Bestand
Büchenbeuren-Sohren (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Geschichte der
Kirchengemeinden Der Hauptort Sohren mit den Ortschaften Sohren,
Lautzenhausen, Bärenbach, Büchenbeuren, Wahlenau, Niederweiler und Hahn
gehörte zum Amt Kirchberg der vorderen Grafschaft Sponheim. In den Orten
des Amtes Kirchberg wurde 1557 die Reformation eingeführt. 1583 erfolgte
der Übergang zum Calvinismus und 1708 die Abtretung des Amtes Kirchberg
an Baden. Pfarrsitz war zu diese Zeit Sohren. Nachdem durch den
pfälzischen Landesherren das reformierte Bekenntnis eingeführt wurden
war, errichtet man in der Kirche zu Sohren eine zweite Kanzel für die
Abhaltung eines lutherischen Gottesdienstes. Der evangelische
Gottesdienst wurde in den Zeiten des 30jährigen Krieges beibehalten, aber
1688 wurde die Kirche in Sohren für simultan erklärt und 1689 der Sitz
des evangelischen Pfarrers nach Büchenbeuren verlegt. Die Kirchenleitung
dehnte 1707 das Simultaneum auch auf die Kirche in Büchenbeuren aus.
Später wurde das Simultaneum in den evangelischen Kirchengemeinden
dadurch aufgelöst, das beide Gemeinden eine eigene katholische Kirche
bekamen. Heute ist Sohren wie auch Büchenbeuren eine eigene Gemeinde mit
Pfarrsitz und gehört zum Evangelischen Kirchenkreis Simmern-Trarbach.
Hinweis zur Erschließung Der vorliegende geordnete Bestand des Archivs
wurde in verschiedenen Etappen und über 3 Jahre verteilt aus den
Pfarrhäusern in Büchenbeuren und Sohren abgeholt und zum Ordnen und
Verzeichnen in die Evangelische Archivstelle nach Boppard gebracht. Eine
Ordnung der abgeholten Akten war nicht zu erkennen. Auch hatte die Akten
keine größeren Schäden, die festgestellten Schäden stammen überwiegend
vom dem unsachgemäßen Umgang mit diesen in früherer Zeit. Die älteren
Akten waren zum Teil in Mappen oder in Papierbögen eingeschlagen und
diese teils zugebunden oder waren mit der Fadenheftung zusammengenäht.
Die Ordnung des Bestandes erfolgte im Jahre 2016. Die vorhandenen Akten
waren größtenteils nach dem Registraturplan von 1833 geordnet. Die
Altsignaturen wurden mit übernommen und der frühere Registaturplan
beigefügt. Dies hatte zur Folge, dass es nicht immer möglich war, den
früheren Plan auf den heutigen zu übertragen. Die Akten wurden nach dem
Registraturplan von 2004 der Evangelischen Kirche im Rheinland geordnet.
Sollte bei den Akten keine Bezeichnung der Gemeinde angegeben sein,
bezieht es sich auf die Kirchengemeinde Büchenbeuren. Auf Grund des
offensichtlichen Papiermangels im 18. Jahrhunderts auf dem Lande hat der
Pfarrer verschiedene ähnlich gelagerte Vorgänge in einer Akte
zusammengefasst, bzw. fadengeheftet. Da eine Trennung nicht immer möglich
war, wird empfohlen immer alle Aktentitel einer Gruppe durchzusehen. Eine
regelmäßige Kassation des Bestandes hat nie stattgefunden. Beim Ordnen
und Verzeichnen des Bestandes wurde kaum etwas kassiert und wenn, dann
waren es nur allgemeine Schreiben die nach 1950 angefertigt wurden und
keinen Bezug zur Gemeinde hatten oder an andere Stelle bereits vorliegen.
Der geordnete Bestand hat eine Laufzeit von 1652-2002, weist aber zum
Teil große zeitliche Lücken auf, ebenso sind nicht alle
Registraturplangruppen vorhanden. Der Bestand umfasst 152
Verzeichnungseinheiten und ist in 27 Archivkartons verpackt. Boppard,
Oktober 2018 Uwe Hauth Ergänzung: Ende des Jahres 2020 wurden aus dem
Pfarrhaus in Büchenbeuren noch weitere Akten übernommen und Anfang 2021
in den vorhandenen Bestand eingearbeitet. Diese haben die Nummern
153-181. Plan zur Registraturverwaltung (1833) I. Errichtung der Pfarrei
Hierin werden alle Verhandlungen reponirt, welche auf die Gründung der
Pfarrei, die Circumscription der selben, das Verhältniß derselben zu den
geistlichen und weltlichen Vorgesetzten, Sammlungen der Amtsblätter, wie
auch sonstigen Verordnungen, statistische Nachrichten der Pfarrei, Bezug
haben. Historische Denkmäler und Inschriften. II. Kirchen-Angelegenheiten
1. Innere Angelegenheiten A. Kirchenverfassung Hierher kommen die,
Verhandlungen über Kirchenbegebenheiten, Reformation, Union, Verhältnis
zur katholischen Kirche B. Religionsunterricht Hier werden die
Verhandlungen reponiert, welche auf das Innere des Gottesdienstes und
dessen Abhandlung, Bezug haben, als: Vorschriften über Kanzelvorträge,
Betstunden, Beichte, Abendmahl, Katechumenen-Unterricht, Confirmation.
