Bestand
Heggbach, Zisterzienserinnenkloster (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Die Besitzungen 1231-1233 gegründeten reichsunmittelbaren Klosters fielen 1803 teils an den Grafen von Waldbott-Bassenheim, teils an den Grafen von Plettenberg.
Der vorliegende Bestand setzt sich aus Archivalien Heggbacher Provenienz zusammen, die erst auf Umwegen in das Hauptstaatsarchiv gelangten. Die bei der Säkularisation an Plettenberg übergebenen Archivalien sind im wesentlichen verschollen, nur insgesamt 15 Urkunden konnten 1881 und 1956/57 durch das Hauptstaatsarchiv erworben werden. Aus dem umfangreicheren Waldbott-Bassenheimschen Archivanteil kamen 34 Urkunden mit den Akten eines Zivilprozesses um Güter in Baustetten 1829 an das Amtsgericht in Laupheim; sie wurden 1993 vom Staatsarchiv Sigmaringen zum Stuttgarter Bestand abgegeben. Die Hauptmasse der Waldbott-Bassenheim zugefallenen Archivalien wurden 1835 und 1843 von Heggbach nach Buxheim überführt und nach 1919 von der Waldbott-Bassenheimschen Domanialkanzlei in München veräußert. Ein beträchtlicher Teil wurde dabei von dem Fürsten von Waldburg-Wolfegg gekauft undliegt heute im Waldburg-Wolfeggschen Archiv in Wolfegg, die verbliebenen Heggbacher Dokumente - die größte Gruppe des vorliegenden Bestandes - wurden im wesentlichen mit dem übrigen Waldbott-Bassenheimschen Archiv durch das Staatsarchiv Wiesbaden übernommen und von ihm 1956 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. 1993 konnten aus Privatbesitz 11 weitere Amtsbücher des 17. und 18. Jahrhunderts, meist Mietinger Urbare, erworben werden. Ein Teil der Rechnungen des 18. Jahrhunderts liegt im Gemeindearchiv Maselheim. (Weitere Einzelheiten der Archivgeschichte im Vorwort des nachstehend genannten Repertoriums.)
Das Repertorium gliedert sich in:
1. Urkunden (in chronologischer Folge).
2. Akten: A. Kloster Heggbach als geistliche Institution mit I. Papst, Kardinäle, Zisterzienserorden, Paternitätskloster Salem bzw. Kaisheim, II. Andere geistliche Institutionen, III. Äbtissinnen und Klosterfrauen, IV. Innenklösterliches Leben. - B. Kloster Heggbach als weltliche Institution mit I. Reich, II. Schwäbischer Kreis, III. Prälatenkollegium, IV. Beziehungen zu Herrschaften und Privatpersonen, V. Kloster und Klosterterritorium (enthält 449 Büschel, also den größten Teil des ganzen Bestands).
Die Amtsbuchserien, vor allem Zinsregister und Rechnungen, sind in die Akten eingereiht: lediglich die Urbare liegen im Lagerbuchbestand H 225.
Zur Geschichte des Klosters Heggbach: Das Gründungsdatum des Zisterzienserinnenklosters Heggbach steht bis heute noch nicht eindeutig fest. In den Quellen und der Literatur werden Daten von 1134-1233 angegeben. Die älteste Nachricht enthält ein Bericht von 1666 (GLA 98, 2404, f. 208/09): das Kloster sei 1195 gegründet worden, ein späterer Zusatz berichtigt in 1134. Die nach 1716 verfaßte, von Giefel veröffentlichte Chronik (WVjh 1879, S. 220) schreibt, das Kloster habe 1233 seinen Anfang genommen, berichtigt dann aber, allerdings auf Grund einer gefälschten Urkunde, schon 1195 habe Gregor VIII. das Kloster in seinen Schutz genommen (tatsächlich erst 1234). Neuere Chroniken (Pfarrer Mittelmann 1846, Mühling um 1875) und F.A. Mayer (1917) verlegen die Gründung "nach den ältesten Urkunden" in das Jahr 1134. Die Oberamtsbeschreibung Biberach von 1837 bleibt bei dem Gründungsdatum 1233. Auch die jüngere Literatur ist sich uneinig. Teilweise setzt sie die Gründung, auf Giefel gestützt, vor 1175 an ("Königreich Württemberg", M. Miller in: Lex. F. Theol. U. Kirche, 19322 IV 871); Tüchle schreibt "bestand bereits vor 1200" (I 348), Weller stellt nur das Bestehen 1231 fest. In der Schwäbischen Chronik von Martin Crusius (Frankfurt 1733) Bd. I S. 471 heißt es von Nordenbert (oder Vollibert) Graf von Summentor aus Bayern, Dompropst zu Augsburg "... Wie er nachmahlen das Kloster Hegbach auf seinen Costen erbaut hatte, beschloß er anno 1087 sein Leben". Diese Differenz ist wohl auf die umfangreichen Urkundenfälschungen zurückzuführen, die wahrscheinlich nach dem Jahre 1303 vorgenommen wurden. Die hier erreichbaren Urkunden geben folgendes Bild: Die älteste Erwähnung des Ortes geschieht 1143, Kloster Weingarten besitzt hier ein Gut (Predium ad Hegebach, WUB II 20), das auch 1155 erwähnt ist (WUB II 86). Nach dem Königreich Württemberg (Bd. IV S. 36) soll sich 1176 Ortsadel nach Heggbach nennen. Anfang 13. Jh. lag der Ort wohl in unbesiedelter, einsamer Gegend; denn die Pfarrkirche von Heggbach hat 1231 keine Pfarrkinder (U 3) Vor 1231 hat eine Gemeinschaft von Frauen zu gottesdienstlichen Zwecken bei Maselheim zusammen gelebt, jedoch noch nicht als Kloster organisiert, da nur sorores genannt sind, während die meisten späteren Urkunden ein monasterium oder Äbtissin und Konvent erwähnen. Schon 1231 nimmt sich das Kloster Salem der Sammlung an und stellt seine Eigenkirche in Heggbach den Frauen zur Verfügung, indem es ihnen die Wahl des Pfarrers und die Einkünfte überträgt (U 3). Daraus ist zu schließen, daß die Aufnahme in den Zisterzienserorden schon geplant war. Vielleicht steht damit in Zusammenhang die Verlegung der Sammlung aus der unmittelbaren Umgebung Maselheims nach Heggbach. Zwischen 1231 und Dezember 1233 muß die Gemeinschaft die Form eines Benediktinerinnenklosters angenommen haben (U + 4), vielleicht auch schon eines Zisterzienserinnenklosters; denn die Zisterzienserinnen wurden auch als Benediktinerinnen bezeichnet, solange sie nicht dem engeren Verband des Ordens angehörten und dem Diösesanbischof noch unterstellt waren (Heimbucher I 452). Die Papsturkunde vom 23. Dezember 1233 (U + 4) zeugt wohl davon, daß die formelle Eingliederung in den Zisterzienserorden vorbereitet wurde: Der Orden hatte an einer guten wirtschaftlichen Grundlage des Klosters Interesse und erwirkte deshalb die Aufforderung des Papstes an den Propst zu Schussenried, dem Kloster den entfremdeten Besitz wieder zu verschaffen . Nach einem allerdings sehr verdächtigen Urkundenregest (U + 3) wurde auch der Bischof von Konstanz damit beauftragt. In dem Vierteljahr zwischen Ende Dezember 1233 und Anfang April 1234 vollzog sich wohl die Inkorporation in den Orden: Das Kloster wurde als Zisterzienserinnenkloster neu gegründet (novella plantatio), der Neubau der Klostergebäude sofort begonnen , ein päpstlicher Schutzbrief erwirkt und das Patronatsrecht der Heggbacher Pfarrkirche durch König Heinrich (VII.) mit Zustimmung des Bischofs von Konstanz gewonnen (U + 5, 4). Die Nonnen erreichten dazu eine Aufforderung des Papstes an die Mainzer Kirchenprovinz, das mittellose Kloster beim Bau zu unterstützen gegen Gewährung eines Ablasses von 20 Tagen (U + 5). Doch immer noch scheint das Kloster nicht volle Selbständigkeit erlangt zu haben; denn in jener Zeit werden "Meisterin" und Konvent, aber keine "Äbtissin" genannt. Eine solche erscheint zum ersten Mal 1248 in dem großen Schutz- und Privilegienbrief des Papstes Innozenz IV., der auch eine weitgehende Unabhängigkeit vom Diözesanbischof zugesteht (U + 10). Nach der unzuverlässigen Chronik Mittelmanns zählte das Kloster 1233 27 Nonnen (Bü 