Tektonik
1.1.2. Jülich-Berg
Zur Beständegruppe Jülich und Berg gehören die Registraturen der beiden Herzogtümer vor und nach ihrer Vereinigung 1423. Neben den Urkunden sind das die Akten des Alten Landesarchivs (bis 1521), die Akten des Geheimen Rates und der Geheimen Kanzlei, der Hofkammer sowie der Ober- und nachgeordneten Gerichte bis 1816. Die Urkunden für Jülich bewahrte man auf der Burg Nideggen, später auf Schloß Hambach auf, die für Berg auf Schloß Burg. Zu Beginn des 16. Jh. wurden Urkunden und Akten im Archiv zu Düsseldorf zusammengezogen, das bis zu seiner Flüchtung 1794 im Nordturm des Düsseldorfer Schlosses lag. 1801 nach der Rückkehr aus Glückstadt brachte man es, da der Turm zerstört war, zuerst im Bibliothekssaal, dann im Südturm unter. Während wichtige Rechtsdokumente wie Urkunden, Verträge und Lehnsreverse unverzüglich dem Archiv einverleibt wurden, lieferte man Akten nur gelegentlich dorthin ab. Lediglich die Geheime Kanzlei hat im 17. Jh. ihre alten Bestände abgegeben. Demzufolge verfügten die Registraturen über sehr alte, bis in das 15. Jh. zurückreichende Bestände. Schlechte Aufbewahrung, Hochwasser und Feuchtigkeit, die schon im 18. Jh. erwähnt werden, haben ihnen jedoch zugesetzt und Verluste beschert. Beim Anmarsch der Franzosen 1794 ließ man die Hoheits- und die Hofkammerregistratur, die Unterlagen der Exjesuitenkongregationen und einzelne jülichsche Amtsarchive nach Styrum und weiter in die Johanniterkommende Wesel bringen. Dabei fingen die Franzosen ein Schiff mit Steuerliteralien bei Mönchenwerth ab und warfen den Inhalt in den Rhein. Die Reste der Hofkammer-, Exjesuiten- und Steuerregistraturen vernichtete die Beschießung des Schlosses zu Düsseldorf 1794. 1801 verlangten französische Kommissare die Auslieferung der auf Jülich bezüglichen Akten. Sie beschränkten sich dabei offenbar auf die der beiden Obergerichte, die Hofkammerakten und die geflüchteten jülichschen Amtsregistraturen. Dadurch sind die jülichschen Kellnereirechnungen, die Bergwerks- und die Exjesuitenakten dem Schicksal entgangen, das die Registraturen in der Alten Kanzlei 1809 traf, die auf Drängen des französischen Finanzministers Beugnot bis auf etwa ein Fünftel kassiert wurden. Vollständig erhalten blieb nur die Landtagsregistratur. In der geistlichen Registratur müssen die jülichschen Spezialakten ganz, in der Hofkammerregistratur die bergischen Kellnereirechnungen vor 1750 vernichtet worden sein. Anscheinend hat man nur die Akten aufgehoben, die für die laufende Verwaltung noch gebraucht wurden. Einzelne Stücke, die in Sammlerhände geraten waren (s. Sammlungen Haupt, Guntrum, Custodis), gelangten später mit den Sammlungen in das Staatsarchiv. Die Reste der Registraturen faßte man mit den Akten des Großherzogtums Berg nach 1816 als reponierte Zentralregistratur der Regierung Düsseldorf zusammen. Sie gelangten erst nach 1830 in das Staatsarchiv.
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.1. Landesarchive
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06.03.2025, 6:28 PM CET
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