einzelfallakten befanden sich zum Zeitpunkt der
Neuverzeichnung innerhalb der beigen Aktenschürze oft in orangefarbenen,
stark säurehaltigen Mappen (60er Jahre?) mit Füllerbeschriftung.
Innerhalb der anderen Aktenschürzen fanden sich zur Gliederung des
Schriftgutes Umschläge aus stark säurehaltigem zerbröseltem Packpapier, das
aus der Zeit um 1920 stammen könnte. Diese Umschläge waren oft nur mit einer
Jahreszahl beschriftet und für den Aktenzusammenhang unwesentlich.
Nur summarisch (ohne Signatur oder Nummerierung)
aufgelistet werden in dem Verzeichnis - wie erwähnt - Lettres und Arrêtés,
Amtsbücher, militärische Betreffe, Betreffe zum Einwohnerwesen,
Rechnungswesen (auch Drucksachen), zu Steuern (auch Drucksachen), zum Hafen
und zu Schulen/Unterricht. Acht Bündel waren lediglich mit Buchstaben
beschriftet und alphabetisch geordnet. Dabei handelte es sich laut
Verzeichnis um "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z.
B. Pässe)". Auch diese Serie entstand erst durch die Ordnungsarbeiten zu
Beginn des 20. Jahrhunderts .
Ein Beispiel, wie
vorgegangen wurde:
In einem Bündel mit der
Altsignatur 138 (138-Betreffe: Medizinalpolizei/138,1; Hebammen/138,2;
Impfung/138,3; Medizin/138,4 und 138,5) befanden sich NUR alte Aktendeckel
mit folgenden Titeln und Registratursignaturen:
IX/.., X/14, XI/14 : Police medicinale
XI/12: Police
medicinale, vaccine, Maison d'accouchement, pharmacie
XII/14: Police médicinale, vaccine, accouchement
XIII/14,
XIV/15: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie,
épizootie, glacière
1807-1812/13, 1814/13: Police médicinale,
pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, enfants trouvés,
glacière, quinquina
Die ursprünglichen Betreffakten
wurden also nach den neuen Betreffen 138,1-138,5 aufgelöst, die
Original-Aktendeckel wurden separiert. (In anderen Fällen blieben die
Aktendeckel auch bei einem Teil der aufgelösten Akte.) Wo die Schriftstücke
zu Viehseuchen, Findelkindern und Glacière verblieben, ist zunächst nicht
ersichtlich.
Leider muss festgestellt werden, dass
die Aktenteile, die sich unter den verschiedenen Sachbetreffen befanden,
inhaltlich nicht immer mit diesen Betreffen übereinstimmten!
Es ist wahrscheinlich, dass auch die bei der
Neuverzeichnung noch vorgefundenen "Jahresbündel" aufgelöst werden sollten.
Die Ordnung innerhalb dieser Bündel war chaotisch. Diese Unordnung hat
entweder schon in der französischen Altregistratur bestanden (die
ungeordneten Schriftstücke wären dann niemals einer Betreffakte zugeordnet
gewesen...) oder ist durch die angefangenen Ordnungsversuche von Archivaren
entstanden. Oder beide "Verfahrensweisen" kommen zusammen.
In den noch nicht aufgelösten Jahresbündeln befanden sich hauptsächlich
folgende Betreffe: "Police civile en générale", "Affaires mixtes",
"Certificat, renseignements sur des individus, "Pièces à communiquer",
"Publication ...". Es handelt sich also genau um solche Betreffe, die kaum
anderen "großen" Sachbetreffen zuzuordnen sind und die wohl auch schon für
die damalige Verwaltung nicht von großer Wichtigkeit waren, so dass man der
Sortierung dieser Schriftstücke keine große Aufmerksamkeit und Arbeitszeit
gewidmet haben wird. Wahrscheinlich ist, dass Archivare aus diesen
Schriftstücken die angefangene alphabetische Serie "Anfragen an die
Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)" bilden wollten.
Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Heiner Stauder
(1991-1995)
Heiner Stauder begann 1991 mit der
Ordnung und Verzeichnung der Amtsbuchserien. Nach dem Abschluss dieser
Arbeiten wurde mit der Verzeichnung der Militaria begonnen. Verschiedene
Ordnungs- und Sortierungsversuche (Erfassung sämtlicher Nummern des Registre
Général; Auflösung der Lettres- und Arrêtés-Serien und Zuordnung zu den dazu
gehörigen eingegangenen Schreiben; Auflösung einzelner Betreffserien, u. a.
"service militaire", "police militaire", "affaires militaires"; Bildung von
Einzelfallakten zur Vorordnung) erwiesen sich als nicht praktikabel.
Die Verzeichnung der "Militaria" wurde unterbrochen, um -
wegen Benutzeranfragen - die Verzeichnung der "Medicinalia"
vorzuziehen.
Es wurden folgende Signaturen
vergeben:
001-136: Amtsbücher
150-186:
Militaria
201-215: Bürgerannahmen (Sie wurden ca. 1991/92 von
Herrn Tautorat alphabetisch geordnet und anschließend in einer Namenskartei
erfasst, die sich im Findmittelschrank des Benutzersaales befindet.)
300-349: Aktenstücke und -serien, vornehmlich Gesundheits- und
Armenwesen betr.
350-508: "arrêtés";
509-703:
"lettres"; die Nr. 350-703 wurden von Herrn Jung im Herbst 1995
erfasst.
Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die
französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung
(LVO) wurde begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten,
soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der
Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert.
Ausgegliedert wurden die im "französischen Archiv" aufgefundenen
Unterlagen des Mainzer Veteranenvereins, sie wurden dem entsprechenden
Nachlass zugeordnet.
Herr Stauder begann ebenfalls
mit der Separierung einzelner Schriftstücke, die erst nach Abschluss der
Verzeichnung einem Aktenbündel zugeordnet werden sollten, sowie mit der
Auflösung der alten FA60-Bündel nach Sachbetreffen. Auch seine Aufnahme der
Untertitel und Alt- bzw. Registratursignaturen ist von der Verfasserin
fortgeführt worden (s. u.).
Ordnungs- und
Verzeichnungsarbeiten Ramona Göbel
Nach den
geschilderten Erfahrungen und auf Grund der Eigenarten des vorgefundenen
Bestandes verzichtete die Verfasserin darauf, (neue) Serien - wie auch immer
geartet - zu bilden oder die alte Registraturordnung - auch nur in Ansätzen
- wieder herzustellen. Es erfolgte vielmehr eine
Numerus-Currens-Verzeichnung auf Grundlage des vorgefundenen Zustandes. Die
Zusammenführung inhaltlich zusammengehöriger Einheiten erfolgte damit erst
nach Abschluss der Titelaufnahmen - anhand der Klassifikation und der drei -
sehr ausführlichen - Indices.
Die im alten
Verzeichnis FA 60 aufgeführten Betreffaktenbündel wurden aufgelöst, da sich
innerhalb der Aktenschürzen verschiedenste Betreffe befanden, die oft nur
grob unter einem Schlagwort zugesammengefasst waren. Die Bündel wurden
durchgesehen, inhaltlich zusammengehörige Einheiten innerhalb der Bündel -
teilweise noch in den Original-Aktendeckeln der Registratur - wurden
beisammen gelassen und neu verzeichnet (die alte Archivsignatur ist
natürlich stets angegeben).
Die noch unverzeichneten
Militaria waren bereits von Herrn Stauder vorgeordnet und nach Sachbetreffen
neu zusammengestellt worden. Die Signaturen 269-273 und 284-285 sind von ihm
gebildet worden, von mir so belassen und verzeichnet worden.
Einzelschriftstücke innerhalb der verschiedenen Bündel, die
inhaltlich vollkommen von den ansonsten vorgefundenen Betreffen abwichen,
wurden zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung den
Archivalien hinzugefügt, zu denen sie inhaltlich passten.
Die alten Akten mit geringem Umfang, die oben erwähnten
Einzelfallakten, wurden so belassen und neu aufgenommen.
Die Bündel, die nur mit einer Jahreszahl versehen waren (wohl Teil der
Original-Altregistratur), wurden ebenfalls nach Sachbetreffen aufgelöst.
Erkennbare Einheiten (z. B. durch beschriftete Aktenumschläge) wurden
natürlich beibehalten. Nicht (vor)sortierte Schriftstücke wurden - wenn
möglich - nach Sachbetreffen neu gebildet (z. B. Militaria, Jahr VI) oder
aber zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung passenden
Archivalien hinzugefügt.
Insgesamt umfasst der
Bestand 60 nun 1308 Verzeichnungseinheiten oder lfd. Nummern. Die letzte
lfd. Nummer ist 1319. Die Nummern 140-148, 882 und 944 wurden nicht
vergeben.
Untertitel und Registratur-Signaturen
Untertitel befinden sich in Klammern unter den von mir vergebenen
Titeln der Akten. Es handelt sich bei ihnen meistens um den oder die
französischen Originaltitel der Betreffakte(n), der auf einem alten
Aktenumschlag innerhalb der neu verzeichneten Archivalien vorgefunden wurde.
Er ist nur dann angegeben, wenn sich ein solcher Original-Umschlag in der
Akte befindet und wenn der Titel auch inhaltlich zu den enthaltenen
Schriftstücken passt. Durch die alten Ordnungsarbeiten vor 1991 sind die
ursprünglichen Zusammenhänge ja - wie oben beschrieben - auseinandergerissen
worden, so dass die ursprünglichen Aktendeckel nur bei einem Teil der
Originalakte verblieben, separiert wurden oder in ganz anderen
Zusammenhängen wieder auftauchten . Wenn eindeutig zu erkennen war, dass nur
ein Teil der Original-Betreffakte in oder bei dem Original-Aktendeckel
vorhanden war, wird auch nur der zutreffende Teil des ursprünglichen
Aktentitels als Untertitel angegeben.
Auf den
ursprünglichen Aktendeckeln waren in den meisten Fällen neben dem Aktentitel
auch das Jahr und die Nummer aus dem Verzeichnis der
Betreffserienregistratur angegeben (zum Beispiel als Jahreszahl "an 14", als
Nummer "21", als Titel "Corps de metier"). Soweit so ein Aktendeckel
vorhanden war und zum Inhalt oder Teilinhalt der neu verzeichneten
Archivalie passte, wurde diese Registratursignatur wie folgt angegeben:
XIV/21 (XIV für das Jahr 14 der französischen Republik, 21 für die Nummer
aus 60/113). Für die Jahre VI bis IX wurde das Jahr und die "Überschrift",
unter der der Betreff in 60/113 zu finden ist, - soweit erkennbar -
angegeben.
Vorprovenienzen
In den Akten
fand sich häufiger eine größere Anzahl an Schriftstücken aus kurfürstlicher
Zeit. Wenn ersichtlich war, dass es sich dabei um Vorakten zu den Vorgängen
aus französischer Zeit handelte, wurden sie bei den Archivalien belassen.
Wenn kein Zusammenhang erkennbar war, wurden die Vorgänge an Herrn Dr.
Dobras zur Einordnung in kurfürstliche Bestände weitergegeben.
Nachprovenienzen
Die Serie der Lettres hört
nicht mit dem Ende der frz. Herrschaft in Mainz und der Übergabe der Stadt
an deutsche Truppen am 4.Mai 1814 auf, sondern wird bis Ende des Jahres 1814
weitergeführt.
Aus diesem Grunde sind alle Akten des
Jahres 1814 unter Oberbürgermeister Freiherr von Jungenfeld in diesem
Bestand belassen worden, da die Registratur zumindest zum Teil noch so lange
nach französischem Muster weitergeführt wurde.
Folgende Bände mit eindeutiger Provenienz oder Nachprovenienz
Großherzogliche Bürgermeisterei fanden sich im Bestand und wurden dem
Bestand 70 (Hessisches Archiv) zugeordnet:
(Reihenfolge: Altsign. Titel Laufzeit Neue Signatur)
- ?
Budgets Formular, Instructionen & Reg.Rescripte wegen
Gemeinderechnungen; Laufende und rückständige Zinsen der Stadt-schuld;
Deposita bei der Stadtcassa 1817 ff. 70/XV 7 b
- 60/127
Rheinschiffahrt, Octroi, Freihafen, Mühlen, Schiffsbrücke 1814, 1816 70/XXV
4
- 60/121 Güter, Pacht, Mobiliarversteigerung (Gemeindevermögen,
auch: Bekanntmachungen); Abschätzung der Mobilien im Theater (1835-1838)
1812-1890 70/XV f
- 60/117 Berichte über tödliche Unfälle;
Kindesaussetzungen; Irre, Geisteskranke 1815-1817; 1839-1841 70/XVII
10/11
- ? Besoldungen, Pensionen (auch Geistlicher); Haven
[Hafen], etc.: Angestellte, deren Be-soldung und Verrichtungen (1809; 1813)
1814- ca. 1877
SCHIMMEL!! 70/XV 3
- ?
Militärtransporte zu Wasser und zu Lande 1814-1818 70/VIII 8
-
60/139 "Zünfte" (Seifensieder, Schornsteinfeger, Küfer, Bender) 1814-1854
70/XXIII 5 F
- 60/139 "Zünfte" (Sattler, Gürtler, Schneider,
Schreiner, Bierbrauer) 1814-1816, 1851, 1883 70/XXIII 5 F
-
60/139 "Zünfte" (Bäcker, Schuhmacher) 1814-1848 70/XXIII 5 F
-
60/139 (?) Musterungsprotokoll der Gemeinde Kostheim 1818 VOA 3/1081
- ? Pässe 1815 70/XVIII 4
- 60/120 Gefängnis, Arbeitshaus:
Inventarium aller im Umfange der bürgerlichen Gefängnisse zu Mainz
vorhandenen auf Kosten des Aerars [Staatsvermögens] angeschafften Mobilien
pro 1870 1870/72 70/XVIII 6
- 60/137, ? St. Barbara Hospital
(Spende, Schließung); Urkunde über Erwerb eines Teils des
Josephinenhospitals (A 110) durch Johann Bap-tist Kaden 1809, 1843, 1857
70/XVI 2
- 60/144 Beleuchtung der Stadt 1814, 1816 70/XV.5
f
- 60/139 z. T. Handel/Gewerbe, Tabak 1814, 1816, 1830, 1840,
1843, 1853 70/XXIII 5
- 60/102 II u. a. Drucker, Zensur (1814);
versch. Bekanntmachungen 1814, versch., 1880 70/XX
- ?
Arrest-Anlegung von Caspar Schalk auf J. A. Lennig und dessen Entledigung
(Kreisge-richtliche Angelegenheit) 1817 70/X 4
- ? Quittungen
über Empfang des Kamberg'schen Legats (Familie) 1813, 1817-1818
70/XVI 2
- ? Notariatsakte, Angelegenheiten der Notariatskammer
Rheinhessen 1802, 1816-1819 70/X 2
- ? Kostenvoranschlag für die
Einsetzung eines neuen Fensters am Eisentor-Zollhaus (1817); Vergleich betr.
Ansprüche und Abtretung des Dalberger Hofes zu einem Justizgebäude (1827/28)
1817, 1827-1828 70/XV 5
- 60/98 Gütergeschoße Gemarkung Mainz
(Prov.: Steuercommissariat Mainz) 1865 70/II 3
- ? verschiedene
einzelne Schreiben, u. a. Militaria, Gemeindekasse, Zivilstand 1814-1817,
1823, 1859, 1878 70/XVII 9, VIII 8, VIII 5, X 3, XV 7, XVIII 5
Fremdprovenienzen
Akten, die
eindeutig nicht in der Munizipalverwaltung oder Mairie der Stadt Mainz
entstanden sind, wurden in den neu gegründeten Bestand 61 eingeordnet. Zu
nennen sind u. a.:
" Regierungskommissar in den vier
neuen linksrheinischen Departements (Etat des services...)
"
Präfektur bzw. Zentralverwaltung des Departements Donnersberg
"
Receveur général des Departements Donnersberg (Drucksachen !)
"
Festungsdirektion Mainz (Corps Impérial du Génie, Direction de
Mayence)
" Unterpräfektur Mainz
" Notarkammer
Mainz
" verschiedene Kantonsverwaltungen
Es handelte
sich um folgende Altsignaturen oder Teile davon: 093, 108 II, 028, 093
(Gericht), 098 II, 138, 138,1-3, - (Festung: Projekte - Pläne) und aus dem
Bestand 70: DDR Pack 595/1; 70/XIV a M Gemäldegalerie (1838-1909, enthielt
auch Schriftstücke aus französischer Zeit)
Andere Provenienzen,
die sehr "stadtnah" erschienen (Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der
Munizipalverwaltung, Wohltätigkeitsbüros, Hospizienkommission, Schulfonds)
wurden im Bestand 60 belassen.
Folgende Vermessungsakten wurden
an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben:
60/98 (alt) Großhzgl.
Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße Gemarkung Niederroden
1865
60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz
Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden ca. 1856-1860
60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung,
Flurvermessung Niederroden 1841-1865
60/98 (alt) Großhzgl.
Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße 1865
Bereits von
Heiner Stauder wurde die Nr. 90 der alten Bestandsübersicht an das
Staatsarchiv Darmstadt abgegeben. Sie enthielt zum größten Teil Unterlagen
des aus Mainz stammenden Geometers Reichhuber, die Gemarkungen in der
hessen-darmstädtischen Provinz Starkenburg betrafen. Vermutlich weil sie die
französische Überschrift "Brouillon" trugen, waren sie in den Bestand 60
eingereiht worden.
Drucksachen
Drucksachen, die sich
lose in den alten Jahresbündeln befanden, wurden der Drucksachensammlung der
französischen Zeit (Best. 63) zugeführt, da der Aktenzusammenhang nicht mehr
erkennbar war. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei
großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr
rekonstruierbar war.
Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den
Akten herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte
mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1
Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen
auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen.
Pläne
In
den Akten vorgefundene Pläne oder Bauzeichnungen wurden nach Rücksprache mit
Herrn Brumby (Leiter der Bild- und Plansammlung des Stadtarchivs) dort
belassen. Der Plan wird in einem Darin-Vermerk der Titelaufnahme kurz
beschrieben. Eine ausführliche Verzeichnung der Pläne erfolgte in
Zusammenarbeit mit Herrn Brumby separat in einem Word-Dokument, dessen
Ausdruck als Anhang dem Findbuch beigefügt ist. Der Anhang ist nach der
Aktensignatur geordnet.
Bürgerannahmen
Auf Anweisung
Heiner Stauders wurde in den Jahren 1991/92 von Herrn Archivangestellten
Tautorat eine Kartei zu den separat gelegenen Bürgerannahmen angelegt. Diese
Kartei wurde fortgeführt. Immer, wenn Anträge auf Bürgerannahmen in Akten
nachgewiesen werden konnten, wurde die Kartei entsprechend ergänzt. Die
Bürgerannahmen selbst wurden allerdings nicht mehr separiert, sondern
verblieben in ihrem ursprünglichen oder neuen Aktenzusammenhang.
Pässe, etc. (Auswertung nach Personennamen)
Folgende Akten,
in denen sich hauptsächlich Pässe befinden, wurden von Herrn Oberinspektor
Jung durchgesehen und foliiert: 60/1229 (keine Pässe, sondern
Bürgerannahmen), 60/1280-1300 (Pässe, Reisende und Fremde). Ein
Namensverzeichnis wurde jeweils als Word-Tabelle erstellt. Ein Ausdruck
liegt der jeweiligen Akte bei. Ein Gesamtverzeichnis liegt als Word-Tabelle
vor. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bestand
weist noch mehrere Akten auf, in denen sich Pässe befinden.
"Sammlung" Krieg
Herr Krieg entwendete in den 1960/70er
Jahren aus dem Stadtarchiv Mainz, Französisches Archiv (verschiedene
Provenienzen, hauptsächlich Munizipalverwaltung/Mairie Mainz und
Lycée/Académie Mainz), Schriftstücke, die hinsichtlich vorphilatelistischer
Stempel interessant waren. Die Stücke wurden dem Stadtarchiv um 1971 von der
Polizei zurückgegeben. Ein Zurückordnen in den ursprünglichen
Aktenzusammenhang erscheint zu zeitaufwendig und in vielen Fällen auch nicht
durchführbar. Die Stücke sind nach Datum und Nummer des Generalregisters
aufgenommen und geordnet. Ein Verzeichnis ist angefertigt worden. Der zweite
Teil der "Sammlung" mit Provenienz Lycée bzw. Akademie Mainz befindet sich
im Bestand 62.
Indices
Drei ausführliche Indices sind
nach den vom Stadtarchiv vorläufig aufgestellten Regeln erstellt worden: Ein
Personen-, Orts- und Sachindex.
Zu beachten ist: Gebäude,
Straßen, Plätze und andere ortsbezogene Angaben finden sich im Ortsindex
unter dem Ortsnamen. Für Firmen und Vereine gilt dasselbe (maßgebend ist der
Sitz der Firma). Behörden sind in der Regel unter dem Ort oder dem Gebiet zu
finden, für den bzw. das sie zuständig sind. In der Regel findet sich ein
allgemeines Stichwort noch einmal im Sachindex (z. B. "Straße" bei
Straßennamen).
Aufgrund des monokratischen Aufbaus der
französischen Verwaltung steht der Leiter einer Behörde für die gesamte
Institution. Demzufolge finden sich Funktionsträger, die in ihrer amtlichen
Position (als Behördenleiter und damit stellvertretend für die Behörde)
genannt werden, unter dem Ortsnamen im Ortsindex.
Was bei der
Benutzung des Bestandes zu beachten ist
Grundsätzlich gibt es
zwei Möglichkeiten, den Bestand zu nutzen.
Die erste Möglichkeit
ist die Nutzung über die Generalregister, die Protokollbücher, die Lettres-
und Arrêtés-Serien und die dazu gehörigen Schlagwortregister. Die
Schwierigkeit liegt dabei darin, die Schlagwortvergabe in den Registern
nachzuvollziehen. Sie erfolgte auf keinen Fall einheitlich. Erfolglos
verliefen bisher die Versuche, die eingehenden Schreiben zu den Lettres-
oder Arrêtés in den ja inzwischen mehrfach um- und neu geordneten Betreff-
bzw. Sachakten zu ermitteln. Daher ist diese Methode nur für die
Rekonstruktion kleiner Vorgänge zu empfehlen!
Die zweite
Möglichkeit ist die Nutzung der in den letzten 200 Jahren mehrmals
umgeordneten, aufgelösten und neu zusammengefügten Sacharchivalien. Hier
gilt es zu beachten, dass der Inhalt der Archivalien oft ungeordnet ist, aus
Einzelschriftstücken besteht und Vorgänge häufig nicht mehr zu
rekonstruieren sind!
Besonders aussagekräftig sind die in der
französischen Verwaltung geführten Amtsbücher, Register und Verzeichnisse
aller Art.
Klassifikation
Die Klassifikation versucht
einer inhaltlich-systematischen Gliederung des Bestandes gerecht zu werden.
Bei dem vorgefundenen Ordnungszustand des Bestandes eine eigentlich kaum
lösbare Aufgabe.
Die ursprüngliche Betreffserienregistratur
konnte nicht wieder hergestellt werden, eine nachvollziehbare
Sachaktenregistratur ist bei den unterschiedlichen archivarischen
Ordnungsversuchen natürlich auch nicht entstanden. Hinzu kommen viele in
sich ungeordnete Akten, die z. T. noch im Originalzustand unterschiedliche
Betreffe umfassen und damit eigentlich auch unterschiedlichen
Klassifikationsgruppen zuzuordnen wären, andere Akten, die von Archivaren
neu zusammengestellt wurden und zuletzt die nicht wenigen kläglichen
Überreste von Akten, die bei den Umordnungsversuchen nicht zugeordnet werden
konnten.
Um diesem Gemengelage halbwegs gerecht zu werden, setzt
sich die Klassifikation aus relativ vielen, nämlich 23, Obergruppen
zusammen. Damit orientiert sie sich - zumindest in formaler Hinsicht - an
den Registraturplan für die Großherzogl. Hessischen Bürgermeistereien von
1908, erinnert andererseits aber auch ein wenig an eine
Betreffregistratur,
Innerhalb der Obergruppen erfolgt die
Gliederung, wenn vorhanden, hierarchisch, was der Ordnung einer
Sachaktenregistratur entsprechen würde. Es sei jedoch noch einmal daran
erinnert, dass die Akten ursprünglich nicht für eine solche Ordnung angelegt
wurden.
Die vorliegende auf dem Reißbrett entworfene
Klassifikation wurde dem Bestand "übergestülpt", um ihn überhaupt
inhaltlich-systematisch auswerten zu können.
Die Schwierigkeiten
werden am Auffälligsten bei den Klassifikationsüberschriften, die eine
Aufzählung von Betreffen sind und oft auch noch das Stichwort
"Verschiedenes" beinhalten. Diese Überschriften entsprechen jedoch den
Inhalten der Akten und den Aktentiteln.
Oft überschneiden sich
Aktentitel auch mit unterschiedlichen Klassifikationsgruppen. Es musste
jedoch die Entscheidung für eine Gruppe fallen. Verweise versuchen das
Problem zu entschärfen.
Um ein Thema vollständig zu erfassen,
sind in jedem Falle die Indices hinzuzuziehen.
Sprache
Amts- und Verwaltungssprache in Mainz in der Zeit von 1798-1814 war
französisch. So sind die Archivalien zu 90% in französischer Sprache
verfasst.
Bei den Titelaufnahmen im Findbuch wurde angestrebt,
möglichst deutsche Begriffe/Übersetzungen zu verwenden. Manchmal erschien es
jedoch angemessener, die französischen Begrifflichkeiten zu
übernehmen.
Datierung
Die Datierungen nach dem
französischen Revolutionskalender (galt bis 31.12.1805) wurden übernommen,
das umgerechnete Datum nach dem gregorianischen Kalender (heutiger
Zeitrechnung) ist jedoch ebenfalls angegeben. Die Laufzeit der Akten erfolgt
in Jahresangaben nach heutiger Zeitrechnung.
Mainz, im September
2002
Ramona Göbel
Organisation der
Munizipalverwaltung/Mairie
Nach dem Ende der Mainzer Republik
1792/93 wurde Mainz ein weiteres Mal 1794/95 durch französische Truppen
bedroht. Der entscheidende Schritt zur endgültigen Übernahme des linken
Rheinufers und der Festung Mainz gelang dem republikanischen Frankreich im
Frieden von Campo Formio vom 17.10.1797: Österreich willigte in die
Abtretung des linksrheinischen Gebietes an die Französische Republik ein.
Preußen hatte dem schon im Frieden von Basel am 5.4.1795 zugestimmt. Auf
dieser Grundlage verließen die kaiserlich-österreichischen Truppen am
29.12.1797 Mainz, die französischen Truppen marschierten am 30.12.1797 ein -
Mainz war wieder französisch besetzt. Dieses Mal währte ihre Anwesenheit bis
zum 4.5.1814 und ging über eine rein militärische Besatzung weit hinaus,
denn das linke Rheinufer wurde als Teil Frankreichs angesehen und gehörte
nach dem Frieden von Lunéville am 9.2.1801 auch völkerrechtlich zur
Französischen Republik. Mainz wurde vollständig in den französischen
Staatsaufbau integriert, das französische Verwaltungssystem wurde
aufoktroyiert und etablierte sich.
Einsetzung der
Munizipalität
Am 15. Januar 1798 löste Regierungskommissar Rudler
den Stadtrat und das kurfürstliche Vizedomamt auf und setzte eine
Munizipalität (Munizipalverwaltung) nach französischem Vorbild ein. Die
Munizipalität, bestehend aus einem Präsidenten und sechs weiteren
Mitgliedern, nahm ihre Arbeit sofort auf.
Nach den Bestimmungen
der Verfassung des Jahres III (Art. 179, 182) standen an der Spitze von
Städten mit mehr als 5000 Einwohnern eigene Munizipalitäten, die aus 7
Mitgliedern (einschließlich des Präsidenten) bestanden. Die Hälfte der
Mitglieder hatte jedes Jahr auszuscheiden.
Der Munizipalität war
ein Regierungskommissar beigefügt, der über die Ausführung der Gesetze
wachte (Art. 191).
Aufgaben der Munizipalverwaltung
Die Aufgaben der Munizipalität sind im Dekret vom 21. Fructidor III
bzw. Dekret vom 22.12.1789 bis Januar 1790 (Décret relatif à la constitution
des assemblées primaires et des assemblées admini-stratives) Sekt. III, Art.
1-3 festgelegt:
Sie umfassen Aufgaben der allgemeinen
Staatsverwaltung (in Unterordnung und nach Weisung der
Departementsverwaltung) und der Gemeindeverwaltung (jedoch immer als
Exekutivorgan der Staatsverwaltung).
Im Einzelnen war
die Verwaltung zuständig für :
* Verteilung der Steuern
* Handhabung des Armenwesens
* Aufsicht über
Gefängnisse
* Überwachung des öffentlichen Unterrichts
* Unterhaltung des öffentlichen Eigentums (Wälder, Flüsse, Wege,
Kanäle)
* Unterhaltung und Bau von Kirchen, Pfarrhäusern,
usw.
* Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und
öffentliche Ruhe
* Verwendung der Nationalgarden
*
Führung der Zivilstandsregister
* Verwaltung des Eigentums der
Gemeinden
* Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Kantons
(polizeiliche Aufgaben):
* Überwachung des Verkehrs
*
Sorge um die öffentliche Ruhe, Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen
Orten und bei öffentlichen Versammlungen
* die Verhütung von
Unglücksfällen, Hilfeleistung in Notfällen
* Verhütung von
Ausschreitungen geisteskranker Personen
* Verhütung von
Schädigungen durch gefährliche Tiere
* Überwachung der
Theater
Mitglieder der Munizipalverwaltung
Mit
Beschluss vom 25. Nivôse VI (14.01.1798) wurden die Mitglieder der
Munizipalität berufen, die ihre Tätigkeit am folgenden Tag aufnahmen. Sie
bestand aus dem Präsidenten Adam Umpfenbach und den Mitgliedern Joseph
Cronauer, Wilhelm Euler, Stephan Lindt, Georg Ludwig Hefner, Staudenheimer
und Zentner. Erster Regierungskommissar war Franz Konrad Macké, der aber
bereits am 25.01.1798 zum Präsidenten des peinlichen Gerichts berufen wurde.
Er wurde durch Retzer ersetzt.
Die neue Munizipalität wurde durch
das Mitglied der Kreuznacher Regierung, Petersen, am 15. Januar 1798 in
ihren Dienst eingeführt. Sie wurde durch die Regierung ernannt, war abhängig
vom (General-) Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen
Departements, der Zentralverwaltung des Departements und dem Militär.
Da die Personen der Munizipalität ihre Aufgabe als Ehrenamt
versahen und jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder laut Gesetz auszuscheiden
hatte, herrschte eine hohe Personalfluktuation.
Zum 26. August
1799/30. August 1799 (9. bzw. 13. Fructidor VII) waren Umpfenbach (wurde
Richter am Zivilgericht), Euler, Hefner, Staudenheimer und Zentner
ausgeschieden. Zentner kündigte sein Amt mit Schreiben vom 3. Fructidor VII.
Zwischenzeitlich waren wohl auch die Herren Mitter und Greber Mitglieder der
Munizipalität. Denn in einer Sitzung der Munizipalität vom 9. Fructidor
VII/26. August 1799 heißt es, dass Mitter, Greber und Umpfenbach von Prof.
Johann Neeb, Prof. Gottlob Laurenz Schneidler und Balthasar Pietsch ersetzt
wurden.
Balthasar Pietsch war fortan neuer Präsident der
Munizipalität. Die übrigen Mitglieder waren Johann Neeb, Johann Dumont,
Gottlob Laurenz Schneidler, Joseph Cronauer und Stephan Lindt. Damit bestand
die Munizipalität nur aus sechs Mitgliedern. Als Sekretär unterschrieb stets
Müller. Lindt war zusätzlich Standesbeamter.
Die ausgeschiedenen
Greber und Zentner wurden Chefs des Polizei- bzw. Wohlfahrts- (Bien Public)
Büros (s. u.).
Im Brumaire VIII (Okt./Nov. 1799)
wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar.
Einen
Beschluss der Munizipalverwaltung vom 14. Pluviôse VIII/3.2.1800
unterschrieben Pietsch, Cronauer, Schneidler, Dumont und der Sekretär
Müller.
Dem Entwurf eines Schreibens der Munizipalverwaltung
(60/1222) an das Departement vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 ist zu entnehmen,
dass nach dem Ausscheiden von Zentner die Verwaltung nur noch aus 5
Mitgliedern bestand. Dumont hätte ebenfalls gekündigt. Schneidler sollte
Heimberger als Regierungskommissar ersetzen. Der Entwurf wurde von folgenden
Mitgliedern der Munizipalverwaltung unterzeichnet: Schneidler
(provisorischer Regierungskommissar), Pietsch, Cronauer, Dumont, Lindt und
Müller (Sekretär).
Auflösung der Munizipalität, Ernennung des
Maires
Das Ende der Munizipalverwaltung erfolgte mit der
napoleonischen Verwaltungsreform durch das Gesetz vom 28. Pluviôse
VIII/17.02.1800 ("Pluviôsegesetz"). Mit diesem Gesetz wurde Frankreich in
Departements, Bezirke (Arrondissements) und Gemeindebezirke (Mairien)
eingeteilt, an deren Spitze nun Einzelbeamte (Präfekten, Unterpräfekten bzw.
Maires) an Stelle der alten Kollegialverwaltungen standen.
Das
Gesetz wurde am 6. Prairial VIII/26.05.1800 in den linksrheinischen
Departements verkündet.