43). Nach diesen Zeugnissen gehört Heggbach (wie auch Weller, Württembergische Kirchengeschichte S. 308, und Tüchle, Kirchengeschichte Schwabens Bd. I S. 348 f., darstellen) in eine Reihe von Zisterzienserinnenklöstern, die in der 1. Hälfte des 13. Jh. unter Mithilfe des Abtes Eberhard von Salem und mit dem Wohlwollen des Bischofs Heinrich von Konstanz entstanden und dem Orden eingegliedert wurden gegen den Widerstand einer Richtung, die Frauenklöster nicht in den Orden aufnehmen wollte. Zu der genannten Gruppe gehören außerdem die Klöster Wald in Hohenzollern, Rottenmünster, Gutenzell, Heiligkreuztal und Baindt. Für sie sind einige Merkmale charakteristisch, die auch für Heggbach zutreffen: Die Gründung vollzog sich in mehreren Stufen vom spontanen Zusammenschluß der Frauen bis zum fertigen Ordenskloster. Häufig wurde anfangs der örtliche Sitz gewechselt. Die Klöster erhielten päpstlichen und königlichen Schutz zugesichert. Das päpstliche Wohlwollen tat sich auch auf andere Weise kund: Wie bei dem Bau des Klosters Heggbach wurde auch bei dem Heiligkreuztaler Klosterbau für finanzielle Unterstützung der Gläubigen ein päpstlicher Ablaß gewährt (20- bzw. 40-tägig). Nach einer kurzen, nicht belegten Mitteilung Heimbuchers (Die Orden und Kongregationen der Kath. Kirche, Bd. I S. 206) soll in Heggbach vor der Gründung des Benediktinerinnnenklosters ein Schottenkloster gestanden haben. Zeugnisse oder Hinweise dafür sind nicht bekannt. Noch weniger als die Zeit und die Umstände der Klostergründung sind die Gründer bekannt. Die Chroniken (Mittelmann, siehe Bü 43, und Mühling, Joh. Georg) nennen als Stifterinnen zwei "adlige Fräulein, von Rosenberg und von Laudenburg". Eine Familie von Rosenberg ist seit dem 10. Jh. in der Schweiz nachzuweisen, eine andere seit 1270 in Nordbaden und Nordwürttemberg. Die von Landenberg (Laudenburg gibt es nicht) sind bei Rottweil, Sulz, Oberndorf und Tuttlingen begütert4. Indessen treten diese Familien in den Urkunden nicht auf. Die Oberamtsbeschreibung Biberach (S. 206) nennt neben von Rosenberg eine Frau von Landau, deren Familie, ein Zweig der Grafen von Grüningen, jedoch erst seit 1269 (WUB VII, Nr. 2080, S. 37) erwähnt ist5. In den 40 Jahren nach 1233 treten gräfliche Geschlechter fast nur in soweit als Wohltäter auf, als sie Güterschenkungen ihrer Dienst- und Lehenleute erlauben und dem Kloster eignen, so die Grafen von Berg und von Schelklingen (1245, 1250, 1266, 1267, 1268); von Wirtemberg und von Grüningen (1239, 1255) und von Kirchberg (1260, 1263). Die eigentlichen Schenker sind aus nichtgräflichen, teils in Lehensabhängigkeit, teils im Dienstverhältnis stehendem Adel. Am häufigsten ist die Familie von Maselheim genannt (1245, 1253, 1266 "Ministeriale", 1267, 1268; nach von Alberti 1283 "nobilis"), dann die von Schwendi (1239 "miles"; nach von Alberti ursprünglich edelfrei), die von Mietingen (1263; nach von Alberti 1255 "nobilis"), die Schenken von Schmalenegg (1263), die von Weiler (1267 Ministeriale des Grafen Ulrich von Berg) u.a. Den Heinrich von Freyberg bestellte die Äbtissin von Heggbach 1273 in einer Streitsache zu ihrem Anwalt. Das Kloster war nach seiner Neugründung 1233 noch dürftig ausgestattet. So liegt es nahe, daß die Gründung auf die Initiative weniger bedeutender Familien zurückzuführen ist, wobei vielleicht die von Maselheim eine Haupt rolle spielten. Dem kommt entgegen, daß die Niederlassung nach übereinstimmendem Zeugnis der älteren Autoren zuerst an anderer Stelle, näher bei Maselheim, errichtet wurde. Weiter sprechen das Fehlen einer Gründungsurkunde wie auch die gewaltsamen Zurückdatierungen für einen - trotz päpstlicher und königlicher Sympathie - bescheidenen Anfang des Klosters. Durch reichliche Jahrtagsstiftungen (bis in die 2. Hälfte des 15. Jh.), Schenkungen (bis etwa Mitte 15. Jh.) und Käufe (bis etwa Mitte 16. Jh.) schuf es sich eine wirtschaftliche Existenz, wobei insbesondere später die Freiherren von Freyberg, die im Kloster ihre Grablege hatten, maßgebend als Förderer beteiligt waren. Der wichtigste Besitz bestand aus dem verhältnismäßig nah um das Kloster liegenden Dorfschaften und z.T. auch Pfarreien zu Maselheim, Mietingen, Sulmingen und Wennedach, aus dem Zehnt, einigen Höfen, Gülten und Rechten zu Baltringen und aus zwei Drittel von Baustetten (Baustetten war die letzte große Erwerbung des Klosters: 1491 wurde das erste Drittel von Hans Schad zu Biberach um 1920 fl und 1503 das zweite Drittel von den Herren von Essendorf um 1307 fl erworben). Nur der Rebenbesitz zu Markdorf, Meersburg und Bermatingen fiel räumlich heraus (Er hatte sein größtes Ausmaß und seine Blüte in der ersten Hälfte des 16. Jh. 1504 nahmen Heggbach und Gutenzell die bisher gemeinsam verwalteten Reben in getrennte Regie). Diese Besitzungen erhielt sich das Kloster zum größten Teil bis zu seiner Säkularisation im Jahre 1803. Weitere Zinse, Gülten, Rechte, Zehnten und kleinere Besitzungen wurden bis zur 2. Hälfte des 18. Jh. veräußert: Infolge drückender Schuldenlast (bei Juden u.a.) sah sich das Kloster im 1. Viertel des 14. Jh. zweimal (U + 81, + 97) dazu gezwungen, an Kloster Salem und Spital Biberach Besitzungen zu Mettenberg, Ringschnait, Schnaitbach u.a. zu verkaufen6. Weitere umfangreichere Veräußerungen, die z.T. vielleicht als eine Art "Flurbereinigung" zu verstehen sind, erfolgten in den Jahren 1376 (U + 144) (Höfe zu Biberach-Bergerhausen) und 1443 (U + 221) (Großer und Kleiner Zehnt zu Orsenhausen und Großschafhausen). In beiden Fällen war wiederum das Spital Biberach der Käufer. 1578 (U + 417) wurden 6 Höfe und 8 (6) Sölden zu Laupheim für 10 000 fl an die Freiherren von Freyberg verkauft. In einer Konzepturkunde (U 76) aus dem Jahre 1649 ist von der Veräußerung eines Hofes, von Sölden und Gütern zu Baustetten um 2 000 fl an Kloster Salem die Rede. Ob es zu diesem Verkauf tatsächlich gekommen ist, kann nach den hiesigen Quellen nicht nachgewiesen werden. Eine größere Zinsverschreibung datiert aus dem Jahre 1566 (U 51), in der für 800 fl Kapital 40 fl Zins aus Gütern zu Sulmingen vergeben wurden. Die geistlichen Belange und die (wirtschaftliche) Weiterentwicklung des Klosters standen in der Hauptsache unter der Paternität Kloster Salems und kurze Zeit Kloster Kaisheims (1754-1765 aus Anlaß des Jurisdiktionsprozesses zwischen Kloster Heggbach, Gutenzell und Kloster Salem). Innerhalb des Schwäbischen Reichskreises gehörte die Äbtissin dem oberschwäbischen Prälatenkollegium an. Hierbei trat das Kloster in nähere Beziehung zu Ochsenhausen, mit dem es aber auch in territorialen Angelegenheiten korrespondierte. Gleichermaßen geistlicher wie weltlicher Natur waren die Beziehungen zu Kloster Gutenzell, mit dem Heggbach bis zum Jahre 1504 die Weinberge am Bodensee in gemeinsamer Verwaltung hatte und den Jurisdiktionsprozess gegen Kloster Salem zusammen durchfocht. Zu Stift Buchau stand es in bezug auf die Vogtei Mietingen und auf einige Kornelierleute und -güter im Lehensverhältnis. Bis 1803 blieb Heggbach reichsunmittelbar. In einer Kaiserurkunde von 1481 (U + 266) heißt es, daß der Reichsstadt Biberach an Kaisers Statt "seit alters" der Schutz des Klosters anvertraut sei. Wie es zu diesem Schutzverhältnis kam, ist unbekannt. In der gleichen Urkunde erhält das Kloster jedoch das Recht, sich nach Belieben einen anderen Schutzherrn zu wä hlen. In der 2. Hälfte des 13. Jh. (U + 24) bestellte die Äbtissin Heinrich von Freyberg in einer Streitsache vor dem Offizial zu Augsburg zu ihrem Anwalt, woraus erhellt, daß das Kloster zu dieser Zeit keinen bestimmten Vogt hatte. Das Kloster hatte Sitz und Stimme im Reichstag. Als Mitglied des Schwäbischen Kreises hatte es ein Militärkontingent zu unterhalten und die vielerlei Abgaben zu entrichten, deren Eintreibung und Abführung einige Schwierigkeiten bereiteten und des öfteren Mahnschreiben einbrachten. Gerichtlich unterstand das Kloster direkt den kaiserlichen- und Reichsgerichten. Die Zuständigkeit des Landvogteigerichts zu Altdorf anerkannte es nur widerwillig. 