Urkunde
Heinrich zom Woulffe, Jakob von Pulheim (Poilhem), Eckart Scharpman und sämtliche anderen Schöffen zu Bonn bekunden, dass vor ihnen Hermann von Ahrweiler (Arwiiller), ehelicher Sohn ihres + Mitschöffen Hermann von Ahrweiler, sowie Johann von Ahrweiler und seine Ehefrau Druytgyn, Bürger zu Bonn, bekannt haben, dass sie dem Kölner Bürger Heinrich Hauwschilt eine Erbjahrrente von 14 Malter Roggen Bonner Maßes, 1 Wagen Stroh und 1 Wagen Holz verkauft haben. Diese Rente hatten + Gobel Scheyffer und seine Witwe Griete, wohnhaft zu Dransdorf (Draymsdorp), an + Hermann und seinen Sohn Hermann erblich verkauft laut eines Erbbriefs, den Hermann, Johann und Druytgyn an Hauwschilt vor den Schöffen übergeben haben. Über die Kaufsumme von 212 oberländischen Rheinischen Gulden, 4 Mark für den Gulden, haben sie dem Käufer quittiert. Die Verkäufer haben vor Peter van der Zangen, Vogt zu Bonn, Verwahrer, und Heinrich vamme Cuesyn und Gerit Roide, Geschworenen des Hofs Merhausen (-huysen), sowie vor Gerit Roide, Schultheiß, Heinrich vamme Cuesyn und Godart von Neuss (Nuyss), Geschworenen des Hofs Wichelshof (zo Wichelshoyuen), alles Erbe und Gut, das von diesen beiden Höfen zu Lehen rührt und in dem Erbleihebrief genannt ist, die vorgenannte Erbrente von Roggen, Stroh und Holz und alles andere in dem Erbleihebrief genannte, zum Bonner Schöffengericht dingpflichtige Erbe und Gut aufgelassen und an Heinrich und seine Erben bzw. die Inhaber dieser Urkunde vor den Schöffen und Geschworenen mit Mund, Hand und Halm aufgetragen, wie dies Landrecht und Gewohnheit auf beiden Höfen erfordern. Vogt, Schultheiß, Verwahrer und Geschworene erkennen nur noch Heinrich und seine Rechtsnachfolger als rechte belehnte Erben des im Erbleihebrief genannten Gutes und als rechte Erben und Besitzer der Erbrente an, über die sie frei verfügen können, vorbehaltlich der Rechte des Erzbischofs von Köln und der beiden Höfe sowie der leyelicher reichte ind gewoenden der Stadt Bonn. Die Verkäufer haben gelobt, dass sie, falls Heinrich oder seine Nachfolger wegen der Rente und des Erbleihegutes irgendwie angefochten, gehindert oder geschädigt werden, diese schadlos halten; dazu haben sie sich vor den Schöffen als ihre Erbsachwalter verbunden. - Die Schöffen kündigen ihr Schöffenamtssiegel an auf Bitten der Verkäufer sowie des Vogts, des Schultheißen und der Geschworenen beider Höfe, die kein eigenes Siegel haben. Datum 1477 in vigilia Thome apostoli.
- Archivaliensignatur
-
AA 0147, 447
- Formalbeschreibung
-
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Material
-
Pergament
- Kontext
-
Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147) >> 1. Urkunden
- Bestand
-
AA 0147 Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147)
- Provenienz
-
Diverse Registraturbildner
- Laufzeit
-
1477 Dezember 20
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
07.03.2025, 10:48 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Diverse Registraturbildner
Entstanden
- 1477 Dezember 20