Bestand
Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth (Bestand)
Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Einleitung
Zur Geschichte des Polizeipräsidiums
Mit der Verschmelzung der Zuständigkeiten des seit 1921 in Nürnberg bestehenden Staatspolizeiamtes Nürnberg-Fürth mit denen der städtischen Polizei entstand am 01. November 1923 die "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth" als rein staatliche Polizeidienststelle.
Die Entwicklung der städtischen Polizei und die des staatlichen Zweigs waren zuvor unterschiedlich verlaufen. Dazu ein kurzer geschichtlicher Überblick:
Städtische Polizei in Nürnberg von 1819-1923
Die städtische Polizeihoheit beruhte auf der bayerischen Gemeindeordnung von 1818. Die Stadtpolizei bildete eine milizartige Truppe von 25 Polizeisoldaten. Durch die rasche Vergrößerung der Stadt im 19. Jahrhundert wuchs auch die Stärke der Polizei stetig. 1855 hatte Nürnberg bei 56.000 Einwohnern bereits 70 Polizeisoldaten mit 6 Rottmeistern, 1875 lag die Stärke der Polizei bei 102 und 1914 bei 500 Mann. Bei der Verstaatlichung 1923 wurden schließlich 800 Nürnberger Polizisten vom Staat übernommen. Bis zu dieser Verstaatlichung war die Polizeiverwaltung im wesentlichen in folgende Aufgabengebiete gegliedert: Sicherheitspolizei (Dienstkommando, Schutzmannschaft), Kriminalpolizei (die sich aus dem "Spähedienst" der Sicherheitspolizei entwickelt hatte), Innere Sicherheitspolizei (Stadtverweisung, Heimunterbringung) und Meldewesen. Polizeihunde wurden 1910 eingeführt. Seit 1920 verschwand der offizielle Titel "Schutzmann". Jeder ausgebildete Polizist erhielt nun den Titel "Wachtmeister.
Nach Vorwort im Repertorium zum ehemaligen Mischbestand
Polizeidirektion Nürnberg-Fürth; Stadtlexikon Nürnberg.
Staatliche Polizeibehörden 1918-1923
- Polizeistelle für Nordbayern
Nach der Flucht des Kabinetts Hoffmann Anfang April 1919 nach Bamberg war zum Schutz der Regierung und des Landtags die "Polizeiabteilung des Staatsministeriums des Innern in Bamberg" geschaffen worden. Zu deren Hauptaufgaben gehörten die Überwachung politisch verdächtiger Personen, deren Fernhaltung aus der Stadt und die Kontrolle aller einreisenden Fremden. Von selbst ergab sich schon bald ein Hinausgreifen der Tätigkeit dieser Polizeiabteilung aus dem Stadtgebiet auf die nähere und weitere Umgebung.
Nach der Rückkehr von Regierung und Landtag nach München wurde an Stelle dieser Polizeiabteilung mit Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 13. September 1919 die "Polizeistelle für Nordbayern" mit Sitz in Bamberg als Nebenstelle der Polizeidirektion München errichtet.
Die Aufgabe bestand im Wesentlichen aus der Überwachung des Einreiseverkehrs nach Bayern aus dem Norden, Nordosten und Nordwesten, aus der Überwachung des Eisenbahnverkehrs in Nordbayern (Ober-, Mittel- und Unterfranken, Oberpfalz) und der Sammlung von Nachrichten über politische Vorgänge in diesem Gebiet. Ihr Leiter war Graf Soden. Mit Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 21. Oktober 1921 wurde die Polizeistelle für Nordbayern zum 31. Oktober 1921 aufgelöst. Ein Teil der Aufgaben ging auf das Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth über.
Siehe dazu Archivalien: Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth Nr. 11.