1576 (U 60) verlieh Kaiser Rudolf II. dem Kloster Freiheit von dem Hofgericht zu Rottweil und dem Westfälischen Gericht. Klagen gegen die Untertanen sollten fortan vor dem Gericht des Klosters entschieden werden. Das Klosterterritorium umfaßte kein geschlossenes Gebiet. Infolgedessen kam es im Laufe der Jahrhunderte immer wieder zu Streitigkeiten und Anfechtungen seines Besitzes und seiner Rechte. Den ausgedehntesten und wohl auch kostspieligsten Prozess führte Heggbach zusammen mit Gutenzell gegen Kloster Salem, das in den Dorfschaften der beiden Frauenklöster die Hohe Gerichtsbarkeit als österreichisches Lehen ausübte, während diese die Niedere Gerichtsbarkeit besaßen. Fortwährende Kompetenzstreitigkeiten und vermeintliche gegenseitige Übergriffe führten um 1754 zu einem über zehn Jahre währenden Prozess vor den höchsten Gerichten und Instanzen. Ein unbequemer Konkurrent war das Spital Biberach, mit dem das Kloster in Baltringen und Baustetten empfindliche Reibungsflächen hatte. In der Behauptung seiner Forstrechte hatte es sich gegen die Verwaltungen der Freiherren von Freyberg zu Hürbel und der Grafen von Stadion zu Warthausen durchzusetzen. Bei einem Versuch Ende des 18. Jh., seine Waldungen und Forstrechte abzurunden und zu erweitern, stieß es auf unüberwindliche Schwierigkeiten. Die zentrale Verwaltungsstelle im Kloster wurde nach Auskunft der hier vorhandenen Quellen seit der ersten Hälfte des 15. Jh. von einem Hofmeister bzw. Amtmann, später einem Oberamtmann versehen. Ihm zur Seite stand ein Amtsschreiber, der aber erst in einer Besoldungsliste aus dem ersten Viertel des 18. Jh. (Bü 99) nachweisbar ist. Die Existenz eines Sekretärs konnte erst 1786 (Bü 61) festgestellt werden. Als weitere Bedienstete folgen der Bau- und Braumeister, der Torwart, Fischer, Küfermeister, Schreiner, Schmied, Müller, Holzwart, dann die Ober- und Unterknechte, der Nachtwächter, schließlich die Hirten und Buben. Die Anweisungen des Oberamtmanns wurden in den vier "Oberdorfschaften" Mietingen, Sulmingen, Maselheim und Wennedach und in Baustetten durch einen Schultheißen, in Baltringen durch einen Zehntknecht ausgeführt. Die Niedere Gerichtsbarkeit (streitige und nichtstreitige) über die Untertanen wurde durch das Heggbacher Gericht und das Dorfgericht Mietingen ausgeübt. Nach den Statuten von 1588 setzte sich das Heggbacher Gericht aus dem Gerichtsammann (von Sulmingen) und den Richtern (dem Baumeister zu Heggbach und Leuten zu Sulmingen, Maselheim, Zum Stein und Baltringen) zusammen. Die Richter wurden vom Heggbacher Hofmeister bzw. Oberamtmann vereidigt. Dieses Heggbacher Gericht war zugleich Obergericht für das Gericht zu Mietingen, bestehend aus Richtern zu Mietingen und Wennedach. Im Jahre 1637 wurde das Mietinger Gericht eine Zeitlang dem Obergericht einverleibt, welches nun nach Bedarf an den einzelnen Orten in Tätigkeit trat. Nichtstreitige Gerichtsfälle sind aber auch in den Oberamtsprotokollen erfaßt, wurden also von dem Oberamtmann behandelt. Als Entschädigung für den Verlust linksrheinischen Besitzes erhielt der Graf von Waldbott-Bassenheim 1803 den größten Teil des Heggbacher Herrschaftsgebietes und die Klostergebäude selbst, während dem Grafen von Plettenberg in der Hauptsache die Heggbacher Dörfer Mietingen und Sulmingen zufielen. Die Klosterfrauen erhielten Erlaubnis, bis zu ihrem Lebensende im Kloster weiter zusammenzuleben. Eine Pension wurde ihnen ausgeschrieben. 1875 kaufte der Fürst von Waldburg-Wolfegg das Kloster und überließ 1884 die Gebäude den Barmherzigen Schwestern von Reute, die eine Anstalt für Epileptische, Schwachsinnige und Unheilbare einrichteten. Urkundenfälschungen Bei 15 Urkunden ist das Datum durch Rückdatierung verändert. Es handelt sich um zwei Gruppen: 6 Papsturkunden, die nur das Pontifikatsjahr im Text enthalten, wurden mit falschen Jahreszahlen auf der Rückseite versehen, die dann in die Verzeichnisse übergingen (1195, 1195, 1195, 1130, 1130, 1232). Bei 9 Urkunden wurde das Datum im Text durch Radierung verändert, was allerdings nur bei vier an Hand des Originals nachzuweisen ist. Bei den fünf andern, die nur in Verzeichnissen überliefert sind, weisen das auffällig frühe Datum und die genannten Personennamen auf eine Umdatierung. Es wurde meist um 50 oder 100 Jahre rückdatiert durch Ausradieren eines Buchstabens (L oder C). Auffallend ist, daß die Fälschungen der zweiten Gruppe sich auf Urkunden beschränken, die Mietingen betreffen (Rubrik N der alten Archivordnung), ausgenommen eine, die Maselheim betrifft (Rubrik O). Die gefälschten Papsturkunden gehören alle der alten Rubrik A an. Das echte Datum konnte bei der Mehrzahl sicher ermittelt werden, nur bei dreien fehlen klare Hinweise (U + 11, + 44, + 65). Der Zeitpunkt der Fälschungen sind nicht festzustellen. Der Fälscher erstrebte also nicht, Besitz oder Rechte des Klosters auf diesem Wege zu erweitern, sondern wohl nur, die Rechtmäßigkeit durch möglichst alt erscheinende Urkunden noch stärker zu fundieren, oder aber dem Kloster den Anschein höheren und ehrwürdigeren Altes zu geben. Folgende Urkunden wurden verändert: U 2 echtes Datum n. 1218 Papsturkunde, Dorsualnotiz 1130 U (+3) echtes Datum 1233 Papsturkunde, Dorsualnotiz 1195 U (+5) echtes Datum 1234 Papsturkunde, n. Arch. 1195 im Priv. berichtigt U 4 echtes Datum 1234 Papsturkunde, Dorsualnotiz 1195 U 5 echtes Datum n. 1234 Papsturkunde, Dorsualnotiz 1232 U 6 echtes Datum n. 1247 Papsturkunde, n. Archivreg. 1130 U (+11) echtes Datum wahrscheinlich 1250 betr. Maselheim, wohl durch Rasur 1200 U (+16) echtes Datum 1260 betr. Mietingen, wohl durch Rasur 1210 U (+18) echtes Datum 1263 betr. Mietingen, wohl durch Rasur 1213 U 8 echtes Datum 1266 betr. Mietingen, wohl durch Rasur 1216 U 12 echtes Datum 1275 betr. Mietingen, wohl durch Rasur 1175 U (+44) echtes Datum wahrscheinlich 1287 betr. Mietingen, wohl durch Rasur 1237 U (+61) echtes Datum 1292 betr. Mietingen, wohl durch Rasur 1192 U (+65) echtes Datum vielleicht 1294 betr. Mietingen, wohl durch Rasur 1224 U (+80) echtes Datum 1303 betr. Mietingen, wohl durch Rasur 1103 Auch die Urkunde von 1239 (+ 6) ist nicht unverdächtig, obwohl der Bearbeiter, Prof. Hausmann, Dorpat, der andere Fälschungen feststellte, diese Urkunde für echt hielt.