Übertritt von der einen zur anderen Confession. C. Kirchen- und
Religions-Gebräuche, Ceremonien und Feste Alles, was das Äußere des
Gottesdienstes angeht, als: Vorschriften über die Liturgie, Kirchenmusik,
Feier der Sonn- und Festtage, Bet-, Buß-, Danktage und Siegesfeste oder
sonstige Andachten bei der Pfarrgemeinde. 2. Äußere
Kirchen-Angelegenheiten A. Äußere Kirchenzucht und Ordnung Hier werden
die Verhandlungen reponiert, welche auf die äußere Verrichtung des
Gottesdienstes und die dazu erforderlichen Requisten Bezug haben z.B.:
Kirchenordnungen, Kirchendisciplin, Kirchenvisitation,
Kircheninventarium, Stuhlordnung, Verhütung der Störung des
Gottesdienstes, Schließung der Kirchenthüren. B. Pfarrei Hierher kommen
die speziellen Verhandlungen wegen Besetzung, Einkünfte, Berechtigungen
der Pfarrstelle zu der Gemeinde, Pfarrverband, Parochailzwag, etc. C.
Kirchenvorsteher, Kirchenbedienstete Verhandlungen wegen Anstellung der
Kirchenvorsteher, Küster, Organisten etc., deren Amt und Pflichten. 3.
Taufen, Trauungen, Begräbnisse A. Taufen Vorschriften über Kindertaufen,
Gevattern etc, B. Trauungen Verhandlungen über Verlöbnisse, Aufgebote,
Trauungen, gemischte Ehen etc. C. Begräbnisse Leichen- und
Begräbniß-Ceremonien. Leichenpredigten. D. Kirchenbücher und Tabellen
Hier werden die Tauf-, Sterbe-, Copulations- etc. Register aufgestellt.
4. Geduldete Religions-Secten A. Christliche Secten (Herrenhuter,
Mennoniten) B. Juden (Übertritt derselben zur christlichen Religion) III.
Unterrichtssachen 1. Öffentlicher Unterricht A. Elementarschulen in der
Pfarrei Hierhin kommen alle Verhandlungen über die öffentlichen-, Privat-
und Judenschulen der Pfarrei, in so weit dem Pfarrer die Aufsicht auf das
Schulwesen zusteht. 2. Privatunterricht IV. Kirchen-, Kapellen- und
Pfarrgebäude 1. Kirchengebäude A. Bau und Reparatur der Kirche, resp.
Kapelle Hierher kommen auch die Verhandlungen wegen allenfallsiger
Verpflichtung zum Kirchenbau in der Pfarrei, desgleichen wegen der
Kapelle. B. Bau und Reparatur der Pfarrgebäude Desgleichen wegen des
Baues wie auch über die Unterhaltung desselben, Inventarium desselben. V.
Kirchen-, Kapellen- und Pfarrvermögen und Stiftungen, Collecten 1.
Kirchenvermögen A. Das Vermögen der Kirche, resp. Kapelle und Pfarrei
Hier kommen die Nachweisungen hin über das Vermögen an Capitalien und
Liegenschaften etc. der Kirche, Kapelle, Pfarrei. Etats und Rechnungen
derselben, die Verhandlungen wegen Bestellung des Kirchenrechners, dessen
Instructionen und Cautionsleistungen. Lagerbücher. B. Das Vermögen in
specie der Pfarrei Bemerkungen wie bei dem Kirchen- und Kapellenvermögen,
exclusive der Verhandlung wegen des Rechners. C. Stiftungen Hier werden
alle Verhandlungen reponirt, wegen der Vermächtnisse, Schenkungen und
Stiftungen an die Kirche, Kapelle und Pfarrei. D. Collecten Desgleichen
wegen der Abhaltung der Collecten, Erhebung des Klingelbeutelgeldes und
wegen der Sammlung an den Kirchtenthüren. VI. Fremde Sachen Hierher
kommen die zu einem fremden Ressort gehörigen und dahin Angegebenen
Sachen und Requisitionen an das Pfarramt in Angelegenheiten außerhalb des
Ressorts.
