Monografie | Verordnung

Demnach Ihro Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen, vermöge des sub dato den 26sten Sept. 1773. ins Land erlassenen ... Mandats §. 1. nicht allein, daß ein jeder ... welcher eine im Wasser ertrunckene, erfrohrne ... Person gewahr wird, solche ohne dem mindesten Verzug ... aus dem Wasser zu ziehen, aufzuheben ... gehalten seyn solle ... : [Sign. Leipzig, den 10. Ianr. 1775.]

Demnach Ihro Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen, vermöge des sub dato den 26sten Sept. 1773. ins Land erlassenen ... Mandats §. 1. nicht allein, daß ein jeder ... welcher eine im Wasser ertrunckene, erfrohrne ... Person gewahr wird, solche ohne dem mindesten Verzug ... aus dem Wasser zu ziehen, aufzuheben ... gehalten seyn solle ... : [Sign. Leipzig, den 10. Ianr. 1775.]

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch
Umfang
[2] Bl. ; 4°
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10890785
VD 18
VD18 10890785
Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)

Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
[S.l.] , 1775 -

Letzte Aktualisierung
13.09.2024, 14:14 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Verordnung ; Monografie

Beteiligte

Entstanden

  • [S.l.] , 1775 -

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