Zur Geschichte des Klosterarchivs: Über die Geschichte des Heggbacher Archivs in der klösterlichen Zeit wissen wir wenig. In dem Archivregister, einem alten Repertorium des Klosters (Bü 47), ist die Rede von einer Feuersbrunst, die am 8. Juni 1714 das Kloster heimsuchte und der auch ein Teil der Archivalien zum Opfer fiel. Das Archivregister stellt wahrscheinlich ein Inventar der nach diesem Brand noch vorhandenen Archivalien dar. Danach waren diese eingeteilt in 8 Kästen mit 95 Laden. Die ersten Laden enthielten wichtige Urkunden: Papsturkunden (1), kaiserliche Privilegien (2-3), Stiftungsurkunden (4), Allgemeines zur Regierung und Verwaltung der Klosterherrschaft (5-7), Testamente und Erbschaften (8-9). Die Laden 10-60 waren topographisch, 61-95 sachlich geordnet. Die Archivalienarten waren nicht grundsätzlich getrennt. In der 2. Hälfte des 18. Jh., wenn nicht gar erst in nachklösterlicher Zeit, wurden diese Ladenbezeichnungen durch Rubriken (A-Uu) ersetzt, wobei meist mehrere Laden zu einer Rubrik zusammengefaßt sind. Bei der Neuverzeichnung wurden verschiedene Arten der Aktenaufbewahrung festgestellt: 1) Faltung zu Oktav, 2) Faltung zu Schmalfolio (in beiden Fällen sind die Papiere zu Päckchen zusammengeschnürt), 3) Faltung zu Quart, 4) Planlage. Die Faltungen zu Oktav und Schmalfolio sind sicher die Aufbewahrungsmethoden der klösterlichen Registratur gewesen. Bei der Neuordnung wurden alle Schriftstücke außer den Urkunden plan gelegt. Über das Schicksal des Archivs nach 1803 läßt sich nach den Aktenausscheidungsakten (E 61 Nr. 43) Kloster Heggbach und den Kanzleiakten (H 256) des Hauptstaatsarchivs sowie nach dem Archivregister (Bestand B 456, Kloster Heggbach, Bü 47) folgendes sagen: Mit dem Klostergebiet wurde auch das Klosterarchiv von den Grafen von Waldbott-Bassenheim und von Plettenberg übernommen und geteilt. Die Grafen von Plettenberg erhielten dem Archivregister zufolge, in dem die an Plettenberg gefallenen Archivalien mit "P" bezeichnet sind, in der Hauptsache die topographischen Betreffe Mietingen und Sulmingen. Die Plettenbergischen Besitzungen um Biberach fielen noch im 19. Jh. durch Heirat an die Grafen Esterhazy, deren Vertreter um 1900 der esterhazy'sche Rentamtmann Held in Laupheim war. Die letzten Plettenberg'schen Güter des ehemaligen Klosterterritoriums wurden 1902 veräußert. Graf Paul Esterhazy von Galantha, der Besitzer der Herrschaft Plettenberg-Mietingen, hielt sich 1902 in Wien auf. Ein anderes Rentamt der Esterhazy befand sich um 1900 in Kirchheim u.T. Nach Angabe des WUB (Bd. VII, VIII und IX) lagen dort Originale und Abschriften von Urkunden Heggbacher Provenienz (Lat. Or.: 1290 Dez. 13, 1291 Jan. 5; deutsche Übersetzungen des 16. Jh.: um 1275, 1277 Jan. 30), Wie lange dieses Rentamt bestand und wohin die Registratur kam, ist nicht zu erfahren. Dem Schreiben eines Appellationsgerichtsrates in Hamm (Westfalen) aus dem Jahr 1879 (Ausscheidungsakten /33) ist zu entnehmen, daß bei der Durchsicht des Gräflich Esterhazy-Plettenbergschen Archivs zu Nordkirchen (Westfalen) nach Urkunden des Klosters Heggbach, solche erst aus dem Anfang des 19. Jh. vorgefunden wurden. Aus dem Plettenbergschen Anteil am Klosterarchiv sind lediglich 15 Urkunden auf Umwegen an das Hauptstaatsarchiv gelangt. Einige weitere, zur Zeit der Entstehung des WUB noch nachweisbare Pergamente sind heute verschollen (3 Urkunden von 1239 o. Tag, 1260 Juni 23 und 1263 Juni 4 befanden sich vor 1894 in Dorpat, siehe WUB VI; 1 Urkunde von 1277 Febr. 10 war 1913 im Besitz des Professors Dr. Günter in Tübingen, s. WUB XI). Mit dem Auffinden des übrigen Archivteiles war bei der Abfassung des Repertoriums nicht mehr zu rechnen. Der umfangreichere Waldbott-Bassenheimsche Archivteil wurde nach einem Bericht des Prokurators des Grafen von Waldbott-Bassenheim, Mörike, aus Stuttgart an den Geheimen Archivrat Lotter im Mai 1827 von Heggbach nach Aschaffenburg zu dem gräflichen Hauptfamilienarchiv verbracht. Auf diese Nachricht hin heißt es in dem Reis ebericht des Archivrats Lotter (Bestand E 61, Kanzleiakten der Württembergischen Archivdirektion, Lottersche Reiseberichte 1824-1829, S. 85 f.), daß er "mit Vorbeigehung von Heggbach" seine Archivreise nach Roth fortgesetzt habe. Zwischen 1835 und 1843 siedelte das Archiv nach Buxheim um. Einige Archivalien jedoch, die in der laufenden Registratur der gräflichen Herrschaft zu Heggbach noch gebraucht wurden, sind wohl von vornherein in Heggbach gelassen worden; sie wurden 1862 von der Gantmasseverwaltung zu Heggbach dem Staatsarchiv Stuttgart mitgeteilt und von diesem erworben. 34 Urkunden sind 1829 an das Amtsgericht Laupheim gekommen und befinden sich jetzt im Staatsarchiv Sigmaringen7. 1879 besuchte Archivrat Dr. Stälin das Kloster Heggbacher Archiv in Buxheim, um die für das WUB in Frage kommenden Urkunden aufzunehmen. Hierbei stellte er nur fest, daß nicht alle Dokumente, die in dem Archivregister verzeichnet waren, sich auffinden ließen (Ausscheidungsakten /28). Seit diesem Zeitpunkt bemühte sich die staatliche Archivverwaltung Stuttgart um den Erwerb dieses Archivteils. Als Konkurrent stand ihr die Standesherrschaft Wolfegg gegenüber, die im Jahre 1875 mit den Heggbacher Besitzungen schon einige Archivalien erworben hatte und die sich seit 1877 ebenfalls um den Erwerb des übrigen Archivbestandteiles bemühte. Im Oktober 1919 wurde das Heggbacher Archiv infolge der Aufhebung der standesherrlichen Stamm- und Hausgüter in Bayern frei verfügbar und von der Waldbott-Bassenheimschen Domanialkanzlei in München zum Kauf angeboten. September 1920 besichtigte Archivrat Dr. Mehring das Archiv und setzte sich erneut für dessen Erwerb ein (Wertschätzung 2000 M). Die Domanialkanzlei entschied sich jedoch aus Standesrücksichten für Wolfegg. Bei dem Besuch, während dessen sich Dr. Mehring verhältnismäßig eingehend über den Zustand und den Umfang des Archivs unterrichtete, gewann er den allgemeinen Eindruck, daß das Archiv nur einen Rest des ehemaligen Klosterarchivs darstelle. Auch von dem, was nach 1803 nach Buxheim gelangt sei, sei längst nicht mehr alles vorhanden. Besonders die Feuchtigkeit habe zerstörend gewirkt. Er fand die schon oben erwähnte Ordnung nach den Rubriken A - Uu vor. Die Urkunden und Akten lagen jeweils bei den einzelnen Betreffen zusammen. Archivalien , die der laufenden Registratur des 19. Jh. beigelegt worden waren, hat Mehring in der Alten Kanzlei soweit möglich ausgehoben und in 7 Gruppen abgesondert: 1) Kriegssachen betr. das Heggbacher Kontingent, 2) Gerichtssachen (17. und 18. Jh.), 3) Baustetten, 4) Steuer- und Rechnungssachen, 5) Urbare, 6) Kreissachen, 7) Verschiedenes. An Hand der eingelegten Verweise in den Kanzleifaszikeln mußte er jedoch feststellen, daß so manche Urkunden und Akten entnommen worden waren, die er nicht mehr auffinden konnte, oder die in die Domanialkanzlei nach München abgewandert und nicht wieder reponiert worden waren. Im ganzen zählte er 33 Original-Pergamenturkunden des 13. Jh., 44 des 14., 73 des 15. und etwa 150 des 16.