Monografie | Verordnung
Demnach Ihro Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen, vermöge des sub dato den 26sten Sept. 1773. ins Land erlassenen ... Mandats §. 1. nicht allein, daß ein jeder ... welcher eine im Wasser ertrunckene, erfrohrne ... Person gewahr wird, solche ohne dem mindesten Verzug ... aus dem Wasser zu ziehen, aufzuheben ... gehalten seyn solle ... : [Sign. Leipzig, den 10. Ianr. 1775.]
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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[2] Bl. ; 4°
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10890785
- VD 18
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VD18 10890785
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
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[S.l.] , 1775 -
- Letzte Aktualisierung
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13.09.2024, 14:14 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [S.l.] , 1775 -