Die Besetzung der kommunalen Verwaltungen
richtete sich nach der Einwohnerzahl. Allen Städten mit mehr als 10.000
Einwohnern stand ein Maire mit zwei Adjunkten vor. Ihnen zur Seite stand ein
Polizeikommissar. Dazu kamen für je 20.000 Einwohner ein Adjunkt und für je
10.000 Einwohner ein zusätzlicher Polizeikommissar.
In Mainz mit
seinen 22.000 Einwohnern standen damit dem Maire zwei Adjunkte zur
Seite.
In allen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern ernannte
der Erste Konsul bzw. spätere Kaiser die Maires (in den übrigen Mairien
berief sie der Präfekt).
Das Amt des Maires war dem Gesetze nach
ein unbesoldetes Ehrenamt.
In Mainz wurde Franz Konrad Macké am
25.11.1800 zum Maire ernannt. Am 17. Frimaire IX/8.12.1800 wird ihm durch
Beschluss des Präfekten Jollivet der Betrag von 4.000 Franc als "frais de
répresentation de la Mairie" zugestanden. Zudem erhielt er freie Wohnung im
Stadthaus. Danach trat Macké seinen Dienst am 22.12.1800 an. Dieser Tag
bezeichnet das Ende der Munizipalität in Mainz.
Franz Konrad
Macké blieb Maire der Stadt Mainz bis zum Ende der französischen Besatzung
am 14. Mai 1814.
Aufgaben des Maires
Die Aufgaben des
Maires umfassten:
- Verwaltung der Gemeindegüter, Aufsicht über
Eingang der Gefälle
- Leitung der öffentlichen und der Gemeinde
übertragenen Arbeiten
- Aufsicht über und Erhalt des öffentlichen
Eigentums
- Erinnerung der Bevölkerung an die bestehenden
Verordnungen
- Ausführung gemeinnütziger Vorschläge
-
Garantie der Polizei
- Sorge für öffentliche Ruhe, Sicherheit,
Sauberkeit und Ordnung
- Festsetzung der Taxen für Brot- und
Fleischverkauf
- Vorsitz im Munizipalrat
- Vorsitz bei
den Versammlungen der Wohltätigkeitsbüros oder Hospitalverwaltungen
Adjunkte
Als Adjunkte wurden die
Kaufleute Sebastian Martin (1. Adjunkt) und Noisten benannt. Spätere
Adjunkte waren als Nachfolger von Noisten Prof. Neeb, Parcus und Franz Roth
(1805). Franz Joseph Probst ersetzte im Jahre 1806 Martin als ersten Adjunkt
. Nach dem Tod von Franz Roth wurde der Kaufmann Peter Mayer am 5. Januar
1814 vom Präfekten zum Adjunkten ernannt.
Büros
(Abteilungen) der Munizipalverwaltung bzw. Mairie
Die
genaue Organisation der Stadtverwaltung kann aus den Akten und Amtsbüchern
des Bestandes für die erste Zeit der Munizipalverwaltung nicht erschlossen
werden. Viele Details, die den Unterlagen entnommen werden können und im
Folgenden aufgelistet werden, sind nicht hundertprozentig stimmig.
Unterhalb der "Leitungsebene" (Munizipalität bzw. Maire)
war die Stadtverwaltung organisatorisch ab 1.4.1798 in verschiedene Büros
eingeteilt. Direkt der Munizipalität bzw. dem Maire unterstellt war das
Sekretariat, das allgemeine bzw. interne Verwaltungs- und Schreibaufgaben
erledigt.
An der Spitze eines jeden Büros stand ein
Vorsteher ("Chef").
Im Generalregister (Régistre
Générale) des Jahres VI werden bereits vor der Installierung der Büros
folgende Sachgebiete genannt: Finanzen, Polizei, Einquartierung (Logements),
Krieg (Guerres) und Passangelegenheiten.
Im
Generalregister des Jahres VII werden genannt: Polizei (darin inbegriffen:
Einquartierung), Bien Public, Finanzen und Standesamt (Etat civil). Am Ende
des Jahres VII (Fructidor VII/August 1799) existierten laut Akte 60/704 drei
Büros: Finanzen, Polizei und Bien public. Das Finanzbüro wurde bis Fructidor
VII/August 1799 von Villette geleitet.
Im Brumaire
VIII/November 1799 wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar bei
der Munizipalverwaltung. Bei der Gelegenheit wird erwähnt, dass er zuvor
Chef des Büros des Bien public war. Zoyen war zumindest bis zum Nivôse
VIII/Dez. 1799-Jan. 1800 Chef des Einquartierungsbüros. Das
Einquartierungsbüro taucht immer wieder in der Aufzählung der
unterschiedlichen Büros der Munizipalverwaltung auf. Es ist nicht
abschließend zu klären, ob es organisatorisch tatsächlich selbständig war
oder aber dem Polizeibüro unterstand (s. u.).
Am 14.
Pluviôse VIII/3.2.1800 existierten laut eines Beschlusses der
Munizipalverwaltung vom selben Tage neben dem Sekretariat vier Büros, deren
Vorsteher [Heinrich] Brühl (bien public), Heinrich, Georg Friedrich
Escherich (Finanzen ) und Sauerland waren. Standesbeamter war lt.
Zivilstandsregister des Jahres VIII Lindt. Im Generalregister des Jahres
VIII werden Polizei, Finanzen, Bien public und Actes civils als Büros
genannt. Für einen Entwurf eines Schreibens vom 7. Floréal VIII/27.4.1800
zeichnete das "Bureau du Bien et des travaux publics" verantwortlich.
Das Polizeibüro bestand aus zwei Divisionen (Abteilungen).
Die erste Division war zuständig für die zivilen Polizeiaufgaben einer
Stadtverwaltung (städt. Aufsichts- und Verwaltungsfunktionen), die zweite
Division nannte sich "Police militaire" und war für die Erfüllung der
Aufgaben, die von den französischen Militärs an die Stadt herangetragen
wurden, zuständig.
Am 25. Prairial VIII/14.6.1800
wurde eine Auflistung aller seit Einrichtung bei der Munizipalität
entstandenen Akten und Amtsbücher erstellt. Demnach existierten (auch
bereits im Jahr VII) folgende Büros/Sachgebiete mit den aufgeführten
Aufgaben:
- Sekretariat (Allg. Verordnungen, Gesetze,
Régistres Générales, Arrêtés und Lettres)
- Polizei (Architektur,
Abwesende, Jagd, Deserteure, Vieh, Landstreicher, Gendarmerie; kommunale
Polizei: Pässe, Gefängnisse, Bevölkerung, Avis, Konskription, Requisition,
Einquartierung)
- Traveaux publics (Schule, Armenwesen,
Brücken/Straßen, Handel/Landwirtschaft, Schiff-fahrt, Post, Vorräte)
- Finanzen (Nationalgüter, sequestrierte Güter, Versteigerungen,
Requisitionen, Steuern, Octroi, Militärhospitäler, Patente)
-
Standesamt (Führung der Geburts-, Heirats-, Sterberegister)
-
Büro der Polizeikommissare (Bevölkerungslisten, Einwohnerverzeichnis,
Sicherheitskartenregister für Sektionen, Reglements und Verordnungen)
Dieser Auflistung zufolge gehörten die Einquartierungen
organisatorisch zum Polizeibüro. Das extra aufgeführte Büro der
Polizeikommissare lässt sich durch Sonderaufgaben (Erstellung der
Bevölkerungslisten) erklären.
Nach der napoleonischen
Verwaltungsreform und der Ernennung des Maires kam es zunächst zu wenigen
Veränderungen.
Im Generalregister des Jahres IX
werden als Büros genannt: Polizei, Finanzen und Bien public, ab 25. Germinal
IX/15.4.1801 kommt das Sekretariat hinzu, nach einiger Zeit fällt Polizei
weg. Das erklärt sich durch den unten ausführlich besprochenen Beschluss des
Maires über die Organisation der Stadtverwaltung, der Polizeibüro und
Sekretariat zu einem Büro zusammenfasst.
Am 29.
Germinal IX/19.4.1801 wurde mit dem oben erwähnten Beschluss des Maires die
Organisation der Stadtverwaltung neu festgelegt. Die Büros der
Stadtverwaltung wurden auf insgesamt drei reduziert. Die Neuorganisation
galt ab 1. Floréal IX (21.4.1801) :
Die Verwaltung
wurde in drei Büros aufgeteilt: Sekretariat, Wohlfahrtsbüro (Bureau du Bien
public) und Finanzbüro.
Das Sekretariat teilte sich
in 2 Sektionen.
Sektion 1 war verantwortlich für die
allgemeine Verwaltungsaufsicht, Archiv, Registratur (Mairie),
Enrégistrement, Bescheinigungen, Versand (envoi), Affiches und
Veröffentlichung der Gesetze.
Sektion 2 (=
Polizeibüro): Polizei und Militärunterkünfte, zivile Polizei, Aufsicht über
Kultur, Hafen, Land, Gefängnisse, kommunale Polizei, Pässe, Zivilstandsakte,
Patente
Angestellte des Sekretariats:
Erste Sektion und Polizei: Müller (Sekretär) und Naut [?],
Expeditionnaire; Militärunterkünfte (Logements militaires): Eisenberg
(Verteilung der Unterkünfte), Emmerich (Korrespondenz mit den
Militärbehörden); Zivilstand: Reussing; Pässe, Patente: Birnbaum
Das Wohlfahrtsbüro (Bien public) teilte sich in 4
Sektionen.
Sektion 1: Handel/Gewerbe, Schifffahrt,
Landwirtschaft, Manufakturen, Fabriken, Post und Fuhrunternehmen, Messen und
Märkte, Taxen für Getreide, Mehl, Fleisch und Brot, Verpflegung und
Versorgung (Vorräte), Bevölkerung, Viehseuchen, Jagd, Prozesssachen
Sektion 2: Öffentlicher Unterricht, Schulen
(Zentralschulen, Primär-, Sekundär- und Privatschulen), Erziehungsheime,
Bibliotheken, Nationalfeiern, "esprit public" (Verbreitung der "richtigen"
Gesinnung ?), Zeitungen/Presse, Bekanntmachungen
Sektion 3:
Hospitäler, Wohltätigkeitseinrichtungen, "sécours publics à domicile, pour
pertes et accidents" (öffentliche Hilfen zu Hause, bei Verlusten und
Unfällen), Verwaltung der Güter armer Mündel (pupilles), Witwen, Waisen,
Pfandamt, Zucht-/Arbeitshäuser
Sektion 4: Öffentliche
Arbeiten, Unterhaltung und Reparatur der Straßen, Wege, Häfen, Kanäle,
Bürgersteige, öffentliche Gebäude, Brunnen, Theater, Beleuchtung, Pumpen und
Feuerutensilien
Angestellte: Mathis, Chef; Brühl,
Souschef
Das Finanzbüro war in zwei Sektionen
aufgeteilt:
Sektion 1: Nationaldomänen, "Biens régis
à l'instar d'iceux"; kommunale Güter; kirchliche und
andere Pensionen, Liquidation der Passiva der unterdrückten Institutionen
und Einrichtungen
Sektion 2: Aufsicht, Eintreibung,
Reklamationen, etc. bezgl. direkte Steuern, lokale Gebühren,
Munizipaloctroi, kommunale Rechnungen, Rechnungen der öff. Einrichtungen,
Einnahmen, Schuldforderungen, Schulden, Ausgaben der Stadt, etc., Buch-,
Rechnungsführung der Einnehmer
Angestellte:
Escherich, Chef; Schmitt, Souschef (NB: der zweite Souschef - die Stelle des
zweiten Stellvertreters - ist unterdrückt/"supprimé")
Artikel 3: Die 3 Büro-Concièrges und Gardiens werden zu den bisherigen
Bezügen provisorisch beibehalten bis zur Bestätigung durch den
Präfekten.
Artikel 6: Jeder Bürochef ist mit der
Abfassung der Briefe, Berichte, Arrêtés, etc. beauftragt, die in seine
Zuständigkeit fallen. Er erledigt im Besonderen die Arbeit, die ihm
anvertraut ist, indem er sie unter die Angestellten seines Büros verteilt.
Er ist verantwortlich für Verzögerungen, die durch Nachlässigkeit und
Ungenauigkeit verursacht werden.
Er achtet besonders
darauf, dass keine Verwirrung in den Geschäften und den Unterlagen entsteht.
Diese müssen immer über Datum und Inhalt klassifiziert sein.
Artikel 8: Der Sekretär unterzeichnet mit dem Maire die
offiziellen Schreiben. Wenn er abwesend ist, kann ihn einer der Büro-Chefs
ersetzen.
Artikel 9 legt die Bürostunden fest: von 9
Uhr morgens bis drei Uhr (de rélevée). Sie können verlängert werden, wenn
der Dienst und der Fall es erfordern.
Artikel 11: Die
Büro-Gardiens halten das Inventar in den Büros und in dem Lokal der Mairie
genauestens instand.
Artikel 12: Die Büro-Chefs
finden sich alle geraden Tage um 12.00h beim Maire zusammen, um sich mit ihm
über die wichtigsten Angelegenheiten zu besprechen.
In einem Schreiben des Präfekten an den Maire der Stadt
Mainz vom 29. Fructidor IX/16.09.1801 lehnte der Präfekt die Einstellung von
zwei weiteren Sekretären für das Polizeibüro (für Passangelegenheiten) ab.
Mit dem Polizeibüro kann nur die Sektion 2 des Sekretariates gemeint
sein.
In dem Brief ist ebenfalls die Rede von einem
Einquartierungsbüro, das wegfallen sollte, da keine Truppen mehr durch die
Stadt zogen. Laut oben zitierten Beschlusses des Maires war auch das
Einquartierungsbüro keine eigenständige Abteilung, sondern gehörte
organisatorisch zur Sektion 2 des Sekretariates, hatte jedoch allein zwei
Mitarbeiter (Eisenberg und Emmerich).
Es kann damit
festgehalten werden, dass das Einquartierungsbüro und das Standesamt zwar -
spätestens ab dem 1. Foréal IX/21.04.1801 - keine eigenständigen Abteilungen
bildeten, jedoch äußerst selbständige Bereiche innerhalb der Verwaltung
waren.
Zur Personalsituation gibt das o. g. Schreiben
folgende zusätzliche Auskünfte: Neben dem Maire und den zwei Adjunkten,
Chefs und Sous-Chefs arbeiteten Polizeikommissare und Sektionsoffiziere.
Fünf "Expéditionnaires" waren für die Ausfertigung von Schreiben (zwei für
Pässe und Zivilstand, zwei für Einquartierungen, einer für das Sekretariat)
angestellt. Insgesamt betrugen die Personalkosten der gesamten
Stadtverwaltung 11.560 Francs. Es wird angedeutet, dass Personalkosten für
bestimmte Bereiche (Polizeikommissare, Sektionsoffiziere) nicht von der
Gemeindekasse übernommen wurden, sondern auf Staatskosten liefen.
Das Einqartierungsbüro wurde in der Folgezeit tatsächlich
aufgelöst, denn am 26. Fructidor XIII/13.9.1805 forderte der Maire ein fest
installiertes Bureau de logement. Dieses Ansinnen wurde am Folgetag vom
Präfekten abgelehnt.
Bis 1813 wurde allerdings wieder
ein Einquartierungsbüro errichtet. Das erforderte allein schon die
eingetretene Kriegssituation und der damit zusammenhängende permanente
Durchzug von Truppen durch die Stadt. Am 21.06.1813 trat Falkenstein als
"Chef du bureau des logements militaires" von seinem Posten zurück.
Im Januar 1814 gestand der Präfekt dem Maire zwei
Hilfskräfte für das Einquartierungsbüro zu.
Munizipalrat
Das Gesetz vom 28. Pluviôse
VIII/17.02.1800 schrieb ebenfalls die Einrichtung eines Munizipalrates vor.
Er bestand in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern aus dreißig Mitgliedern.
Er versamnelte sich einmal jährlich höchstens 14 Tage und konnte vom
Präfekten zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden.
Seine Aufgaben waren
-Rechnungsprüfung der
Stadtverwaltung
-Verteilung des gemeinschaftlichen Brennholzes,
des gemeinschaftlichen Weide-, Ernte- und Früchteertrags
-Verteilung der den Einwohnern aufgetragenen Arbeiten an öffentlichem
Eigentum
-Entscheidungen über Anleihen, Munizipaloctroi,
Zusatzcentimen
-Befinden über Prozesse zur Ausübung und Erhaltung
gemeinsamer Rechte
-Vorbringen von Petitionen über die
Bedürfnisse der Stadt
Zunächst war für den
Munizipalrat kein Präsident vorgesehen. Erst ein Beschluss vom 2. Pluviôse
IX/22.01.1801 verfügte, dass der Maire jeder Gemeinde automatisch Mitglied
und Präsident des Munizipalrates sein sollte.
Die
Mitglieder des Munizipalrates wurden vom Präfekten für drei Jahre ernannt.
Die Erstbesetzung der Räte sollte mit der Ernennung der Maires und Adjunkten
zusammen fallen.