-18 Jh.; außerdem fand er zahlreiche Papierurkunden des 16.-19. Jh. vor (also eine weit größere Anzahl als unsere 81 Originale und Abschriften). Die Masse der Akten datierte aus dem 17. und 18. Jh. Neben den im vorliegenden Bestand vorhandenen Prozessakten mit Salem und Spital Biberach erwähnt er in seinem knappen Verzeichnis weitere Prozessakten mit Ulm, die jedoch nicht in das Hauptstaatsarchiv gelangt sind. Dann hebt er noch das sogenannte rote Buch mit Statuten und Ordnungen des Klosters hervor, von den hier ebenfalls nichts bekannt ist. Über die Urbare ist in der Einleitung zu dem Verzeichnis der Kloster Heggbacher Lagerbücher (Bestand H 225 Nr. 20-42) Näheres gesagt. Bei dem Verkauf der Archivalien 1920 an Wolfegg sind anscheinend nicht alle Archivalien dorthin gelangt; denn 1938/1939 tauchten zwei Heggbacher Urbare, die Mehring in Buxheim noch angetroffen hatte, im Antiquariatshandel auf. Ebenfalls im Jahre 1939 teilte das damals preußis che Staatsarchiv Wiesbaden mit, daß es mit dem Archiv der Grafen von Waldbott-Bassenheim auch Bestände des Klosters Heggbach (wohl zwischen 1920 und 1939) käuflich erworben habe. Diese Kloster Heggbacher Archivalien wurden 1956 dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart freundlicherweise überlassen und durch Oberstaatsarchivrat Dr. Pietsch hierher überführt. Darunter befand sich auch das Archivregister, wodurch zum Ausdruck kommt, daß damit ein nicht unbedeutender Archivbestandteil des Klosters Heggbach erfaßt wurde.
Der Stuttgarter Bestand, seine Ordnung und Verzeichnung: Der jetzt im Hauptstaatsarchiv Stuttgart lagernde Bestand des Klosterarchivs Heggbach setzt sich zusammen aus dem Erwerb von der "Gräflich Waldbott-Bassenheimschen Gantmasseverwaltung zu Heggbach" im Jahre 1862, den Gelegenheitserwerbungen im 19. Jh. aus Privathand (Oberstudienrat Binder, Stuttgart, 1861, und Dr. Loose, Meißen 1881), den 11 Urkunden, die das Stadtarchiv Tübingen 1956/57 übergab, zwei Urbaren, die 1958 von dem Antiquariat Jacques Rosental, München, angekauft wurden, und insbesondere aus den Urkunden, Akten und Bänden von Wiesbaden. Die im 19. Jh. eingekommenen Archivalien sind in dem von Archivassessor Krauß 1897 angelegten Repertorium verzeichnet worden. Der umfangreichere, völlig ungeordnete Bestandteil aus Wiesbaden machte eine Neuverzeichnung notwendig. Verzeichnung der Urkunden Insgesamt nur 81 Urkunden in Original und Abschrift aus dem 13. bis 18. Jh. befinden sich in dem hiesigen Bestand. Da es sich hierbei nur um ein Fragment handelt, wurde versucht, den einstigen Urkundenbestand annähernd zu rekonstruieren. Hierzu sind folgende Archivbehelfe, Quellen anderer Bestände und Quellenwerke herangezogen worden; 1) Das Privilegienbuch, zitiert: "Priv." (Bü 46). Es ist wohl bald nach 1659, dem Ausstellungsjahr der jüngsten aufgenommenen Urkunde, von einer Hand geschrieben worden und enthält auf 128 Blättern meist ausführliche Regesten mit Angabe der Zeugen, Bürgen, Siegler und, was angesichts des Verlustes vieler Originale besonders wertvoll ist, mit Siegelbeschreibung. Die Urkunden sind bis 1300 nahezu vollständig erfaßt. Der Schreiber hat die krasseste Datumsfälschung (1303 in 1103) am Siegel erkannt, also nicht ganz kritiklos gearbeitet. Die Schreibweise der Namen weicht von den anderen Archivbehelfen zuweilen ab. Vergleiche mit den Originalen ergeben, daß die Regesten verhältnismäßig gut gearbeitet sind. Nicht alle Urkunden sind einzeln aufgeführt, sondern teilweise in Gruppen zusammengefaßt. (Kauf-, Lehenbriefe von bestimmten Orten). Ein Überarbeiter hat in Randbemerkungen auf einige Fälschungen der ersten Gruppe aufmerksam gemacht (z.B. Bl. 9), 2) Das Archivregister, zitiert: "Arch." (Bü 47). Es enthält Einträge bis 1734, wurde wohl wenig später angelegt und hat Nachträge bis 1859. Die meisten Urkunden sind in Kurzregestform erfaßt, nur wenige ausführlichere mischen sich dazwischen. Ein Teil der Urkunden ist ebenfalls in Gruppen zusammengefaßt (z.B. Kaufbriefe betr. Baltringen 1365-1710, Urfehden von Sulmingen 1415-1643, Lehenbriefe betr. Mietingen 1483-1695). Eine Nachprüfung über die Vollständigkeit ergab, daß bis 1300 von 78 Urkunden 27 fehlen, darunter 6 betr. Laupheim, 4 betr. Mietingen, 2 betr. Sulmingen. Diese auffallende Tatsache ist, wenn die Vollständigkeit des Archivregisters nicht angezweifelt werden soll, auf zweifache Weise zu erklären: Manche der Urkunden, welche die Verzeichnisse des 17. Jh. enthalten, können inzwischen an andere Besitzer gelangt sein; auch können früher einzeln verzeichnete Urkunden später in Urkundengruppen eingereiht worden sein. Auch hier ist in späteren Randbemerkungen auf die Differenz zwischen den angegebenen Ausstellungsdaten und den Regierungsjahren der ausstellenden Päpste hingewiesen. 3) Das Kopialbuch, zitiert: "Kop." (Bestand H 14/15 Nr. 131), das wohl Ende des 17. Jh. geschrieben wurde und 179 vollständige Urkunden von 1280 bis 1686 enthält. Der Folioband ist durch Pergamentstreifen in vier Abteilungen geteilt, die jeweils für sich paginiert sind. Die jeweilige Abteilung ist bei dem Urkundenregest durch eine römische Zahl angegeben. Die Abschriften sind unglaublich fehlerhaft, vor allem in der Schreibweise der Eigennamen unzuverlässig. Die Gesichtspunkte für die Auswahl sind unbekannt. Aus dem 13. Jh. ist nur eine Urkunde vorhanden. 