Form und Inhalt: Geschichte der
Kirchengemeinden
Der Hauptort Sohren mit den Ortschaften
Sohren, Lautzenhausen, Bärenbach, Büchenbeuren, Wahlenau, Niederweiler
und Hahn gehörte zum Amt Kirchberg der vorderen Grafschaft Sponheim. In
den Orten des Amtes Kirchberg wurde 1557 die Reformation eingeführt. 1583
erfolgte der Übergang zum Calvinismus und 1708 die Abtretung des Amtes
Kirchberg an Baden. Pfarrsitz war zu diese Zeit Sohren. Nachdem durch den
pfälzischen Landesherren das reformierte Bekenntnis eingeführt wurden
war, errichtet man in der Kirche zu Sohren eine zweite Kanzel für die
Abhaltung eines lutherischen Gottesdienstes. Der evangelische
Gottesdienst wurde in den Zeiten des 30jährigen Krieges beibehalten, aber
1688 wurde die Kirche in Sohren für simultan erklärt und 1689 der Sitz
des evangelischen Pfarrers nach Büchenbeuren verlegt. Die Kirchenleitung
dehnte 1707 das Simultaneum auch auf die Kirche in Büchenbeuren aus.
Später wurde das Simultaneum in den evangelischen Kirchengemeinden
dadurch aufgelöst, das beide Gemeinden eine eigene katholische Kirche
bekamen. Heute ist Sohren wie auch Büchenbeuren eine eigene Gemeinde mit
Pfarrsitz und gehört zum Evangelischen Kirchenkreis
Simmern-Trarbach.
Hinweis zur Erschließung
Der
vorliegende geordnete Bestand des Archivs wurde in verschiedenen Etappen
und über 3 Jahre verteilt aus den Pfarrhäusern in Büchenbeuren und Sohren
abgeholt und zum Ordnen und Verzeichnen in die Evangelische Archivstelle
nach Boppard gebracht.
Eine Ordnung der abgeholten Akten war
nicht zu erkennen.
Auch hatte die Akten keine größeren
Schäden, die festgestellten Schäden stammen überwiegend vom dem
unsachgemäßen Umgang mit diesen in früherer Zeit.
Die älteren
Akten waren zum Teil in Mappen oder in Papierbögen eingeschlagen und
diese teils zugebunden oder waren mit der Fadenheftung
zusammengenäht.
Die Ordnung des Bestandes erfolgte im Jahre
2016.
Die vorhandenen Akten waren größtenteils nach dem
Registraturplan von 1833 geordnet. Die Altsignaturen wurden mit
übernommen und der frühere Registaturplan beigefügt. Dies hatte zur
Folge, dass es nicht immer möglich war, den früheren Plan auf den
heutigen zu übertragen.
Die Akten wurden nach dem
Registraturplan von 2004 der Evangelischen Kirche im Rheinland
geordnet.
Sollte bei den Akten keine Bezeichnung der Gemeinde
angegeben sein, bezieht es sich auf die Kirchengemeinde
Büchenbeuren.
Auf Grund des offensichtlichen Papiermangels im
18. Jahrhunderts auf dem Lande hat der Pfarrer verschiedene ähnlich
gelagerte Vorgänge in einer Akte zusammengefasst, bzw. fadengeheftet. Da
eine Trennung nicht immer möglich war, wird empfohlen immer alle
Aktentitel einer Gruppe durchzusehen.
Eine regelmäßige
Kassation des Bestandes hat nie stattgefunden. Beim Ordnen und
Verzeichnen des Bestandes wurde kaum etwas kassiert und wenn, dann waren
es nur allgemeine Schreiben die nach 1950 angefertigt wurden und keinen
Bezug zur Gemeinde hatten oder an andere Stelle bereits vorliegen.
Der geordnete Bestand hat eine Laufzeit von 1652-2002, weist aber
zum Teil große zeitliche Lücken auf, ebenso sind nicht alle
Registraturplangruppen vorhanden. Der Bestand umfasst 152
Verzeichnungseinheiten und ist in 27 Archivkartons verpackt.
Boppard, Oktober 2018 Uwe Hauth
Plan zur
Registraturverwaltung (1833)
I. Errichtung der Pfarrei
Hierin werden alle Verhandlungen reponirt, welche auf die Gründung
der Pfarrei, die Circumscription der selben, das Verhältniß derselben zu
den geistlichen und weltlichen Vorgesetzten, Sammlungen der Amtsblätter,
wie auch sonstigen Verordnungen, statistische Nachrichten der Pfarrei,
Bezug haben. Historische Denkmäler und Inschriften.
II.
