Urkunden
Hans Truchsess von Bichishausen der Ältere beurkundet, dass er zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen seinen Kindern und [seinem Enkel] Hans Truchsess von Bichishausen der Junge, dem Sohn seines verstorbenen Sohnes Albrecht (Aubrecht) Truchsess [von Bichishausen] folgende Bestimmungen über sein Erbe beschlossen hat: [1] Hans Truchsess von Bichishausen der Junge soll die Lehen erhalten, die der Aussteller von dem Markgrafen von Baden und von Graf Ulrich [V.] von Württemberg besitzt. Außerdem werden ihm zugesprochen: Bichishausen mit der Burg, dem Dorf, den Leuten und den Gütern, der gesamte Besitz des Ausstellers zu Granheim (Granhein) und zu Bremelau (Bremenloch) mit dem Kirchensatz und beiden Zehnten, Leuten und Gütern, wovon nur das Gut zu Granheim, das der Messe zu Bichishausen gehört, ausgenommen ist, den Weiler und den Hof zu Granheim, den der Aussteller nach einer Urkunde als Pfand von Heinrich vom Stain innehat, die Leute und Güter zu Ennabeuren, und die 1000 fl und 50 fl Gült, die dem Aussteller nach einer Urkunde [die Reichsstadt] Ulm (die von Ulm) schuldig ist, die Pfandschaft über Hohengundelfingen mit allem Zubehör über 1608 fl , die der Aussteller nach einer Urkunde als Pfand des Erzherzogs (heren) von Österreich innehat, die Weingärten des Ausstellers zu Dettingen (Do(e)ttingen) und zu Metzingen, 12 ß h und das Hühnergeld (hu(e)ngeltz) zu Suppingen, 12 ß h und das Hühnergeld zu Metzingen. [2] Den beiden Töchtern des Ausstellers, Barbara und Lucie [Truchsessinnen von Bichishausen], werden die beiden Dörfer Wilflingen und Pflummern mit Leuten und Gütern und der Weiher zu Langenenslingen (Enslingen) zugesprochen. Die Tochter Barbara und ihre Erben sollen im voraus 300 fl erhalten, so dass sie mit ihrer Schwester Lucie gleich steht. Falls Ursula vom Stain, die Witwe von Albrecht von Bichishausen, noch am Leben ist, soll ihr die Tochter Barbara nach dem Tod des Ausstellers 1000 fl binnen einem Jahr oder nach dem Ende dieses Jahres 50 fl Gült auf Lebenszeit geben. Falls Ursula vom Stain jedoch vor dem Aussteller stirbt, fallen die 1000 fl an Hans Truchsess von Bichishausen den Jungen und Barbara und Lucie [Truchsessinnen von Bichishausen] zu jeweils gleichen Teilen. Davon sollen Barbara und Lucie [Truchsessinnen von Bichishausen] nach dem Tod des Ausstellers der Tochter von Albrecht von Bichishausen, Agnes, geben. Falls sie bereits tot ist, erhalten ihre Erben 500 fl und die anderen 500 fl die nächsten Erben des Ausstellers. Weitere Ansprüche kann sie nicht erheben. Die Tochter U(o)dal [Truchsessin von Bichishausen] soll erhalten: 1000 fl, die nach einer Urkunde die Grafen Ulrich [V.] und Eberhard [V.] von Württemberg dem Aussteller schuldig sind, 1000 fl, die Heinrich von Wernau (Werdnow) dem Aussteller schuldig ist und weitere 560 fl, die Heinrich von Wernau ebenfalls dem Aussteller schuldig ist, alles nach den darüber ausgestellten Urkunden. Weiter wird ihr das Haus des Ausstellers zu Riedlingen (Ru(e)dlingen) mit seinem Zubehör zugesprochen. Die bewegliche Habe des Ausstellers soll zu gleichen Teilen unter Hans Truchsess von Bichishausen den Jungen und die Töchter Barbara und Lucie aufgeteilt werden. Die Tochter U(o)dal [Truchsessin von Bichishausen] soll jedoch im voraus von der beweglichen Habe 240 fl erhalten. Falls die Tochter Lucie vor ihrem Ehemann Konrad von Wernau stirbt und keine ehelich geborenen Leibeserben hinterläßt, wird Konrad von Wernau als Alleinerbe auf Lebenszeit eingesetzt. Nach seinem Tod soll das Erbe an die nächsten Erben des Ausstellers zurückfallen. Falls der Aussteller eines der genannten Stücke verkaufen wird, was er wohl tun kann, soll es allen Teilen und jedem Teil besonders an ihrem zugeordneten Erbe abgehen, so dass alle Teile jeweils den gleichen Beitrag dazu leisten. Falls eine der beiden Töchter vor dem Aussteller stirbt und ein Kind oder mehrere Kinder hinterlassen, nehmen sie die Stelle ihrer Mütter ein. Falls sie aber keine Kinder haben oder die Kinder den Tod des Ausstellers nicht erleben, fällt das Erbe nach dem Tod des Ausstellers an seine nächsten Erben. Das Erbe von Konrad von Wernau bleibt davon aber unbeeinträchtigt. Falls Hans Truchsess von Bichishausen der Junge vor dem Aussteller stirbt und einen oder mehrere Söhne hinterlässt, nehmen sie seine Stelle ein. Falls er aber keinen Sohn hinterläßt, sollen die Lehen nach dem Tod des Ausstellers nach dem Lehensrecht fallen. Die übrigen Güter, die keine Lehen sind, sollen an die nächsten Erben des Ausstellers fallen. Die Schulden, die der Aussteller nach seinem Tod hinterläßt, seien es Leibdinggülten oder andere Geldschulden, sollen Hans Truchsess von Bichishausen der Junge und die beiden Töchter Barbara und Lucie [Truchsessinnen von Bichishausen] übernehmen. Der Aussteller behält sich ausdrücklich vor, über alle seine Güter auf Lebenszeit frei verfügen zu können und die Bestimmungen in dieser Ordnung teilweise oder vollständig verändern und widerrufen zu können.