4) Gedruckte Verzeichnungen zu wissenschaftlichen Zwecken; Das Württembergische Urkundenbuch (WUB); "Regesta Heggbacensia" von Giefel (WVjh., 1880, S. 201-223) u.a. 5) Urkunden aus Stuttgarter Beständen B 163, Spital Biberach, B 481, Kloster Ochsenhausen, B 99a, Herrschaft Hürbel, A 153/154, Adel I, sowie C 3, Reichskammergericht, des Generallandesarchivs Karlsruhe und des Staatsarchivs Sigmaringen. Auf diese Weise wurden zusätzlich 428 Regesten zusammengetragen, sodaß im Repertorium jetzt insgesamt 509 Heggbacher Urkunden verzeichnet sind. Hierbei sind auch Urkunden aufgenommen worden, die offensichtlich "Vorurkunden" sind, also erst bei einem späteren Erwerb in das Klosterarchiv gelangt sein müssen. Als Grenzjahr wurde 1550 gewählt. Die hier befindlichen Urkunden wurden mit arabischen Zahlen signiert, in Umschläge gesteckt und in Schachteln aufbewahrt. Zum Unterschied dazu sind die übrigen, aus den oben erwähnten Quellen entnommenen Urkundenregesten mit Klammern und Kreuzchen versehen. Die Anfertigung und äußere Gestaltung der Regesten erfolgte nach den "Richtlinien der württ. Archivdirektion" von 1954 und den Änderungen und Zusätzen von 1958. Bei der Quellenangabe im 2. Schriftblock folgen zunächst die handschriftlichen Quellen des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, danach diejenigen auswärtiger Bestände und schließlich die gedruckten Quellen. Jeweils steht innerhalb dieser Gruppen die Beschreibung des Originals an erster Stelle, dann folgen Abschriften und Regestennachweise. Anmerkungen wurden in Fußnoten gebracht. Differenzen der Lesarten sind nur bei krassen Fällen aufgezeigt und zwar innerhalb des Textes in runden Klammern. Unwahrscheinliche und unmögliche Lesarten (besonders des Kopialbuches) wurden nicht berücksichtigt. Die Urkunden sind chronologisch verzeichnet; ihre sachliche Aufgliederung erfolgte durch die Verweise bei den Akten. Ordnung und Verzeichnung der Akten Die aus Wiesbaden hierher überführte Aktenmasse war völlig ungeordnet: Akten, die ein und dieselbe Sache betrafen, lagen öfters in einzelne Schriftstücke verstreut in verschiedenen Kisten. So mußte Schriftstück für Schriftstück und Vorgang für Vorgang einzeln verzeichnet werden, um dann wieder zu einer Einheit zusammengeschweißt zu werden. Hierbei war es eine kleine Hälfte, daß ein Teil der Schriftstücke mit einer Laden- oder Rubrumnummer signiert war. Diese alte Ordnung des Archivregisters konnte jedoch nicht als Grundlage der Neuordnung herangezogen werden. Es wurde vielmehr eine sinngemäße Gliederung nach der Stellung und den Verwaltungsaufgaben des Klosters entworfen. Innerhalb der einzelnen Aktengruppen und Faszikel wurde die Chronologie eingehalten. Die Hauptmasse der Akten liegt im 18. Jh. Einige Nachakten betr. die Klosterfrauen (1805-1828, Bü 7), Rechnungen der Gemeinde (bis 1805, Bü 454) und der Heiligenpflege (bis 1807/08, Bü 490), Wennedach sind der Vollständigkeit halber bei diesem Bestand belassen worden. Durch Unterstreichen sind diese Sonderfälle im Text hervorgehoben. Die Aktenaussage über das geistliche und klösterliche Leben der Klosterfrauen ist mangelhaft; durch die Urkundenverweise konnten auch bei manchen Betreffen einige Lücken geschlossen werden. Mit den Archivalien des Klosters Heggbach sind aus Wiesbaden auch einige lfd. m Akten der Waldbott-Bassenheimschen Verwaltung zu Heggbach hierher verbracht worden. Sie geben Auskunft über das Schicksal des Heggbacher Territoriums bis in die sechziger Jahre des 19. Jh. Die Ordnung und Verzeichnung dieses Bestandes war bei Abfassung des Repertoriums noch nicht abgeschlossen. Ordnung und Verzeichnung der Bände Die Bände (Jahrbücher, Steuerrechnungen, Waisenkassenrechnungen usw.) sind bei den Akten verzeichnet und auch im Magazin zu den Aktenbüscheln gestellt worden. Die Jahrbücher, Rechnungen des Klosters, bilden vom Anfang des 18. Jh. bis 1803 eine fast lückenlose Reihe. Die ´Steuerrechnungen beginnen in der zweiten Hälfte des 17. Jh. und sind lückenlos vorhanden bis 1753; die Jahrgänge von 1760-1788 befinden sich (nach Württembergische Archivinventare Heft 9) in der Gemeinderegistratur Maselheim. Die anschließenden Bände bis 1801 sind wieder im hiesigen Bestand. Nur die Lagerbücher des Klosters sind in den Sammelbestand Lagerbücher neuwürttembergischer geistlicher Institute (H 225 Nr. 20-42) abgesondert worden. Ein Verzeichnis derselben mit Einleitung, Ortsliste und Karte über die Besitzverhältnisse ist vorhanden. Die Urbare stammen aus der Zeit von 1447 bis Mitte 18. Jh. (Reihe unvollständig). Nebst den in den Lagerbüchern enthaltenen Urkunden geben einige Notizen weitere Auskunft über das klösterliche Leben und die Verwaltung. Der Umfang des Bestandes beträgt 15,5 lfd. m. Die Urkunden wurden von den Archivreferendaren Dr. Maurer und Dr. Schäfer bearbeitet. An der Ordnung und Verzeichnung der Akten waren der Archivpflegerkurs für kath. und ev. Theologen, Frühjahr 1959, Archivinspektoranwärter Weckbach aus Heilbronn und Archivinspektorin Ruth Hahl beteiligt. Die Vorbemerkung fußt z.T. auf Unterlagen von Archivreferendar Dr. Maurer. Die Endredaktion lag in Händen von Regierungsinspektorin Hahl. Oberstaatsarchivrat Dr. Pietsch hatte die Leitung dieser Ordnungsarbeit. Stuttgart, November 1961 gez. F. Pietsch