In Mainz ernannte der Präfekt
Jollivet die Mitglieder des Munizipalrates mit Beschluss vom 16. Nivôse
IX/6.1.1801. Weitere Ernennungen folgten am 11. Pluviôse IX/31.1.1801 und im
Frimaire XI/Dezember 1802.
Mit Senatskonsult vom 16.
Thermidor X/4.8.1802 wurde verfügt, dass die Räte in Städten mit mehr als
5.000 Einwohnern nicht mehr vom Präfekten ernannt, sondern von der
Kantonalversammlung aus der Liste der 100 höchstbesteuerten Bürger des
Kantons gewählt werden sollten. Die Räte sollten sich auf diese Weise alle
zehn Jahre zur Hälfte erneuern. Der Konsularbeschluss vom 14. Nivôse
XI/4.1.1803 reduzierte die neu zu besetzenden Stellen auf 10.
Ein kaiserliches Dekret vom Ventôse XIII/März 1804 berief
weitere neue Mitglieder.
Das Wahlrecht der Kantonalversammlungen
wurde bereits durch Dekret vom 17.1.1806 wieder eingeschränkt. Ihre
Nominierungen wurden ungültig, wenn der Kaiser andere Kandidaten vorsah.
Auch nahm er sich das Recht, nun zwischen den Wahlperioden direkt Räte für
vakante Posten zu berufen.
Der Munizipalrat stand
unter der strengen Aufsicht des Präfekten.
Die
Organisation des Munizipalrates wurde mit Arrêté des Maires vom 10. Prairial
XIII/30.05.1805 neu festgelegt:
Der Munizipalrat
setzte drei Comités/Ausschüsse ein:
Ein Ausschuss
beriet über öffentliche Arbeiten der Stadt. Mitglieder waren: Arnold,
Albert, Henlein, Herrgen, Daniel Schmitt, Schenzer, Amtmann und Obert. Der
Ausschuss trat zweimal im Monat zusammen.
Der zweite
Ausschuss war für Finanzangelegenheiten zuständig. Mitglieder: Lauteren,
Streber, Probst, Kertel, Boegner, Kayser, Matheo(?) und Seligenstatt.
Treffen: zweimal im Monat.
Der dritte Ausschuss
beschäftigte sich mit Polizei und Unterricht. Er bestand aus den Mitgliedern
Bodmann, Burkard und Umpfenbach. Treffen: einmal im Monat.
Die einzelnen Ausschüsse berieten über Vorschläge und Entwürfe, das
Resultat wurde dem Maire mitgeteilt.
Einzelnen
Mitgliedern wurde eine besondere Aufsicht über bestimmte Bereiche
aufgetragen:
- Arnold: Pflaster, Wege und
Gemeindegebäude
- Albert und Schenzer: Banlieue ("ban") mit
Gräben, Brücken und Brunnen
- Henlein: Hafen (war bereits vorher
damit betraut)
- Herrgen: "Beiwohnung" (Teilnahme bei)
Abschätzung des Daubenholzes, Erhebung der Gebüh-ren dafür (war bereits
vorher damit betraut)
- Obert: Aufsicht über die am Rhein(ufer)
"aufgearkten" Borden ("planches") und die Erhebung der damit
zusammenhängenden Gebühren (war bereits vorher damit betraut)
-
Amtmann und D. Schmitt: Arbeiten an den Andauen, Berichte darüber an den
Maire
- Burkard, Roeder und Schlippe: medizinische Polizei
- Breitner, Bittong, Bracker und Hagenbusch: Aufsicht über verschiedene
Handwerke, insbesondere Ahndung und Bekämpfung von Missbräuchen
Kantonalversammlung
Die Einrichtung
von Kantonalversammlungen in jedem Arrondissement erfolgte durch den
Senatskonsult vom 16. Thermidor X/4.8.1802. Die Kantonalversammlung setzte
sich aus allen im Kanton wohnhaften und in der Bezirksgemeindeliste
eingetragenen Bürgern zusammen. An der Spitze stand ein Präsident, der vom
Ersten Konsul für fünf Jahre ernannt wurde. Die Aufgabe der
Kantonalversammlung war, die Mitglieder der Bezirks- und
Departementswahlkollegien zu nominieren. Außerdem präsentierte sie dem
Ersten Konsul zwei Bürger für die Wahl des Friedensrichters und einen
Kandidaten für jede vakante Suppleantenstelle des Kantons. Sie schlug in
Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern zwei Bürger für jede
Munizipalratsstelle vor.
Ende der französischen
Mairie
Die französische Herrschaft dieser Zeit endete
am 4. Mai 1814 mit dem Abzug der Franzosen und dem Einzug der alliierten
Truppen unter Herzog Ernst von Sachsen-Coburg.
Bis
zur endgültigen Klärung der Territorialfrage blieben die französischen
Gesetze und Verwaltungsbestimmungen unter den provisorischen Regierungen in
Kraft.
Bereits am 21.10.1813 hatten die verbündeten
Mächte vereinbart, eine Zentralverwaltung für die zurückeroberten Gebiete
unter der obersten Leitung des Freiherrn vom Stein zu errichten. Darunter
stand die Verwaltung des Generalgouvernements vom Mittelrhein für die
Departements Saar, Rhein-Mosel und Donnersberg. Ende Januar 1814 wurde
Justus Gruner zum Chef dieser Verwaltung ernannt, die zunächst ihren Sitz in
Trier, dann in Koblenz und ab 5. Mai 1814 in Mainz (im Bassenheimer Hof)
hatte.
Vor dem 5. Mai wurde der Baron von Otterstedt
zum Gouvernementskommissar mit Funktionen eines Oberpräfekten des
Departements Donnersberg ernannt. Er hatte seinen Sitz zunächst in Worms,
dann ebenfalls in Mainz. Dem Oberpräfekten waren Direktoren mit der Funktion
als Unterpräfekten untergeordnet. Mainzer Unterpräfekt war Wieger.
Maire Franz Konrad Macké wurde Anfang Mai von Baron von
Otterstedt entlassen. Durch Dekret von Gruner (Koblenz, 6./12. Mai 1814)
wurde Freiherr Franz Edmund Josef Joachim Gedult von Jungenfeld zum
Oberbürgermeister der Stadt Mainz ernannt. Von Jungenfeld war zuvor seit dem
22. Januar 1813 Maire von Weisenau und Laubenheim gewesen. Unter der zweiten
provisorischen Verwaltung übernahm er auch die Funktion des Kreisdirektors
für Mainz, Kastel, Kostheim und Zahlbach.
Auf Grund
eines geheimen Vertrages vom 30. Mai 1814 und Vereinbarungen vom
31.5./2.6.1814 sollten Stadt und Festung Mainz von Preußen und Österreich
gemeinschaftlich besetzt und verwaltet werden. Diese Konvention wurde
umgesetzt: Am 16. Juni verließ das 5. deutsche Armeecorps Mainz,
österreichische und preußische Truppen rückten ein. Gruner gab am 4./16.
Juni 1814 seinen Posten auf.
Die militärische Führung
teilten sich der österreichische General von Frimont und der preußische
Kommandant Oberst von Krauseneck.
Ein
österreichischer und ein preußischer Kommissar waren fortan für die zivile
Verwaltung von Mainz und des Rheinoctroi zuständig. Sie erließen
gemeinschaftlich unterzeichnete Dekrete an die Behörden. Für Österreich
wurde Landeskommissar Winkler, für Preußen Oberkriegsrat Geßler ernannt.
Diese zweite provisorische Regierung beaufsichtigte Oberbürgermeister und
Gemeinderat (ehem. Munizipalrat).
Erst am 30.06.1816
wurde die Territorialfrage in einem Vertrag zwischen Preußen, Österreich und
Hessen in Frankfurt/M. abschließend geklärt.
Mit
Patent vom 08.07.1816 erhielt das Großherzogtum Hessen Mainz (mit Zahlbach),
Kastel und Kostheim. Daraufhin erfolgte am 12.07.1816 die Übergabe des
Stadt- und Administrationsbezirks Mainz durch die österreichischen und
preußischen Kommissare.
Stadtverwaltung und Stadtrat
nach dem Abzug der Franzosen
In den Lettres nach dem
6.5.1814 (bis 31.12.1814) finden sich leider nur sporadische Angaben zur
Organisation der Verwaltung. Fest steht, dass die französischen Gesetze und
Strukturen bis zur Übergabe der Stadt an Hessen 1816 weiter bestanden.
Es gab weiterhin zwei Polizeikommissare bei den
Polizeigerichten. Polizeidirektor Heinrich ist zugleich Chef der
Lokalpolizei, jedoch nicht zuständig für Unterricht/Kultus, Wohlfahrt,
Handel und Gewerbe, Straßen- und Wasserbaupolizei. Dieses Aufgabengebiet
entspricht damit dem Polizeibüro/Sekretariat in französischer Zeit.
Am 20. Mai 1814 lud Macké die Mitglieder des Stadtrates,
der Spital- und Schulkommission sowie den Octroikontrolleur zur Vorstellung
des neuen Oberbürgermeisters von Jungenfeld ein.
Mayer war weiterhin Adjunkt/Beigeordneter des Bürgermeisters. Augustin
Wetter wurde mit Ernennung vom 3.9.1814 neuer Stadtbaumeister.
Am 19. April 1814 - noch unter frz. Herrschaft - bat Maire
Macké den Präfekten angesichts der verheerenden Situation um die Erlaubnis
zur Einberufung und dauerhaften Tagung des Munizipalrates.
Alle 10 Jahre musste die Hälfte -später genau 10- der 30 Mitglieder des
Stadtrates neu ernannt werden. Die im Jahre 1813 nach Paris eingereichten
Vorschläge wurden wegen der politischen Wirren nicht vollzogen. Durch
Sterbefälle und Wegzüge (in der anderen Hälfte der Mitglieder) existierte
die zur Beschlussfassung notwendige Majorität der Mitglieder nicht mehr. Die
neuen (insgesamt 20 / 15+5) Ernennungen wurden am 6.7.1814 nun von der
österr.-preuß. Stadtadministration ausgesprochen. Am 10.7.1814 wurden die
neuen Mitglieder installiert.
verzeichnet, gedrucktes Findbuch liegt
vor
Göbel, Ramona (Bearb.):
Munizipalverwaltung und Mairie der Stadt Mainz 1798-1814. Findbuch des
Stadtarchivs Mainz. Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung
Rheinland-Pfalz, Band 103, Koblenz 2004.
Graumann, Sabine:
Französische Verwaltung am Niederrhein: Das Roerdepartement 1798-1814. Essen
1990.
Bockenheimer, Karl Georg: Geschichte der Stadt Mainz
während der zweiten französischen Herr-schaft (1798-1814). Mainz 1890.
Bockenheimer, Karl Georg: Geschichte der Stadt Mainz in den Jahren 1813
und 1814. Mainz, 1886.
Clemencin, Grégory: Kurmainz-Mayence: De
la Capitale electorale à la Prefecture du Departement du Mont-Tonnerre.
Evolutions institutionnelles, administratives, judiciaires et sociales.
1774-1814. Mémoire de Maîtrise sous la direction de Madame le Professeur
Lamarre et Prof. Rödel. Année uni-versitaire 1999/2000. Session de juin. UFR
de Sciences Humaines, Université de Bourgogne-Dijon. Fachbereich
Geschichtswissenschaft, Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Schütz, Friedrich (Hrsg.): Von Blau-Weiß-Rot zu Schwarz-Rot-Gold. Mainz
vom Beginn der Napo-leonischen Herrschaft 1798 bis zur Revolution von 1848.
- Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, Bd. 32, Mainz 1998.
weitere Literaturangaben vgl.:
Speth, Susanne:
Auswahlbibliographie zur Mainzer Geschichte. (Punkt 5.8. Französisches
Mainz). In: MAINZ - Die Geschichte der Stadt, hrsg. von Franz Dumont,
Ferdinand Scherf, Friedrich Schütz; Mainz 1998. S. 1224-1225
Form und Inhalt: Der Bestand 60
(Munizipalverwaltung/Mairie der Stadt Mainz, 1798-1814) hat eine
komplizierte und bewegte Ordnungs- und Verzeichnungsgeschichte. Es soll im
Folgenden versucht werden, die einzelnen Etappen dieses Bestandes
chronologisch aufzuführen.
Ordnung der Registratur in
der frz. Zeit (1798-1814)
Aufschluss über die
Schriftgutverwaltung der Mainzer Stadtverwaltung 1798-1814 gibt das
Archivale 60/113. Bei dem ersten Teil handelt es sich dabei um eine
Auflistung aller seit Einrichtung der Munizipalität angelegten bzw.
geführten Akten und Amtsbücher , die am 25. Prairial VIII erstellt wurde.
Sie enthält auch die Zivilstandsregister, die im folgenden nicht
berücksichtigt werden, da sie in der Abt. 50 verzeichnet und beschrieben
sind.
Der zweite Teil ist sukzessive in den folgenden
Jahren bis 1814 entstanden. In jedem Jahr wurde ein Aktenverzeichnis der
jahrgangsweise angelegten und geschlossenen Akten angefertigt. Die
Zweiteilung ist zweifellos eine Folge der napoleonischen Verwaltungsreform
des Jahres 1800 (Übergang von der Munizipalverwaltung zur Mairie).
Das Sekretariat bzw. die Büros der
Munizipalverwaltung/Mairie legten zu bestimmten Betreffen Jahr für Jahr
einen Aktenband an, so dass eine Art Betreffserienregistratur entstand. Am
Ende des Jahres wurden die Bände an die "Archives" (= Registratur)
abgegeben. Daher befanden sich bei der Erstellung der Auflistung nur die
laufenden Akten des Jahres VIII in den einzelnen Büros.
Neben Akten wurde auch eine größere Zahl von Amtsbüchern geführt. Sie
spielten in der französischen Verwaltung eine weitaus größere Rolle als in
der deutschen, da sie zum Einen als wichtigste Hilfs- und Findmittel der
Verwaltung dienten, zum Anderen aber auch Inhalte wiedergaben, so dass auf
die eigentlichen Betreffakten, in denen die ein- und (zunächst auch die)
ausgehenden Schreiben abgelegt wurden, wohl nur in den seltensten Fällen
zurückgegriffen werden musste.
In den Amtsbüchern,
von denen hier die Rede ist, wurden alle ein- und ausgehenden Schreiben
registriert. Unter ihnen ist zunächst das Generalregister "Régistre Général"
als Brief(eingangs)tagebuch zu nennen. In ihm wurde für jedes eingehende
Schreiben im Sekretariat eine Nummer vergeben. Die Nummer wurde auf dem
erhaltenen Brief mit dem Zusatz "R.G." notiert. Zusätzlich wurden im
Generalregister eine kurze Inhaltsangabe, der Absender, das Datum des
Schreibens und das Büro, dem es zugewiesen wurde, festgehalten. Wurde auf
ein eingegangenes Schreiben hin eine Antwort verfasst oder ein Beschluss
erlassen, so wurde deren Nummer ebenfalls im Generalregister festgehalten.
Die Nummern der "normalen" Schreiben ("lettres") wurden mit "corr."
(=correspondance), diejenigen der Beschlüsse ("arrêtés") mit "arr."
gekennzeichnet.
Die Konzepte der "lettres" und
"arrêtés" liegen nur bis zum Vendémiaire VII/September 1798 (gilt für
Lettres) bzw. bis zum Ende des Jahres VII-Anfang des Jahres VIII/Oktober
1799 (gilt für Arrêtés) den jeweiligen Betreffaktenbänden bei. Darüber
hinaus wurden sie in Reinschrift in zwei weiteren, ebenfalls auf dem
Sekretariat geführten Amtsbuchserien festgehalten, dem Korrespondenz- und
Beratschlagungsregister. Auf ihrer Grundlage wurde auch die bereits
angesprochene Nummerierung von "lettres" und "arrêtés" vorgenommen. Zu
welchem eingegangenen Schreiben ein ausgehendes Bezug nahm, ist zum einen im
Registre Général zu erkennen und zum anderen auf dem eingegangenen Schreiben
selbst, auf dem neben der "R.G."-Nr. auch die "Arr.-" bzw. "Corr."-Nr.
vermerkt wurde.
Die Mairie setzte die Führung des
Generalregisters sowie des "répertoire", einer Art Sachregister, fort,
verzichtete aber auf das Weiterführen der Beschluss- und
Korrespondenzregister. Damit wurden die Konzepte der "lettres" und "arrêtés"
zum einzigen Nachweis für die ausgegangenen Schreiben und erlassenen
Verordnungen. Um den Überblick über sie zu wahren, konnten ihre Entwürfe
nicht mehr in die Betreffaktenbände zusammen mit den eingegangenen
Schreiben, auf die hin sie veranlasst worden waren, abgelegt werden, sondern
mussten getrennt organisiert werden. Die Konzepte der ausgehenden Schreiben
wurden so bereits ab September 1798 bzw. Oktober 1799 (s. o.) fortlaufend
durchnummeriert und bildeten zwei Serien, in denen die Entwürfe der
"lettres" bzw. "arrêtés" chronologisch abgelegt und (meistens) monatsweise
zusammengefasst wurden.