- Staatliche Polizeiwehr (später Landespolizei)
Infolge der revolutionären Auseinandersetzungen von Herbst 1918 bis Frühjahr 1919 und der absehbaren Reduzierung des deutschen Heeres entstanden in ganz Deutschland sicherheitspolizeiliche Organisationen. Auch in Bayern hatte der Ministerrat bereits am 12. September die Aufstellung einer "Staatlichen Polizeiwehr" in München und Nürnberg beschlossen. Am 11. November 1919 folgte schließlich der Beschluss zur Erweiterung der Polizeibehörde und zur Schaffung einer "Staatlichen Polizeiwehr Bayerns". Sie sollte vor allem die Sicherheit gegen Aufruhr und sonstige die öffentlichen Ordnung gefährdende Massenhandlungen gewährleisten, die Bewachung staatlicher Objekte übernehmen und die übrigen Organe der öffentlichen Ordnung mit Waffenschutz unterstützen. Zu ihren Aufgaben gehörten auch Versammlungs-, Bahn- und Grenzschutz, Einsätze bei Unfällen und Naturkatastrophen sowie Umwelt- und Wildschutz. Die Staatliche Polizeiwehr gliederte sich in die Inspektion der staatlichen Polizeiwehr Bayerns, die Gruppe München, die Gruppe Nürnberg-Fürth (mit der IV. Abteilung in Nürnberg und der V. Abteilung in Fürth), 2 Polizeifliegerstaffeln und 2 Parks. Die Gruppen unterstanden hinsichtlich Ausbildung, Organisation, Ergänzung, Ausrüstung und innerem Dienst der dem Innenministerium unmittelbar nachgeordneten Inspektion in München. In Ausübung des Sicherheitsdienstes war die Gruppe Nürnberg-Fürth jedoch dem Regierungspräsidenten von Mittelfranken als "Staatskommissar für den Regierungsbezirk Mittelfranken" unterstellt. 1920 erfolgte die Umbenennung in "staatliche Ordnungspolizei" und schließlich in "Bayerische Landespolizei".
Siehe dazu Archivalien: Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern,
Abgabe 1968, Titel II Nr. 219 und 220.
Näheres zur Polizeiwehr/Landespolizei auch bei: Schmalzl Markus, Vorwort
zur Verzeichnung der Überlieferung des Landespolizeiamts beim Staats-
ministerium des Innern im Bayer. Hauptstaatsarchiv, Abt. Kriegsarchiv.
- Vertreter des Staatskommissars von Mittelfranken für Nürnberg-Fürth
Aufgrund der räumlichen Entfernung Nürnbergs vom Regierungssitz Ansbach wurden zunächst mit Schreiben vom 11. Februar 1920 dem Gruppenkommandeur der Polizeiwehr in besonderen Fällen Sondervollmachten unter Vorbehalt nachträglicher Einholung der Genehmigung des Regierungspräsidenten als Staatskommissar eingeräumt. In der Folge wurde in Nürnberg ein Vertreter (Oberamtmann Heinrich Gareis) installiert. Dieser führte die Bezeichnung "Vertreter des Staatskommissars von Mittelfranken für Nürnberg-Fürth" und nahm die Aufgaben des Regierungspräsidenten als Staatskommissar vor Ort wahr. Er verfügte über keine eigenständige Organisation und konnte nur in besonderen Fällen selbständig entscheiden, war also unmittelbar dem Regierungspräsidenten als Staatskommissar unterstellt.
Zum 15. Oktober 1921 wurde in Nürnberg das "Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth" errichtet, zu dessen Leiter Oberamtmann Gareis berufen wurde. Damit endete die Funktion des Vertreters des Staatskommissars.
Siehe dazu Archivalien: Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern,
Abgabe 1968, Titel II Nr. 220 und 378.
Zu H. Gareis: Stadtlexikon Nürnberg und Personalnebenakt vor 1915
unter LRA Ansbach, Abg. 1961 Nr. 279.
- Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth
Im Hinblick auf die politische Entwicklung und den in der Mehrheit sozialistischen Stadtrat erschien dem Innenministerium ab Mitte 1921 die Schaffung einer starken staatlichen Polizei in Nürnberg immer dringlicher. Gleichzeitig sollte der durch die Installation eines "Vertreters des Staatskommissars" nur unzureichend beseitigte Nachteil der räumlichen Entfernung des Regierungspräsidenten aufgehoben werden. Die dazu vom Ministerium eingeforderten Vorschläge wurden gegen den zu erwartenden Widerstand der Stadtverwaltungen in Nürnberg und Fürth umgesetzt, indem das Gesamtministerium des Freistaates Bayern mit Verordnung vom 12. Oktober 1921 (GVBl 1921, S. 520) aufgrund Artikel 98 der Gemeindeordnung mit Wirkung ab 15. Oktober 1921 ein "Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth" errichtete. Diesem wurden im Bereich der Städte Nürnberg und Fürth die den Bezirkspolizeibehörden vorbehaltenen Befugnisse in Bezug auf die Presse, das Vereinswesen und das Versammlungsrecht sowie die sicherheitspolizeilichen Zuständigkeiten in Fällen bedrohter oder gestörter öffentlicher Ruhe übertragen. Darüber hinaus konnten dem Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth auch die polizeilichen Befugnisse des Regierungspräsidenten gegenüber den Stadträten der unmittelbaren Städte Nürnberg und Fürth und den Bezirksämtern Nürnberg, Fürth und Erlangen ganz oder teilweise übertragen werden. Dem Staatspolizeiamt war außerdem die Landespolizei Nürnberg unterstellt und es war ausschließlich zuständig, im Notfall die Wehrmacht anzufordern.