Vorbemerkung 2004: Für die Online-Fassung des Findbuchs mussten einerseits aufgrund der technischen Vorgaben einige Veränderungen vorgenommen werden, andererseits wurden einige sachliche Ergänzungen eingearbeitet, die sich inzwischen aufgrund der veränderten archivgeschichtlichen Erkenntnisse sowie aufgrund der veränderten landesgeschichtlichen Methoden ergeben hatten. a) Technisch bedingte Veränderungen: In der Einleitung mussten die auf S. XXV und XXVI der Vorbemerkung des Bandrepertoriums stehenden Stammbäume (Skizzen) weggelassen werden. Bei den Titelaufnahmen mussten sämtliche Verweise weggelassen werden; ebenso die Einleitungen vor bestimmten Gruppen von Titelaufnahmen. Sie werden nachfolgend im Zusammenhang wiedergegeben. Das Inhaltsverzeichnis des Bandrepertoriums entfällt b) Inhaltliche Veränderungen: In der Einleitung wurde in einer Anmerkung darauf verwiesen, daß nunmehr die Sigmaringer Archivalien an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurden. Gegenüber dem Bandrepertorium, wo diese lediglich am Ende als Anhang angeschlossen wurden, wurden die Titelaufnahmen nunmehr an den chronologisch und sachlich richtigen Stellen eingefügt. Außerdem wurden einige kleinere Ergänzungen eingearbeitet. Schließlich ist drauf hinzuweisen, daß nunmehr ein Nachtragsbestand B 456W gebildet wurde, der die 1997 vom Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden abgegebenen Archivalien umfasst, die 1956 wohl vergessen worden waren. Diese völlig ungeordneten Akten wurden nunmehr (2003) neu erschlossen und sind als Ergänzung des vorliegenden Bestands heranzuziehen. Sämtliche Orts- und Personennamen wurden überprüft und in einen völlig neu bearbeiten Index aufgenommen. Gegenüber dem bisherigen Index wurden dabei folgende Veränderungen vorgenommen: Ortsnamen: Sämtliche Ortsnamen wurden nach der heutigen Gemeindezugehörigkeit identifiziert. Dabei wurden zahlreiche Fehler des alten Index korrigiert Bei den Personennamen wurde wie folgt verfahren: Adelsnamen werden vor 1500 sowohl als Personennamen als auch als Herkunftsbezeichnung - also als Ort - aufgeführt, ab 1500 nur noch als Familiennamen. Da das Online-Findbuch aber nur eine Stichwortliste enthält, mussten aus pragmatischen Gründen sämtliche Varianten bei Orts- und Personennamen - auch rein orthographische - erhalten bleiben. Eine Identifizierung ergibt sich daher erst über die Texte der Titelaufnahmen. Hier erscheint bei Orts- und Personennamen wo immer möglich der heutige Name, der Name der Quelle steht dahinter in Klammer. Namen, bei denen keine moderne Entsprechung gefunden werden konnte und die deshalb in Anführungszeichen stehen, erscheinen aus technischen Gründen im Stichwortverzeichnis in einer eigenen Gruppe unter "; entsprechendes gilt für Namen, bei denen Teile erschlossen wurden und bei denen daher am Anfang eine eckige Klammer steht. Gruppeneinleitungen: Zu den Urbaren (S. 409 des Bandrepertoriums): Die Lagerbücher des Kl. Heggbach befinden sich im Bestand H 225 Nr. 20-42. Es ist ein Verzeichnis mit Einleitung, Ortsliste und Karte über die Besitzverhältnisse vorhanden. Die Urbare stammen aus der Zeit von 1447 bis Mitte 18. Jh. (Reihe unvollständig) und handeln über die Orte: Äpfingen, Baltringen, Baustetten, Biberach a.d. Riß, Bronnen (Krs. Biberach), Bronnen (G. Ringschnait), Bühl, Bürghöfe, Burgrieden, Dietenheim, Harthöfe, Hochdorf, Humlangen, Laupheim, Laupertshausen, Markdorf, Maselheim, Mietingen, Moosbeuren, Oberholzheim, Obersulmetingen, Schönebürg, Sulmingen, Ulm, Ulm-Wiblingen, Unterweiler, Walpertshofen, Wennedach, Zillishausen und Zum Stein. Nebst den in den Lagerbüchern enthaltenen Urkunden geben einige Notizen weitere Auskunft über das klösterliche Leben und die Verwaltung. Zu den Jahrbüchern (S. 428 des Bandrepertoriums): Die Jahr- und Hausbücher des Klosters Heggbach sind Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben des Klosters selbst. Es sind durchweg Foliobände mit Pappeinband (z. T. Pergamentrücken), Buntpapier überzogen und mit Lederschnüren versehen. Der Zustand des Einbandes oist mehr oder weniger gut. Die Einnahmen sind unterteilt nach den Orten Mietingen, Baustetten, Sulmingen, maselheim, Zum Stein, Wennedach, Baltringen, Burgrieden, Bronnen, Laupheim, Oberholzheim. Ulm-Wiblingen, Dietenheim, Kirchberg an der Iller, Biberach an der Riß, Walpertshofen, Äpfingen und Harthöfe. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sind nur die Hauptorte Kloster Heggbachs aufgeführt. Zu den Steuerrechnungen (S. 450 des Bandrepertoriums): Die Steuerrechnungen (Anlage-, Kontributionsrechnungen bzw. -register) des Klosters Heggbach bzw. der Heggbacher Landschaftskasse wurden von dem jeweiligen Oberamtmann des Kl. aufgestellt. Die mit der Unterschrift und dem (Lack)Siegel der Äbtissin (auch Unterschriften der Priorin und des Konvents und der Schultheißen der Heggbacher Dorfschaften) versehene und im Beisein der Schultheißen und des Ausschusses [der Landschaft] abgelesene Reinschrift wurde vom Rechnungsrat zu Salem revidiert. Es handelt sich hier um Konzepte, Reinschriften und Abschriften. Die Blatt- bzw. Seitenzählung ist modern, also erst bei der Verzeichnung durchgeführt worden. In den Rechnungen befindliche Einlagen (Quittungen, Extrakte usw.) sowie die Revisionsberichte wurden darin belassen. Zu den Amtsprotokollen (S. 492 des Bandrepertoriums): Die Amtsprotokolle enthalten Angelegenheiten der Untertanen und der Amtsverwaltung: Leibeigenschaft, Bestand, Zehnt, Verhandlungen, Verträge, Käufe, Zins-, Schuld-, Wertungs-, Schadlos-, Leibding-, Heirats-, Ehelichkeits- und Geburtssachen, Berufsangelegenheiten, streitige und Strafgerichtsfälle; urbariale Aufzeichnungen usw. Zu den Heiligenrechnungen von Wennedach (S. 571 des Bandrepertoriums): Die Heiligenrechnungen Unserer lieben Frau und von St. Simon und Judas zu Wennedach, von 1660 an außer einigen Lücken bis 1808 vorhanden, enthalten Konzepte, Rein- und Abschriften. Die Rechnungen wurden im Wechsel vom Kl. Ochsenhausener Statthalter zu Reinstetten und dem Kl. Heggbacher Oberamtmann aufgestellt und abgehört. Stuttgart, im August 2004 gez. B. Theil