- Reference number
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 1488
- Former reference number
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IV Nachtrag 67
- Language of the material
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Deutsch
- Further information
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Schaden: Mehrere lose Teile, die früher mit Klebestreifen zusammengefügt waren.
Zeugen: (1) U(o)dal Truchsessin von Bichishausen. - (2) Barbara Truchsessin von Bichishausen. - (3) Lucie Truchsessin von Bichishausen. - (4) Hans Truchsess von Bichishausen der Junge. - (5) Dietrich Speth von Sulzburg. - (6) Werner Schenk von Stauffenberg. - (7) Konrad von Wernau.
Siegler: (1) Aussteller. - (2) U(o)dal Truchsessin von Bichishausen. - (3) Barbara Truchsessin von Bichishausen. - (4) Lucie Truchsessin von Bichishausen. - (5) Hans Truchsess von Bichishausen der Junge. - (6) Dietrich Speth von Sulzburg. - (7) Werner Schenk von Stauffenberg. - (8) Konrad von Wernau.
Überlieferungsart: Abschrift
- Context
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Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Familie
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
- Indexbegriff subject
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Burgen
Hühnergeld
Pfandschaften
Weinberge
- Indexentry person
-
Baden, von; Familie
Bichishausen, Barbara von; Truchsessin
Bichishausen, Truchsessen von; Agnes
Bichishausen, Truchsessen von; Aulbrecht
Bichishausen, Truchsessen von; Hans, der Ältere
Bichishausen, Truchsessen von; Hans, der Junge
Bichishausen, Truchsessen von; Lucie
Bichishausen, Truchsessen von; U(o)dal
Bichishausen, Truchsessen von; Ursula, geborene vom Stain
Österreich, Erzherzöge und Herzöge von
Schenk von Stauffenberg, Werner; -1485
Speth, von; Dietrich, der Ältere, von Sulzburg
Stain, vom; Heinrich
Stain, vom; Ursula, verheiratete Truchsessin von Bichishausen
Wernau, von; Heinrich, zu Wendlingen
Wernau, von; Konrad
Württemberg, Eberhard I. von; Herzog, nach 1445-1496
Württemberg, Ulrich V. von; Graf, 1413-1480
- Indexentry place
-
Bichishausen, Münsingen RT
Bichishausen, Münsingen RT; Herrschaft; Burg
Bichishausen, Münsingen RT; Herrschaft; Güter
Bichishausen, Münsingen RT; Herrschaft; Untertanen
Bremelau, Münsingen RT
Bremelau, Münsingen RT; Pfarrkirche Sankt Erasmus; Kirchensatz
Bremelau, Münsingen RT; Zehnt
Dettingen an der Erms RT; Weinberge
Ennabeuren, Heroldstatt UL; Güter
Ennabeuren, Heroldstatt UL; Untertanen
Granheim, Ehingen (Donau) UL
Granheim, Ehingen (Donau) UL; Güter
Granheim, Ehingen (Donau) UL; Höfe
Granheim, Ehingen (Donau) UL; Pfarrkirche Sankt Martin; Kirchensatz
Granheim, Ehingen (Donau) UL; Zehnt
Gundelfingen, Münsingen RT; Hohengundelfingen
Metzingen RT; Hühnergeld
Metzingen RT; Weinberge
Pflummern, Riedlingen BC
Riedlingen BC; Häuser
Suppingen, Laichingen UL; Hühnergeld
Ulm UL; Reichsstadt
Wilflingen, Langenenslingen BC
- Provenance
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Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
- Date of creation
-
1461 Juli 25 (an Sant Jacobs des heiligen zwo(e)lfbotten tag)
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
03.04.2025, 1:47 PM CEST
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Associated
- Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Time of origin
- 1461 Juli 25 (an Sant Jacobs des heiligen zwo(e)lfbotten tag)