Für die Befugnisse, die mit denen der Stadtverwaltungen konkurrierten, wurden detaillierte Regelungen erlassen. Diese räumten dem Staatspolizeiamt in der Regel die Vorangstellung ein.
Mit der Auflösung der Polizeistelle für Nordbayern zum 31. Oktober 1921 gingen deren Zuständigkeiten - mit Ausnahme der Überwachung des Reiseverkehrs und des Eisenbahnverkehrs - ab 01. November 1921 ebenfalls auf das Staatspolizeiamt über. Es war ab diesem Zeitpunkt also auch für die Überwachung der politischen Vorgänge in ganz Nordbayern zuständig.
Neben der staatlichen Polizeiorganisation bestanden weiterhin auch die einzelnen städtischen Polizeien weiter.
Siehe dazu Archivalien: Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth Nr. 11;
Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern,
Abgabe 1968, Titel II Nr. 37
Polizeidirektion (später: Polizeipräsidium) Nürnberg-Fürth 1923-1945
Mit Verordnung vom 24. August 1923 (GVBl S. 282) erfolgte zum 01. November 1923 die Errichtung der staatlichen "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth" sowie des "Polizeiamtes Fürth" als Nebenstelle dieser Polizeidirektion. Das Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth wurde gleichzeitig aufgehoben.
Die Polizeidirektion wurde im Rahmen des zugewiesenen Wirkungskreises Ortspolizei- und Bezirksverwaltungsbehörde für das Gebiet der Städte Nürnberg und Fürth sowie "Verwendungsbehörde" für die Landespolizei. Sie hatte im wesentlichen nachfolgende Zuständigkeiten:
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit.
- Ausübung der orts- und bezirkspolizeilichen Befugnisse hinsichtlich der Presse, des
Vereins- und Versammlungsrechts.
- Handhabung der Fremdenpolizei und Vollzug der Vorschriften über das Pass- und
Meldewesen.
- Verkehrspolizeiwesen.
- Sittenpolizeiwesen.
- Aufgaben des aufgelösten Staatspolizeiamtes.
Die genaue Definition und Abgrenzung dieser Zuständigkeiten erfolgte mit der Bekanntmachung über den Wirkungskreis der Polizeidirektion Nürnberg-Fürth vom 29. Oktober 1923 (GVBl S. 369).
Die Aufgaben des bisherigen Staatspolizeiamtes und der städtischen Polizeien in Nürnberg und Fürth waren nun bei einer Polizeibehörde unter der Leitung von Heinrich Gareis vereinigt.
Untergebracht war die Polizeidirektion in der Deutschhauskaserne.
Mit Verordnung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 27. November 1936 (GVBl S. 217) wurden die "Polizeidirektionen" in München und Nürnberg-Fürth in "Polizeipräsidien" umbenannt. Doch bereits vor 1936 wurde die beiden Bezeichnungen nebeneinander verwendet (siehe dazu: Grieser; Himmlers Mann in Nürnberg, S. 1).
Organisatorisch gliederte sich das Polizeipräsidium in folgende Abteilungen:
Präsidialabteilung (Abt. I), Politische Abteilung (Abt. II), Verkehrsabteilung (Abt. III), Kriminalabteilung (Abt. IV), Verwaltungsabteilung (Abt. V), Polizeiamt Fürth (Abt. VI) und Kommando der Schutzmannschaft Abt. VII).
Bereits mit der Ernennung Himmlers zum Politischen Polizeikommandeur Bayerns im Jahr 1933 begann die Herauslösung der Politischen Polizei aus der eigentlichen Polizeiverwaltung. So wurde letztendlich auch die Abteilung II des Polizeipräsidiums Nürnberg-Fürth (zunächst Sicherheitspolizei; seit 1933 Politische Polizei; 1936 Geheime Staatspolizei) mit Runderlass des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 15.07.1937 aus dem Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth ausgegliedert und eine selbständige Behörde mit der Bezeichnung "Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth". Leiter war bis 1942 Polizeipräsident Benno Martin. (Siehe dazu auch Vorwort im Repertorium zum Bestand "Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth").