Folgt man 60/113, trat mit
der Etablierung der Mairie eine weitere Veränderung ein: Die Betreffakten
von Sekretariat/Polizeibüro und Büro des Bien Public werden beim Sekretariat
geführt, das Finanzbüro scheint weiterhin eine eigene Registratur zu
besitzen.
Die auf dem Sekretariat angelegten und
geführten Akten sind meist in beigen Papierbögen - vielfach gedruckte
Formularbögen, die gewendet wurden - abgelegt. Bis zum Jahr XI wurde die
jeweilige Betreffserienakte mit einem zugeklebten Papierstreifen, der mit
dem Aktentitel versehen war, zusammengehalten. Seit dem Jahr X sind sie
nummeriert. Es sind für das Sekretariat ca. 60 Betreffe ausgewiesen, wobei
die Zahl schwankt, da von Fall zu Fall neue Betreffe hinzukamen bzw. ältere
wegfielen, es kam also zu Serienspaltungen bzw. Serienvereinigungen, worüber
60/113 einen guten Überblick bietet.
Die Betreffakten
eines Jahres wurden höchstwahrscheinlich gebündelt und in diesen Bündeln
(Beschriftung: Jahreszahl) in der Altregistratur/Archiv abgelegt. Wohl
deshalb war ein Teil des "Französischen Archivs" vor der Neuverzeichnung nur
jahrgangsweise in Aktenschürzen zusammengefasst.
Eine
eigene Registratur führte offensichtlich auch der Kommissar des
Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung. Auch bei ihm entstanden
Betreffakten. Die Akten sind nach dem Aktentitel jeweils mit einer Nummer
versehen, der die Abkürzung "No." vorausgeht . Ihre Laufzeit geht oft über
ein Jahr hinaus, umfasst oft die Jahre VI bis VIII und damit die gesamte
Amtszeit des Kommissars. Auch auf den Schriftstücken dieser Akten findet man
Nummern eines Generalregisters, so dass davon ausgegangen werden kann, dass
der Kommissar des Exekutivdirekotiums ein eigenes Generalregister und damit
eine eigene Schriftgutverwaltung (eine Art eigenes Sekretariat) hatte.
Im Bestand finden sich auch Akten aus der Provenienz der
Verwaltungskommission des Schulfonds, die wegen ihrer Nähe zur
Stadtverwaltung im Bestand belassen wurden. Bei diesen Akten war keine
Akten- oder Registraturordnung mehr erkennbar.
Die
Akten der Verhandlungen des Munizipalrates sind in blauem Karton
eingeschlagen und wurden augenscheinlich getrennt von den übrigen Akten der
Verwaltung geführt.
Ordnungsarbeiten 19. Jh.
Einige Akten des Bestandes, vor allem jene, die das Rechnungswesen
betreffen, sind in hellblauem Karton eingeschlagen und weisen eine
Beschriftung in deutscher Schrift auf. Auch die Formulierung der Aktentitel
weist darauf hin, dass sie in hessischer Zeit (nach 1815) geschrieben wurden
. Vieles spricht dafür, dass es sich dabei um Akten handelte, die von der
Stadtverwaltung in hessischer Zeit benötigt wurden. Damit wurde natürlich
eine Durchsicht der französischen Akten notwendig.
Ordnungsarbeiten Anfang des 20. Jh.
Zu Beginn des 20.
Jahrhunderts (um 1920?) versuchte vermutlich der Bibliothekar Heinrich
Heidenheimer die alten jahrgangsweise angelegten Betreffakten aufzulösen und
nach neuen Sachbetreffen jahresübergreifend zusammenzuführen. Aus den
Schriftstücken, die keinem "großen" Betreff zugeordnet wurden (werden
konnten?), versuchte er, Einzelfallakten zu bilden. Von dieser Neuordnung
nicht betroffen waren die Amtsbücher, die Arrêtés- und Lettres-Serien sowie
(wahrscheinlich) 23 Bündel, die lediglich nach Jahren geordnet
blieben.
Das Ergebnis dieses Ordnungsversuchs
dokumentiert das alte Verzeichnis "Französisches Archiv - Bestand 60". Die
Bündel, in denen die neuen Betreffe zusammengefasst waren, wurden von 1-148
durchnummeriert (pro Betreff eine Nummer, mehrere Bündel konnten somit bei
vermeintlich gleichem Betreff die gleiche Nummer haben). Zum Teil verbarg
sich hinter einer Nummer jedoch keine Betreffakte, sondern eine ganz dünne -
bereits erwähnte - Einzelfallakte, die nur wenige Blätter oder gar nur eine
Drucksache enthielt. Die Nummer dieser Akte wurde zumeist mit einer
römischen "II" ergänzt. Die Einzelfallakten befanden sich zum Zeitpunkt der
Neuverzeichnung innerhalb der beigen Aktenschürze oft in orangefarbenen,
stark säurehaltigen Mappen (60er Jahre?) mit Füllerbeschriftung.
Innerhalb der anderen Aktenschürzen fanden sich zur Gliederung des
Schriftgutes Umschläge aus stark säurehaltigem zerbröseltem Packpapier, das
aus der Zeit um 1920 stammen könnte. Diese Umschläge waren oft nur mit einer
Jahreszahl beschriftet und für den Aktenzusammenhang unwesentlich.
Nur summarisch (ohne Signatur oder Nummerierung)
aufgelistet werden in dem Verzeichnis - wie erwähnt - Lettres und Arrêtés,
Amtsbücher, militärische Betreffe, Betreffe zum Einwohnerwesen,
Rechnungswesen (auch Drucksachen), zu Steuern (auch Drucksachen), zum Hafen
und zu Schulen/Unterricht. Acht Bündel waren lediglich mit Buchstaben
beschriftet und alphabetisch geordnet. Dabei handelte es sich laut
Verzeichnis um "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z.
B. Pässe)". Auch diese Serie entstand erst durch die Ordnungsarbeiten zu
Beginn des 20. Jahrhunderts .
Ein Beispiel, wie
vorgegangen wurde:
In einem Bündel mit der
Altsignatur 138 (138-Betreffe: Medizinalpolizei/138,1; Hebammen/138,2;
Impfung/138,3; Medizin/138,4 und 138,5) befanden sich NUR alte Aktendeckel
mit folgenden Titeln und Registratursignaturen:
IX/.., X/14, XI/14 : Police medicinale
XI/12: Police
medicinale, vaccine, Maison d'accouchement, pharmacie
XII/14: Police médicinale, vaccine, accouchement
XIII/14,
XIV/15: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie,
épizootie, glacière
1807-1812/13, 1814/13: Police médicinale,
pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, enfants trouvés,
glacière, quinquina
Die ursprünglichen Betreffakten
wurden also nach den neuen Betreffen 138,1-138,5 aufgelöst, die
Original-Aktendeckel wurden separiert. (In anderen Fällen blieben die
Aktendeckel auch bei einem Teil der aufgelösten Akte.) Wo die Schriftstücke
zu Viehseuchen, Findelkindern und Glacière verblieben, ist zunächst nicht
ersichtlich.
Leider muss festgestellt werden, dass
die Aktenteile, die sich unter den verschiedenen Sachbetreffen befanden,
inhaltlich nicht immer mit diesen Betreffen übereinstimmten!
Es ist wahrscheinlich, dass auch die bei der
Neuverzeichnung noch vorgefundenen "Jahresbündel" aufgelöst werden sollten.
Die Ordnung innerhalb dieser Bündel war chaotisch. Diese Unordnung hat
entweder schon in der französischen Altregistratur bestanden (die
ungeordneten Schriftstücke wären dann niemals einer Betreffakte zugeordnet
gewesen...) oder ist durch die angefangenen Ordnungsversuche von Archivaren
entstanden. Oder beide "Verfahrensweisen" kommen zusammen.
In den noch nicht aufgelösten Jahresbündeln befanden sich hauptsächlich
folgende Betreffe: "Police civile en générale", "Affaires mixtes",
"Certificat, renseignements sur des individus, "Pièces à communiquer",
"Publication ...". Es handelt sich also genau um solche Betreffe, die kaum
anderen "großen" Sachbetreffen zuzuordnen sind und die wohl auch schon für
die damalige Verwaltung nicht von großer Wichtigkeit waren, so dass man der
Sortierung dieser Schriftstücke keine große Aufmerksamkeit und Arbeitszeit
gewidmet haben wird. Wahrscheinlich ist, dass Archivare aus diesen
Schriftstücken die angefangene alphabetische Serie "Anfragen an die
Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)" bilden wollten.
Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Heiner Stauder
(1991-1995)
Heiner Stauder begann 1991 mit der
Ordnung und Verzeichnung der Amtsbuchserien. Nach dem Abschluss dieser
Arbeiten wurde mit der Verzeichnung der Militaria begonnen. Verschiedene
Ordnungs- und Sortierungsversuche (Erfassung sämtlicher Nummern des Registre
Général; Auflösung der Lettres- und Arrêtés-Serien und Zuordnung zu den dazu
gehörigen eingegangenen Schreiben; Auflösung einzelner Betreffserien, u. a.
"service militaire", "police militaire", "affaires militaires"; Bildung von
Einzelfallakten zur Vorordnung) erwiesen sich als nicht praktikabel.
Die Verzeichnung der "Militaria" wurde unterbrochen, um -
wegen Benutzeranfragen - die Verzeichnung der "Medicinalia"
vorzuziehen.
Es wurden folgende Signaturen
vergeben:
001-136: Amtsbücher
150-186:
Militaria
201-215: Bürgerannahmen (Sie wurden ca. 1991/92 von
Herrn Tautorat alphabetisch geordnet und anschließend in einer Namenskartei
erfasst, die sich im Findmittelschrank des Benutzersaales befindet.)
300-349: Aktenstücke und -serien, vornehmlich Gesundheits- und
Armenwesen betr.
350-508: "arrêtés";
509-703:
"lettres"; die Nr. 350-703 wurden von Herrn Jung im Herbst 1995
erfasst.
Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die
französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung
(LVO) wurde begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten,
soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der
Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert.
Ausgegliedert wurden die im "französischen Archiv" aufgefundenen
Unterlagen des Mainzer Veteranenvereins, sie wurden dem entsprechenden
Nachlass zugeordnet.
Herr Stauder begann ebenfalls
mit der Separierung einzelner Schriftstücke, die erst nach Abschluss der
Verzeichnung einem Aktenbündel zugeordnet werden sollten, sowie mit der
Auflösung der alten FA60-Bündel nach Sachbetreffen. Auch seine Aufnahme der
Untertitel und Alt- bzw. Registratursignaturen ist von der Verfasserin
fortgeführt worden (s. u.).
Ordnungs- und
Verzeichnungsarbeiten Ramona Göbel
Nach den
geschilderten Erfahrungen und auf Grund der Eigenarten des vorgefundenen
Bestandes verzichtete die Verfasserin darauf, (neue) Serien - wie auch immer
geartet - zu bilden oder die alte Registraturordnung - auch nur in Ansätzen
- wieder herzustellen. Es erfolgte vielmehr eine
Numerus-Currens-Verzeichnung auf Grundlage des vorgefundenen Zustandes. Die
Zusammenführung inhaltlich zusammengehöriger Einheiten erfolgte damit erst
nach Abschluss der Titelaufnahmen - anhand der Klassifikation und der drei -
sehr ausführlichen - Indices.
Die im alten
Verzeichnis FA 60 aufgeführten Betreffaktenbündel wurden aufgelöst, da sich
innerhalb der Aktenschürzen verschiedenste Betreffe befanden, die oft nur
grob unter einem Schlagwort zugesammengefasst waren. Die Bündel wurden
durchgesehen, inhaltlich zusammengehörige Einheiten innerhalb der Bündel -
teilweise noch in den Original-Aktendeckeln der Registratur - wurden
beisammen gelassen und neu verzeichnet (die alte Archivsignatur ist
natürlich stets angegeben).
Die noch unverzeichneten
Militaria waren bereits von Herrn Stauder vorgeordnet und nach Sachbetreffen
neu zusammengestellt worden. Die Signaturen 269-273 und 284-285 sind von ihm
gebildet worden, von mir so belassen und verzeichnet worden.
Einzelschriftstücke innerhalb der verschiedenen Bündel, die
inhaltlich vollkommen von den ansonsten vorgefundenen Betreffen abwichen,
wurden zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung den
Archivalien hinzugefügt, zu denen sie inhaltlich passten.
Die alten Akten mit geringem Umfang, die oben erwähnten
Einzelfallakten, wurden so belassen und neu aufgenommen.
Die Bündel, die nur mit einer Jahreszahl versehen waren (wohl Teil der
Original-Altregistratur), wurden ebenfalls nach Sachbetreffen aufgelöst.
Erkennbare Einheiten (z. B. durch beschriftete Aktenumschläge) wurden
natürlich beibehalten. Nicht (vor)sortierte Schriftstücke wurden - wenn
möglich - nach Sachbetreffen neu gebildet (z. B. Militaria, Jahr VI) oder
aber zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung passenden
Archivalien hinzugefügt.
Insgesamt umfasst der
Bestand 60 nun 1308 Verzeichnungseinheiten oder lfd. Nummern. Die letzte
lfd. Nummer ist 1319. Die Nummern 140-148, 882 und 944 wurden nicht
vergeben.
Untertitel und Registratur-Signaturen
Untertitel befinden sich in Klammern unter den von mir vergebenen
Titeln der Akten. Es handelt sich bei ihnen meistens um den oder die
französischen Originaltitel der Betreffakte(n), der auf einem alten
Aktenumschlag innerhalb der neu verzeichneten Archivalien vorgefunden wurde.
Er ist nur dann angegeben, wenn sich ein solcher Original-Umschlag in der
Akte befindet und wenn der Titel auch inhaltlich zu den enthaltenen
Schriftstücken passt. Durch die alten Ordnungsarbeiten vor 1991 sind die
ursprünglichen Zusammenhänge ja - wie oben beschrieben - auseinandergerissen
worden, so dass die ursprünglichen Aktendeckel nur bei einem Teil der
Originalakte verblieben, separiert wurden oder in ganz anderen
Zusammenhängen wieder auftauchten . Wenn eindeutig zu erkennen war, dass nur
ein Teil der Original-Betreffakte in oder bei dem Original-Aktendeckel
vorhanden war, wird auch nur der zutreffende Teil des ursprünglichen
Aktentitels als Untertitel angegeben.
Auf den
ursprünglichen Aktendeckeln waren in den meisten Fällen neben dem Aktentitel
auch das Jahr und die Nummer aus dem Verzeichnis der
Betreffserienregistratur angegeben (zum Beispiel als Jahreszahl "an 14", als
Nummer "21", als Titel "Corps de metier"). Soweit so ein Aktendeckel
vorhanden war und zum Inhalt oder Teilinhalt der neu verzeichneten
Archivalie passte, wurde diese Registratursignatur wie folgt angegeben:
XIV/21 (XIV für das Jahr 14 der französischen Republik, 21 für die Nummer
aus 60/113). Für die Jahre VI bis IX wurde das Jahr und die "Überschrift",
unter der der Betreff in 60/113 zu finden ist, - soweit erkennbar -
angegeben.
Vorprovenienzen
In den Akten
fand sich häufiger eine größere Anzahl an Schriftstücken aus kurfürstlicher
Zeit. Wenn ersichtlich war, dass es sich dabei um Vorakten zu den Vorgängen
aus französischer Zeit handelte, wurden sie bei den Archivalien belassen.
Wenn kein Zusammenhang erkennbar war, wurden die Vorgänge an Herrn Dr.
Dobras zur Einordnung in kurfürstliche Bestände weitergegeben.
Nachprovenienzen
Die Serie der Lettres hört
nicht mit dem Ende der frz. Herrschaft in Mainz und der Übergabe der Stadt
an deutsche Truppen am 4.Mai 1814 auf, sondern wird bis Ende des Jahres 1814
weitergeführt.
Aus diesem Grunde sind alle Akten des
Jahres 1814 unter Oberbürgermeister Freiherr von Jungenfeld in diesem
Bestand belassen worden, da die Registratur zumindest zum Teil noch so lange
nach französischem Muster weitergeführt wurde.
Folgende Bände mit eindeutiger Provenienz oder Nachprovenienz
Großherzogliche Bürgermeisterei fanden sich im Bestand und wurden dem
Bestand 70 (Hessisches Archiv) zugeordnet:
(Reihenfolge: Altsign. Titel Laufzeit Neue Signatur)
- ?
