Abschnitt

§ 2113 - § 2173

§ 2113 - § 2173

Digitalisierung: Mannheim UB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Hofmann, Johann Andreas. - Johann Andreen Hofmanns, Doctors und ordentlichen lehrers der rechte, auch facultistens in der Fürstlich-Hessischen universität zu Marburg, Teutsche Reichspraxis : worin der unter- und obergerichts- besonders aber der ordentliche gemeine, und Reichs-process mit seinen haubt- und nebenstücken, in der ersten, auch den übrigen instanzen etc. etc. in dreien theilen abgehandelt wird ; 2

Erschienen
1765

Letzte Aktualisierung
10.04.2025, 08:20 MESZ

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Objekttyp

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Entstanden

  • 1765

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