Eine vergleichbare Entwickllung nahm die Kriminalpolizeiabteilung:
Zur Verbesserung der Verbrechensbekämpfung war 1928 ein Landeskriminalpolizeidienst eingerichtet und der Polizeidirektion Nürnberg-Fürth eine Abteilung "Landeskriminalpolizei" angegliedert worden. Diese sollte für die Kreise Oberpfalz und Regensburg, Unterfranken und Aschaffenburg, Oberfranken und Mittelfranken zuständig sein. Mit Runderlass des RuPrMdI vom 20. September 1936 wurden die Kriminalpolizeien der Länder der fachlichen Leitung des Preußischen Landeskriminalpolizeiamtes, des späteren Reichskriminalpolizeiamtes, unterstellt. Die Kriminalpolizeistellen der Länder erhielten die reichseinheitliche Bezeichnung "Kriminalpolizeileitstelle" oder "Kriminalpolizeistelle", blieben aber wirtschaftlich an der staatlichen Polizeiverwaltung angegliedert. Die "Kriminalpolizeistelle Nürnberg-Fürth" war zunächst fachlich der Kriminalpolizeileitstelle München untergeordnet wurde aber 1943 selbst Kriminalpolizeileitstelle mit Zuständigkeit für die Kriminalpolizeistellen Würzburg, Nürnberg, Regensburg und Karlsbad. (Siehe dazu auch Vorwort im Repertorium zum Bestand "Kriminalpolizeileitstelle Nürnberg-Fürth").
Ebenfalls 1928 war auch die organisatorische Zusammenfassung von Schutzpolizei (uniformierte Einzelpolizei); Landespolizei (als Bereitschaftspolizei) und Gendarmerie zur "Uniformierten Staatspolizei" erfolgt. Mit dem Übergang der Landespolizei auf das Reich und die Überführung in die Reichswehr wurde deshalb 1936 eine Neuorganisation der Schutzpolizei notwendig.
Infolge dieser Veränderungen wurde am 01. Oktober 1941 die Geschäfsverteilung beim Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth an das Reichsmuster angegeglichen. Die insgesamt acht neuen Abteilungen übernahmen die Aufgaben des bisherigen Präsidiums und der Abteilungen I, III und V. Das Polizeiamt Fürth bestand weiterhin als Nebenstelle.
Nach der Kapitulation wurde das Polizeiwesen durch die US-Streitkräfte geregelt. Sie ordneten ab 06. Juni 1945 den vorläufigen Betrieb des Polizeipräsidiums in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung an. Am 21. Juni 1945 erfolgte die endgültige Übernahme der gesamten Polizeiverwaltung durch die Stadt. Das staatliche Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth wurde aufgelöst. Speziell dafür wurde eine "Abwicklungsstelle Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth" bei der Regierung von Oberfranken und Mittelfranken eingerichtet.
Siehe dazu: Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth Nr. 77 und 78;
Regierung von Mittelfranken, Abg. 1968, Titel II Nr. 324 und 377;
Regierung von Mittelfranken, Abg. 1978 Nr. 1571 und 1572;
Regierung von Mittelfranken, Abwicklungsstelle Pol-Präs. Nr. 5.
Utho Grieser, Himmlers Mann in Nürnberg (8o P 9727 Bd. 13)
(Wilhelm Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte, S. 51 ff).
Zum Bestand
Die im vorliegenden Repertorium erfassten Unterlagen stammen überwiegend aus dem bisherigen Mischbestand "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth". Sie waren dort in drei Teilen aufgelistet.
Der erste Teil (alte Nummer 1 bis 937) enthielt die Akten, die 1946 bei den Aufräumungsarbeiten in der Ruine des Polizeipräsidiums (Deutschhauskaserne) geborgen worden waren. Die Schriftstücke waren auf Veranlassung der Militärregierung durch die Abwicklungsstelle Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth erfasst und an den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg als neuen Träger der Polizeihoheit übergeben worden. Die Aufbewahrung erfolgte zunächst beim Stadtarchiv. Am 16.09.1946 wurden sie an das Staatsarchiv als zuständige Verwahrstelle für staatliches Schriftgut abgegeben.
Der zweite Teil (alte Nr. 938-1044) stammte überwiegend aus US-Gewahrsam und war in den sechziger und siebziger Jahren vom Berlin Document Center (BDC) über das Bundesarchiv an die Bayerische Archivverwaltung abgegeben worden. Teile der Akten waren zeitweise auch als "Sonderabgabe I" im Bayerischen Hauptstaatsarchiv aufbewahrt worden und sind im Hoover Institute Microfilm Guide "NSDAP Hauptarchiv" verzeichnet (Konkordanz dazu im nun veralteten Repertorium 218/1I). Die Gefangenenbücher des Schub- und Polizeigefängnisses für die Jahre 1940 bis 1945 gelangten 1980 durch Aktenaussonderung vom Polizeipräsidium Mittelfranken an das Staatsarchiv.