Budgets Formular, Instructionen & Reg.Rescripte wegen
Gemeinderechnungen; Laufende und rückständige Zinsen der Stadt-schuld;
Deposita bei der Stadtcassa 1817 ff. 70/XV 7 b
- 60/127
Rheinschiffahrt, Octroi, Freihafen, Mühlen, Schiffsbrücke 1814, 1816 70/XXV
4
- 60/121 Güter, Pacht, Mobiliarversteigerung (Gemeindevermögen,
auch: Bekanntmachungen); Abschätzung der Mobilien im Theater (1835-1838)
1812-1890 70/XV f
- 60/117 Berichte über tödliche Unfälle;
Kindesaussetzungen; Irre, Geisteskranke 1815-1817; 1839-1841 70/XVII
10/11
- ? Besoldungen, Pensionen (auch Geistlicher); Haven
[Hafen], etc.: Angestellte, deren Be-soldung und Verrichtungen (1809; 1813)
1814- ca. 1877
SCHIMMEL!! 70/XV 3
- ?
Militärtransporte zu Wasser und zu Lande 1814-1818 70/VIII 8
-
60/139 "Zünfte" (Seifensieder, Schornsteinfeger, Küfer, Bender) 1814-1854
70/XXIII 5 F
- 60/139 "Zünfte" (Sattler, Gürtler, Schneider,
Schreiner, Bierbrauer) 1814-1816, 1851, 1883 70/XXIII 5 F
-
60/139 "Zünfte" (Bäcker, Schuhmacher) 1814-1848 70/XXIII 5 F
-
60/139 (?) Musterungsprotokoll der Gemeinde Kostheim 1818 VOA 3/1081
- ? Pässe 1815 70/XVIII 4
- 60/120 Gefängnis, Arbeitshaus:
Inventarium aller im Umfange der bürgerlichen Gefängnisse zu Mainz
vorhandenen auf Kosten des Aerars [Staatsvermögens] angeschafften Mobilien
pro 1870 1870/72 70/XVIII 6
- 60/137, ? St. Barbara Hospital
(Spende, Schließung); Urkunde über Erwerb eines Teils des
Josephinenhospitals (A 110) durch Johann Bap-tist Kaden 1809, 1843, 1857
70/XVI 2
- 60/144 Beleuchtung der Stadt 1814, 1816 70/XV.5
f
- 60/139 z. T. Handel/Gewerbe, Tabak 1814, 1816, 1830, 1840,
1843, 1853 70/XXIII 5
- 60/102 II u. a. Drucker, Zensur (1814);
versch. Bekanntmachungen 1814, versch., 1880 70/XX
- ?
Arrest-Anlegung von Caspar Schalk auf J. A. Lennig und dessen Entledigung
(Kreisge-richtliche Angelegenheit) 1817 70/X 4
- ? Quittungen
über Empfang des Kamberg'schen Legats (Familie) 1813, 1817-1818
70/XVI 2
- ? Notariatsakte, Angelegenheiten der Notariatskammer
Rheinhessen 1802, 1816-1819 70/X 2
- ? Kostenvoranschlag für die
Einsetzung eines neuen Fensters am Eisentor-Zollhaus (1817); Vergleich betr.
Ansprüche und Abtretung des Dalberger Hofes zu einem Justizgebäude (1827/28)
1817, 1827-1828 70/XV 5
- 60/98 Gütergeschoße Gemarkung Mainz
(Prov.: Steuercommissariat Mainz) 1865 70/II 3
- ? verschiedene
einzelne Schreiben, u. a. Militaria, Gemeindekasse, Zivilstand 1814-1817,
1823, 1859, 1878 70/XVII 9, VIII 8, VIII 5, X 3, XV 7, XVIII 5
Fremdprovenienzen
Akten, die
eindeutig nicht in der Munizipalverwaltung oder Mairie der Stadt Mainz
entstanden sind, wurden in den neu gegründeten Bestand 61 eingeordnet. Zu
nennen sind u. a.:
" Regierungskommissar in den vier
neuen linksrheinischen Departements (Etat des services...)
"
Präfektur bzw. Zentralverwaltung des Departements Donnersberg
"
Receveur général des Departements Donnersberg (Drucksachen !)
"
Festungsdirektion Mainz (Corps Impérial du Génie, Direction de
Mayence)
" Unterpräfektur Mainz
" Notarkammer
Mainz
" verschiedene Kantonsverwaltungen
Es handelte
sich um folgende Altsignaturen oder Teile davon: 093, 108 II, 028, 093
(Gericht), 098 II, 138, 138,1-3, - (Festung: Projekte - Pläne) und aus dem
Bestand 70: DDR Pack 595/1; 70/XIV a M Gemäldegalerie (1838-1909, enthielt
auch Schriftstücke aus französischer Zeit)
Andere Provenienzen,
die sehr "stadtnah" erschienen (Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der
Munizipalverwaltung, Wohltätigkeitsbüros, Hospizienkommission, Schulfonds)
wurden im Bestand 60 belassen.
Folgende Vermessungsakten wurden
an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben:
60/98 (alt) Großhzgl.
Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße Gemarkung Niederroden
1865
60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz
Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden ca. 1856-1860
60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung,
Flurvermessung Niederroden 1841-1865
60/98 (alt) Großhzgl.
Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße 1865
Bereits von
Heiner Stauder wurde die Nr. 90 der alten Bestandsübersicht an das
Staatsarchiv Darmstadt abgegeben. Sie enthielt zum größten Teil Unterlagen
des aus Mainz stammenden Geometers Reichhuber, die Gemarkungen in der
hessen-darmstädtischen Provinz Starkenburg betrafen. Vermutlich weil sie die
französische Überschrift "Brouillon" trugen, waren sie in den Bestand 60
eingereiht worden.
Drucksachen
Drucksachen, die sich
lose in den alten Jahresbündeln befanden, wurden der Drucksachensammlung der
französischen Zeit (Best. 63) zugeführt, da der Aktenzusammenhang nicht mehr
erkennbar war. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei
großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr
rekonstruierbar war.
Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den
Akten herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte
mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1
Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen
auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen.
Pläne
In
den Akten vorgefundene Pläne oder Bauzeichnungen wurden nach Rücksprache mit
Herrn Brumby (Leiter der Bild- und Plansammlung des Stadtarchivs) dort
belassen. Der Plan wird in einem Darin-Vermerk der Titelaufnahme kurz
beschrieben. Eine ausführliche Verzeichnung der Pläne erfolgte in
Zusammenarbeit mit Herrn Brumby separat in einem Word-Dokument, dessen
Ausdruck als Anhang dem Findbuch beigefügt ist. Der Anhang ist nach der
Aktensignatur geordnet.
Bürgerannahmen
Auf Anweisung
Heiner Stauders wurde in den Jahren 1991/92 von Herrn Archivangestellten
Tautorat eine Kartei zu den separat gelegenen Bürgerannahmen angelegt. Diese
Kartei wurde fortgeführt. Immer, wenn Anträge auf Bürgerannahmen in Akten
nachgewiesen werden konnten, wurde die Kartei entsprechend ergänzt. Die
Bürgerannahmen selbst wurden allerdings nicht mehr separiert, sondern
verblieben in ihrem ursprünglichen oder neuen Aktenzusammenhang.
Pässe, etc. (Auswertung nach Personennamen)
Folgende Akten,
in denen sich hauptsächlich Pässe befinden, wurden von Herrn Oberinspektor
Jung durchgesehen und foliiert: 60/1229 (keine Pässe, sondern
Bürgerannahmen), 60/1280-1300 (Pässe, Reisende und Fremde). Ein
Namensverzeichnis wurde jeweils als Word-Tabelle erstellt. Ein Ausdruck
liegt der jeweiligen Akte bei. Ein Gesamtverzeichnis liegt als Word-Tabelle
vor. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bestand
weist noch mehrere Akten auf, in denen sich Pässe befinden.
"Sammlung" Krieg
Herr Krieg entwendete in den 1960/70er
Jahren aus dem Stadtarchiv Mainz, Französisches Archiv (verschiedene
Provenienzen, hauptsächlich Munizipalverwaltung/Mairie Mainz und
Lycée/Académie Mainz), Schriftstücke, die hinsichtlich vorphilatelistischer
Stempel interessant waren. Die Stücke wurden dem Stadtarchiv um 1971 von der
Polizei zurückgegeben. Ein Zurückordnen in den ursprünglichen
Aktenzusammenhang erscheint zu zeitaufwendig und in vielen Fällen auch nicht
durchführbar. Die Stücke sind nach Datum und Nummer des Generalregisters
aufgenommen und geordnet. Ein Verzeichnis ist angefertigt worden. Der zweite
Teil der "Sammlung" mit Provenienz Lycée bzw. Akademie Mainz befindet sich
im Bestand 62.
Indices
Drei ausführliche Indices sind
nach den vom Stadtarchiv vorläufig aufgestellten Regeln erstellt worden: Ein
Personen-, Orts- und Sachindex.
Zu beachten ist: Gebäude,
Straßen, Plätze und andere ortsbezogene Angaben finden sich im Ortsindex
unter dem Ortsnamen. Für Firmen und Vereine gilt dasselbe (maßgebend ist der
Sitz der Firma). Behörden sind in der Regel unter dem Ort oder dem Gebiet zu
finden, für den bzw. das sie zuständig sind. In der Regel findet sich ein
allgemeines Stichwort noch einmal im Sachindex (z. B. "Straße" bei
Straßennamen).
Aufgrund des monokratischen Aufbaus der
französischen Verwaltung steht der Leiter einer Behörde für die gesamte
Institution. Demzufolge finden sich Funktionsträger, die in ihrer amtlichen
Position (als Behördenleiter und damit stellvertretend für die Behörde)
genannt werden, unter dem Ortsnamen im Ortsindex.
Was bei der
Benutzung des Bestandes zu beachten ist
Grundsätzlich gibt es
zwei Möglichkeiten, den Bestand zu nutzen.
Die erste Möglichkeit
ist die Nutzung über die Generalregister, die Protokollbücher, die Lettres-
und Arrêtés-Serien und die dazu gehörigen Schlagwortregister. Die
Schwierigkeit liegt dabei darin, die Schlagwortvergabe in den Registern
nachzuvollziehen. Sie erfolgte auf keinen Fall einheitlich. Erfolglos
verliefen bisher die Versuche, die eingehenden Schreiben zu den Lettres-
oder Arrêtés in den ja inzwischen mehrfach um- und neu geordneten Betreff-
bzw. Sachakten zu ermitteln. Daher ist diese Methode nur für die
Rekonstruktion kleiner Vorgänge zu empfehlen!
Die zweite
Möglichkeit ist die Nutzung der in den letzten 200 Jahren mehrmals
umgeordneten, aufgelösten und neu zusammengefügten Sacharchivalien. Hier
gilt es zu beachten, dass der Inhalt der Archivalien oft ungeordnet ist, aus
Einzelschriftstücken besteht und Vorgänge häufig nicht mehr zu
rekonstruieren sind!
Besonders aussagekräftig sind die in der
französischen Verwaltung geführten Amtsbücher, Register und Verzeichnisse
aller Art.
Klassifikation
Die Klassifikation versucht
einer inhaltlich-systematischen Gliederung des Bestandes gerecht zu werden.
Bei dem vorgefundenen Ordnungszustand des Bestandes eine eigentlich kaum
lösbare Aufgabe.
Die ursprüngliche Betreffserienregistratur
konnte nicht wieder hergestellt werden, eine nachvollziehbare
Sachaktenregistratur ist bei den unterschiedlichen archivarischen
Ordnungsversuchen natürlich auch nicht entstanden. Hinzu kommen viele in
sich ungeordnete Akten, die z. T. noch im Originalzustand unterschiedliche
Betreffe umfassen und damit eigentlich auch unterschiedlichen
Klassifikationsgruppen zuzuordnen wären, andere Akten, die von Archivaren
neu zusammengestellt wurden und zuletzt die nicht wenigen kläglichen
Überreste von Akten, die bei den Umordnungsversuchen nicht zugeordnet werden
konnten.
Um diesem Gemengelage halbwegs gerecht zu werden, setzt
sich die Klassifikation aus relativ vielen, nämlich 23, Obergruppen
zusammen. Damit orientiert sie sich - zumindest in formaler Hinsicht - an
den Registraturplan für die Großherzogl. Hessischen Bürgermeistereien von
1908, erinnert andererseits aber auch ein wenig an eine
Betreffregistratur,
Innerhalb der Obergruppen erfolgt die
Gliederung, wenn vorhanden, hierarchisch, was der Ordnung einer
Sachaktenregistratur entsprechen würde. Es sei jedoch noch einmal daran
erinnert, dass die Akten ursprünglich nicht für eine solche Ordnung angelegt
wurden.
Die vorliegende auf dem Reißbrett entworfene
Klassifikation wurde dem Bestand "übergestülpt", um ihn überhaupt
inhaltlich-systematisch auswerten zu können.
Die Schwierigkeiten
werden am Auffälligsten bei den Klassifikationsüberschriften, die eine
Aufzählung von Betreffen sind und oft auch noch das Stichwort
"Verschiedenes" beinhalten. Diese Überschriften entsprechen jedoch den
Inhalten der Akten und den Aktentiteln.
Oft überschneiden sich
Aktentitel auch mit unterschiedlichen Klassifikationsgruppen. Es musste
jedoch die Entscheidung für eine Gruppe fallen. Verweise versuchen das
Problem zu entschärfen.
Um ein Thema vollständig zu erfassen,
sind in jedem Falle die Indices hinzuzuziehen.
Sprache
Amts- und Verwaltungssprache in Mainz in der Zeit von 1798-1814 war
französisch. So sind die Archivalien zu 90% in französischer Sprache
verfasst.
Bei den Titelaufnahmen im Findbuch wurde angestrebt,
möglichst deutsche Begriffe/Übersetzungen zu verwenden. Manchmal erschien es
jedoch angemessener, die französischen Begrifflichkeiten zu
übernehmen.
Datierung
Die Datierungen nach dem
französischen Revolutionskalender (galt bis 31.12.1805) wurden übernommen,
das umgerechnete Datum nach dem gregorianischen Kalender (heutiger
Zeitrechnung) ist jedoch ebenfalls angegeben. Die Laufzeit der Akten erfolgt
in Jahresangaben nach heutiger Zeitrechnung.
Mainz, im September
2002
Ramona Göbel
Organisation der
Munizipalverwaltung/Mairie
Nach dem Ende der Mainzer Republik
1792/93 wurde Mainz ein weiteres Mal 1794/95 durch französische Truppen
bedroht. Der entscheidende Schritt zur endgültigen Übernahme des linken
Rheinufers und der Festung Mainz gelang dem republikanischen Frankreich im
Frieden von Campo Formio vom 17.10.1797: Österreich willigte in die
Abtretung des linksrheinischen Gebietes an die Französische Republik ein.
Preußen hatte dem schon im Frieden von Basel am 5.4.1795 zugestimmt. Auf
dieser Grundlage verließen die kaiserlich-österreichischen Truppen am
29.12.1797 Mainz, die französischen Truppen marschierten am 30.12.1797 ein -
Mainz war wieder französisch besetzt. Dieses Mal währte ihre Anwesenheit bis
zum 4.5.1814 und ging über eine rein militärische Besatzung weit hinaus,
denn das linke Rheinufer wurde als Teil Frankreichs angesehen und gehörte
nach dem Frieden von Lunéville am 9.2.1801 auch völkerrechtlich zur
Französischen Republik. Mainz wurde vollständig in den französischen
Staatsaufbau integriert, das französische Verwaltungssystem wurde
aufoktroyiert und etablierte sich.
Einsetzung der
Munizipalität
Am 15. Januar 1798 löste Regierungskommissar Rudler
den Stadtrat und das kurfürstliche Vizedomamt auf und setzte eine
Munizipalität (Munizipalverwaltung) nach französischem Vorbild ein. Die
Munizipalität, bestehend aus einem Präsidenten und sechs weiteren
Mitgliedern, nahm ihre Arbeit sofort auf.
Nach den Bestimmungen
der Verfassung des Jahres III (Art. 179, 182) standen an der Spitze von
Städten mit mehr als 5000 Einwohnern eigene Munizipalitäten, die aus 7
Mitgliedern (einschließlich des Präsidenten) bestanden. Die Hälfte der
Mitglieder hatte jedes Jahr auszuscheiden.
Der Munizipalität war
ein Regierungskommissar beigefügt, der über die Ausführung der Gesetze
wachte (Art. 191).
Aufgaben der Munizipalverwaltung
Die Aufgaben der Munizipalität sind im Dekret vom 21. Fructidor III
bzw. Dekret vom 22.12.1789 bis Januar 1790 (Décret relatif à la constitution
des assemblées primaires et des assemblées admini-stratives) Sekt. III, Art.
1-3 festgelegt:
Sie umfassen Aufgaben der allgemeinen
Staatsverwaltung (in Unterordnung und nach Weisung der
Departementsverwaltung) und der Gemeindeverwaltung (jedoch immer als
Exekutivorgan der Staatsverwaltung).
Im Einzelnen war
die Verwaltung zuständig für :
* Verteilung der Steuern
* Handhabung des Armenwesens
* Aufsicht über
Gefängnisse
* Überwachung des öffentlichen Unterrichts
* Unterhaltung des öffentlichen Eigentums (Wälder, Flüsse, Wege,
Kanäle)
* Unterhaltung und Bau von Kirchen, Pfarrhäusern,
usw.
* Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und
öffentliche Ruhe
* Verwendung der Nationalgarden
*
Führung der Zivilstandsregister
* Verwaltung des Eigentums der
Gemeinden
* Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Kantons
(polizeiliche Aufgaben):
* Überwachung des Verkehrs
*
Sorge um die öffentliche Ruhe, Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen
Orten und bei öffentlichen Versammlungen
* die Verhütung von
Unglücksfällen, Hilfeleistung in Notfällen
* Verhütung von
Ausschreitungen geisteskranker Personen
* Verhütung von
Schädigungen durch gefährliche Tiere
* Überwachung der
Theater
Mitglieder der Munizipalverwaltung
Mit
Beschluss vom 25. Nivôse VI (14.01.1798) wurden die Mitglieder der
Munizipalität berufen, die ihre Tätigkeit am folgenden Tag aufnahmen. Sie
bestand aus dem Präsidenten Adam Umpfenbach und den Mitgliedern Joseph
Cronauer, Wilhelm Euler, Stephan Lindt, Georg Ludwig Hefner, Staudenheimer
und Zentner. Erster Regierungskommissar war Franz Konrad Macké, der aber
bereits am 25.01.1798 zum Präsidenten des peinlichen Gerichts berufen wurde.
Er wurde durch Retzer ersetzt.
Die neue Munizipalität wurde durch
das Mitglied der Kreuznacher Regierung, Petersen, am 15. Januar 1798 in
ihren Dienst eingeführt. Sie wurde durch die Regierung ernannt, war abhängig
vom (General-) Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen
Departements, der Zentralverwaltung des Departements und dem Militär.
Da die Personen der Munizipalität ihre Aufgabe als Ehrenamt
versahen und jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder laut Gesetz auszuscheiden
hatte, herrschte eine hohe Personalfluktuation.
Zum 26. August
1799/30. August 1799 (9. bzw. 13. Fructidor VII) waren Umpfenbach (wurde
Richter am Zivilgericht), Euler, Hefner, Staudenheimer und Zentner
ausgeschieden. Zentner kündigte sein Amt mit Schreiben vom 3. Fructidor VII.
Zwischenzeitlich waren wohl auch die Herren Mitter und Greber Mitglieder der
Munizipalität. Denn in einer Sitzung der Munizipalität vom 9. Fructidor
VII/26. August 1799 heißt es, dass Mitter, Greber und Umpfenbach von Prof.
Johann Neeb, Prof. Gottlob Laurenz Schneidler und Balthasar Pietsch ersetzt
wurden.
Balthasar Pietsch war fortan neuer Präsident der
Munizipalität. Die übrigen Mitglieder waren Johann Neeb, Johann Dumont,
Gottlob Laurenz Schneidler, Joseph Cronauer und Stephan Lindt. Damit bestand
die Munizipalität nur aus sechs Mitgliedern. Als Sekretär unterschrieb stets
Müller. Lindt war zusätzlich Standesbeamter.
Die ausgeschiedenen
Greber und Zentner wurden Chefs des Polizei- bzw. Wohlfahrts- (Bien Public)
Büros (s. u.).
Im Brumaire VIII (Okt./Nov. 1799)
wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar.
Einen
Beschluss der Munizipalverwaltung vom 14. Pluviôse VIII/3.2.1800
unterschrieben Pietsch, Cronauer, Schneidler, Dumont und der Sekretär
Müller.
Dem Entwurf eines Schreibens der Munizipalverwaltung
(60/1222) an das Departement vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 ist zu entnehmen,
dass nach dem Ausscheiden von Zentner die Verwaltung nur noch aus 5
Mitgliedern bestand. Dumont hätte ebenfalls gekündigt. Schneidler sollte
Heimberger als Regierungskommissar ersetzen. Der Entwurf wurde von folgenden
Mitgliedern der Munizipalverwaltung unterzeichnet: Schneidler
(provisorischer Regierungskommissar), Pietsch, Cronauer, Dumont, Lindt und
Müller (Sekretär).
Auflösung der Munizipalität, Ernennung des
Maires
Das Ende der Munizipalverwaltung erfolgte mit der
napoleonischen Verwaltungsreform durch das Gesetz vom 28. Pluviôse
VIII/17.02.1800 ("Pluviôsegesetz"). Mit diesem Gesetz wurde Frankreich in
Departements, Bezirke (Arrondissements) und Gemeindebezirke (Mairien)
eingeteilt, an deren Spitze nun Einzelbeamte (Präfekten, Unterpräfekten bzw.
Maires) an Stelle der alten Kollegialverwaltungen standen.
Das
Gesetz wurde am 6. Prairial VIII/26.05.1800 in den linksrheinischen
Departements verkündet.
Die Besetzung der kommunalen Verwaltungen
richtete sich nach der Einwohnerzahl. Allen Städten mit mehr als 10.000
Einwohnern stand ein Maire mit zwei Adjunkten vor. Ihnen zur Seite stand ein
Polizeikommissar. Dazu kamen für je 20.000 Einwohner ein Adjunkt und für je
10.000 Einwohner ein zusätzlicher Polizeikommissar.
In Mainz mit
seinen 22.000 Einwohnern standen damit dem Maire zwei Adjunkte zur
Seite.
In allen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern ernannte
der Erste Konsul bzw. spätere Kaiser die Maires (in den übrigen Mairien
berief sie der Präfekt).
Das Amt des Maires war dem Gesetze nach
ein unbesoldetes Ehrenamt.
In Mainz wurde Franz Konrad Macké am
25.11.1800 zum Maire ernannt. Am 17. Frimaire IX/8.12.1800 wird ihm durch
Beschluss des Präfekten Jollivet der Betrag von 4.000 Franc als "frais de
répresentation de la Mairie" zugestanden. Zudem erhielt er freie Wohnung im
Stadthaus. Danach trat Macké seinen Dienst am 22.12.1800 an. Dieser Tag
bezeichnet das Ende der Munizipalität in Mainz.
Franz Konrad
Macké blieb Maire der Stadt Mainz bis zum Ende der französischen Besatzung
am 14. Mai 1814.
Aufgaben des Maires
Die Aufgaben des
Maires umfassten:
- Verwaltung der Gemeindegüter, Aufsicht über
Eingang der Gefälle
- Leitung der öffentlichen und der Gemeinde
übertragenen Arbeiten
- Aufsicht über und Erhalt des öffentlichen
Eigentums
- Erinnerung der Bevölkerung an die bestehenden
Verordnungen
- Ausführung gemeinnütziger Vorschläge
-
Garantie der Polizei
- Sorge für öffentliche Ruhe, Sicherheit,
Sauberkeit und Ordnung
- Festsetzung der Taxen für Brot- und
Fleischverkauf
- Vorsitz im Munizipalrat
- Vorsitz bei
den Versammlungen der Wohltätigkeitsbüros oder Hospitalverwaltungen
Adjunkte
Als Adjunkte wurden die
Kaufleute Sebastian Martin (1. Adjunkt) und Noisten benannt. Spätere
Adjunkte waren als Nachfolger von Noisten Prof. Neeb, Parcus und Franz Roth
(1805). Franz Joseph Probst ersetzte im Jahre 1806 Martin als ersten Adjunkt
. Nach dem Tod von Franz Roth wurde der Kaufmann Peter Mayer am 5. Januar
1814 vom Präfekten zum Adjunkten ernannt.
Büros
(Abteilungen) der Munizipalverwaltung bzw. Mairie
Die
genaue Organisation der Stadtverwaltung kann aus den Akten und Amtsbüchern
des Bestandes für die erste Zeit der Munizipalverwaltung nicht erschlossen
werden. Viele Details, die den Unterlagen entnommen werden können und im
Folgenden aufgelistet werden, sind nicht hundertprozentig stimmig.
Unterhalb der "Leitungsebene" (Munizipalität bzw. Maire)
war die Stadtverwaltung organisatorisch ab 1.4.1798 in verschiedene Büros
eingeteilt. Direkt der Munizipalität bzw. dem Maire unterstellt war das
Sekretariat, das allgemeine bzw. interne Verwaltungs- und Schreibaufgaben
erledigt.
An der Spitze eines jeden Büros stand ein
Vorsteher ("Chef").
Im Generalregister (Régistre
Générale) des Jahres VI werden bereits vor der Installierung der Büros
folgende Sachgebiete genannt: Finanzen, Polizei, Einquartierung (Logements),
Krieg (Guerres) und Passangelegenheiten.
Im
Generalregister des Jahres VII werden genannt: Polizei (darin inbegriffen:
Einquartierung), Bien Public, Finanzen und Standesamt (Etat civil). Am Ende
des Jahres VII (Fructidor VII/August 1799) existierten laut Akte 60/704 drei
Büros: Finanzen, Polizei und Bien public. Das Finanzbüro wurde bis Fructidor
VII/August 1799 von Villette geleitet.
Im Brumaire
VIII/November 1799 wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar bei
der Munizipalverwaltung. Bei der Gelegenheit wird erwähnt, dass er zuvor
Chef des Büros des Bien public war. Zoyen war zumindest bis zum Nivôse
VIII/Dez. 1799-Jan. 1800 Chef des Einquartierungsbüros. Das
Einquartierungsbüro taucht immer wieder in der Aufzählung der
unterschiedlichen Büros der Munizipalverwaltung auf. Es ist nicht
abschließend zu klären, ob es organisatorisch tatsächlich selbständig war
oder aber dem Polizeibüro unterstand (s. u.).
Am 14.
Pluviôse VIII/3.2.1800 existierten laut eines Beschlusses der
Munizipalverwaltung vom selben Tage neben dem Sekretariat vier Büros, deren
Vorsteher [Heinrich] Brühl (bien public), Heinrich, Georg Friedrich
Escherich (Finanzen ) und Sauerland waren. Standesbeamter war lt.
Zivilstandsregister des Jahres VIII Lindt. Im Generalregister des Jahres
VIII werden Polizei, Finanzen, Bien public und Actes civils als Büros
genannt. Für einen Entwurf eines Schreibens vom 7. Floréal VIII/27.4.1800
zeichnete das "Bureau du Bien et des travaux publics" verantwortlich.
Das Polizeibüro bestand aus zwei Divisionen (Abteilungen).
Die erste Division war zuständig für die zivilen Polizeiaufgaben einer
Stadtverwaltung (städt. Aufsichts- und Verwaltungsfunktionen), die zweite
Division nannte sich "Police militaire" und war für die Erfüllung der
Aufgaben, die von den französischen Militärs an die Stadt herangetragen
wurden, zuständig.
Am 25. Prairial VIII/14.6.1800
wurde eine Auflistung aller seit Einrichtung bei der Munizipalität
entstandenen Akten und Amtsbücher erstellt. Demnach existierten (auch
bereits im Jahr VII) folgende Büros/Sachgebiete mit den aufgeführten
Aufgaben:
- Sekretariat (Allg. Verordnungen, Gesetze,
Régistres Générales, Arrêtés und Lettres)
- Polizei (Architektur,
Abwesende, Jagd, Deserteure, Vieh, Landstreicher, Gendarmerie; kommunale
Polizei: Pässe, Gefängnisse, Bevölkerung, Avis, Konskription, Requisition,
Einquartierung)
- Traveaux publics (Schule, Armenwesen,
Brücken/Straßen, Handel/Landwirtschaft, Schiff-fahrt, Post, Vorräte)
- Finanzen (Nationalgüter, sequestrierte Güter, Versteigerungen,
Requisitionen, Steuern, Octroi, Militärhospitäler, Patente)
-
Standesamt (Führung der Geburts-, Heirats-, Sterberegister)
-
Büro der Polizeikommissare (Bevölkerungslisten, Einwohnerverzeichnis,
Sicherheitskartenregister für Sektionen, Reglements und Verordnungen)
Dieser Auflistung zufolge gehörten die Einquartierungen
organisatorisch zum Polizeibüro. Das extra aufgeführte Büro der
Polizeikommissare lässt sich durch Sonderaufgaben (Erstellung der
Bevölkerungslisten) erklären.
Nach der napoleonischen
Verwaltungsreform und der Ernennung des Maires kam es zunächst zu wenigen
Veränderungen.
Im Generalregister des Jahres IX
werden als Büros genannt: Polizei, Finanzen und Bien public, ab 25. Germinal
IX/15.4.1801 kommt das Sekretariat hinzu, nach einiger Zeit fällt Polizei
weg. Das erklärt sich durch den unten ausführlich besprochenen Beschluss des
Maires über die Organisation der Stadtverwaltung, der Polizeibüro und
Sekretariat zu einem Büro zusammenfasst.
Am 29.
Germinal IX/19.4.1801 wurde mit dem oben erwähnten Beschluss des Maires die
Organisation der Stadtverwaltung neu festgelegt. Die Büros der
Stadtverwaltung wurden auf insgesamt drei reduziert. Die Neuorganisation
galt ab 1. Floréal IX (21.4.1801) :
Die Verwaltung
wurde in drei Büros aufgeteilt: Sekretariat, Wohlfahrtsbüro (Bureau du Bien
public) und Finanzbüro.
Das Sekretariat teilte sich
in 2 Sektionen.
Sektion 1 war verantwortlich für die
allgemeine Verwaltungsaufsicht, Archiv, Registratur (Mairie),
Enrégistrement, Bescheinigungen, Versand (envoi), Affiches und
Veröffentlichung der Gesetze.
Sektion 2 (=
Polizeibüro): Polizei und Militärunterkünfte, zivile Polizei, Aufsicht über
Kultur, Hafen, Land, Gefängnisse, kommunale Polizei, Pässe, Zivilstandsakte,
Patente
Angestellte des Sekretariats:
Erste Sektion und Polizei: Müller (Sekretär) und Naut [?],
Expeditionnaire; Militärunterkünfte (Logements militaires): Eisenberg
(Verteilung der Unterkünfte), Emmerich (Korrespondenz mit den
Militärbehörden); Zivilstand: Reussing; Pässe, Patente: Birnbaum
Das Wohlfahrtsbüro (Bien public) teilte sich in 4
Sektionen.
Sektion 1: Handel/Gewerbe, Schifffahrt,
Landwirtschaft, Manufakturen, Fabriken, Post und Fuhrunternehmen, Messen und
Märkte, Taxen für Getreide, Mehl, Fleisch und Brot, Verpflegung und
Versorgung (Vorräte), Bevölkerung, Viehseuchen, Jagd, Prozesssachen
Sektion 2: Öffentlicher Unterricht, Schulen
(Zentralschulen, Primär-, Sekundär- und Privatschulen), Erziehungsheime,
Bibliotheken, Nationalfeiern, "esprit public" (Verbreitung der "richtigen"
Gesinnung ?), Zeitungen/Presse, Bekanntmachungen
Sektion 3:
Hospitäler, Wohltätigkeitseinrichtungen, "sécours publics à domicile, pour
pertes et accidents" (öffentliche Hilfen zu Hause, bei Verlusten und
Unfällen), Verwaltung der Güter armer Mündel (pupilles), Witwen, Waisen,
Pfandamt, Zucht-/Arbeitshäuser
Sektion 4: Öffentliche
Arbeiten, Unterhaltung und Reparatur der Straßen, Wege, Häfen, Kanäle,
Bürgersteige, öffentliche Gebäude, Brunnen, Theater, Beleuchtung, Pumpen und
Feuerutensilien
Angestellte: Mathis, Chef; Brühl,
Souschef
Das Finanzbüro war in zwei Sektionen
aufgeteilt:
Sektion 1: Nationaldomänen, "Biens régis
à l'instar d'iceux"; kommunale Güter; kirchliche und
andere Pensionen, Liquidation der Passiva der unterdrückten Institutionen
und Einrichtungen
Sektion 2: Aufsicht, Eintreibung,
Reklamationen, etc. bezgl. direkte Steuern, lokale Gebühren,
Munizipaloctroi, kommunale Rechnungen, Rechnungen der öff. Einrichtungen,
Einnahmen, Schuldforderungen, Schulden, Ausgaben der Stadt, etc., Buch-,
Rechnungsführung der Einnehmer
Angestellte:
Escherich, Chef; Schmitt, Souschef (NB: der zweite Souschef - die Stelle des
zweiten Stellvertreters - ist unterdrückt/"supprimé")
Artikel 3: Die 3 Büro-Concièrges und Gardiens werden zu den bisherigen
Bezügen provisorisch beibehalten bis zur Bestätigung durch den
Präfekten.
Artikel 6: Jeder Bürochef ist mit der
Abfassung der Briefe, Berichte, Arrêtés, etc. beauftragt, die in seine
Zuständigkeit fallen. Er erledigt im Besonderen die Arbeit, die ihm
anvertraut ist, indem er sie unter die Angestellten seines Büros verteilt.
Er ist verantwortlich für Verzögerungen, die durch Nachlässigkeit und
Ungenauigkeit verursacht werden.
Er achtet besonders
darauf, dass keine Verwirrung in den Geschäften und den Unterlagen entsteht.