Literatur, Quellen und Regesten (mit Ergänzungen des Jahres 2004): Diese Aufstellung umfaßt nur die wichtigste Literatur. Weitere Nachweise sind bei Wilhelm Heyd, Bibliographie der Württembergischen Geschichte, in der Landesbibliohgraphie Baden-Württemberg und bei den einzelnen Werken zu finden. Annales Biberacenses des Johann Ernst von Pflummern: Bd. III Bl. 402 ff, "Heggbacher Chronik" (einer unbekannten Nonne des Klosters Heggbach, im Auftrage der Äbtissin Veronica, 1541, über eine Geschichte des Klosters Heggbach während des Bauernkrieges). Original der Chronik 1876 verschollen. Abschr. der Annales Bibeeracenses, angefertigt von Dr. Georg Ludw. Stecher, befindet sich in der Landesbibliothek Stuttgart, Historische Handschriften F 682 a-e, Bd. III S, 736 ff. Die Chronik ist gedruckt bei Baumann, Dr. Franz Ludwig: Quellen zur Geschichte des Bauernkriegs in Oberschwaben, S. 279-295: Heggbacher Chronik". Baumann, Dr. Franz Ludwig: Des Klosters Heggbach Erlebnisse von 1546-1552. Freiburger Diözesan Archiv Bd. 9 (1875) S. 246-264. Beck, Otto: Die Reichsabtei Heggbach. Ein Beitrag zur Geschichte des Zisterzienserinnen, Sigmaringen 1980 Crusius, Martin: Schwäbische Chronik, Frankfurt, 1733, Bd. I S. 471 und Bd. II S. 644. Erzberger, M.: Säkularisation in Württemberg, S. 390/94. (1902) Giefel, Jos. A.: Eine Heggbacher Chronik (nach 1716 geschrieben). Württembergische Vierteljahreshefte, 1879, S. 220-223, 259-265. Giefel, Jos. A.: Regesta Heggbacensia. Württembergische Vierteljahreshefte, 1880, S. 201-224. Johner, [Moritz]: Heggbacher Klosterfrauen unter der Äbtissin Agnes Sauter (1480-1509). Württembergische Vierteljahreshefte Nr. 31 (1922-24) S. 292-295. Johner, [Moritz]: Heggbacher Silbergeschirr am Ausgang des Mittelalters. Archiv der christlichen Kunst 40 (1925) S. 26-28. Johner, [Moritz]: Kurzer Abriß einer Kulturgeschichte des oberschwäbischen Bauern, namentlich unter der Herrschaft der Klöster Gutenzell, Heggbach und Ochsenhausen. Rottumbote 1922 Nr. 17-22. Königreich Württemberg Bd. IV S. 36 (1907) Lexikon für Theologie und Kirche Bd. IV S. 871. (1932) Lünig: Des Teutschen Reichs-Archiiivs Spicilegii Ecclesiastici, III. Äbtissinnen (nach S. 895) S. 118-119: "Kurze historische Nachricht von der Abtei Heggbach". (1716) Mayer, Ferdinand A.: Geschichte des vormaligen Reichsstifts und Gotteshauses Heggbach, Ulm 1917. Mühling, Joh. Georg: Geschichte des Klosters der Zisterzienserinnen zu Heggbach. Zusammengestellt aus urkundlichen Quellen vom Jahr 1134 - 23. April 1875, Biberach o. J. Nekrologium aus dem 16. Jh. in der Fürstl. Bibl. Wolfegg (s. Bibliographie von Heyd). Oberamtsbeschreibung Biberach S. 205 ff. (1837) Pfaff: Württembergische Regesten, 4. Abteilung, Klöster und Stifter im Donaukreis, Bl. 1'-2 (Kurze Geschichte und Aufzählung der Äbtissinnen) und Bl. 5'-7 (Regesten von Urkunden von 1195-1700). Auf Bl. 1' weitere Literaturangaben. Regesta episcoporum Constanciensium, Bd. I Reg. 1420, Bd. IV Reg. 11113 (1895, 1941) Tüchle, Hermann: Kirchengeschichte Schwabens Bd. I S. 347. (1950) Staderin M. Antonie, Cisterzienser Nonne in Heggbach von 1790-1801, S. 101-197. Stälin, Christoph Friedrich: Wirtembergische Geschichte, Bd. II S. 722 und B. III S. 132 und 276. (1847, 1856) Weller, Karl: Württembergische Kirchengeschichte, S. 308. (1936) Württembergische Archivinventare Heft 9: "Die Pfarr- und Gemeinderegistraturen des Oberamts Biberach" (Maselheim). (1913)
Anmerkungen: (1) Belegstelle nicht angegeben; im WUB nicht nachweisbar. (2) Der Papst wandte sich vielleicht an diese Prämonstratenserpropstei, weil sie Heggbach räumlich naheliegt (25 km, Salem 62 km). (3) Für ein älteres Klostergebäude, das 1233 abbrannte, liegen entgegen Tüchle (Kirchengeschichte Schwabens Bd. I. S. 349) keine Anhaltspunkte vor. "De novo" braucht nicht "wieder von neuem", sondern kann auch "zuerst von neuem", heißen, was durch das "novella plantatio" unterstrichen wird. (4) Nach von Alberti und F.A. Mayer S. 3. (Zu S. VIII) (5) Zu den Grafen von Landau s. auch Oberamtsbeschreibung Riedlingen, 1923, S. 297 (6) Vielleicht hängen mit dieser wirtschaftlichen Krise die Urkundenfälschungen zusammen. (7) Die Sigmaringen Archivalien wurden 1994 (Tgb.-Nr. 4738) an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben (Nachtrag 2004).
Abkürzungsverzeichnis (mit Ergänzungen des Jahres 2004):
A. Aussteller
AA Ostalbkreis
abg. abgegangen
Abschr. Abschrift
anh. anhängend
Apr. April
Arch. Archivregister
aufgedr. aufgedrückt
Aug. August
Ausf. Ausfertigung
B. Bürger
BC Landkreis
besch. beschädigt
betr. betreffend
begl. beglaubigt
Bf. Bischof, Bischöfe
Bl. Blatt
Bm. Bürgermeister
d Pfennig(e)
d.A. der Alte
Dep. Depot
Dr. Druck
d.J. der Junge
Dez. Dezember
Di Dienstag
DLG Landkreis Dillingen
Do Donnerstag
DON Landkreis Donau-Ries
ES Landkreis Esslingen
Fasz. Faszikel
FB Wetteraukreis
Feb. Februar
fl Gulden
FN Bodenseekreis
Fr Freitag
FS Landkreis Freising
G. Gemeinde
gen. genannt
Gf. Graf
GI Landkreis Gießen
GLA Generallandesarchiv
GP Landkreis Göppingen
H. Heggbach
h Heller
HStAS Hauptstaatsarchiv Stuttgart
J. Jauchert
Jan Januar
Jh. Jahrhundert
KEH Landkreis Kelheim
Kg. König
Kl. Kloster, Klöster, Klosters
KN Landkreis Konstanz
Kop. Kopialbuch
Kr. Kreis
Ks. Kaiser
Kt. Kanton
Kv. Konvent
lat. lateinisch
lb Pfund
LDK Lahn-Dill-Kreis
LI Landkreis Lindau
Lit. Littera
M. Morgen
Mi Mittwoch
Mm. Mannsmahd
Mo Montag
MOS Neckar-Odenwald-Kreis
n. nach
Not.Instr. Notariatsinstrument
Not.Signet Notariatssignet
Nov. November
NU Landkreis Neu-Ulm
OA Landkreis Oberallgäu
o.D. ohne Datum
o.J. ohne Jahr
Okt. Oktober
Or. Original
o.T. ohne Tagesangabe
Q Quadrangel
Pap. Papier
Perg. Pergament
Pfennig(e) d
Priv. Privilegienbuch
Reg. Regest
Rep. Repositur
rh rheinisch
RO Landkreis Rosenheim
RT Landkreis Reutlingen
Rubr. Rubrum
RV Landkreis Ravensburg
Rv. Rückvermerk(e)
S. ... Seite
... S. Siegel
s. siehe
Sa Samstag
Sept. September
SHA Landkreis Schwäbisch-Halll
SIG Landkreis Sigmaringen
SmP Siegel mit Papierdecke
So Sonntag
Sr. Siegler
StA Staatsarchiv
StAL Staatsarchiv Ludwigsburg
ß Schilling
(+) Nicht im Bestand befindliche,
aus verschiedenen Quellen
geschöpfte Urkunden
T. Tagwerk
U. Urfehde
UA Landkreis Unterallgäu
UL Alb-Donau-Kreis
unbegl. unbeglaubigt
unbek. unbekannt
V. Viertel
Vlg. Vierling
W. Währung
WUB Württembergisches Urkundenbuch
WUG Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
WVjh. Württ. Vierteljahreshefte
Z. Zeuge
ZGORh Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins
- Reference number of holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 456
- Extent
-
104 Urkunden, 495 Büschel und Bände
- Context
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien >> Schwäbische Benediktinerkongregation - Kisslegg, Franziskanerinnenkloster
- Date of creation of holding
-
(1198-) ca. 1218 - 1803
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 3:09 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- (1198-) ca. 1218 - 1803