Der dritte Teil (alte Nr. ab 1045) bestand aus Einzelnachlieferungen aus Aktenabgaben und Provenienzbereinigungen.
Aufgrund der kriegsbedingten Zerstörungen handelt es sich bei den überlieferten Unterlagen nur um den Rest der ehemaligen Polizeiregistratur, der durch die Bergung aus dem Trümmerschutt und die Durchsicht durch amerikanische Sammelstellen völlig in Unordnung geraten war. Im bisherigen Mischbestand "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth" waren die Unterlagen deshalb ohne Rücksicht auf die Provenienz und frühere Aktenpläne lediglich nach Sachgruppen (mit Schlagwortverzeichnis) geordnet.
Bei der Neuverzeichnung wurden alle Fremdprovenienzen herausgezogen und als eigene Bestände formiert oder in bereits bestehende Bestände eingereiht. Die Akten des Stadtmagistrats Nürnberg sind für eine spätere Abgabe an das Stadtarchiv vorgesehen, die Unterlagen der Polizeistelle Nordbayern wurden bereits an das zuständige Staatsarchiv Bamberg abgegeben. Anhand der am Ende des gedruckten Repertoriums anhängenden Konkordanz kann die neue Zuordnung für jede einzelne Aktennummer nachvollzogen werden.
Bei den verbleibenden Akten waren bei über der Hälfte noch die Aktendeckel mit den ursprünglichen Aktenzeichen erhalten. Da passend dazu die Entwürfe eines Aktenplans von ca. 1925/26 und teilweise auch zutreffende Aktenverzeichnisse mit Nachträgen bis in die Mitte der 30er Jahre vorliegen (Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth Nr. 91 und 92) wurde versucht diese ursprüngliche Ordnung zu rekonstruieren. Akten ohne Aktenzeichen und später angelegte wurden sinngemäß eingereiht. Der Einheitsaktenplan für die staatliche Polizeiverwaltung von 1940/1941 blieb dabei unberücksichtigt.
Anhand dieser Ordnung ist ein guter Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Polizeidirektion / des Polizeipräsidiums möglich. Im Vergleich der vorhandenen Akten mit den Verzeichnissen läßt sich dabei auch ein Eindruck von den Aktenverlusten gewinnen.
Die im Aktenplan nicht erfassten politischen Lageberichte wurden chronologisch geordnet angehängt. Ebenso die Handakten des Polizeipräsidenten Benno Martin, die Gefangenenbücher des Schub- und des Polizeigefängnisses Nürnberg und Personenakten der Abteilungen II und IV der Polizeidirektion. Letztere stammen aus einer Abgabe der Kriminalpolizeiinspektion Nürnberg im Jahre 1983.
Die Regierung von Mittelfranken gab im Jahre 2014 ältere Personalakten ab, die nach der Kommunalisierung der Polizei nach 1945 beim Staat verblieben waren. Die Personalakten wurden alphabetisch geordnet und tragen die Bestellnummern 849 - 913.
Zur Benützung
Der Bestand "Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth" ist auch in der FAUST-Dokumentation "Polizei" erfasst und kann dort nach verschiedenen Vorgaben (z.B. auch alte Signatur des vorherigen Mischbestandes "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth") recherchiert werden.
In der am Ende des gedruckten Repertoriums anhängenden Konkordanz ist für jede dieser alten Signaturen (die aufgrund der häufigen Benützungen sicher oft als Fundstelle ganannt werden dürften) die neue Signatur bzw. die Nummer der an das Staatsarchiv Bamberg abgegebenen Akten angegeben.
Die Bestellung der Akten erfolgt nach dem Bestellmuster auf der Seite nach dem Titelblatt.
Nürnberg, den 14.08.2009
Weber
- Reference number of holding
-
Staatsarchiv Nürnberg, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth Rep. 218-09
- Extent
-
913
- Language of the material
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deutsch
- Context
-
Staatsarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Nürnberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> Schutzpolizei / Landpolizei >> Polizeidirektion Nürnberg (mit zugeordneten Polizeiämtern) (1808-1936) / Polizeidirektionen (1923-1936) / Polizeipräsidien (1936-1945)
- Provenance
-
Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth
- Date of creation of holding
-
1828-1945
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
18.10.2023, 9:31 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- BestandAkten
Associated
- Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth
Time of origin
- 1828-1945