Kirchen-Angelegenheiten
1. Innere Angelegenheiten
A. Kirchenverfassung
Hierher kommen die, Verhandlungen
über Kirchenbegebenheiten, Reformation,
Union, Verhältnis zur
katholischen Kirche
B. Religionsunterricht
Hier
werden die Verhandlungen reponiert, welche auf das Innere des
Gottesdienstes und dessen Abhandlung, Bezug haben, als: Vorschriften
über
Kanzelvorträge, Betstunden, Beichte, Abendmahl,
Katechumenen-Unterricht,
Confirmation. Übertritt von der einen
zur anderen Confession.
C. Kirchen- und Religions-Gebräuche,
Ceremonien und Feste
Alles, was das Äußere des Gottesdienstes
angeht, als: Vorschriften über die
Liturgie, Kirchenmusik,
Feier der Sonn- und Festtage, Bet-, Buß-, Danktage und
Siegesfeste oder sonstige Andachten bei der Pfarrgemeinde.
2. Äußere Kirchen-Angelegenheiten
A. Äußere Kirchenzucht
und Ordnung
Hier werden die Verhandlungen reponiert, welche
auf die äußere Verrichtung des
Gottesdienstes und die dazu
erforderlichen Requisten Bezug haben z.B.:
Kirchenordnungen,
Kirchendisciplin, Kirchenvisitation, Kircheninventarium,
Stuhlordnung, Verhütung der Störung des Gottesdienstes, Schließung
der
Kirchenthüren.
B. Pfarrei
Hierher
kommen die speziellen Verhandlungen wegen Besetzung, Einkünfte,
Berechtigungen der Pfarrstelle zu der Gemeinde, Pfarrverband,
Parochailzwag,
etc.
C. Kirchenvorsteher,
Kirchenbedienstete
Verhandlungen wegen Anstellung der
Kirchenvorsteher, Küster, Organisten etc.,
deren Amt und
Pflichten.
3. Taufen, Trauungen, Begräbnisse
A.
Taufen
Vorschriften über Kindertaufen, Gevattern etc,
B. Trauungen
Verhandlungen über Verlöbnisse, Aufgebote,
Trauungen, gemischte Ehen etc.
C. Begräbnisse
Leichen- und Begräbniß-Ceremonien. Leichenpredigten.
D.
Kirchenbücher und Tabellen
Hier werden die Tauf-, Sterbe-,
Copulations- etc. Register aufgestellt.
4. Geduldete
Religions-Secten
A. Christliche Secten (Herrenhuter,
Mennoniten)
B. Juden (Übertritt derselben zur christlichen
Religion)
III. Unterrichtssachen
1. Öffentlicher
Unterricht
A. Elementarschulen in der Pfarrei
Hierhin kommen alle Verhandlungen über die
öffentlichen-,
Privat- und Judenschulen der Pfarrei, in so weit dem Pfarrer die
Aufsicht auf das Schulwesen zusteht.
2.
Privatunterricht
IV. Kirchen-, Kapellen- und
Pfarrgebäude
1. Kirchengebäude
A. Bau und Reparatur
der Kirche, resp. Kapelle
Hierher kommen auch die
Verhandlungen wegen allenfallsiger Verpflichtung zum
Kirchenbau in der Pfarrei, desgleichen wegen der Kapelle.
B. Bau und Reparatur der Pfarrgebäude
Desgleichen wegen des Baues wie auch über die Unterhaltung
desselben,
Inventarium desselben.
V. Kirchen-,
Kapellen- und Pfarrvermögen und Stiftungen, Collecten
1.
Kirchenvermögen
A. Das Vermögen der Kirche, resp. Kapelle und
Pfarrei
Hier kommen die Nachweisungen hin über das Vermögen an
Capitalien und
Liegenschaften etc. der Kirche, Kapelle,
Pfarrei. Etats und Rechnungen derselben,
die Verhandlungen
wegen Bestellung des Kirchenrechners, dessen Instructionen
und
Cautionsleistungen. Lagerbücher.
B. Das Vermögen in specie der
Pfarrei
Bemerkungen wie bei dem Kirchen- und Kapellenvermögen,
exclusive der
Verhandlung wegen des Rechners.
C.
Stiftungen
Hier werden alle Verhandlungen reponirt, wegen der
Vermächtnisse,
Schenkungen und Stiftungen an die Kirche,
Kapelle und Pfarrei.
D. Collecten
Desgleichen wegen
der Abhaltung der Collecten, Erhebung des
Klingelbeutelgeldes
und wegen der Sammlung an den Kirchtenthüren.
VI. Fremde
Sachen
Hierher kommen die zu einem fremden Ressort gehörigen
und dahin
Angegebenen Sachen und Requisitionen an das Pfarramt
in Angelegenheiten
außerhalb des Ressorts.
- Bestandssignatur
-
4KG 106B
- Kontext
-
Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik) >> 4KG Kirchengemeinden >> 4KG 106B Büchenbeuren-Sohren
- Bestandslaufzeit
-
1652 - 2002
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1652 - 2002