Diese müssen immer über Datum und Inhalt klassifiziert sein.
Artikel 8: Der Sekretär unterzeichnet mit dem Maire die
offiziellen Schreiben. Wenn er abwesend ist, kann ihn einer der Büro-Chefs
ersetzen.
Artikel 9 legt die Bürostunden fest: von 9
Uhr morgens bis drei Uhr (de rélevée). Sie können verlängert werden, wenn
der Dienst und der Fall es erfordern.
Artikel 11: Die
Büro-Gardiens halten das Inventar in den Büros und in dem Lokal der Mairie
genauestens instand.
Artikel 12: Die Büro-Chefs
finden sich alle geraden Tage um 12.00h beim Maire zusammen, um sich mit ihm
über die wichtigsten Angelegenheiten zu besprechen.
In einem Schreiben des Präfekten an den Maire der Stadt
Mainz vom 29. Fructidor IX/16.09.1801 lehnte der Präfekt die Einstellung von
zwei weiteren Sekretären für das Polizeibüro (für Passangelegenheiten) ab.
Mit dem Polizeibüro kann nur die Sektion 2 des Sekretariates gemeint
sein.
In dem Brief ist ebenfalls die Rede von einem
Einquartierungsbüro, das wegfallen sollte, da keine Truppen mehr durch die
Stadt zogen. Laut oben zitierten Beschlusses des Maires war auch das
Einquartierungsbüro keine eigenständige Abteilung, sondern gehörte
organisatorisch zur Sektion 2 des Sekretariates, hatte jedoch allein zwei
Mitarbeiter (Eisenberg und Emmerich).
Es kann damit
festgehalten werden, dass das Einquartierungsbüro und das Standesamt zwar -
spätestens ab dem 1. Foréal IX/21.04.1801 - keine eigenständigen Abteilungen
bildeten, jedoch äußerst selbständige Bereiche innerhalb der Verwaltung
waren.
Zur Personalsituation gibt das o. g. Schreiben
folgende zusätzliche Auskünfte: Neben dem Maire und den zwei Adjunkten,
Chefs und Sous-Chefs arbeiteten Polizeikommissare und Sektionsoffiziere.
Fünf "Expéditionnaires" waren für die Ausfertigung von Schreiben (zwei für
Pässe und Zivilstand, zwei für Einquartierungen, einer für das Sekretariat)
angestellt. Insgesamt betrugen die Personalkosten der gesamten
Stadtverwaltung 11.560 Francs. Es wird angedeutet, dass Personalkosten für
bestimmte Bereiche (Polizeikommissare, Sektionsoffiziere) nicht von der
Gemeindekasse übernommen wurden, sondern auf Staatskosten liefen.
Das Einqartierungsbüro wurde in der Folgezeit tatsächlich
aufgelöst, denn am 26. Fructidor XIII/13.9.1805 forderte der Maire ein fest
installiertes Bureau de logement. Dieses Ansinnen wurde am Folgetag vom
Präfekten abgelehnt.
Bis 1813 wurde allerdings wieder
ein Einquartierungsbüro errichtet. Das erforderte allein schon die
eingetretene Kriegssituation und der damit zusammenhängende permanente
Durchzug von Truppen durch die Stadt. Am 21.06.1813 trat Falkenstein als
"Chef du bureau des logements militaires" von seinem Posten zurück.
Im Januar 1814 gestand der Präfekt dem Maire zwei
Hilfskräfte für das Einquartierungsbüro zu.
Munizipalrat
Das Gesetz vom 28. Pluviôse
VIII/17.02.1800 schrieb ebenfalls die Einrichtung eines Munizipalrates vor.
Er bestand in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern aus dreißig Mitgliedern.
Er versamnelte sich einmal jährlich höchstens 14 Tage und konnte vom
Präfekten zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden.
Seine Aufgaben waren
-Rechnungsprüfung der
Stadtverwaltung
-Verteilung des gemeinschaftlichen Brennholzes,
des gemeinschaftlichen Weide-, Ernte- und Früchteertrags
-Verteilung der den Einwohnern aufgetragenen Arbeiten an öffentlichem
Eigentum
-Entscheidungen über Anleihen, Munizipaloctroi,
Zusatzcentimen
-Befinden über Prozesse zur Ausübung und Erhaltung
gemeinsamer Rechte
-Vorbringen von Petitionen über die
Bedürfnisse der Stadt
Zunächst war für den
Munizipalrat kein Präsident vorgesehen. Erst ein Beschluss vom 2. Pluviôse
IX/22.01.1801 verfügte, dass der Maire jeder Gemeinde automatisch Mitglied
und Präsident des Munizipalrates sein sollte.
Die
Mitglieder des Munizipalrates wurden vom Präfekten für drei Jahre ernannt.
Die Erstbesetzung der Räte sollte mit der Ernennung der Maires und Adjunkten
zusammen fallen.
In Mainz ernannte der Präfekt
Jollivet die Mitglieder des Munizipalrates mit Beschluss vom 16. Nivôse
IX/6.1.1801. Weitere Ernennungen folgten am 11. Pluviôse IX/31.1.1801 und im
Frimaire XI/Dezember 1802.
Mit Senatskonsult vom 16.
Thermidor X/4.8.1802 wurde verfügt, dass die Räte in Städten mit mehr als
5.000 Einwohnern nicht mehr vom Präfekten ernannt, sondern von der
Kantonalversammlung aus der Liste der 100 höchstbesteuerten Bürger des
Kantons gewählt werden sollten. Die Räte sollten sich auf diese Weise alle
zehn Jahre zur Hälfte erneuern. Der Konsularbeschluss vom 14. Nivôse
XI/4.1.1803 reduzierte die neu zu besetzenden Stellen auf 10.
Ein kaiserliches Dekret vom Ventôse XIII/März 1804 berief
weitere neue Mitglieder.
Das Wahlrecht der Kantonalversammlungen
wurde bereits durch Dekret vom 17.1.1806 wieder eingeschränkt. Ihre
Nominierungen wurden ungültig, wenn der Kaiser andere Kandidaten vorsah.
Auch nahm er sich das Recht, nun zwischen den Wahlperioden direkt Räte für
vakante Posten zu berufen.
Der Munizipalrat stand
unter der strengen Aufsicht des Präfekten.
Die
Organisation des Munizipalrates wurde mit Arrêté des Maires vom 10. Prairial
XIII/30.05.1805 neu festgelegt:
Der Munizipalrat
setzte drei Comités/Ausschüsse ein:
Ein Ausschuss
beriet über öffentliche Arbeiten der Stadt. Mitglieder waren: Arnold,
Albert, Henlein, Herrgen, Daniel Schmitt, Schenzer, Amtmann und Obert. Der
Ausschuss trat zweimal im Monat zusammen.
Der zweite
Ausschuss war für Finanzangelegenheiten zuständig. Mitglieder: Lauteren,
Streber, Probst, Kertel, Boegner, Kayser, Matheo(?) und Seligenstatt.
Treffen: zweimal im Monat.
Der dritte Ausschuss
beschäftigte sich mit Polizei und Unterricht. Er bestand aus den Mitgliedern
Bodmann, Burkard und Umpfenbach. Treffen: einmal im Monat.
Die einzelnen Ausschüsse berieten über Vorschläge und Entwürfe, das
Resultat wurde dem Maire mitgeteilt.
Einzelnen
Mitgliedern wurde eine besondere Aufsicht über bestimmte Bereiche
aufgetragen:
- Arnold: Pflaster, Wege und
Gemeindegebäude
- Albert und Schenzer: Banlieue ("ban") mit
Gräben, Brücken und Brunnen
- Henlein: Hafen (war bereits vorher
damit betraut)
- Herrgen: "Beiwohnung" (Teilnahme bei)
Abschätzung des Daubenholzes, Erhebung der Gebüh-ren dafür (war bereits
vorher damit betraut)
- Obert: Aufsicht über die am Rhein(ufer)
"aufgearkten" Borden ("planches") und die Erhebung der damit
zusammenhängenden Gebühren (war bereits vorher damit betraut)
-
Amtmann und D. Schmitt: Arbeiten an den Andauen, Berichte darüber an den
Maire
- Burkard, Roeder und Schlippe: medizinische Polizei
- Breitner, Bittong, Bracker und Hagenbusch: Aufsicht über verschiedene
Handwerke, insbesondere Ahndung und Bekämpfung von Missbräuchen
Kantonalversammlung
Die Einrichtung
von Kantonalversammlungen in jedem Arrondissement erfolgte durch den
Senatskonsult vom 16. Thermidor X/4.8.1802. Die Kantonalversammlung setzte
sich aus allen im Kanton wohnhaften und in der Bezirksgemeindeliste
eingetragenen Bürgern zusammen. An der Spitze stand ein Präsident, der vom
Ersten Konsul für fünf Jahre ernannt wurde. Die Aufgabe der
Kantonalversammlung war, die Mitglieder der Bezirks- und
Departementswahlkollegien zu nominieren. Außerdem präsentierte sie dem
Ersten Konsul zwei Bürger für die Wahl des Friedensrichters und einen
Kandidaten für jede vakante Suppleantenstelle des Kantons. Sie schlug in
Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern zwei Bürger für jede
Munizipalratsstelle vor.
Ende der französischen
Mairie
Die französische Herrschaft dieser Zeit endete
am 4. Mai 1814 mit dem Abzug der Franzosen und dem Einzug der alliierten
Truppen unter Herzog Ernst von Sachsen-Coburg.
Bis
zur endgültigen Klärung der Territorialfrage blieben die französischen
Gesetze und Verwaltungsbestimmungen unter den provisorischen Regierungen in
Kraft.
Bereits am 21.10.1813 hatten die verbündeten
Mächte vereinbart, eine Zentralverwaltung für die zurückeroberten Gebiete
unter der obersten Leitung des Freiherrn vom Stein zu errichten. Darunter
stand die Verwaltung des Generalgouvernements vom Mittelrhein für die
Departements Saar, Rhein-Mosel und Donnersberg. Ende Januar 1814 wurde
Justus Gruner zum Chef dieser Verwaltung ernannt, die zunächst ihren Sitz in
Trier, dann in Koblenz und ab 5. Mai 1814 in Mainz (im Bassenheimer Hof)
hatte.
Vor dem 5. Mai wurde der Baron von Otterstedt
zum Gouvernementskommissar mit Funktionen eines Oberpräfekten des
Departements Donnersberg ernannt. Er hatte seinen Sitz zunächst in Worms,
dann ebenfalls in Mainz. Dem Oberpräfekten waren Direktoren mit der Funktion
als Unterpräfekten untergeordnet. Mainzer Unterpräfekt war Wieger.
Maire Franz Konrad Macké wurde Anfang Mai von Baron von
Otterstedt entlassen. Durch Dekret von Gruner (Koblenz, 6./12. Mai 1814)
wurde Freiherr Franz Edmund Josef Joachim Gedult von Jungenfeld zum
Oberbürgermeister der Stadt Mainz ernannt. Von Jungenfeld war zuvor seit dem
22. Januar 1813 Maire von Weisenau und Laubenheim gewesen. Unter der zweiten
provisorischen Verwaltung übernahm er auch die Funktion des Kreisdirektors
für Mainz, Kastel, Kostheim und Zahlbach.
Auf Grund
eines geheimen Vertrages vom 30. Mai 1814 und Vereinbarungen vom
31.5./2.6.1814 sollten Stadt und Festung Mainz von Preußen und Österreich
gemeinschaftlich besetzt und verwaltet werden. Diese Konvention wurde
umgesetzt: Am 16. Juni verließ das 5. deutsche Armeecorps Mainz,
österreichische und preußische Truppen rückten ein. Gruner gab am 4./16.
Juni 1814 seinen Posten auf.
Die militärische Führung
teilten sich der österreichische General von Frimont und der preußische
Kommandant Oberst von Krauseneck.
Ein
österreichischer und ein preußischer Kommissar waren fortan für die zivile
Verwaltung von Mainz und des Rheinoctroi zuständig. Sie erließen
gemeinschaftlich unterzeichnete Dekrete an die Behörden. Für Österreich
wurde Landeskommissar Winkler, für Preußen Oberkriegsrat Geßler ernannt.
Diese zweite provisorische Regierung beaufsichtigte Oberbürgermeister und
Gemeinderat (ehem. Munizipalrat).
Erst am 30.06.1816
wurde die Territorialfrage in einem Vertrag zwischen Preußen, Österreich und
Hessen in Frankfurt/M. abschließend geklärt.
Mit
Patent vom 08.07.1816 erhielt das Großherzogtum Hessen Mainz (mit Zahlbach),
Kastel und Kostheim. Daraufhin erfolgte am 12.07.1816 die Übergabe des
Stadt- und Administrationsbezirks Mainz durch die österreichischen und
preußischen Kommissare.
Stadtverwaltung und Stadtrat
nach dem Abzug der Franzosen
In den Lettres nach dem
6.5.1814 (bis 31.12.1814) finden sich leider nur sporadische Angaben zur
Organisation der Verwaltung. Fest steht, dass die französischen Gesetze und
Strukturen bis zur Übergabe der Stadt an Hessen 1816 weiter bestanden.
Es gab weiterhin zwei Polizeikommissare bei den
Polizeigerichten. Polizeidirektor Heinrich ist zugleich Chef der
Lokalpolizei, jedoch nicht zuständig für Unterricht/Kultus, Wohlfahrt,
Handel und Gewerbe, Straßen- und Wasserbaupolizei. Dieses Aufgabengebiet
entspricht damit dem Polizeibüro/Sekretariat in französischer Zeit.
Am 20. Mai 1814 lud Macké die Mitglieder des Stadtrates,
der Spital- und Schulkommission sowie den Octroikontrolleur zur Vorstellung
des neuen Oberbürgermeisters von Jungenfeld ein.
Mayer war weiterhin Adjunkt/Beigeordneter des Bürgermeisters. Augustin
Wetter wurde mit Ernennung vom 3.9.1814 neuer Stadtbaumeister.
Am 19. April 1814 - noch unter frz. Herrschaft - bat Maire
Macké den Präfekten angesichts der verheerenden Situation um die Erlaubnis
zur Einberufung und dauerhaften Tagung des Munizipalrates.
Alle 10 Jahre musste die Hälfte -später genau 10- der 30 Mitglieder des
Stadtrates neu ernannt werden. Die im Jahre 1813 nach Paris eingereichten
Vorschläge wurden wegen der politischen Wirren nicht vollzogen. Durch
Sterbefälle und Wegzüge (in der anderen Hälfte der Mitglieder) existierte
die zur Beschlussfassung notwendige Majorität der Mitglieder nicht mehr. Die
neuen (insgesamt 20 / 15+5) Ernennungen wurden am 6.7.1814 nun von der
österr.-preuß. Stadtadministration ausgesprochen. Am 10.7.1814 wurden die
neuen Mitglieder installiert.
Göbel, Ramona (Bearb.):
Munizipalverwaltung und Mairie der Stadt Mainz 1798-1814. Findbuch des
Stadtarchivs Mainz. Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung
Rheinland-Pfalz, Band 103, Koblenz 2004.
Graumann, Sabine:
Französische Verwaltung am Niederrhein: Das Roerdepartement 1798-1814. Essen
1990.
Bockenheimer, Karl Georg: Geschichte der Stadt Mainz
während der zweiten französischen Herr-schaft (1798-1814). Mainz 1890.
Bockenheimer, Karl Georg: Geschichte der Stadt Mainz in den Jahren 1813
und 1814. Mainz, 1886.
Clemencin, Grégory: Kurmainz-Mayence: De
la Capitale electorale à la Prefecture du Departement du Mont-Tonnerre.
Evolutions institutionnelles, administratives, judiciaires et sociales.
1774-1814. Mémoire de Maîtrise sous la direction de Madame le Professeur
Lamarre et Prof. Rödel. Année uni-versitaire 1999/2000. Session de juin. UFR
de Sciences Humaines, Université de Bourgogne-Dijon. Fachbereich
Geschichtswissenschaft, Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Schütz, Friedrich (Hrsg.): Von Blau-Weiß-Rot zu Schwarz-Rot-Gold. Mainz
vom Beginn der Napo-leonischen Herrschaft 1798 bis zur Revolution von 1848.
- Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, Bd. 32, Mainz 1998.
weitere Literaturangaben vgl.:
Speth, Susanne:
Auswahlbibliographie zur Mainzer Geschichte. (Punkt 5.8. Französisches
Mainz). In: MAINZ - Die Geschichte der Stadt, hrsg. von Franz Dumont,
Ferdinand Scherf, Friedrich Schütz; Mainz 1998. S. 1224-1225
- Umfang
-
36 lfm.
- Kontext
-
Bestände des Stadtarchivs Mainz >> Französisches Archiv 1798-1814 (Best. 60-63)
- Bestandslaufzeit
-
(1761-1797) 1798-1814 (1815-1836)
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
02.05.2023, 10:16 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Mainz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- (1761-1797) 1798-1814 (1815-1836)